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   BSG, 29.10.1981 - 8/8a RU 34/80   

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https://dejure.org/1981,5272
BSG, 29.10.1981 - 8/8a RU 34/80 (https://dejure.org/1981,5272)
BSG, Entscheidung vom 29.10.1981 - 8/8a RU 34/80 (https://dejure.org/1981,5272)
BSG, Entscheidung vom 29. Oktober 1981 - 8/8a RU 34/80 (https://dejure.org/1981,5272)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfallversicherungsträger - Gefahrtarifstelle - Unternehmensgröße

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 2200 § 734 Nr. 1
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 32/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragshöhe - Gefahrtarif -

    Dass alle gewerbezugehörigen Betriebe und Einrichtungen trotz unterschiedlicher Gefährdungslagen zur selben Gefahrklasse veranlagt und deshalb einzelne von ihnen stärker mit Beiträgen belastet werden als es ihrem tatsächlichen Gefährdungsrisiko entsprechen würde, ist als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung hinzunehmen (siehe dazu bereits: BSG SozR 2200 § 734 Nr. 1; BVerfG SozR 2200 § 734 Nr. 2; Urteil des Senats vom 21. August 1991 - 2 RU 54/90 - NZA 1992, 335).
  • BSG, 21.03.2006 - B 2 U 2/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit -

    Dass alle gewerbezugehörigen Betriebe und Einrichtungen trotz unterschiedlicher Gefährdungslagen zur selben Gefahrklasse veranlagt und deshalb einzelne von ihnen stärker mit Beiträgen belastet werden als es ihrem tatsächlichen Gefährdungsrisiko entsprechen würde, ist als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung hinzunehmen (siehe dazu bereits: BSG SozR 2200 § 734 Nr. 1; BVerfG SozR 2200 § 734 Nr. 2; Urteil des Senats vom 21. August 1991 - 2 RU 54/90 - NZA 1992, 335; zuletzt Urteil des Senats vom 5. Juli 2005 - B 2 U 32/03 R -).
  • BSG, 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Veranlagungsbescheid -

    Dass alle gewerbezweigzugehörigen Betriebe und Einrichtungen trotz unterschiedlicher Gefährdungslagen zur selben Gefahrklasse veranlagt und deshalb einzelne von ihnen stärker mit Beiträgen belastet werden als es ihrem tatsächlichen Gefährdungsrisiko entsprechen würde, ist als Folge der bei der Tarifbildung notwendigen Typisierung hinzunehmen (siehe dazu bereits: BSG SozR 2200 § 734 Nr. 1; BVerfG SozR 2200 § 734 Nr. 2; Urteil des Senats vom 21. August 1991 - 2 RU 54/90 = NZA 1992, 335).
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