Rechtsprechung
   BSG, 18.08.1983 - 11 RA 47/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,11524
BSG, 18.08.1983 - 11 RA 47/82 (https://dejure.org/1983,11524)
BSG, Entscheidung vom 18.08.1983 - 11 RA 47/82 (https://dejure.org/1983,11524)
BSG, Entscheidung vom 18. August 1983 - 11 RA 47/82 (https://dejure.org/1983,11524)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,11524) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 2400 § 124 Nr. 4
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 03.11.1982 - 1 RA 63/81

    Nachversicherung; Versicherungsfreie Beschäftigung; Beitragsnachentrichtung;

    Auszug aus BSG, 18.08.1983 - 11 RA 47/82
    Bei mehreren aufeinanderfolgenden versicherungsfreien Beschäftigungen kann der Antrag für alle Beschäftigungszeiten bei dem Arbeitgeber der letzten Beschäftigung innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden aus der letzten Beschäftigung gestellt werden (Weiterführung von BSG 03.11.1982 1 RA 63/81 = SozR 5755 Art. 2 § 48a Nr. 2).

    Der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat in seinem Urteil vom 3. November 1982 - 1 RA 63/81 - (SozR 5755 Art. 2 § 48a Nr. 2) eingehend dargelegt, daß bei mehreren aufeinanderfolgenden versicherungsfreien Beschäftigungen für Art. 2 § 48a Abs. 2 AnVNG das Ausscheiden aus der letzten maßgebend ist; liege es nach 1972, sei § 124 Abs. 6a AVG auch für die schon früher beendeten Beschäftigungen anwendbar.

  • BSG, 29.11.2007 - B 13 R 48/06 R

    Aufschub der Fälligkeit von Nachversicherungsbeiträgen - Jahresfrist -

    Denn der Antrag kann nicht nur beim Arbeitgeber gestellt werden (obschon dies zweckmäßig ist), sondern auch bei der Versorgungseinrichtung oder beim Rentenversicherungsträger (BSG vom 18.8.1983, SozR 2400 § 124 Nr. 4 S 4).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2009 - L 31 R 1733/07

    Nachversicherung; Wahlrecht; Fristversäumnis; Beweislast; eigene

    Zwar ist diese Ansicht unrichtig, denn zur Wahrung der Frist kann ein Nachversicherungsantrag auch bei der berufsständischen Versorgungseinrichtung gestellt werden (vgl. BSG SozR 2400 § 124 Nr. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht