Rechtsprechung
   BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 90/00 R   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Kindererziehungszeiten bei Aufenthalt in einem Lager für Displaced Persons - gewöhnlicher Aufenthalt - Auswanderung nach Palästina/Israel

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewöhnlicher Aufenthalt sog. Displaced Persons

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse




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Wird zitiert von ... (13)  

  • BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 33/02 R  

    Krankenversicherung - Inanspruchnahme nichtärztlicher Krankenbehandlung im

    Die weitere Rechtsprechung des BSG betrifft wesentlich andere Fallgestaltungen und ist - auch abgesehen vom grundsätzlichen Vorrang des Europarechts - schon deshalb hier unergiebig (vgl BSGE 67, 243, 246 f = SozR 3-7833 § 1 Nr. 2 S 10 mit zahlreichen Nachweisen; aus neuerer Zeit: BSG SozR 3-1200 § 30 Nr. 21; vgl auch BFHE 193, 569 = BStBl II 2001, 279).
  • BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 7/05 R  

    Ersatzzeit - nationalsozialistische Verfolgung - verfolgungsbedingter

    Das ist bei einem Aufenthalt in einem DP-Lager in Deutschland - wie bei der Klägerin - grundsätzlich auch dann der Fall, wenn die konkrete Absicht bestand, nach Palästina auszuwandern (BSG SozR 3-1200 § 30 Nr. 21 S 46 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 2 EG 3/11  

    Anspruch auf Elterngeld bei Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland

    Nach dem für das Verständnis aller sprachlichen (und sonstigen) Zeichen fundamentalen und in keinem Fall (hinter - oder) umgehbaren hermeneutischen Kontextprinzip, das das BSG in bildhafter Sprache "Einfärbung" nennt, ergibt sich die konkrete rechtliche Bedeutung des Ausdrucks "gewöhnlicher Aufenthalt" u.a. erst aus dem Gesetz, das ihn verwendet und nach dessen Sinn und Zweck er verstanden werden muss (BSG, U.v. 3. April 2001 - B 4 RA 90/00 R - SozR 3-1200 § 30 Nr. 21 mwN).

    Auch die konkrete Absicht, zu einem bestimmten Zeitpunkt in ein bestimmtes Land auszuwandern, steht einem gewöhnlichen Aufenthalt im Inland auch in der Zeit der Vorbereitung der Auswanderung (Einholung von behördlichen Erlaubnissen; die Wohnsitznahme im Ausland vorbereitende Aufenthalte dort, Verkaufsverhandlungen im Inland etc) bis zum Ablauf des letzten Tages vor der Auswanderung, also der konkreten Verlagerung des Lebensschwerpunktes ins Ausland, nicht entgegen (BSG, U.v. 3. April 2001 aaO).

mehr
  • VGH Hessen, 02.12.2002 - 12 UE 1893/02  

    Recht auf Wiederkehr - gewöhnlicher Aufenthalt vor Ausreise

    Heimatlose Ausländer (displaced persons), die eine Auswanderung in ein bestimmtes Land zu einem bestimmten Zeitpunkt konkret beabsichtigten, hatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland auch in der Zeit der Vorbereitung der Auswanderung bis zum Ablauf des letzten Tages vor der Auswanderung (BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 90/00 R -, SozR 3 - 1200 § 30 Nr. 21).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2009 - L 10 AS 1801/09  

    Grundsicherung für Arbeitssuchende; Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Spätestens seit dem 01. Mai 2008 war sein Aufenthalt in Berlin nicht mehr an einen genau bestimmten - einer engen zeitlichen Begrenzung unterliegenden - Zweck gekoppelt, sondern vielmehr zukunftsoffen ausgestaltet (vgl BSG SozR 3 -1200 § 30 Nr. 21).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2007 - L 14 R 363/06  

    Rentenversicherung

    Das sei bei einem Aufenthalt in einem DP-Lager in Deutschland - wie bei der dortigen Klägerin - grundsätzlich auch dann der Fall, wenn die konkrete Absicht bestanden habe, nach Palästina auszuwandern (BSG, Urteil vom 03.04.2001, B 4 RA 90/00 R, SozR 3-1200 § 30 Nr. 21).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2009 - L 8 R 244/05  

    Berücksichtigung von in der DDR und in Polen zurückgelegten Versicherungszeiten;

    Im Kontext der Regelungen über Versicherungszeiten wegen Kindererziehung begrenzt das Erfordernis deren persönlichen Geltungsbereich (s. ausführlich BSG SozR 3-1200 § 30 Nr. 21 und SozR 3-2600 § 56 Nr. 11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2008 - L 2 R 511/07  

    Rentenberechnung - gewöhnlicher Aufenthalt - Übersiedler - Entgeltpunkte Ost -

    Sogar die konkrete Absicht, zu einem bestimmten Zeitpunkt in ein bestimmtes Land auszuwandern, steht einem gewöhnlichen Aufenthalt im Inland auch in der Zeit der Vorbereitung der Auswanderung (Einholung von behördlichen Erlaubnissen; die Wohnsitznahme im Ausland vorbereitende Aufenthalte dort, Verkaufsverhandlungen im Inland etc) bis zum Ablauf des letzten Tages vor der Auswanderung, also der konkreten Verlagerung des Lebensschwerpunktes ins Ausland, nicht entgegen (BSG, U.v. 3. April 2001 - B 4 RA 90/00 R - SozR 3-1200 § 30 Nr. 21 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2004 - L 4 RJ 115/02  

    Rentenversicherung

    Der Streitgegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens wird durch den Inhalt des Bescheides vom 17.12.1998 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 02.01.1999 bestimmt, dessen inhaltliche Richtigkeit durch die gegen ihn erhobene Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 4 SGG überprüft wird (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 22.03.1983, 2 RU 37/82, SozR 2200 § 581 Nr. 17; Urteil vom 03.04.2001, B 4 RA 90/00 R, SozR 3-1200 § 30 Nr. 21).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2004 - L 4 RJ 72/03  

    Rentenversicherung

    Der Streitgegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens wird durch den Inhalt des Bescheides vom 28.03.2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 05.12.2001 bestimmt, dessen inhaltliche Richtigkeit durch die gegen ihn erhobene Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 4 SGG überprüft wird (vgl. BSG, Urteil vom 22.03.1983 - 2 RU 37/82 - Urteil vom 03.04.2001 - B 4 RA 90/00 R - LSG NRW, Urteil vom 16.04.2004 - L 4 RJ 115/02 -).
  • LSG Berlin, 12.03.2003 - L 16 RA 31/02  
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2007 - L 13 R 132/07  
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - L 3 R 454/10  

    Rentenversicherung

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