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   BSG, 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R   

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https://dejure.org/2001,933
BSG, 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R (https://dejure.org/2001,933)
BSG, Entscheidung vom 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R (https://dejure.org/2001,933)
BSG, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - B 13 RJ 67/99 R (https://dejure.org/2001,933)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Altersrente - Ermächtigungsgrundlage - Renteneinstellung - Einstellung - Rentenzahlung - Geschäftsfähigkeit - Rentenversicherungsträger - Obhutspflicht - Gesetzesvorbehalt - Verhältnismäßigkeitsprinzip - Prozeßfähigkeit - Anfechtungsklage - Leistungsklage - Aufhebung - ...

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs 1 Satz 1; ; BGB §§ 372 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung der Rentenzahlung nur durch Verwaltungsakt; hier an Bewohner der Colonia Dignidad

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Einstellung von Rentenzahlungen in die "Colonia Dignidad" erschwert // Rententräger wollen nicht Sektenführer Schäfer unterstützen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 89, 111
  • NJW 2002, 2810
  • NVwZ 2002, 1544 (Ls.)
  • NZS 2002, 603
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 48/99 R

    Einstellung der Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad wegen nicht

    Auszug aus BSG, 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R
    Für diese Klage ist - ohne Rücksicht auf den bestandskräftigen Bewilligungsbescheid vom 5. Mai 1995 (vgl dazu BSGE 59, 227, 229 = SozR 4100 § 134 Nr. 29) - ein Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen, zumal sich die Beklagte unter Bezugnahme auf das Urteil des 4. Senats des BSG vom 25. Januar 2001 - B 4 RA 48/99 R - (BSGE 87, 239 = SozR 3-1200 § 66 Nr. 5) für berechtigt hält, die weitere Auszahlung der Rente des Klägers auch ohne Erteilung eines Verwaltungsakts zu verweigern.

    Auch soweit in dem Vorbringen der Beklagten die Erhebung einer gegen den Leistungsanspruch gerichteten aufschiebenden Einrede gesehen werden könnte (vgl dazu BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 4 RA 48/99 R - in BSGE 87, 239 = SozR 3-1200 § 66 Nr. 5), die für sich genommen möglicherweise keine Regelung iS von § 31 SGB X darstellt, läge ein Verwaltungsakt jedenfalls darin, daß die Beklagte die Einstellung der schon tatsächlich laufenden Rentenzahlungen verfügt hat.

    In dem vom 4. Senat des BSG entschiedenen Fall (Urteil vom 25. Januar 2001 - B 4 RA 48/99 R - in BSGE 87, 239 = SozR 3-1200 § 66 Nr. 5) hatte der Rentenversicherungsträger im Rentenbewilligungsbescheid sinngemäß erklärt, Zahlungen würden so lange nicht erbracht, bis sichergestellt sei, daß sie ohne Einfluß der CD tatsächlich den Rentenberechtigten zufließen könnten.

    Da sich die Beklagte durch das Urteil des 4. Senats des BSG vom 25. Januar 2001 - B 4 RA 48/99 R - in ihrer Verfahrensweise bestärkt sieht, hält es der erkennende Senat für angebracht, ausnahmsweise auf folgende materiell-rechtlichen Gesichtspunkte hinzuweisen, welche die Beklagte bei ihrem weiteren Vorgehen berücksichtigten könnte:.

  • BSG, 05.04.2000 - B 5 RJ 38/99 R

    Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad, Prozeßfähigkeit von

    Auszug aus BSG, 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R
    Es liegen keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vor, daß der Kläger an einer solchen Störung leidet (vgl dazu auch BSGE 86, 107, 109 = SozR 3-1200 § 2 Nr. 1).

    Der 5. Senat des BSG hatte über eine Sache (B 5 RJ 38/99 R) zu entscheiden, in der eine Regelaltersrente (ohne Erteilung eines Bewilligungsbescheides) im Hinblick auf die in der CD herrschenden Verhältnisse vorläufig versagt worden war.

    Mit Urteil vom 5. April 2000 (BSGE 86, 107 = SozR 3-1200 § 2 Nr. 1) hat der 5. Senat die vorinstanzlichen Entscheidungen bestätigt, durch welche die beklagte LVA unter Abänderung der angefochtenen Bescheide zur Rentenzahlung verurteilt worden war.

  • BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 43/93

    Abtrennung - Abtretung - Übertragung - Pfändungsfreigrenze

    Auszug aus BSG, 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R
    Die Erforderlichkeit eines Verwaltungsakts im Zusammenhang mit der Auszahlung einer durch Bescheid bewilligten Rente richtet sich mithin danach, ob im Einzelfall eine Regelung mit Außenwirkung zu treffen ist (vgl zB BSG SozR 1300 § 63 Nr. 10 S 34 f; BSGE 70, 37, 40 = SozR 3-1200 § 53 Nr. 2 S 10; SozR 3-1200 § 53 Nr. 7 S 39 f).

    Dies hat das BSG zB bei der Ablehnung einer gewünschten Zahlungsweise (vgl BSG SozR 1200 § 47 Nr. 1), der Anordnung einer Abzweigung iS von § 48 SGB I (vgl BSGE 57, 127 = SozR 1200 § 48 Nr. 9; BSGE 59, 30 = SozR 1200 § 48 Nr. 10; BSG SozR 1200 § 48 Nr. 11, 12, 13), der Feststellung des dem Berechtigten auszuzahlenden Teils einer (teilweise) abgetretenen Sozialleistungsforderung (vgl BSG SozR 1300 § 63 Nr. 10; BSGE 57, 211 = SozR 1200 Art. 2 § 18 Nr. 1; BSG SozR 3-1200 § 53 Nr. 7; BSGE 76, 184 = SozR 3-1200 § 53 Nr. 8; vgl allerdings auch BSGE 70, 37 = SozR 3-1200 § 53 Nr. 2; BSGE 70, 186 = SozR 3-1200 § 53 Nr. 4) und bei der Entscheidung bejaht, ob eine Abtretung im wohlverstandenen Interesse des Leistungsberechtigten liegt (vgl BSG SozR 3-1200 § 53 Nr. 6, 9).

  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Heilung - Nachholung

    Darüber hinaus kann eine Heilung des Verfahrensmangels nach den mit der Anhörung verfolgten Funktionen noch während des Widerspruchsverfahrens erfolgen, wenn dem Betroffenen während des Vorverfahrens - zB durch Einlegung des Widerspruchs - hinreichende Gelegenheit gegeben worden ist, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern (BSGE 89, 111, 114 = SozR 3-1300 § 1 Nr. 1; BSG SozR 4-1300 § 24 Nr. 1) .
  • BSG, 03.04.2003 - B 13 RJ 39/02 R

    Nichtauszahlung einer bewilligten und festgestellten Rente - Formverwaltungsakt -

    An dem Verwaltungsaktcharakter der Mitteilung über die Nichtauszahlung (vgl hierzu Senatsurteil vom 13. Dezember 2001 - B 13 RJ 67/99 R - BSGE 89, 111 = SozR 3-1300 § 1 Nr. 1) bestehen vorliegend nach Form, Wortlaut und Inhalt des Bescheids keine begründeten Zweifel.

    Im Übrigen macht es keinen Unterschied, ob die Einstellung einer bereits längerfristig gezahlten Rente (vgl hierzu BSG vom 13. Dezember 2001 - B 13 RJ 67/99 R - BSGE 89, 111 = SozR 3-1300 § 1 Nr. 1) oder - wie hier - die Nichtauszahlung der Rente bereits ab dem Zeitpunkt ihrer Bewilligung verfügt wird.

    Vom erkennenden Senat ist in seinem Urteil vom 13. Dezember 2001 (aaO) auf mögliche Fallgestaltungen hingewiesen worden, bei denen nach § 372 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Hinterlegung von Geld zulässig sein könnte.

    Weder liegen Anhaltspunkte für eine Geschäftsunfähigkeit des Klägers vor, noch hat die Beklagte vorgetragen, es bestehe die Möglichkeit, dass der Kläger seine, die Zahlungsweise der Rente betreffende Willenserklärungen (vgl § 47 SGB I) nach §§ 119 ff BGB anfechten und geltend machen könne, dass er die Rentenbeträge nicht erhalten habe (vgl hierzu Senatsurteil vom 13. Dezember 2001, aaO).

    Ist ein Rentenversicherungsträger aus tatsächlichen Gründen gehindert, die Rente auszuzahlen, ist in erster Linie § 10 der Verordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Rentenversicherungsträger und anderer Sozialversicherungsträger durch den Rentendienst der deutschen Bundespost POSTDIENST (Postrentendienstverordnung - PostRDV) vom 28. Juli 1994 (BGBl I 1867) einschlägig, der das Verfahren bei nicht ausführbaren Zahlungen regelt (vgl dazu auch §§ 119 f SGB VI sowie Senatsurteil vom 13. Dezember 2001, aaO).

  • BSG, 20.08.2019 - B 2 U 35/17 R

    (Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragserhebung gem § 183 SGB 7 - Unternehmen

    Diese sog "Heilung" des Anhörungsmangels erfordert qualifizierte Nachholungshandlungen der Behörde; die bloße Erhebung des Widerspruchs genügt nicht (BSG Urteile vom 26.9.1991 - 4 RK 4/91 - BSGE 69, 247 = SozR 3-1300 § 24 Nr. 4 und vom 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R - BSGE 89, 111 = SozR 3-1300 § 1 Nr. 1) .
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