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   BSG, 23.06.1994 - 12 RK 82/92   

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https://dejure.org/1994,1303
BSG, 23.06.1994 - 12 RK 82/92 (https://dejure.org/1994,1303)
BSG, Entscheidung vom 23.06.1994 - 12 RK 82/92 (https://dejure.org/1994,1303)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 1994 - 12 RK 82/92 (https://dejure.org/1994,1303)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beitragsbescheid - Erhöhung - Krankenkasse - Gesetzesverkündung - Verdopplung - Familie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 37/90

    Höhe der Mindestbeiträge freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 23.06.1994 - 12 RK 82/92
    Zur Verfassungsmäßigkeit der Verdoppelung der Mindestbeiträge durch das Gesundheits-Reformgesetz (§ 240 Abs. 4 SGB 5), wenn in einer Familie fünf freiwillige Versicherte davon betroffen werden (Anschluß an BSG vom 7.11.1991 - 12 RK 37/90 = BSGE 70, 13 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6; BSG vom 7.11.1991 - 12 RK 18/91 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 7).

    Zu dieser Zeit war das Gesetzgebungsverfahren zum GRG vom 20. Dezember 1988 (BGBl I 2247) weitgehend abgeschlossen (vgl schon BSGE 70, 13, 16 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6).

    Dieses hat der Senat bereits entschieden (BSGE 70, 13, 16 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6).

    Das hat der Senat bereits entschieden (BSGE 70, 13 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6; SozR 3 aaO Nr. 7).

    Der Bescheid von Dezember 1988 ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (BSGE 70, 13, 16 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6).

  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 18/91

    Beiträge freiwilliger Ersatzkassenmitglieder ab 1.1.1989 nach der erhöhten

    Auszug aus BSG, 23.06.1994 - 12 RK 82/92
    Zur Verfassungsmäßigkeit der Verdoppelung der Mindestbeiträge durch das Gesundheits-Reformgesetz (§ 240 Abs. 4 SGB 5), wenn in einer Familie fünf freiwillige Versicherte davon betroffen werden (Anschluß an BSG vom 7.11.1991 - 12 RK 37/90 = BSGE 70, 13 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6; BSG vom 7.11.1991 - 12 RK 18/91 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 7).

    Die beklagte Ersatzkasse war im Jahre 1988 grundsätzlich befugt und verpflichtet, die Beiträge ihrer nicht versicherungspflichtigen (dh freiwilligen) Mitglieder in der Satzung zu regeln (BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 7 S 18) und sie durch Verwaltungsakt zu erheben.

  • BSG, 17.07.1990 - 12 RK 16/89

    Zulässigkeit der Satzungsbestimmungen zur Bemessung der Beiträge freiwilliger

    Auszug aus BSG, 23.06.1994 - 12 RK 82/92
    Denn untergesetzliches Recht tritt mit dem Entfallen der gesetzlichen Grundlage nicht ohne weiteres außer Kraft (BSG SozR 3-2200 § 180 Nr. 3).
  • BFH, 15.04.1981 - IV R 44/79

    Namenswiedergabe - Unterschrift - Form eines Verwaltungsakts

    Auszug aus BSG, 23.06.1994 - 12 RK 82/92
    Aus der von den Revisionen angeführten Rechtsprechung (BFH BStBl II 1981, 554; BVerwGE 45, 189), in der die dortigen Bescheide als rechtmäßig angesehen worden sind, vermag der Senat für die hier vorliegenden Beitragsbescheide nicht zu entnehmen, daß entweder kein Verwaltungsakt vorliegt oder ein Verwaltungsakt nichtig ist, soweit in einem anschließenden Rechtsstreit kein Bescheidverfasser festgestellt wird, die maschinell hergestellten Schreiben von der Beklagten aber mit dem von den Adressaten erkennbaren Willen, einen Verwaltungsakt zu erlassen, in Verkehr gebracht worden sind.
  • BSG, 22.09.1993 - 12 RK 39/93

    Ermittlung der Höhe von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen - Anforderungen an die

    Auszug aus BSG, 23.06.1994 - 12 RK 82/92
    Rügen von unbedingten (absoluten) Revisionsgründen (§ 202 SGG iVm § 551 ZPO), die bei Erfolg zur Zurückverweisung geführt hätten (BSGE 63, 43, 45 = SozR 2200 § 368a Nr. 21; BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 5), greifen nicht durch.
  • BVerwG, 05.06.1974 - VIII C 1.74

    Rechtswidrigkeit eines Einberufungsbescheids - Versagung der Zurückstellung -

    Auszug aus BSG, 23.06.1994 - 12 RK 82/92
    Aus der von den Revisionen angeführten Rechtsprechung (BFH BStBl II 1981, 554; BVerwGE 45, 189), in der die dortigen Bescheide als rechtmäßig angesehen worden sind, vermag der Senat für die hier vorliegenden Beitragsbescheide nicht zu entnehmen, daß entweder kein Verwaltungsakt vorliegt oder ein Verwaltungsakt nichtig ist, soweit in einem anschließenden Rechtsstreit kein Bescheidverfasser festgestellt wird, die maschinell hergestellten Schreiben von der Beklagten aber mit dem von den Adressaten erkennbaren Willen, einen Verwaltungsakt zu erlassen, in Verkehr gebracht worden sind.
  • OLG Frankfurt, 03.11.1975 - 1 Ws (B) 189/75

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung; Bußgeldbescheid; Elektronische

    Auszug aus BSG, 23.06.1994 - 12 RK 82/92
    In dem vom Oberlandesgericht Frankfurt (NJW 1976, 337) entschiedenen Fall lagen zum Teil andere Verhältnisse vor.
  • BSG, 18.02.1988 - 6 RKa 24/87

    Glaubwürdigkeitsbeurteilung - Zweitinstanzliches Gericht - Erstinstanzliches

    Auszug aus BSG, 23.06.1994 - 12 RK 82/92
    Rügen von unbedingten (absoluten) Revisionsgründen (§ 202 SGG iVm § 551 ZPO), die bei Erfolg zur Zurückverweisung geführt hätten (BSGE 63, 43, 45 = SozR 2200 § 368a Nr. 21; BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 5), greifen nicht durch.
  • BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R

    Krankengeldhöhe - freiwillig Versicherter - hauptberuflich selbstständig

    Das beitragsrechtlich maßgebliche Mindesteinkommen für alle freiwillig Versicherten nach § 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V soll mit der darauf beruhenden Mindestbeitragshöhe verhindern, dass sich freiwillige Kassenmitglieder mit geringen Einkünften zu Lasten der Solidargemeinschaft der Pflichtversicherten Krankenversicherungsschutz zu unangemessen niedrigen Beiträgen verschaffen können (vgl BT-Drucks 8/338 S 60 zu § 180 Abs. 4 RVO in der Fassung des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes vom 27. Juni 1977 - BGBl I 1069; dazu: BSGE 52, 32, 33 = SozR 2200 § 385 Nr. 5 S 14; zur Verdoppelung des Mindestbeitrags ab dem 1. Januar 1989 und ihrer verfassungsrechtlichen Beurteilung: BSGE 70, 13, 19 f = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6 S 15 f; BSG SozR 3-1300 § 40 Nr. 2; BVerfG SozR 3-1300 § 40 Nr. 3).
  • BSG, 26.09.1996 - 12 RK 46/95

    Beitragsbemessung hauptberuflich selbständiger Erwerbstätiger in der freiwilligen

    Der Senat hat die Erhöhung der Mindesteinnahmen-Grenze für vereinbar mit dem GG gehalten (BSGE 70, 13 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 7; SozR 3-1300 § 40 Nr. 2).
  • BSG, 20.08.2019 - B 2 U 35/17 R

    (Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragserhebung gem § 183 SGB 7 - Unternehmen

    Ein besonders schwerwiegender Fehler iS des § 40 Abs. 1 SGB X liegt nur vor, wenn der Verwaltungsakt in einem so schwerwiegenden Widerspruch zur geltenden Rechtsordnung und den ihr zugrunde liegenden Wertvorstellungen und tragenden Verfassungsprinzipien steht (BVerwG Urteil vom 17.10.1997 - 8 C 1.96 - NVwZ 1998, 1061) , dass es unerträglich wäre, wenn die beabsichtigten Rechtswirkungen eintreten würden (BSG Urteile vom 12.9.1995 - 12 RK 24/95 - NJW 1996, 2596, 2598 und vom 23.6.1994 - 12 RK 82/92 - SozR 3-1300 § 40 Nr. 2; BVerwG Urteil vom 22.2.1985 - 8 C 107.83 - NJW 1985, 2658; Schneider-Danwitz, juris-PK SGB X, Stand 1.12.2017, § 40 RdNr 27; Steinwedel in KassKomm, SGB X, Stand September 2018, § 40 RdNr 2; Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl 2019, § 44 RdNr 2) .
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