Rechtsprechung
   BSG, 31.01.2002 - B 13 RJ 23/01 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1579
BSG, 31.01.2002 - B 13 RJ 23/01 R (https://dejure.org/2002,1579)
BSG, Entscheidung vom 31.01.2002 - B 13 RJ 23/01 R (https://dejure.org/2002,1579)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - B 13 RJ 23/01 R (https://dejure.org/2002,1579)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,1579) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Nachgezahlte Beiträge aufgrund eines Schadensersatzanspruchs - Übergang von Beitragsansprüchen - Wirkung - rückwirkend zu zahlende Rentenleistung - Sonderregelung

  • Wolters Kluwer

    Neufeststellung der Rente - Erwerbsunfähigkeit - Schadensersatz - Zeitliche Beschränkung - Arbeitsunfall

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 89, 151
  • NZS 2002, 661
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 15.04.1986 - VI ZR 146/85

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz des Fortkommensschadens; Ausgleichung von

    Auszug aus BSG, 31.01.2002 - B 13 RJ 23/01 R
    Hierbei steht das Ziel im Vordergrund, die soziale Sicherung des Versicherten nach Eintritt des Schadensfalles zu verbessern (vgl BGH VersR 1986, 592, 593; Nehls in Hauck/Noftz, SGB X, § 119 RdNr 1).

    Dementsprechend entsteht der Ersatzanspruch bereits dann, wenn die Möglichkeit einer Rentenverkürzung durch Beeinträchtigung der von der tatsächlichen Beitragsleistung abhängigen Berechnung der EP des Versicherten besteht (vgl BGHZ 97, 330 = VersR 1986, 592).

    Nicht zuletzt aus fürsorgerischen Gründen überträgt deshalb § 119 SGB X die Aktivlegitimation für den Anspruch auf Ersatz des dem Versicherten entstandenen Beitragsschadens treuhänderisch auf den Sozialversicherungsträger, der die Beitragsforderung (in fremdem Interesse) einziehen und entsprechend als Pflichtbeiträge verbuchen muss (vgl BGH VersR 1986, 592; Nehls aaO).

  • BGH, 18.10.1977 - VI ZR 21/76

    Ersatzfähigkeit freiwilliger Beiträge zur sozialen Rentenversicherung bei

    Auszug aus BSG, 31.01.2002 - B 13 RJ 23/01 R
    Der BGH hatte bereits unter Geltung des bis zum 30. Juni 1983 in Kraft gebliebenen § 1542 der Reichsversicherungsordnung (RVO) in Fällen schädigungsbedingten Beitragsausfalls Ansprüche auf Ersatz eines Erwerbsschadens nach §§ 823, 842, 843, 249 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anerkannt (vgl BGHZ 69, 347 = NJW 1978, 155 = VersR 1977, 1156; BGH VersR 1979, 1104; 1981, 477, 478; BGHZ 87, 181 = VersR 1983, 663).

    Insoweit ließ er zunächst grundsätzlich die Möglichkeit einer Rentenverkürzung in Form einer niedrigeren Rentenanwartschaft ausreichen, schränkte diese weite Auffassung jedoch in seinem Grundsatzurteil vom 18. Oktober 1977 (BGHZ 69, 347 = NJW 1978, 155 = VersR 1977, 1156) durch das Erfordernis der wirtschaftlichen Vernünftigkeit einer Weiterversicherung ein.

    Ist der Schaden durch Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung ausgleichbar, soll sichergestellt werden, dass der Sozialversicherte später Sozialleistungen erhält, deren Berechnung auch die Zeit nach der Verletzung umfasst (vgl BR-Drucks 526/80 S 29 mit Bezug auf BGH NJW 1978, 155 f).

  • BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 54/99 R

    Rentenbeginn bei verspäteter Antragstellung, Stammrecht

    Auszug aus BSG, 31.01.2002 - B 13 RJ 23/01 R
    Unabhängig davon, dass der für das Angestelltenversicherungsrecht nunmehr allein zuständige 4. Senat des BSG diese Rechtsprechung zwischenzeitlich aufgegeben hat (vgl BSG SozR 3-2600 § 99 Nr. 5), unterscheidet sich der vorliegende Fall dadurch, dass es hier nicht um eine zugelassene Beitragsentrichtung aufgrund sozialgerichtlichen Herstellungsanspruchs geht, sondern um die rückwirkende Leistungsgewährung aufgrund einer im Wege des Schadensersatzes nachträglich erfolgten Beitragsentrichtung.

    Soweit § 44 Abs. 4 und § 48 Abs. 4 SGB X nicht eingreifen, bleibt zwar grundsätzlich Raum für § 45 SGB I (vgl BSGE 79, 177, 179 = SozR 3-1200 § 45 Nr. 6; BSG SozR 3-2600 § 99 Nr. 5).

  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 101/94

    Zuflußprinzip bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes

    Auszug aus BSG, 31.01.2002 - B 13 RJ 23/01 R
    Die danach erforderliche wesentliche Änderung der Verhältnisse (vgl dazu allgemein Bundessozialgericht SozR 3-1300 § 48 Nr. 60; BSGE 78, 109 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 48) liegt in der im Dezember 1999 durch die Haftpflichtversicherung erfolgten Nachzahlung von Beiträgen auf das Versicherungskonto des Klägers.
  • BSG, 10.05.1995 - 14a RKa 3/93

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung eines zahnärztlichen Honorars; Verdacht der

    Auszug aus BSG, 31.01.2002 - B 13 RJ 23/01 R
    Verdrängende Wirkung iS des § 37 Satz 1 Halbsatz 1 SGB I kommt einer Spezialregelung im Rahmen der besonderen Teile des SGB aber auch ohne ausdrückliche Anordnung zu, wenn sich aus ihrem Sinn und Zweck bei Berücksichtigung der zugrundeliegenden Interessenbewertung ergibt, dass sie die Rücknahme- und Rückforderungsvoraussetzungen für die von ihr erfassten Sachverhalte eigenständig und abweichend festlegen will (vgl BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 22; BSG Urteil vom 10. Mai 1995 - 6/14a RKa 3/93 - USK 95122; BSGE 74, 44 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 21; vgl auch BSG Urteil vom 31. Mai 1989 - 9/9a RV 12/87 - USK 89106).
  • BGH, 11.07.1969 - VI ZR 49/68

    Begriff des Halters eines Kfz

    Auszug aus BSG, 31.01.2002 - B 13 RJ 23/01 R
    Ohne diese Regelung könnte der Geschädigte über die entsprechenden Beträge verfügen, ohne sie zum Ausgleich seines Beitragsschadens zu verwenden (vgl BGH VersR 1969, 907; KG VersR 1975, 862).
  • BSG, 21.12.1971 - GS 4/71

    Anfragen zu gerichtlichen Rechtsansichten - Senatsbesetzung - Rentenansprüche -

    Auszug aus BSG, 31.01.2002 - B 13 RJ 23/01 R
    Der Grund, Leistungen nicht über vier Jahre hinaus rückwirkend zu gewähren, liegt ua in der Aktualität der Sozialleistungen, die im Wesentlichen dem Unterhalt des Berechtigten dienen sollen, sowie im Interesse der Leistungsträger an einer Überschaubarkeit ihrer Leistungsverpflichtungen (vgl Großer Senat des BSG in BSGE 34, 1, 11 ff = SozR Nr. 24 zu § 29 RVO; BSGE 60, 158 = SozR 1300 § 44 Nr. 23).
  • BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 29/91

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarbescheid - Berichtigung

    Auszug aus BSG, 31.01.2002 - B 13 RJ 23/01 R
    Verdrängende Wirkung iS des § 37 Satz 1 Halbsatz 1 SGB I kommt einer Spezialregelung im Rahmen der besonderen Teile des SGB aber auch ohne ausdrückliche Anordnung zu, wenn sich aus ihrem Sinn und Zweck bei Berücksichtigung der zugrundeliegenden Interessenbewertung ergibt, dass sie die Rücknahme- und Rückforderungsvoraussetzungen für die von ihr erfassten Sachverhalte eigenständig und abweichend festlegen will (vgl BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 22; BSG Urteil vom 10. Mai 1995 - 6/14a RKa 3/93 - USK 95122; BSGE 74, 44 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 21; vgl auch BSG Urteil vom 31. Mai 1989 - 9/9a RV 12/87 - USK 89106).
  • BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 20/93

    Honorarberichtigung - Beantragung

    Auszug aus BSG, 31.01.2002 - B 13 RJ 23/01 R
    Verdrängende Wirkung iS des § 37 Satz 1 Halbsatz 1 SGB I kommt einer Spezialregelung im Rahmen der besonderen Teile des SGB aber auch ohne ausdrückliche Anordnung zu, wenn sich aus ihrem Sinn und Zweck bei Berücksichtigung der zugrundeliegenden Interessenbewertung ergibt, dass sie die Rücknahme- und Rückforderungsvoraussetzungen für die von ihr erfassten Sachverhalte eigenständig und abweichend festlegen will (vgl BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 22; BSG Urteil vom 10. Mai 1995 - 6/14a RKa 3/93 - USK 95122; BSGE 74, 44 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 21; vgl auch BSG Urteil vom 31. Mai 1989 - 9/9a RV 12/87 - USK 89106).
  • BGH, 12.04.1983 - VI ZR 126/81

    Pflicht zum Ausgleich verletzungsbedingt geringerer Beiträge zur Sozial- und

    Auszug aus BSG, 31.01.2002 - B 13 RJ 23/01 R
    Der BGH hatte bereits unter Geltung des bis zum 30. Juni 1983 in Kraft gebliebenen § 1542 der Reichsversicherungsordnung (RVO) in Fällen schädigungsbedingten Beitragsausfalls Ansprüche auf Ersatz eines Erwerbsschadens nach §§ 823, 842, 843, 249 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anerkannt (vgl BGHZ 69, 347 = NJW 1978, 155 = VersR 1977, 1156; BGH VersR 1979, 1104; 1981, 477, 478; BGHZ 87, 181 = VersR 1983, 663).
  • BGH, 24.02.1981 - VI ZR 154/79

    Rückgriff auf die wegen eines unfallbedingten Arbeitsausfalls nicht gezahlten

  • BSG, 09.09.1986 - 11a RA 28/85

    Beitragsnachentrichtung - Herstellungsanspruch

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 17/96

    Rückwirkende Gewährung von Leistungen Falle der Verjährung, unzureichende

  • BGH, 10.04.1954 - VI ZR 61/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.06.1979 - VI ZR 80/78

    Anforderungen an Schadensmeldung; Hemmung der Verjährung

  • BSG, 23.07.1986 - 1 RA 31/85

    Beginn des neu berechneten Altersruhegeldes - sozialrechtlichen

  • BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 5/96

    Wesentliche Änderung der Verhältnisse iS. des § 48 Abs. 1 SGB X

  • KG, 30.05.1974 - 12 U 198/74

    Arbeitnehmer; Unfall; Verdienstausfall; Bruttolohn; Steuer; Sozialversicherung

  • BSG, 31.05.1989 - 9a RV 12/87
  • BSG, 27.03.2007 - B 13 R 58/06 R

    Regelaltersrente - verspätete Antragstellung - Verjährung - Rentenbeginn -

    als auch des 1. Senats des BSG beide in Streitigkeiten der Angestelltenversicherung ergangen waren, für die der 4. Senat des BSG im Jahre 2000 allein zuständig war (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 31.1.2002, BSGE 89, 151, 157 = SozR 3-1300 § 44 Nr. 34 S 77); auf die Erwähnung dieses allgemeinen Rechtsgedankens im Beschluss des 14. Senats vom 28.1.1999 (SozR 3-1300 § 44 Nr. 25) geht der 4. Senat nicht ein.

    Ob die beschriebene Vorgehensweise mit § 41 Abs. 3 Satz 2 SGG übereinstimmt, hat der erkennende Senat nicht zu entscheiden; materiell neigt er der Auffassung zu, die der Vorschrift des § 44 Abs. 4 SGB X keinen allgemeinen Rechtsgedanken oder -grundsatz entnimmt (so im Ergebnis bereits das Senatsurteil vom 31.1.2002, aaO; einschränkend zuvor schon Senatsurteil vom 22.10.1996, BSGE 79, 177, 180= SozR 3-1200 § 45 Nr. 6 S 21; vgl auch Senatsurteil vom 8.12.2005, BSGE 95, 300 = SozR 4-2200 § 1290 Nr. 1, RdNr 24).

  • BGH, 02.12.2003 - VI ZR 243/02

    Prozessführungsbefugnis des Geschädigten nach gesetzlichem Forderungsübergang

    Dies steht nämlich nicht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile BGHZ 97, 330, 333 mit Nachweisen zur Entstehungsgeschichte; 101, 207, 214; 106, 284, 290; 116, 260, 263; 129, 366, 368; 143, 344, 349 f., 354) und des Bundessozialgerichts (BSGE 89, 151, 154 ff.), wonach § 119 SGB X eine Legalzession bewirkt.

    Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber dem Versicherten bei fremdverschuldeter Arbeitsunfähigkeit die Aktivlegitimation für den Anspruch auf Ersatz seines Beitragsschadens entzogen und auf den Sozialversicherer (Rentenversicherungsträger) als Treuhänder übertragen, der die nunmehr zweckgebundenen Schadensersatzleistungen einzuziehen und zugunsten des Versicherten als Pflichtbeiträge zu verbuchen hat (Senatsurteil BGHZ 97, 330, 336; BSGE 89, 151, 156).

    Denn kommt der Rentenversicherungsträger seinen Aufgaben als Treuhänder des Geschädigten (vgl. BSGE 89, 151, 157) nicht nach, steht dem Geschädigten gegen ihn ein Schadensersatzanspruch zu, welchen er vor den Sozialgerichten geltend machen kann.

    Die mit dem Forderungsübergang nach § 119 SGB X verbundene Übertragung der Aktivlegitimation auf den Rentenversicherungsträger soll den Geschädigten - nicht zuletzt aus fürsorgerischen Gründen - von der Last des Schadensausgleichs entbinden (Senatsurteil BGHZ 97, 330, 336; BSGE 89, 151, 156 f. m.w.N.).

  • BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 78/09 R

    Arbeitslosengeld II - Kostensenkungsaufforderung wegen unangemessener

    Auch soweit § 44 Abs. 4 SGB X die Rücknahme und Nachzahlung von Sozialleistungen neben der zeitlichen Begrenzung auf einen Zeitraum von bis zu vier Jahren vor der Rücknahme durch das jeweilige materielle Sozialleistungsrecht ("nach den Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuches") beschränkt, ergeben sich bei den hier als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung bewilligten Leistungen für Unterkunft und Heizung keine § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB II iVm § 44 SGB X verdrängenden Besonderheiten des SGB II (§ 37 Satz 1 Halbs 1 SGB I) , aus denen sich - auch ohne ausdrückliche Anordnung des Gesetzgebers - ableiten lässt, dass die Rücknahme- und Nachzahlungsansprüche nach § 44 SGB X für die erfassten Sachverhalte (teilweise) eigenständig und abweichend festgelegt werden sollten (vgl zur Sozialhilfe: BSG Urteil vom 29.9.2009 - B 8 SO 16/08 R - BSGE 104, 213 = SozR 4-1300 § 44 Nr. 20; siehe auch BSG Urteil vom 31.1.2002 - B 13 RJ 23/01 R - BSGE 89, 151, 154 = SozR 3-1300 § 44 Nr. 34 S 73 f) .
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2007 - L 9 R 917/05

    Schadensersatz bei einem Verkehrsunfall - Überleitung von Ansprüchen auf den

    Die von der Klägerin begehrte Geltendmachung eines Beitragsregresses der Beklagten gegenüber der Beigeladenen zielt vielmehr auf die Geltendmachung von Forderungen zivilrechtlicher Art aufgrund gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 119 Abs. 1 SGB X (vgl. BSGE 89, 151 ; BGH, VersR 2004, 492 ff.), hier auf die Geltendmachung kraft gesetzlichen Forderungsübergangs behaupteter Schadensersatzansprüche nach den §§ 842, 843 BGB.

    Dies steht nämlich nicht in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (Senatsurteile BGHZ 97, 330, 333 mit Nachweisen zur Entstehungsgeschichte; 101, 207, 214; 106, 284, 290; 116, 260, 263; 129, 366, 368; 143, 344, 349 f., 354) und des Bundessozialgerichts (BSGE 89, 151, 154 ff.), wonach § 119 SGB X eine Legalzession bewirkt.

    Im Verhältnis zur Beigeladenen fehlt es der Klägerin aber an einem aus eigenem subjektiv öffentlichem Recht verfolgbaren Anspruch (vgl. BSGE 89, 151 ; BGH, VersR 2004, 492 ff.; Nehls, in Hauck/Noftz, SGB Gesamtkommentar, Loseblatt, 2003, § 119 SGB X Rn. 3), weil der geltend zu machende zivilrechtliche Schadensersatzanspruch im Hinblick auf den hier allein streitigen Beitragsregress nach § 119 Abs. 1 SGB X kraft gesetzlichen Forderungsübergangs auf die Beklagte übergegangen ist.

    Anspruchsinhaber blieb allein der Geschädigte, dem es aber freigestellt war, die vom Schädiger im Rahmen des Schadensersatzes geleisteten Beträge als freiwillige Beiträge auf sein Versicherungskonto einzuzahlen (BSG, Urteil vom 31. Januar 2002, B 13 RJ 23/0 = BSGE 89, 151 m. w. N.).

    Dagegen ist es nicht Sinn und Zweck der Regelung, für eine finanzielle Entlastung der Rentenversicherungsträger zu sorgen (BSG, Urteil vom 31. Januar 2002, B 13 RJ 23/0 = BSGE 89, 151 m. w. N.).

  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 278/06

    Ersatz von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung bei unfallbedingtem

    Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber dem Versicherten bei fremdverschuldeter Arbeitsunfähigkeit die Aktivlegitimation für den Anspruch auf Ersatz seines Beitragsschadens entzogen und auf den Rentenversicherungsträger als Treuhänder übertragen, der die nunmehr zweckgebundenen Schadensersatzleistungen einzuziehen und zugunsten des Versicherten gemäß § 119 Abs. 3 SGB X als Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung zu verbuchen hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 97, 330, 336; vom 2. Dezember 2003 - VI ZR 243/02 - VersR 2004, 492, 493; BSGE 89, 151, 156).

    § 119 SGB X bezweckt aber aus Gründen der Fürsorge, mit dem Übergang der Aktivlegitimation auf den Sozialversicherungsträger durch die Ersatzleistungen Lücken im Beitragskonto des Geschädigten aufzufüllen, um dessen soziale Sicherung möglichst vollständig zu erhalten (vgl. BSG NZS 2002, 661, 662 f.; BT-Drs. 9/95, 29; Hauck/Noftz/Nehls, 12. Lfg. 2003, SGB X, § 119 Rn. 1; Kater, aaO, Rn. 3; v. Maydell in GK-SGB X 3, § 119 Rn. 47).

  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 40/11 R

    Rentenversicherung - früherer Rentenbeginn und rückwirkende Gewährung einer Rente

    Auch aus dem Urteil des Senats vom 31.1.2002 (B 13 RJ 23/01 R - BSGE 89, 151 = SozR 3-1300 § 44 Nr. 34) ergibt sich nichts Abweichendes.
  • BSG, 26.06.2007 - B 4 R 19/07 R

    Erziehungsrente - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Anwendbarkeit der

    Zwar habe der 13. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 31.1.2002 (B 13 RJ 23/01 R - BSGE 89, 151) sogar die direkte Anwendung des § 44 Abs. 4 SGB X (im Rahmen des § 48 SGB X) ausgeschlossen, wenn Beiträge im Wege des Schadensersatzes (§ 119 SGB X) nachgezahlt und dadurch ein höherer Rentenanspruch nachträglich begründet worden sei.

    - Der 13. Senat hatte im Urteil vom 31.1.2002 (B 13 RJ 23/01 R, BSGE 89, 151 = SozR 3-1300 § 44 Nr. 34) mit einem Erwerbsunfähigkeitsrentner zu tun, dessen Rentenanspruch vom Träger bindend anerkannt worden war.

  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.2014 - L 7 R 4417/11

    Berücksichtigung fiktiver Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen

    Nach § 119 Abs. 1 S. 1 SGB X (dazu im Einzelnen z.B. BSG, Urteil vom 31. Januar 2002, B 13 RJ 23/01 R - juris Rdnr. 26; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 2007 - L 9 R 917/05 - juris) geht der Schadenersatzanspruch eines Versicherten (hier des Klägers), soweit dieser den Anspruch auf Ersatz von Beiträgen zur Rentenversicherung umfasst, auf den Versicherungsträger (hier die Beklagte) über, wenn der Geschädigte - wie vorliegend der Kläger - im Zeitpunkt des Schadensereignisses bereits Pflichtbeitragszeiten nachweist oder danach pflichtversichert wird.

    Voraussetzung für die Berücksichtigung fiktiver Pflichtbeitragszeiten auf der gesetzlichen Grundlage des § 119 Abs. 3 S. 1 SGB X ist, dass insoweit Beiträge tatsächlich geleistet wurden (so ausdrücklich u.a. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juni 2005 - L 13 RA 44/04 - juris Rdnr. 29 f.; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Januar 2012 - L 4 R 266/11 - juris Rdnr. 31; vgl. auch BSG, Urteil vom 31. Januar 2002, a.a.O Rdnr. 29; Dalichau, Sozialgesetzbuch I, IV, X, § 119 SGB X Rdnr. VI; Picker, SGB X Kommentar, § 119 Rdnr. 14).

  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 72/11 R

    Keine Sonderregelung für die Nachzahlung von "Ghetto-Renten"

    Denn die verdrängende Wirkung komme einer Spezialregelung auch ohne ausdrückliche Anordnung zu, wenn sich aus ihrem Sinn und Zweck bei Berücksichtigung der zugrunde liegenden Interessenbewertung ergebe, dass sie die Rücknahme- und Rückforderungsvoraussetzungen für von ihr erfasste Sachverhalte eigenständig und abweichend festlegen wolle (Hinweis ua auf das Urteil des Senats vom 31.1.2002 - B 13 RJ 23/01 R).

    Entgegen der Ansicht der Klägerin ergibt sich auch aus dem Urteil des Senats vom 31.1.2002 (B 13 RJ 23/01 R - BSGE 89, 151 = SozR 3-1300 § 44 Nr. 34) nichts Abweichendes.

  • OLG Bamberg, 04.09.2017 - 5 U 63/17

    Schadensersatzanspruch

    Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber dem Versicherten bei fremdverschuldeter Arbeitsunfähigkeit die Aktivlegitimation für den Anspruch auf Ersatz seines Beitragsschadens entzogen und auf den Sozialversicherer (Rentenversicherungsträger) als Treuhänder übertragen, der die nunmehr zweckgebundenen Schadensersatzleistungen einzuziehen und zugunsten des Versicherten als 5 u 63/17 - Seite 3 Pflichtbeiträge zu verbuchen hat (Senatsurteil BGHZ 97, 330, 336HYPERLINK "http://https/www.juris.de/jportal/portal/t/ahk/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige& showdoccase=1& js_peid=Trefferliste& documentnumber=1& numberofresults=4& fromdoctodoc=yes& doc.id=KSRE016321514& doc.part=K& doc.price=0.0%20l%20focuspoint" BSGE 89, 151, 156).

    Denn kommt der Rentenversicherungsträger seinen Aufgaben als Treuhänder des Geschädigten (vgl. BSGE 89, 151, 157) nicht nach, steht dem Geschädigten gegen ihn ein Schadensersatzanspruch zu, welchen er vor den Sozialgerichten geltend machen kann.".

  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2015 - L 10 R 2689/12

    Beitragsregress nach § 119 SGB 10 - fiktive Berücksichtigung nicht erhobener

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - L 3 R 1134/05

    Zeitliche Begrenzung einer Rentennachzahlung

  • BGH, 21.08.2018 - VI ZR 375/17

    Amtshaftung bei pflichtwidrigem Nichtverfolgen des Anspruchs auf Ersatz von

  • LSG Hessen, 31.08.2021 - L 2 R 302/20

    Vormerkung von Beitragszeiten gemäß § 119 Abs. 3 SGB X im Wege des Regresses in

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2020 - L 16 R 655/18

    Beitragsregress - Kapitalisierung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • LSG Hessen, 19.02.2013 - L 2 R 200/12

    Neufeststellung einer gewährten Altersrente für schwerbehinderten Menschen nach

  • BSG, 13.03.2015 - B 13 R 23/15 B

    Höhere Erwerbsminderungsrente

  • LSG Rheinland-Pfalz, 11.01.2012 - L 4 R 266/11

    Neuberechnung einer Erwerbsminderungsrente wegen eines Beitragsregresses des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2005 - L 13 RA 44/04

    Bewertung nachgezahlter Beiträge aufgrund eines Schadensersatzanspruchs,

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2004 - L 3 RJ 21/03

    Rentenversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2019 - L 9 R 130/16
  • SG Frankfurt/Main, 09.11.2020 - S 6 R 761/15
  • LSG Baden-Württemberg, 16.09.2015 - L 4 R 2369/15
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2023 - L 3 R 184/21

    Voraussetzung für die Berücksichtigung fiktiver Pflichtbeitragszeiten nach § 119

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2013 - L 13 AS 13/13
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht