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   BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 47/90   

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BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 47/90 (https://dejure.org/1991,1773)
BSG, Entscheidung vom 28.06.1991 - 11 RAr 47/90 (https://dejure.org/1991,1773)
BSG, Entscheidung vom 28. Juni 1991 - 11 RAr 47/90 (https://dejure.org/1991,1773)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 17.01.1991 - 7 RAr 72/90

    Erstattung überzahlten Arbeitslosengeldes bei Abzweigung nach § 48 SGB I an

    Auszug aus BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 47/90
    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Leistungsberechtigte nach rückwirkender Aufhebung der Leistungsbewilligung auch die Beträge zu erstatten hat, die an Dritte ausbezahlt worden sind (Anschluß und Fortführung von BSG vom 17.1.1991 - 7 RAr 72/90 = SozR 3 - 1300 § 50 Nr. 7).

    Verfolgt der Kläger somit nur das Ziel der Aufhebung der angefochtenen Verwaltungsakte, soweit von ihm mehr als 80,-- DM zurückgefordert werden, betrifft seine Klage die gleichzeitig ausgesprochene Aufhebung der Alhi-Bewilligung nicht (vgl. auch BSG Urteil vom 17. Januar 1991 - 7 RAr 72/90 - BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 7).

    Dies hat der 7. Senat des BSG in der bereits zitierten Entscheidung vom 17. Januar 1991 (BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 7) ausdrücklich nochmals klargestellt.

    Wie der 7. Senat in der zitierten Entscheidung vom 17. Januar 1991 (a.a.O.) ebenfalls bereits ausgeführt hat, ändert die auf § 48 SGB I gestützte Verfügung des Leistungsträgers, eine bestimmte Sozialleistung in bestimmter Höhe an einen Dritten und nicht an den Leistungsberechtigten auszuzahlen, nichts an der Anspruchsberechtigung des Leistungsberechtigten.

  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 193/81

    Werkvertrag - Vergütung - Garantiefall - Autovertragshändler - Defektes Auto -

    Auszug aus BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 47/90
    Vielmehr sind empfangsbedürftige Willenserklärungen so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen mußte (st Rspr, vgl. BGH 36, 33; 47, 78; NJW 82, 2235; 86, 1683).
  • BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 31/96

    Anwendung von § 44 Abs. 1 SGB X auf Bescheide über die Rückforderung von

    Dafür genügt, daß der Leistungsträger eine derartige Beziehung zu Dritten annimmt (vgl BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 10).

    Nach § 51 Abs. 4 der - am 30. Juni 1991 außer Kraft getretenen - Postordnung vom 16. Mai 1963 (BGBl I 341) war es zulässig, daß im Falle der Abwesenheit des Adressaten die Leistung an die (im Hause wohnhaften) Eltern ausbezahlt wurde (vgl BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 10).

  • BVerwG, 11.07.2013 - 5 C 24.12

    Inobhutnahme; Inobhutnahme als Verwaltungsakt; Rücknahme; Rücknahmetatbestand;

    Erbracht ist eine Leistung im Sinne von § 50 Abs. 1 SGB X, wenn sie dem Leistungsempfänger zur Erfüllung einer Leistungsverpflichtung bzw. eines Leistungsanspruchs in einem öffentlich-rechtlichen Leistungsverhältnis zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Leistungsträger zugewandt worden ist (vgl. BSG, Urteile vom 30. Januar 2002 - B 5 RJ 26/01 R - SozR 3-1300 § 50 Nr. 25; vom 24. Juli 2001 - B 4 RA 102/00 R - SozR 3-1300 § 50 Nr. 24 und vom 28. Juni 1991 - 11 RAr 47/90 - SozR 3-1300 § 50 Nr. 10).
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 36/00 R

    Vertragsarzt - Zuzahlungsforderung bei ambulanten Operationen - Verstoß gegen

    Aber auch unabhängig davon, ob eine Bindung an die berufungsgerichtlichen Feststellungen oder eine eigene Kompetenz des Revisionsgerichts zur Auslegung der vom Kläger ausgehändigten formularmäßigen Erklärung besteht (zur Auslegung von Erklärungen vgl BSG SozR 5070 § 10a Nr. 3 S 6, BSGE 63, 167, 171 = SozR 5870 § 10 Nr. 9 S 18; SozR 3-1300 § 50 Nr. 10 S 24 und BSG USK 93 118 S 599; zur Auslegungsmethodik allgemein s auch Senatsurteile vom 3. März 1999 - B 6 KA 18/98 R -, MedR 1999, 479, 480 mwN, und vom 31. Januar 2001 - B 6 KA 33/00 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen), kann er mit seiner - neuen - Deutung nicht durchdringen.
  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 7/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Elterngeldbescheid - fingierte Geburt -

    Dies trifft gerade auch dann zu, wenn die Zahlung - wie hier - auf ein vom (vermeintlichen) Antragsteller angegebenes Konto einer anderen Person überwiesen wird, der ersichtlich keine eigene Einzugsberechtigung zusteht (vgl BSGE 61, 11, 12 = SozR 1300 § 50 Nr. 13 S 19 f; allgemein dazu auch BSG SozR 1300 § 50 Nr. 16, 17; BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 10; BSG SozR 4-1300 § 50 Nr. 3) .
  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 26/01 R

    Rückforderung einer an den Abtretungsgläubiger ausgezahlten Beitragserstattung -

    b) Mit diesem Ergebnis setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu der - von der Beklagten zitierten - Entscheidung des 11. Senats des BSG vom 28. Juni 1991 (11 RAr 47/90 - SozR 3-1300 § 50 Nr. 10).

    Daraus folgt - wie der 11. Senat des BSG bereits in der vorgenannten Entscheidung vom 28. Juni 1991 (11 RAr 47/90 - SozR 3-1300 § 50 Nr. 10) ausgeführt hat -, dass der Leistungserfolg nur eintritt, wenn die Leistung dem aus dem Verwaltungsakt Berechtigten tatsächlich zugeflossen ist.

  • BFH, 24.08.2001 - VI R 83/99

    Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 50 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) --Verwaltungsverfahren--, der mit § 37 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 vergleichbar sei, sei bei einer Abzweigung Leistungsempfänger nicht der Dritte, an den die Behörde den abgezweigten Betrag ausgezahlt hat, sondern der ursprünglich Anspruchsberechtigte (vgl. Urteile des BSG vom 17. Januar 1991 7 RAr 72/90, SozR 3-1300, § 50 SGB X Nr. 7, für Abzweigung von Arbeitslosengeld; vom 28. Juni 1991 11 RAr 47/90, SozR 3-1300, § 50 SGB X Nr. 10, für Abzweigung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe; vom 18. März 1999 B 14 KG 6/97, BSGE 84, 16, SozR 3-1300, § 50 SGB X Nr. 21, für die Abzweigung von Kindergeld).
  • BGH, 10.02.1993 - XII ZR 239/91

    Bürgerlich-rechtliche Streitigkeit bei Bereicherungsanspruch des

    Sie trägt insoweit den Charakter eines - ihn belastenden - Verwaltungsakts, gegen den er folglich Widerspruch einlegen und Anfechtungsklage erheben kann (Wannagat/Thieme aaO. Rdn. 14; Kasseler Kommentar/Seewald aaO. Rdn. 24; Bochumer Kommentar/Heinze aaO. Rdn. 16; BSG, Urteile vom 28. Juni 1991 - 11 RAr 47/90 = SozR 3-1300 § 50 SGB X Nr. 10 (S. 25); vom 17. Januar 1991 - 7 RAr 72/90 = SozR 3 aaO. Nr. 7 S. 9).

    Verfügt der Leistungsträger damit aber, soweit er die Sozialleistung einem Dritten zukommen läßt, "(entsprechend § 362 Abs. 2 i.V. mit § 185 Abs. 1 BGB) anstelle des Leistungsberechtigten" (BSG, Urteil vom 28. Juni 1991 aaO. S. 26), so ist dessen Anspruch gegen den Dritten auf Erstattung der Leistung aus ungerechtfertigter Bereicherung in gleicher Weise - als bürgerlich-rechtliche Streitigkeit - im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen wie in dem in BGHZ 78, 201 ff entschiedenen Fall (a.A.. OLG Düsseldorf NJW 1988, 2674 [OLG Düsseldorf 10.07.1987 - 7 U 46/87]).

    Da er die Abzweigungsanordnung nach § 48 SGB I nicht angefochten hatte mit der Folge, daß diese, wie dargelegt, ihm gegenüber eine Bindungswirkung im Sinne seiner Einwilligung/Genehmigung in die Teilauszahlung an die Beklagte entfaltete, bedeutete die Abzweigungsentscheidung zugleich, daß der Kläger sich die abgezweigten Leistungsteile ungeachtet ihrer tatsächlichen Auszahlung an die Beklagte als an sich erbracht zurechnen lassen muß (vgl. BSG, Urteile vom 17. Januar 1991 aaO. S. 9 und vom 28. Juni 1991 aaO. S. 25).

  • LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2014 - L 3 AS 119/11

    Sozialgeldanspruch des minderjährigen Kindes für Aufenthaltstage beim getrennt

    Dabei ist der Antrag so auszulegen, dass das Begehren des Antragstellers möglichst weitgehend zum Tragen kommt (Grundsatz der Meistbegünstigung, vgl. BSG Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 75/08 R), wobei zu berücksichtigen ist, wie der Erklärungsempfänger das Begehren des Antragstellers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (vgl. BSG, Urteil vom 28. Juni 1991, 11 RAr 47/90, m.w.N. aus der zivilgerichtlichen Rechtsprechung, zitiert nach Juris; Urteil des Senats vom 13. Dezember 2013 - L 3 AL 54/11 -).
  • BSG, 18.03.1999 - B 14 KG 6/97 R

    Kindergeld - Erstattungsanspruch - Abzweigung - Sozialleistungsträger -

    Sein Recht beschränkt sich auf die Empfangsberechtigung; sie ist in ihrem Bestand und ihrer Höhe streng akzessorisch zu dem Leistungsanspruch (BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 10; von Einem SGb 1994, 261).
  • BSG, 07.10.2004 - B 11 AL 13/04 R

    Abzweigung bei Verletzung der Unterhaltspflicht - minderjährige Kinder -

    Da die Verletzung einer konkreten Pflicht zur Unterhaltszahlung Tatbestandsvoraussetzung des § 48 SGB I ist, hat die Beklagte auch erst nach Feststellung dieses Merkmals - dessen Vorliegen gerichtlich voll nachprüfbar ist (ua BSG SozR 1200 § 48 Nr. 12 mwN) - ihr Ermessen auszuüben, ob und in welchem Umfang sie eine Abzweigungsregelung zu Gunsten des Antragstellers trifft (vgl ua BSGE 68, 107 = SozR 3-1300 § 50 Nr. 7; BSG 28. Juni 1991 - 11 RAr 47/90 = SozR 3-1300 § 50 Nr. 10 und Urteil vom 17. Oktober 1991 - 11 RAr 27/91, unveröffentlicht).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 29.88

    Sozialhilfe - Minderjährige - Rückforderung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2014 - L 9 AS 481/11
  • LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 3 AS 2083/11

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2017 - L 15 AS 252/14
  • LSG Hessen, 04.08.2021 - L 6 AS 140/18

    SGB II, SGB X

  • BSG, 19.09.2002 - B 11 AL 73/01 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht - Rechtsänderung - Übergangsrecht -

  • LSG Bayern, 27.09.2007 - L 9 AL 147/03

    Aufhebung der Bewilligung von Übergangsgeld und Fahrtkosten für Fälle einer

  • BSG, 17.10.1991 - 11 RAr 27/91

    Rückzahlung zu Unrecht erhaltener Arbeitslosenhilfe - Rückzahlung eines darin

  • SG Karlsruhe, 26.03.2010 - S 17 AS 1435/09

    Arbeitslosengeld II - keine Rückforderung von überzahlten Leistungen für

  • VG Köln, 09.05.2017 - 7 K 4029/15
  • BSG, 18.06.2001 - B 2 U 104/01 B

    Voraussetzungen für die Berufskrankheiten gem BKVO Anl 1 Nr. 2402 und gem

  • BSG, 30.03.1993 - 3 RK 2/91

    Anspruch auf höhere Vergütung für physikalisch-therapeutische Behandlungen;

  • SG Darmstadt, 17.01.2018 - S 21 AS 1291/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2013 - L 2 R 234/11
  • SG Karlsruhe, 26.03.2010 - S 17 AS 1435/08

    Verpflichtung zur Erstattung von Leistungen gegenüber dem Leistungsträger durch

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2007 - L 11 AL 26/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2002 - L 7 AL 294/98
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