Rechtsprechung
   BSG, 27.05.1997 - 2 RU 38/96   

Volltextveröffentlichungen (2)

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    Beweiswürdigung bei einem durch den Sozialleistungsträger verursachten Beweisnotstand

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 1998, 41
  • DB 2000 Beil. 16, 20



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Wird zitiert von ... (32)  

  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 18/04 R  

    Krankenversicherung - Gewährung von Krankengeld -

    Der Klägerin steht insbesondere keine Beweiserleichterung analog § 444 Zivilprozessordnung wegen Beweisvereitelung zur Seite (vgl dazu allgemein zB BSG SozR 4-1500 § 128 Nr. 5 S 17 RdNr 15; BSG SozR 3-1750 § 444 Nr. 1 S 2 f; BSG SozR 3-1500 § 128 Nr. 11 S 17 ff mwN), ohne dass es der Vertiefung bedarf, wie weit die damit verknüpfte Beweiserleichterung reichen würde.
  • BSG, 30.11.2006 - B 9a VS 1/05 R  

    Notwendige Beiladung - Verfahrensfehler - Soldatenversorgung -

    (3) Sollten sich hieraus keine näheren Erkenntnisse zum tatsächlichen Geschehensablauf ergeben, insbesondere auch keine Indizien, die eine andere Beweiswürdigung rechtfertigen könnten (vgl hierzu BSGE 24, 25 = SozR Nr. 75 zu § 128 SGG; SozR 3-1500 § 128 Nr. 11), wird es wohl bei einer Entscheidung nach den Regeln der Beweislast verbleiben müssen.

    Dabei dürfte von dem sozialrechtlichen Grundsatz auszugehen sein, dass bei einem Beweisnotstand, allenfalls dann, wenn er auf einer schuldhaft unterlassenen bzw unvollkommenen Beweiserhebung oder sogar auf einer Beweisvereitelung durch denjenigen beruht, dem die Unerweislichkeit der Tatsachen zum prozessualen Vorteil gereicht, eine Umkehr der Beweislast eintritt (vgl hierzu BSGE 24, 25 = SozR Nr. 75 zu § 128 SGG; BSGE 41, 297, 300 = SozR 2200 § 1399 Nr. 4; BSGE 14, 298 = SozR Nr. 60 zu § 128 SGG; SozR 3-1500 § 128 Nr. 11; SozR 4-2500 § 44 Nr. 7; Beschlüsse vom 13. September 2005 - B 2 U 365/04 B - und vom 6. Juli 2006 - B 9a SB 52/05 B, beide JURIS; weitergehend BSG SozR 3-1750 § 444 Nr. 1 und BSGE 83, 279, 281 = SozR 3-3900 § 15 Nr. 2 S 4).

    Im Übrigen dürfte das LSG bei Bejahung eines Beweisnotstandes jedenfalls nicht gehindert sein, die Umstände, die dazu geführt haben, bei der Beweiswürdigung zu berücksichtigen (vgl BSG SozR 3-1500 § 128 Nr. 11).

  • BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 102/00 R  

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestände -

    Schließlich ist noch auf Folgendes hinzuweisen: Entgegen dem Vortrag der Revision können Ermittlungsfehler der Verwaltung im vorliegenden Zusammenhang von vornherein nicht zu einer Verschlechterung der Beweissituation des erstattungspflichtigen Arbeitgebers führen, der möglicherweise durch Beweiserleichterungen Rechnung getragen werden müsste (zu einem durch den Leistungsträger verursachten Beweisnotstand: BSG vom 27. Mai 1997, SozR 3-1500 § 128 Nr. 11 mwN).
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