Rechtsprechung
   BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95   

Volltextveröffentlichungen (2)

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    Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V , Zulassung der Berufung außerhalb des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1998, 478 (Ls.)
  • NZS 1997, 388
  • NVwZ 1997, 832



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Wird zitiert von ... (63)  

  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 25/01 R  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Umdeutung - unzulässige Berufung -

    Hierfür ist letztlich nicht der Wortlaut des Klageantrags maßgebend - vor allem, wenn darin das zulässig verfolgbare Klagebegehren nur undeutlich umschrieben ist - denn nach § 123 SGG ist auf den in Wirklichkeit erhobenen Anspruch abzustellen; andernfalls könnte die in § 144 SGG vorgeschriebene Rechtsmittelbeschränkung durch die Antragsformulierung unterlaufen werden (vgl auch BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 S 2).

    Das hat der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzhofs entschieden, weil die Einlegung der unzulässigen Berufung an Stelle der zulässigen Nichtzulassungsbeschwerde in erster Linie darauf zurückzuführen ist, dass der Berufungskläger im erstinstanzlichen Urteil über das statthafte Rechtsmittel falsch belehrt wurde (zum Ganzen BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 S 4 f mwN; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 11 S 20 f; vgl auch BSG vom 22. Januar 1998 - B 14/10 KG 17/96 R - EzFamR GG Art. 6 Nr. 34; BSG vom 11. Mai 1999 - B 11/10 AL 1/98 R - DBlR 4560a, SGG/§ 145).

  • BSG, 11.05.1999 - B 11/10 AL 1/98 R  

    Zulassung der Berufung - Wert des Beschwerdegegenstandes - Folgewirkung -

    Auch die Umdeutung der Berufung eines rechtskundig vertretenen Beteiligten in eine Nichtzulassungsbeschwerde ist daher regelmäßig unzulässig (BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1; SozR 3-1500 § 144 Nr. 11).

    Weitergehende Vergünstigungen beim Zugang zum Berufungsrechtszug für den in erster Instanz unterlegenen Beteiligten werden durch die fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung nicht begründet (BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1), so daß allein der Umstand, daß die Nichtzulassungsbeschwerde der gegebene Rechtsbehelf gewesen wäre, keine Umdeutung der eingelegten Berufung rechtfertigt (BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 11).

    Die Erklärungen in dem Schriftsatz vom 24. September 1996 mußte das LSG auch nicht zum Anlaß nehmen, das Verfahren in analoger Anwendung des § 114 SGG zum Zwecke der Nachholung einer Entscheidung über die Zulassung der Berufung in einem zusätzlich zur Hauptsache zu betreibenden Beschwerdeverfahren auszusetzen (vgl BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1).

  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R  

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    Sie hat hieran auch unter Geltung des neuen Rechts festgehalten und ermittelt demgemäß dessen Bedeutungsgehalt gerade auch durch einen Vergleich mit der Vorgängerbestimmung (vgl SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 S 4).
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