Rechtsprechung
   BSG, 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckung eines Grundurteils - Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung in der Revisionsinstanz

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

  • SG Berlin, 21.10.1996 - S 14 An 7025/94
  • LSG Berlin, 27.11.1997 - L 8/2 An 74/96
  • BSG, 06.08.1999 - B 4 RA 25/98 B



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Wird zitiert von ... (85)  

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R  

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Die üblichen Auslegungskriterien für den Inhalt eines Urteils (vgl dazu nur BSG SozR 3-1500 § 199 Nr. 1 S 2 mwN), nach denen entscheidend darauf abzustellen ist, ob der Urteilstenor hineichend klar ist oder ggf durch die Entscheidungsgründe näher konkretisiert werden muss, müssen für die bezeichnete Übergangszeit einer Auslegung Platz machen, die danach fragt, wie das Gericht vernünftigerweise nach dem wahren Begehren hätte entscheiden müssen, es sei denn, die Entscheidung verneint ausdrücklich einen umfassenden Streitgegenstand.
  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 45/07 R  

    Gesonderte Erstattung der Personalkosten über einheitlichen Bewertungsmaßstab für

    Die Statthaftigkeit einer Verpflichtung zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts im Rahmen eines Grundurteils folgt unabhängig davon aus dem Umstand, dass ein Grundurteil auch dann ergehen kann, wenn lediglich die Höhe einer Leistung im Streit steht; in einer solchen Konstellation kann der Verwaltung die Rechtsauffassung des Gerichts zu einzelnen Merkmalen für die Bestimmung der Leistungshöhe zur Beachtung vorgegeben werden (BSG SozR 3-1500 § 199 Nr. 1 S 3; BSG SozR 4-2600 § 93 Nr. 3 RdNr 7; s auch Bolay, aaO, § 130 RdNr 7; Keller, aaO, § 130 RdNr 2d).

    Bei einem Grundurteil wird die rechtliche Verpflichtung der Behörde, einen weiteren Verwaltungsakt zu erlassen, ohnehin inzident vorausgesetzt und lediglich - üblicherweise - nicht gesondert tenoriert; gleichwohl ist ein solches Urteil inhaltlich ein "verkapptes Verpflichtungsbescheidungsurteil" (so BSG SozR 3-1500 § 199 Nr. 1 S 7) und kann deshalb entsprechend der für Bescheidungsurteile vorgesehenen Vorschrift des § 201 SGG vollstreckt werden.

  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 4/11 R  

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anmietung einer

    Damit das materielle Recht umfassend und in angemessener Zeit auch tatsächlich verwirklicht (durchgesetzt) werden kann, muss eine richterliche Entscheidung nicht nur der Rechtskraft fähig, sondern (gleich bedeutsam) auch vollstreckbar sein (BSG SozR 3-1500 § 199 Nr. 1 S 5 f mwN).
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