Rechtsprechung
   BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 64/99 R   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZI 2001, 502
  • NZS 2001, 541



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Wird zitiert von ... (19)  

  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 7/02 R  

    Erstattung überzahlter Rentenleistungen durch Dritten nach dem Tod des

    Für eine Leistungsklage (nach der bis zum 28. Juni 2002 bestehenden Rechtslage), mit der der Rentenversicherungsträger einen Erstattungsanspruch gegen denjenigen geltend macht, der die Geldleistung als Ergebnis einer wirksamen Verfügung zu Lasten des Kontos des verstorbenen Rentenbeziehers in Empfang genommen hat (§ 118 Abs. 4 Satz 1 Alternative 1 SGB VI aF), besteht ein Rechtsschutzbedürfnis nur und erst dann, wenn feststeht, dass ein Erstattungsanspruch in der entsprechenden Höhe gegen das Geldinstitut nicht mit Erfolg geltend gemacht werden kann (vgl BSG SozR 3-2600 § 118 Nr. 3; SozR 3-1500 § 54 Nr. 45; Urteile vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 37, 44 und 53/01 R; Pflüger, DAngVers 2002, 293 ff, 294).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R  

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug - Nichterteilung einer

    2010 ist eine Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen dergestalt eingetreten, dass das Rechtsschutzinteresse für die Klagen, welches auch das Revisionsgericht als prozessuale Voraussetzung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen hat (BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 45 S 93), entfallen ist.
  • LSG Bayern, 16.03.2005 - L 19 R 635/01  
    Denn die Vorschrift regelt ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens auch die Rechtsfolgen bereits gegebener Sachverhalte (vgl Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 25.01.2001, Az: B 4 RA 64/99 R, SozR 3-1500 § 54 Nr. 45 S 96).

    Die Widerklage kann auch in Form einer Eventualwiderklage erhoben werden, die mit dem Hauptvortrag des Widerklägers in einem "echten" Eventualverhälntis steht und damit vom Eintritt eines innerprozessualen Ereignisses abhängt (Urteil des BSG vom 25.01.2001, aaO S 92).

mehr
  • LSG Berlin, 21.05.2001 - L 16 RA 43/98  
    Denn grundsätzlich ist auch im sozialgerichtlichen Verfahren die Erhebung einer Widerklage verfahrensrechtlich statthaft (vgl. BSGE 15, 81, 83; BSGE 53, 212, 213; BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 4 RA 64/99 R -).

    Die rechtskundige Beklagte hat insoweit im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 19. April 1999 einen Eventualantrag gestellt, indem sie beantragt hat, „das Urteil des SG Berlin vom 19. Juni 1998 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 9. Juli 1998 aufzuheben und die Klage abzuweisen, hilfsweise, den Kläger zu verurteilen, an sie 6.079,05 DM zu zahlen.“ Hätte die Beklagte nach Rücknahme des angefochtenen Bescheides vom 20. Dezember 1996 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25. Juli 1997 ihren Hilfsantrag unbedingt geltend machen wollen, so hätte sie die Berufung hinsichtlich des der Anfechtungsklage stattgebenden Teils des Urteils des SG zurücknehmen müssen mit der Folge, dass die Bedingung, unter der die Widerklage erhoben worden war, endgültig eingetreten wäre (vgl. BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 4 RA 64/99 R-).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - L 8 RJ 15/03  

    Rentenversicherung

    Der Haftungsgrund des Geldinstituts entfällt und der Erstattungsanspruch erlischt konsequenterweise, wenn der Wert des Schutzbetrages sowohl aus der unmittelbaren Verfügungsmacht als auch aus der bankvertraglich begründeten Verwertungsbefugnis endgültig ausgeschieden ist und "ein anderer als das Geldinstitut durch rechtswirksame Verfügungen den Kontenstand unter den Wert des Schutzbetrages gesenkt hat" (Urteil des BSG vom 25.01.2001, Az.: B 4 RA 64/99 R).
  • BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 219/10 R  

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - kein Anspruch auf isolierte

    Die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage ist auch nicht unzulässig geworden (vgl zur Prüfung dieser prozessualen Voraussetzung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen: BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 45 S 93).
  • BSG, 12.12.2002 - B 4 RA 44/02 R  

    Nachlasspfleger als Beklagter wegen der Erstattung überzahlter RV-Rentenleistung

    Zur Begründung seiner Entscheidung und letztlich des Anspruchs der Klägerin gegen den Nachlasspfleger nach § 118 Abs. 4 SGB VI hat das LSG auf ein Urteil des Senats zu § 118 Abs. 3 und 4 SGB VI vom 25. Januar 2001 (B 4 RA 64/99 R = SozR 3-1500 § 54 Nr. 45) verwiesen und in diesem Zusammenhang ausgeführt: Der Beklagte habe unter Hinweis auf seine Bestellung zum Nachlasspfleger um Auflösung des Girokontos und Überweisung auf ein Nachlassanderkonto gebeten und somit als Nachlasspfleger verfügt.
  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 203/10 R  

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung einer

    Die Klage ist entgegen der Auffassung der Vorinstanzen nicht dadurch unzulässig geworden (vgl zur Prüfung dieser prozessualen Voraussetzung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen: BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 45 S 93), dass sich der Kläger in der mündlichen Verhandlung vom 12.2.
  • LSG Hessen, 23.10.2001 - L 2 RA 461/01  

    Erstattung überzahlter Geldleistung durch Dritten nach Tod des Rentenberechtigten

    Damit war der Haftungsgrund der Beigeladenen entfallen und der Erstattungsanspruch nach § 118 Abs. 3 SGB VI erloschen (siehe hierzu BSG, Urteil vom 4. August 1998, Az.: B 4 RA 72/97 R sowie Urteil vom 25. Januar 2001, Az.: B 4 RA 64/99 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2003 - L 3 (18) RJ 89/02  

    Rentenversicherung

    Die Klage war jedoch im Hinblick auf den jedenfalls materiellrechtlich vorgehenden Erstattungsanspruch nach § 118 Abs. 3 S. 2 (u.A. Urteile des BSG vom 04.08.1998 - 4 RA 72/97 R, SozR 3 - 2600 § 118 Nr. 3; 29.01.2001 - B 4 RA 64/99 R, SozR 3 - 1500 § 54 Nr. 45; 20.12.2001 - B 4 RA 37/01 R; - B 4 RA 44/01, - B 4 RA 53/01 R -, 09.04.2002, - B 4 RA 64/01, LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2003 - L 3 RJ 42/03  

    Rentenversicherung

  • LSG Bayern, 02.03.2004 - L 5 RJ 643/03  
  • LSG Schleswig-Holstein, 03.11.2010 - L 5 KR 87/10  

    Beschwer bei der Aufhebung einer einfachen Beiladung im sozialgerichtlichen

  • LSG Berlin, 28.02.2005 - L 16 RA 7/04  
  • SG Düsseldorf, 14.09.2006 - S 26 R 411/05  

    Rentenversicherung

  • LSG Niedersachsen, 27.02.2002 - L 2 RI 297/01  
  • SG Münster, 07.05.2002 - S 16 RA 12/02  

    Zuviel gezahlte Rente muss zurück gezahlt werden

  • LSG Bayern, 24.09.2002 - L 16 RJ 389/00  
  • SG Hamburg, 09.06.2004 - S 39 RJ 1001/03  
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