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   BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91   

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https://dejure.org/1991,70
BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91 (https://dejure.org/1991,70)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91 (https://dejure.org/1991,70)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 1991 - 1 BvR 1411/91 (https://dejure.org/1991,70)
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Wird zitiert von ... (1693)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91
    Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde verlangt nach § 92 BVerfGG , daß der Beschwerdeführer innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung hinreichend deutlich darlegt (vgl. BVerfGE 81, 347 [355]).

    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Gewährung von Prozeßkostenhilfe davon abhängig gemacht wird, daß die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfGE 81, 347 [357]).

    Es ist aufgrund des Vorbringens des Beschwerdeführers nicht erkennbar, daß das Bundessozialgericht bei der ihm obliegenden Auslegung und Anwendung des § 114 Satz 1 ZPO die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung und damit den Zweck der Prozeßkostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt haben könnte (vgl. BVerfGE 81, 347 [359]).

  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91
    Es war von Verfassungs wegen nicht geboten, den Beschwerdeführer auf die fehlende Erfüllung der formalen Voraussetzungen für eine zulässige Nichtzulassungsbeschwerde hinzuweisen, zumal aus Art. 103 Abs. 1 GG keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht in bezug auf die Rechtsansicht des Gerichts folgt (vgl. BVerfGE 74, 1 [5]).
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß die Anrufung der Gerichte von der Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden darf, zu denen auch die ordnungsgemäße Vertretung durch einen zugelassenen Prozeßbevollmächtigten gehören kann (vgl. BVerfGE 9, 194 [199 f.]; 10, 264 [267 f.]).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91
    Wenn das Bundessozialgericht den "Grundsatz der Subsidiarität sozialhilferechtlicher Leistungen" in durchaus naheliegender Weise als ein materiell-rechtliches, nicht aber als ein verfahrensrechtliches Problem wertet, so liegt darin auch keine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG , denn diese Norm verpflichtet das Gericht nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (vgl. BVerfGE 64, 1 [12]).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgesprochen, daß die Anrufung der Gerichte von der Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig gemacht werden darf, zu denen auch die ordnungsgemäße Vertretung durch einen zugelassenen Prozeßbevollmächtigten gehören kann (vgl. BVerfGE 9, 194 [199 f.]; 10, 264 [267 f.]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91
    Verfassungsrecht ist nur dann verletzt, wenn Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 03.06.2014 - 1 BvR 79/09

    Ausbleiben einer Rentenerhöhung im Jahr 2005 sowie alleinige Tragung eines

    Insbesondere ist es unbedenklich, wenn das Bundessozialgericht verlangt, dass die Beschwerdeführer im Einzelnen darlegen, inwiefern die umstrittene Rechtsfrage klärungsbedürftig ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. September 1991 - 1 BvR 765/91 - und vom 18. Dezember 1991 - 1 BvR 1411/91 -, SozR 3-1500 § 160a Nr. 6 und 7).
  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B

    (Vertragsärztliche Versorgung - § 116 SGB 5 - keine Ermächtigung eines Arztes für

    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache setzt eine Rechtsfrage voraus, die in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 S 14; s auch BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 19 S 34 f; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 30 S 57 f mwN) .
  • BSG, 30.04.2010 - B 11 AL 160/09 B

    Höhe des Arbeitslosengeldes - Bemessungszeitraum und Bemessungsrahmen -

    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
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