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   BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 78/90   

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BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 78/90 (https://dejure.org/1992,938)
BSG, Entscheidung vom 06.02.1992 - 7 RAr 78/90 (https://dejure.org/1992,938)
BSG, Entscheidung vom 06. Februar 1992 - 7 RAr 78/90 (https://dejure.org/1992,938)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosengeld - Früherer Arbeitgeber - Beiladung - Rechtsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittelbefugnis des beigeladenen früheren Arbeitgebers im Rechtsstreit um Arbeitslosengeld

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGG §§ 54, 141, 75
    Rechtsstreit um Arbeitslosengeld: Keine Rechtsmittelbefugnis des früheren Arbeitgebers mangels eigener Beschwer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1992, 1836
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 27.10.1976 - 2 RU 127/74
    Auszug aus BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 78/90
    Etwas anderes kann sich in Ausnahmefällen ergeben, zB, wenn die Entscheidungsgründe notwendigerweise zur Auslegung des Tenors der Entscheidung heranzuziehen sind (vgl BSGE 43, 1, 3 = SozR 1500 § 131 Nr. 4).
  • BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 35/72

    Kurzarbeitergeld - Ablehnung - Bescheid - Anfechtung - Notwendige Beiladung -

    Auszug aus BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 78/90
    Noch stärker tritt die Rechtsschutzberechtigung des Arbeitgebers im AFG-Bereich in Erscheinung, wo ihm durch ausdrückliche Vorschrift die Wahrnehmung von Arbeitnehmerrechten im eigenen Namen übertragen worden ist, wie durch §§ 72, 88 AFG für die Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld als Prozesstandschafter (vgl ua BSGE 38, 98 = SozR 1500 § 75 Nr. 3; SozR 4100 § 86 Nr. 1).
  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84

    Voraussetzungen einer vorläufigen Leistungsgewährung - Ausgleichsverhältnis

    Auszug aus BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 78/90
    Voraussetzung dafür ist also eine Identität der Streitgegenstände, dh eine Deckungsgleichheit des in dem früheren und in dem erneut anhängig gemachten Rechtsstreit erhobenen Anspruchs (vgl BSGE 58, 119, 125 = SozR 1300 § 104 Nr. 7).
  • BVerwG, 23.08.1974 - IV C 29.73
    Auszug aus BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 78/90
    Denn auch Gerichtsentscheidungen zum Alg-Anspruch eines (früheren) Arbeitnehmers greifen nicht in die Rechte des (früheren) Arbeitgebers ein (vgl dazu BVerwGE 47, 19, 21 ff zur entsprechenden Anwendung des § 113 Abs. 1 und Abs. 4 VwGO bezüglich der Rechte des beigeladenen Nachbarn im öffentlich-rechtlichen Bauprozeß; soweit das BVerwG später auch öffentliche Belange als rechtsschutzfähige subjektive Rechte behandelt hat, ist dies hier nicht einschlägig; s dazu Eyermann/Fröhler aaO, § 42 RdNrn 186 ff mwN).
  • BSG, 05.06.1991 - 7 RAr 26/89

    Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen, Lohnersatzleistungen

    Auszug aus BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 78/90
    Darauf gestützte Verwaltungsakte können dann auch in seine Rechte eingreifen (vgl das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 5. Juni 1991 - 7 RAr 26/89 -).
  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 90/80

    Schlechtwettergeld; Prozeßführungsbefugnis; Beiladung; Höhe des

    Auszug aus BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 78/90
    Noch stärker tritt die Rechtsschutzberechtigung des Arbeitgebers im AFG-Bereich in Erscheinung, wo ihm durch ausdrückliche Vorschrift die Wahrnehmung von Arbeitnehmerrechten im eigenen Namen übertragen worden ist, wie durch §§ 72, 88 AFG für die Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld als Prozesstandschafter (vgl ua BSGE 38, 98 = SozR 1500 § 75 Nr. 3; SozR 4100 § 86 Nr. 1).
  • BSG, 12.10.1972 - 10 RV 744/71

    Durch Vertreibung verlorengegangene Berufsstellung

    Auszug aus BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 78/90
    Die hierzu notwendige Präjudizialität liegt nur vor im Falle der direkten Abhängigkeit der im Zweitprozeß geltend gemachten Rechtsfolge von der Rechtsfolge, über die im Erstprozeß entschieden worden ist (BSG SozR 1500 § 141 Nr. 13; BSGE 35, 6, 9 = SozR Nr. 14 zu § 40a BVG; Bley, SGG/RVO-GesKomm, Bd 9 SGG, Stand: Dezember 1978, § 141 Anm 6d).
  • BSG, 09.05.1984 - 4 RJ 44/83

    Zulässigkeit des Rechtswegs bei Rechtsänderung

    Auszug aus BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 78/90
    Die hierzu notwendige Präjudizialität liegt nur vor im Falle der direkten Abhängigkeit der im Zweitprozeß geltend gemachten Rechtsfolge von der Rechtsfolge, über die im Erstprozeß entschieden worden ist (BSG SozR 1500 § 141 Nr. 13; BSGE 35, 6, 9 = SozR Nr. 14 zu § 40a BVG; Bley, SGG/RVO-GesKomm, Bd 9 SGG, Stand: Dezember 1978, § 141 Anm 6d).
  • BSG, 02.10.1979 - 7 RAr 4/78

    Kurzarbeitergeld - Notwendigkeit der Beiladung - Beiladung des

    Auszug aus BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 78/90
    So hat der Senat mit dieser Begründung entschieden, daß weder die betroffenen Arbeitnehmer noch die betroffenen Renten- oder Krankenversicherungsträger iS von § 75 Abs. 2 SGG dem Verfahren notwendig beizuladen sind, in dem der Arbeitgeber wegen Gewährung von Kurzarbeitergeld von der Beklagten die Erstattung höherer Aufwendungen für die Kranken- und Rentenversicherung der Kurzarbeiter begehrt und es sachlich entscheidend ist, nach welchen Maßstäben die Beiträge für jene Aufwendungen zu ermitteln sind; denn die präjudizielle Rechtsfrage (richtige Höhe der Beiträge für die jeweils Versicherten) wird von der Rechtskraft über den streitigen Aufwendungsersatz nicht erfaßt, auch nicht für den Fall, daß der Arbeitgeber bei negativem Ausgang jenes Verfahrens zu Unrecht entrichtete Beiträge zurückverlangen wollte (BSG SozR 4100 § 163 Nr. 3).
  • BSG, 15.11.1983 - 1 S 10/82

    Feststellung des Haushaltsplans - Rentenversicherung - Aufsichtsbehörde -

    Auszug aus BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 78/90
    Dies mag als Voraussetzung der Zulässigkeit der vom Beigeladenen eingelegten Revision genügen (vgl BSGE 56, 45, 47 = SozR 2100 § 70 Nr. 1 mwN).
  • BSG, 08.09.1988 - 7 RAr 65/87

    Lehrer - Gymnasium - Beschäftigung - Kurzzeitig

  • BSG, 16.02.1983 - 12 RK 26/81

    Sozialversicherung - Beitragspflicht durch Untervertretervertrag vermeidbar?

  • BSG, 06.12.2018 - B 8 SO 9/18 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Ein eigenes Klagerecht, gerichtet auf eine höhere Vergütung, resultiert aus dieser trotz allem nur von den Ansprüchen der Klägerin abgeleiteten Rechtsbetroffenheit nicht (vgl auch BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 9) .
  • BSG, 10.12.2014 - B 6 KA 45/13 R

    Vertrags(zahn)arzt - Honoraransprüche gegen die Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung

    Es ist daher allein maßgeblich, ob das Urteil gegenüber dem Beigeladenen fehlerhaft ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 9 S 27 f; siehe auch BSGE 78, 98, 99 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 S 34 ; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, Vor § 143 RdNr 4a mwN; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl 2014, § 66 RdNr 4 mwN) .
  • BSG, 27.06.2012 - B 12 KR 28/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Betreuung psychisch Kranker in einer Einrichtung

    Im Zusammenhang mit der Prüfung der Voraussetzungen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld sah auch der 7. Senat des BSG in seinem Urteil vom 6.2.1992 (SozR 3-1500 § 54 Nr. 9 S 24) für die Beurteilung, ob eine kurzzeitige Beschäftigung iS von § 102 AFG vorliegt, unter Bezugnahme auf das Urteil des 12. Senats vom 16.2.1983 (aaO) Tätigkeiten aufgrund verschiedener Lehraufträge desselben Arbeitgebers ohne Rücksicht auf die vertragliche Gestaltung als einheitliche Beschäftigung an.
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