Rechtsprechung
   BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes Prozeßkostenhilfebegehren - Vorliegen neuer Gesichtspunkte für eine andere Beurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1998, 2998 (Ls.)
  • MDR 1998, 1367
  • NZS 1999, 56 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (245)  

  • BVerwG, 08.03.1999 - 6 B 121.98  

    Erstinstanzlicher Beschluß über die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe; Überprüfung

    Denn die Versagung von Prozeßkostenhilfe durch den unanfechtbaren Beschluß vom 6. August 1998 haftet als Gehörsverstoß dem angefochtenen Urteil an (vgl. in diesem Zusammenhang BSG, Urteil vom 17. Februar 1998 - B 13 RJ 83/97 R - MDR 1998, 1367).
  • LSG Bayern, 22.11.2012 - L 11 AS 755/12  

    Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht.

    Es reicht für die Prüfung der Erfolgsaussicht aus, dass der Erfolg eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich hat (vgl. BSG, Urteil vom 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R (Rn.26) - SozR 3-1500 § 62 Nr. 19).
  • BSG, 09.10.2012 - B 5 R 168/12 B  
    Ein solcher Verstoß liegt ua vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachgekommen ist (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 19 S 33 mwN) oder sein Urteil auf Tatsachen und Beweisergebnisse stützt, zu den sich die Beteiligten nicht haben äußern können (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19).
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