Rechtsprechung
   BSG, 04.05.1999 - B 2 U 19/98 R   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Nationale Volksarmee - Härteausgleich - Soldat auf Zeit - Dienstbeschädigung - sozialgerichtliches Verfahren - Verurteilung - Beigeladener

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Nationale Volksarmee - Härteausgleich - Soldat auf Zeit - Dienstbeschädigung - sozialgerichtliches Verfahren - Verurteilung - Beigeladener

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung für einen Dienstunfall eines Zeitsoldaten der Nationalen Volksarmee aus der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 1999, 618 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BSG, 16.04.2002 - B 9 V 7/01 R  

    Wehrdienstbeschädigung - Wehrdienstunfall eines Wehrpflichtigen der NVA im Jahre

    Hieran ist festzuhalten (vgl zu den hier nicht einschlägigen Fällen eines freiwilligen Dienstes die Senatsurteile vom 18. Juni 1996 - 9 RV 6/94 -, BSGE 78, 265 = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2 sowie - 9 RV 13/95 -, SozR 3-8110 Kap XIX B III Nr. 5 Nr. 1, und das Urteil des BSG vom 4. Mai 1999 - B 2 U 19/98 R -, SozR 3-2200 § 1150 Nr. 2 S 5), zumal auch der zuständige 2. Senat des BSG durch seine Urteile vom 24. Februar 2000, SozR 3-2200 § 1150 Nr. 3, und 11. September 2001, aaO Nr. 5, den Ausschluss der wehrpflichtigen Soldaten der NVA von der Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung - gestützt auf § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RVO in der Fassung durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) - bestätigt hat.
  • LSG Sachsen, 14.08.2006 - L 1 B 205/05  

    Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV

    Des Weiteren kann nach der Rechtsprechung des BSG ein Beigeladener nicht nach § 75 Abs. 5 SGG verurteilt werden, wenn er bereits einen - den Streitgegenstand betreffenden - bindend gewordenen ablehnenden Bescheid erteilt hat (BSG, Urteil vom 04.05.1999 - B 2 U 19/98 R - SozR 3-2200 § 1150 Nr. 2).

    Dagegen kann sie prozessuale Befugnisse des Gerichts nicht erweitern (BSG, Urteil vom 04.05.1999 - B 2 U 19/98 R - SozR 3-2200 § 1150 Nr. 2).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.04.2011 - L 5 AS 397/10  

    Prozesskostenhilfe, maßgeblicher Zeitpunkt für die hinreichende Erfolgsaussicht,

    Sie kann jedoch die prozessualen Befugnisse des Gerichts nicht erweitern (Bundessozialgericht, Urteil vom 4. Mai 1999, B 2 U 19/98 R; Urteil vom 31. Mai 1988, 2 RU 67/87, diese und die nachfolgend zitierten Entscheidungen sind bei der Datenbank Juris abrufbar).
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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2007 - L 17 U 247/05  

    Unfallversicherung

    Erfüllte nämlich ein Wehrdienstleistender - wie hier der Kläger - seine gesetzliche Wehrpflicht bei der NVA und erlitt er dabei eine Dienstbeschädigung, so wurde sie grundsätzlich - von Ausnahmen wie Unfällen beim Umgang mit Kampfmunition sowie bei Schädigungen durch einen rechtswidrigen Angriff abgesehen - wie ein Arbeitsunfall behandelt und entsprechend den Vorschriften der Rentenverordnung der ehemaligen DDR von der Sozialversicherung entschädigt (BSG, Urteil vom 04. Mai 1999, Az.: B 2 U 19/98 R, SozR 3-2200 § 1150 Nr. 2, vgl. auch Rundschreiben des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung vom 8. Oktober 1991, Az.: VIa 1 - 52 056, BArbBl 1991, 81).
  • BSG, 07.09.1998 - B 2 U 148/98 B  

    Richtigkeit der Entscheidungsgründe als Verfahrensfehler bei der

    Der insoweit vom Beschwerdeführer gerügte Aufklärungsmangel - Klärung der Frage, ob ein "typischer Geschehensablauf" vorliegt - ist schon deshalb nicht schlüssig im obigen Sinn dargelegt, weil er insoweit einen berücksichtigungsfähigen und vom LSG übergangenen Beweisantrag aus dem Berufungsverfahren überhaupt nicht bezeichnet hat (vgl ua BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5 sowie Beschluß vom 9. Juli 1998 - B 2 U 19/98 B).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.02.2004 - L 13 KN 1768/00  

    Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - generelle Geeignetheit -

    Dass eine Berufskrankheit, welche auf eine im Beitrittsgebiet ausgeübte Beschäftigung zurückzuführen ist, hinsichtlich Voraussetzungen, Art, Dauer und der Höhe der Leistungen nach den Bestimmungen der RVO entschädigt wird, ergibt sich aus §§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 7 des Fremdrentengesetzes (FRG; hierzu BSG, Urteil vom 20. April 1993 - 2 RU 28/92 - in HV-Info 1993, 1683 ff.; BSG SozR 3-2200 § 1150 Nr. 2 und Nr. 3).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2009 - L 8 SO 149/07  

    Ausschluss von Sozialhilfe nach § 21 SGB 12 - sozialgerichtliches Verfahren

    Eine Verurteilung der Beigeladenen zur Gewährung des ihm stattdessen zustehenden Alg II scheidet aus, weil die Beigeladene die Leistungsgewährung mit bindendem Bescheid abgelehnt hat; es ist nicht zu prüfen, ob der Kläger Anspruch auf Rücknahme des Bescheides nach § 44 SGB X hat (vgl BSG, Urteil vom 13. August 1981 - 11 RA 56/80 - SozR 1500 § 75 Nr. 38; Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 19/98 R - SozR 3-2200 § 1150 Nr. 2; Groß in Nomos-Kommentar zum SGG, 3. Auflage 2009, § 75 Rdnr 15; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer, Kommentar zum SGG, 9. Auflage 2008, § 75 Rdnr 18b).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.08.2009 - L 6 U 55/08  
    Das Sonderversorgungssys-tem der NVA gewährleistete eine eigenständige Sicherung der einbezogenen Perso-nen, die der bundesdeutschen Beamtenversorgung vergleichbar ist (BSG, Urteil vom 4. Mai 1999 - B 2 U 19 / 98 R - SozR 3-2200 § 1150 Nr. 2 mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass diese Absicherung außerhalb der Sozialversicherung bestanden habe).
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