Rechtsprechung
   BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91   

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • NZS 1993, 259



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Wird zitiert von ... (108)  

  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94  

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

    Ausschlaggebend für die Einordnung eines bestimmten Berufes in dieses Mehrstufenschema ist die Qualität der verrichteten Arbeit, d.h. der aus einer Mehrzahl von Faktoren zu ermittelnde Wert der Arbeit für den Betrieb (vgl. BSG Urteil vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 49/91 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27).
  • BSG, 09.10.2007 - B 5b/8 KN 2/07 R  

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Verweisung - Zigarettenautomatenauffüller -

    Ausschlaggebend für die Einordnung eines bestimmten Berufs in dieses Mehrstufenschema ist allerdings nicht allein die Dauer der absolvierten förmlichen Berufsausbildung; zu berücksichtigen ist vielmehr die Qualität der verrichteten Arbeit insgesamt, dh das aus einer Mehrzahl von Faktoren ermittelte "Gesamtbild" der Arbeit und seines Werts für den Betrieb auf der Grundlage der in § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI aF am Ende genannten Merkmale der Dauer und des Umfangs der Ausbildung sowie des bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen der bisherigen Berufstätigkeit (hierzu im Einzelnen BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 1 RdNr 7 ff mwN; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27 S 95 ff).
  • BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 79/99 R  

    Verweisbarkeit einer Postfachverteilerin bei der Prüfung von Berufsunfähigkeit

    Handelt es sich bei der ausgeübten Tätigkeit nur um einen Teilbereich eines anerkannten Ausbildungsberufs, so scheidet die Zuordnung eines Versicherten in die Gruppe der Facharbeiter grundsätzlich aus, auch wenn die Entlohnung im Einzelfall derjenigen eines Facharbeiters entsprochen haben sollte (vgl BSGE 53, 69 = SozR 2600 § 45 Nr. 32; BSGE 57, 35 = SozR 2600 § 45 Nr. 37; BSGE 58, 239 = SozR 2200 § 1246 Nr. 129; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27).

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn sich der Teilbereich im Zuge zunehmender Konzentration und Spezialisierung zu einem eigenständigen Berufsbild entwickelt hat, dem von den am Wirtschaftsleben beteiligten Kreisen Facharbeiterqualität beigemessen wird (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27).

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