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   BSG, 22.02.1990 - 4 RA 62/89   

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Wird zitiert von ... (11)  

  • BSG, 16.06.2005 - B 10 LW 1/03 R  

    Alterssicherung der Landwirte - Erwerbsunfähigkeits- bzw Erwerbsminderungsrente -

    Die (tatsächliche oder fiktive) Beitragszahlung muss sich dabei auf die GRV beziehen (vgl BSGE 90, 286 = SozR 4-2600 § 55 Nr. 1; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 3 und 6; zuletzt bestätigt durch Urteil vom 19. Mai 2004 - B 13 RJ 4/04 R, JURIS).

    Hieraus ergibt sich zugleich ein sachlicher Grund für eine abweichende Ausgestaltung der Leistungen und Leistungsvoraussetzungen nach dem ALG im Vergleich zum SGB VI (vgl BSG, Urteil vom 19. Mai 2004 - B 13 RJ 4/04 R, JURIS; unter Hinweis auf BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 3, 6; s auch BSG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 4 RLw 1/93, JURIS, zur Ausgestaltung der Leistungsvoraussetzungen für das vorzeitige Altersgeld wegen Erwerbsunfähigkeit).

  • BSG, 27.06.1990 - 5 RJ 19/89  

    Berücksichtigung von Pflichtbeiträgen nach dem GAL i.S. der §§ 1246 Abs. 2a

    In diesem Sinn hat bereits der 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 22. Februar 1990 - 4 RA 62/89 - bezüglich der mit den genannten Vorschriften inhaltsgleichen Regelung des Angestelltenversicherungsgesetzes ( AVG ) entschieden.

    Wie schon der 4. Senat in seinem Urteil vom 22. Februar 1990 a.a.O. ausgeführt hat, ist die Altershilfe für Landwirte ein auf Sondergesetz beruhendes, gegenüber der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten sowie der knappschaftlichen Rentenversicherung selbständiges und berufsstandsbezogenes Alterssicherungssystem für Landwirte, ihre Ehegatten und mitarbeitenden Familienangehörigen.

    Der erkennende Senat schließt sich dem 4. Senat auch in der im Urteil vom 22. Februar 1990 a.a.O. näher begründeten Rechtsauffassung an, daß keine verfassungsrechtlichen Gründe bestehen, Pflichtbeiträge nach dem GAL im Wege verfassungskonformer Auslegung als "Beiträge" i.S. des mit § 23 Abs. 2a Satz 1 AVG übereinstimmenden § 1246 Abs. 2a Satz 1 RVO zu behandeln.

  • BSG, 19.05.2004 - B 13 RJ 4/04 R  

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw Erwerbsminderung - Erfüllung der

    Entgegen der Ansicht des Klägers handelt es sich bei den zur LAK entrichteten Beiträgen für die Zeit von 1973 bis 1999 nicht um Beitragszeiten iS von § 55 SGB VI; denn mit "Pflichtbeitragszeiten" iS dieser Vorschrift können im System der gesetzlichen Rentenversicherung schon aus systematischen Erwägungen nur Zeiten gemeint sein, in denen nach Bundesrecht gerade zu diesem Sicherungssystem Pflichtbeiträge entrichtet worden sind (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 6. Februar 2003 - B 13 RJ 17/02 R - BSGE 90, 286 = SozR 4-2600 § 55 Nr. 1; vgl bereits - zur früheren Rechtslage nach dem GAL - BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 3, 6).

    Die Behandlung der nach ALG bzw GAL entrichteten Pflichtbeiträge als Beiträge iS der gesetzlichen Rentenversicherung ist auch nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten (so bereits - zur früheren Rechtslage nach dem GAL - BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 3, 6).

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