Rechtsprechung
| BSG, 18.09.1991 - 8 RKn 9/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
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Nachentrichtung von Beiträgen kein Anschlußtatbestand für eine Ausfallzeit
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 22.08.2002 - B 13 RJ 37/01 R
Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen bei Heiratserstattung für Zeiten der …
Die Berechtigten der Heiratserstattung verloren mithin alle Ansprüche aus den zurückgelegten Versicherungszeiten, einschließlich der Anrechnung von Ersatz- und Ausfallzeiten (BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 7 und SozR 3-2600 § 282 Nr. 6). - BGH, 13.11.1996 - XII ZB 121/96
Einbeziehung von Versorgungsanwartschaften aufgrund der Nachentrichtung von …
Die nachentrichteten Beiträge haben eine andere Qualität und sind nicht erneut zu Beiträgen aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung geworden (so BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 7). - BGH, 19.08.1998 - XII ZB 121/96
Einbeziehung von aufgrund der sog. Heiratserstattung nachentrichteter Beiträge …
Die nachentrichteten Beiträge haben eine andere Qualität und sind nicht erneut zu Beiträgen aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung geworden (vgl. BSG vom 18. September 1991 - SozR 3-2200 § 1259 Nr. 7). - BSG, 25.05.1993 - 4 RA 46/92
Nato-TrStatZAbk Art. 13 Abs. 1 S. 1; SGB VI § 56, § 249
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