Rechtsprechung
   BSG, 18.09.1991 - 8 RKn 9/90   

Volltextveröffentlichungen (2)

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    Nachentrichtung von Beiträgen kein Anschlußtatbestand für eine Ausfallzeit




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Wird zitiert von ... (4)  

  • BSG, 22.08.2002 - B 13 RJ 37/01 R  

    Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen bei Heiratserstattung für Zeiten der

    Die Berechtigten der Heiratserstattung verloren mithin alle Ansprüche aus den zurückgelegten Versicherungszeiten, einschließlich der Anrechnung von Ersatz- und Ausfallzeiten (BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 7 und SozR 3-2600 § 282 Nr. 6).
  • BGH, 13.11.1996 - XII ZB 121/96  

    Einbeziehung von Versorgungsanwartschaften aufgrund der Nachentrichtung von

    Die nachentrichteten Beiträge haben eine andere Qualität und sind nicht erneut zu Beiträgen aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung geworden (so BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 7).
  • BGH, 19.08.1998 - XII ZB 121/96  

    Einbeziehung von aufgrund der sog. Heiratserstattung nachentrichteter Beiträge

    Die nachentrichteten Beiträge haben eine andere Qualität und sind nicht erneut zu Beiträgen aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung geworden (vgl. BSG vom 18. September 1991 - SozR 3-2200 § 1259 Nr. 7).
  • BSG, 25.05.1993 - 4 RA 46/92  

    Nato-TrStatZAbk Art. 13 Abs. 1 S. 1; SGB VI § 56, § 249

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