Rechtsprechung
   BSG, 10.02.1993 - 1 RK 14/92   

Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä.

  • aerzteblatt.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Plastische Chirurgie: Was die Kassen als Krankheit anerkennen

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 72, 96
  • NJW 1993, 2398
  • MDR 1993, 661



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Wird zitiert von ... (80)  

  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R  

    Krankenversicherung - Prüfung des Qualitätsstandards von Untersuchungs- oder

    Als regelwidrig wird ein Zustand angesehen, der von der Norm, also vom Leitbild des gesunden Menschen, abweicht (siehe dazu mwN: Senatsurteil vom 10. Februar 1993 - BSGE 72, 96, 98 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 14 S 64).

    Angesichts der unsicheren Prognose lässt sich eine Leistungsgewährung durch die Krankenkasse regelmäßig nicht rechtfertigen, wenn der operative Eingriff zur Behandlung einer psychischen Störung dienen soll (BSGE 72, 96 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 14; BSGE 82, 158, 163 f = SozR 3-2500 § 39 Nr. 5 S 29 f).

  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R  

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer brustvergrößernden Operation -

    Damit wird in der Rechtsprechung ein regelwidriger, vom Leitbild des gesunden Menschen abweichender Körper- oder Geisteszustand umschrieben, der ärztlicher Behandlung bedarf oder den Betroffenen arbeitsunfähig macht (BSGE 85, 36, 38 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 11 S 38; BSGE 72, 96, 98 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 14 S 64 jeweils mwN).
  • BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R  

    Krankenversicherung - Entscheidung über Gewährung von Krankenhausbehandlung

    Der Senat hat mit Urteil vom 10. Februar 1993 (BSGE 72, 96 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 14) entschieden, daß die gesetzlichen Krankenkassen nicht verpflichtet sind, zur Behebung einer psychischen Störung die Kosten für den operativen Eingriff (dort: Beinverlängerung) in einen im Normbereich liegenden Körperzustand zu tragen.
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