Rechtsprechung
   BSG, 19.03.1991 - 2 RU 45/90   

Volltextveröffentlichungen (2)

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    RVO § 548 Abs. 1 S. 1, § 550 Abs. 1
    Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit

Zeitschriftenfundstellen

  • NZA 1991, 825



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Wird zitiert von ... (25)  

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Sie darf nach natürlicher Betrachtungsweise und in Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalles nur zu einer geringfügigen, tatsächlichen Unterbrechung der versicherten Verrichtung geführt haben, zB Kauf einer Zeitung an einem Kiosk während eines versicherten Weges (BSGE 20, 219, 221 = SozR Nr. 49 zu § 543 RVO aF; BSGE 43, 113, 114 f = SozR 2200 § 550 Nr. 26 S 58; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 1; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 8, 38).
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R  

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    In solchen Fällen wurde unmittelbar mit der Richtungsänderung eine Unterbrechung angenommen, auch wenn der Betreffende im Straßenraum verblieben und dort verunglückt war (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 8: Überqueren der Straße in entgegengesetzter Richtung, um mit einer Bekannten zu sprechen; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 1: Wenden und Zurückfahren, um Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall zu verfolgen; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 24: Umkehr zur Wohnung, um die vergessene Geldbörse zu holen; Urteil des BSG vom 29. Juni 1971 - 2 RU 117/69 - BG 1972, 355 = USK 71139: Rückfahrt in entgegengesetzter Richtung, um Lebensmittel einzukaufen; Urteil des BSG vom 31. Juli 1985 - 2 RU 63/84 - USK 85252: Zurücksetzen, um einen am Straßenrand liegenden Gegenstand zu untersuchen; Urteil des BSG vom 28. Juni 1991 - 2 RU 70/90 - USK 91165 = HV-Info 1991, 1844: Rückkehr zum Betriebsgelände nach Arbeitsschluss).

    Es führte auch nicht zu widerspruchsfreien Ergebnissen, wenn nicht auf die Richtung der Fortbewegung und/oder die Länge des notwendigen Fußweges, sondern auf die Art der angestrebten Verrichtung abgestellt und etwa danach differenziert würde, ob der Versicherte im Zeitpunkt der Unterbrechung einer "wertneutralen" privaten Besorgung oder irgendwelchen Vergnügungen nachgehen wollte (vgl dazu BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 8).

  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 22/99 R  

    Unfallversicherungsschutz bei der Besorgung von Genußmitteln

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG entfällt der Versicherungsschutz auch während einer privaten Zwecken dienenden Unterbrechung der versicherten Tätigkeit nicht, wenn die private Verrichtung der Art ist, daß sie nach natürlicher Betrachtungsweise nur zu einer geringfügigen Unterbrechung der versicherten Tätigkeit führt (s ua BSG SozR Nr. 31 zu § 548 RVO; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 8; Brackmann/Krasney, aaO, § 8 RdNr 54; Lauterbach/ Schwerdtfeger, aaO, § 8 RdNr 350); ob eine Unterbrechung geringfügig ist, richtet sich nicht allein danach, wie weit sich der Versicherte räumlich von seinem Arbeitsplatz entfernt; rechtlich wesentlich ist auch die Zeit, die der Versicherte für die private Besorgung aufgewendet hat und voraussichtlich hätte aufwenden müssen (BSG Urteil vom 18. Dezember 1974 - 2 RU 37/73 - USK 74212).

    Unterbrechungen, die wesentlich allein dem privaten Lebensbereich dienen, sind nur dann zeitlich und räumlich als geringfügig anzusehen, wenn sie Verrichtungen dienten, die "im Vorbeigehen" und "ganz nebenher" erledigt werden (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 44; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 8 S 19).

mehr
  • BVerwG, 27.05.2004 - 2 C 29.03  

    Wegeunfall; unmittelbarer Weg zwischen Wohnung und Dienststelle; Umweg;

    Ist hingegen der Weg zwischen Wohnung und Dienststelle nur unterbrochen oder ist ein Umweg eingelegt worden, wird die erforderliche Verbindung von Ausgangspunkt und Ziel und damit der beamtenrechtliche Unfallschutz dadurch wiederhergestellt, dass der Beamte seinen Weg auf der Route fortsetzt, die den Schutz des § 31 Abs. 2 BeamtVG genießt (vgl. BSG, Urteil vom 19. März 1991 - 2 RU 45/90 - SozR 3-2200 § 548 RVO Nr. 8 S. 20).
  • SG Augsburg, 03.08.2005 - S 5 U 120/04  
    Dieser mit dem Abweg verbundene Richtungswechsel innerhalb eines grundsätzlich versicherten Heimwegs bewirkt eine deutliche Zäsur, weil der Abweg sich damit, anders als etwa der Umweg, sowohl nach seiner Zielrichtung als auch nach seiner Zweckbestimmung von dem zunächst eingeschlagenen Heimweg unterscheidet (vgl. BSG, Urteil vom 19.03.1991, Az: 2 RU 45/90).

    Das Ende des Abwegs und damit der Wiederbeginn des Versicherungsschutzes tritt ein mit (Wieder-)Erreichen des Punktes des vorigen Umkehrens, des Abbiegens, der Zielüberschreitung oder sobald die sonst mögliche versicherte Strecke wieder erreicht wird (vgl. BSGE 49, 16, 18; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 8).

    Ein Ende des Versicherungsschutzes auf Abwegen bereits mit dem ersten Schritt (vgl. BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 8) ist damit - auch aus Gründen der Rechtssicherheit - zwingend einzuhalten.

  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 18/99 R  

    Kein Unfallversicherungsschutz bei einer dienstlichen Tätigkeit während der

    Für den Fall der Versicherung nach § 550 RVO (Wegeunfall) hat der Senat schließlich entschieden, daß ein aus eigenwirtschaftlichen Gründen vollzogener Richtungswechsel innerhalb eines grundsätzlich versicherten Heimweges eine deutliche Zäsur - und damit die sofortige Unterbrechung des Versicherungsschutzes - bewirkt, weil er sich, anders als etwa der Umweg, sowohl nach seiner Zielrichtung als auch nach seiner Zweckbestimmung von dem zunächst eingeschlagenen Heimweg unterscheidet (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 8).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2003 - L 3/9 U 462/00  

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Unterbrechung im öffentlichen

    Später ist vom BSG präzisiert worden, der Richtungswechsel innerhalb eines grundsätzlich versicherten Heimwegs, mit dem der Versicherte sich von seinem Zielpunkt entfernt, bewirke eine deutliche Zäsur, wenn er sich sowohl nach seiner Zielrichtung als auch nach seiner Zweckbestimmung von dem zunächst eingeschlagenen Heimweg unterscheide (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 8 und § 550 Nr. 14).

    Trete an die Stelle des Zwecks, ausgehend von der Arbeitsstätte den häuslichen Bereich oder -- wie hier -- einen dritten Ort zu erreichen, endgültig eine andere Zweckrichtung (etwa: Aufsuchen einer Diskothek -- vgl SozR 3-2200 § 548 Nr. 8 -- oder Verfolgung eines anderen Kraftfahrers zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen -- SozR 3-2200 § 550 Nr. 1 --), so sei hiermit der innere Zusammenhang des ursprünglich nach § 550 Abs. 1 RVO geschützten Weges völlig aufgehoben und durch eine andere Handlungstendenz ersetzt worden (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14).

    Dies führe zur Unterbrechung des Versicherungsschutzes, und zwar unabhängig von der Länge der nunmehr beabsichtigten Wegstrecke (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 8; Urteil vom 21.01.1997 -- 2 RU 11/96).

  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 26/07 R  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - versicherte

    Ein Richtungswechsel mit einem Pkw auf einem grundsätzlich versicherten Heimweg, mit dem sich der Versicherte - wie hier - wieder in entgegengesetzter Richtung von seiner Wohnung wegbewegt, bewirkt hingegen eine deutliche Zäsur, weil sich die Umkehr sowohl nach ihrer Zielrichtung als auch ihrer Zweckbestimmung von dem zunächst zurückgelegten Heimweg unterscheidet (BSG vom 19. März 1991 - 2 RU 45/90 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 8 S 19 mwN).
  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95  

    Unterbrechung des Unfallversicherungsschutzes auf dem Weg zur Arbeitsstätte

    Dieses Ergebnis steht demnach auch im Einklang zu dem vom LSG seiner Entscheidung zugrundegelegten Urteil des Senats vom 19. März 1991 (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 8).
  • BSG, 25.06.1992 - 2 RU 31/91  

    RVO § 550 Abs. 1

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  • BSG, 21.01.1997 - 2 RU 11/96  

    Kein Versicherungsschutz bei Umweg

  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2007 - L 1 U 5087/06  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsweg/Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang

  • LSG Baden-Württemberg, 24.11.2011 - L 6 U 5773/09  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 28.06.1991 - 2 RU 70/90  
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.02.2012 - L 3 U 151/08  

    Unfall auf Ab- und Umwegen

  • LSG Bayern, 13.11.2007 - L 3 U 387/05  
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LB 8/10  

    Unfall während der Unterbrechung des unmittelbaren Weges von der Dienststelle zur

  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2011 - L 10 U 1421/10  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsweg/Betriebsweg - sachlicher Zusammenhang

  • LSG Bayern, 27.05.2009 - L 2 U 213/08  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Abweichen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2002 - L 15 U 303/00  

    Unfallversicherung

  • SG Reutlingen, 25.07.2005 - S 4 U 1505/02  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Familienheimfahrt - ständige

  • LSG Bayern, 27.06.2006 - L 3 U 280/05  
  • LSG Baden-Württemberg, 07.04.2005 - L 6 U 2348/03  

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LSG Bayern, 18.12.2007 - L 17 U 54/07  
  • LSG Bayern, 25.07.2001 - L 2 U 366/00  
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