Rechtsprechung
| BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- heymanns.com
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVO § 550 Abs. 1 S. 1
Unterbrechung des Unfallversicherungsschutzes auf dem Weg zur Arbeitsstätte - Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Wegeunfall bei Einkauf am Kiosk
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1997, 2260
- MDR 1997, 177
- NZS 1997, 84
- BB 1996, 2627
Wird zitiert von ... (24)
- BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R
Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung: …
Insoweit habe das BSG in seiner Entscheidung vom 2. Juli 1996 - 2 RU 16/95 - betont, dass der Versicherungsschutz nicht entfalle, wenn bei natürlicher Betrachtungsweise, besonders unter Berücksichtigung der heutigen Straßenverhältnisse, der Versicherte nach dem Überqueren der Straße eine gewisse Strecke (dort konkret 7 bis 8 m) zu dem anvisierten Geschäft zurückgehen müsse, soweit er infolge anderer geparkter Fahrzeuge seinen PKW nicht unmittelbar gegenüber dem Geschäft habe abstellen können.Die nicht mehr versicherte Unterbrechung des Weges beginnt danach erst, wenn der öffentliche Verkehrsraum, beispielsweise durch Betreten eines Geschäftes oder durch Einbiegen in eine Seitenstraße, verlassen wird, und endet, sobald der Versicherte nach Erledigung der eigenwirtschaftlichen Verrichtung zur Fortsetzung des Weges in den Bereich der Straße zurückkehrt (siehe zuletzt BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 mwN).
Daran anknüpfend hat das BSG seit jeher die für den Weg zu oder von der Arbeitsstätte benutzte Straße in ihrer gesamten Breite als versicherungsrechtlich geschützten Weg angesehen, so dass, wenn sich der Unfall innerhalb des Verkehrsraums ereignet hatte, nicht geprüft wurde, aus welchen Gründen sich der Versicherte zum Unfallzeitpunkt gerade an dieser Stelle befunden hatte (…BSGE 20, 219, 221 = SozR Nr. 49 zu § 543 RVO aF;… BSGE 22, 7, 9 = SozR Nr. 53 zu § 543 RVO aF;… BSGE 49, 16, 18 = SozR 2200 § 550 Nr. 41 S 101;… BSG SozR 2200 § 550 Nr. 69 S 177; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 S 50 f;… ausführliche Nachweise bei Brackmann/Krasney, aaO, § 8 RdNr 237, 238).
In dem schon zitierten Urteil vom 2. Juli 1996 - 2 RU 16/95 - (SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 = NJW 1997, 2260) wurde der innere Zusammenhang mit der Zurücklegung des Weges zur Arbeit bejaht, obwohl der Versicherte, bedingt durch die Verkehrssituation, nach Erledigung eines privaten Einkaufs die Straße ca 14 bis 18 Meter hinter seinem PKW überquert hatte und dabei verunglückt war.
In diesen Fällen hat das BSG die Rechtsprechung übernommen, dass der Versicherte in der Regel im gesamten Bereich des öffentlichen Verkehrsraumes geschützt sei (Urteil des BSG vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 97 = USK 92197; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 mwN).
Die von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungsmerkmale sind deshalb stets umstritten gewesen und mussten vom BSG immer wieder gegen Angriffe verteidigt werden, weil sich Wertungswidersprüche im Vergleich mit früheren Entscheidungen nicht vermeiden ließen (vgl exemplarisch: Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 87 = USK 92197; Urteil vom 2. Juli 1996 - 2 RU 16/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 14; Urteil vom 30. Juni 1999 - B 2 U 31/98 R - USK 99132 = HVBG-Info 1999, 2624).
Da im vorliegenden Fall nach den Feststellungen des LSG eine näher zu dem Fischgeschäft liegende Parkmöglichkeit nicht bestand, ist der Einwand der Revision nicht von der Hand zu weisen, dass gemessen an den Abgrenzungskriterien der Rechtsprechung trotz der längeren Wegstrecke von fast 100 Metern wertungsmäßig kein entscheidender Unterschied zu dem der Senatsentscheidung vom 2. Juli 1996 (SozR 3-2200 § 550 Nr. 14) zugrunde liegenden Sachverhalt mit einem rückwärts führenden Fußweg von ca 15 Metern besteht.
- OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LB 8/10
Unfall während der Unterbrechung des unmittelbaren Weges von der Dienststelle zur …
Auch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Arbeitsunfallschutz (vgl. dazu § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII) besteht, sofern der Weg zu oder von der Arbeitsstätte durch eine private Besorgung mehr als nur geringfügig unterbrochen wird, während der Unterbrechung kein Versicherungsschutz; dieser setzt vielmehr grundsätzlich erst wieder ein, wenn die eigenwirtschaftliche Tätigkeit beendet ist und der ursprüngliche Weg wieder aufgenommen wird (vgl. BSG, Urteil vom 2.7.1996 - 2 RU 16/95 -, juris; Urteil vom 9.12.2003 - B 2 U 23/03 R -, juris).Nach der früheren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 2.7.1996, a. a. O.), die mit der dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…insbesondere dessen Urteil vom 4.6.1970, a. a. O.) übereinstimmte, blieb der Versicherungsschutz allerdings trotz der vorübergehenden Lösung vom betrieblichen Zweck des Weges solange erhalten, wie sich der Versicherte noch innerhalb des öffentlichen Verkehrsraums der für den Weg zu oder von der Arbeitsstätte benutzten Straße aufhielt.
Die nicht mehr versicherte Unterbrechung des Weges begann danach erst, wenn der öffentliche Verkehrsraum, beispielsweise durch Betreten eines Geschäftes, verlassen wurde, und endete, sobald der Versicherte nach Erledigung der eigenwirtschaftlichen Verrichtung zur Fortsetzung des Weges in den Bereich der Straße zurückkehrte (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 2.7.1996, a. a. O.).
Die von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungsmerkmale sind deshalb stets umstritten gewesen und mussten vom BSG immer wieder gegen Angriffe verteidigt werden, weil sich Wertungswidersprüche im Vergleich mit früheren Entscheidungen nicht vermeiden ließen (vgl exemplarisch: Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 87 = USK 92197; Urteil vom 2. Juli 1996 - 2 RU 16/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 14; Urteil vom 30. Juni 1999 - B 2 U 31/98 R - USK 99132 = HVBG-Info 1999, 2624).
Da im vorliegenden Fall nach den Feststellungen des LSG eine näher zu dem Fischgeschäft liegende Parkmöglichkeit nicht bestand, ist der Einwand der Revision nicht von der Hand zu weisen, dass gemessen an den Abgrenzungskriterien der Rechtsprechung trotz der längeren Wegstrecke von fast 100 Metern wertungsmäßig kein entscheidender Unterschied zu dem der Senatsentscheidung vom 2. Juli 1996 (SozR 3-2200 § 550 Nr. 14) zugrunde liegenden Sachverhalt mit einem rückwärts führenden Fußweg von ca 15 Metern besteht.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2003 - L 3/9 U 462/00
Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Unterbrechung im öffentlichen …
Es habe ein Wegeunfall vorgelegen, wie sich aus der Entscheidung des BSG vom 02. Juli 1996 (Az.: 2 RU 16/95) ergebe.Dabei kann das Einkaufen von Nahrungsmitteln und Getränken in einem Geschäft am Straßenrand jedoch nicht mehr als lediglich geringfügige Unterbrechung angesehen werden (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14; Urteil vom 30. Juni 1999 -- B 2 U 31/98 R).
Dabei überlässt sie ihm, in welchem Bereich des öffentlichen Verkehrsraums, in dem er seinen Weg nach oder von dem Ort der Tätigkeit zurücklegt, er sich bewegen will (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14).
Trete an die Stelle des Zwecks, ausgehend von der Arbeitsstätte den häuslichen Bereich oder -- wie hier -- einen dritten Ort zu erreichen, endgültig eine andere Zweckrichtung (…etwa: Aufsuchen einer Diskothek -- vgl SozR 3-2200 § 548 Nr. 8 -- oder Verfolgung eines anderen Kraftfahrers zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen -- SozR 3-2200 § 550 Nr. 1 --), so sei hiermit der innere Zusammenhang des ursprünglich nach § 550 Abs. 1 RVO geschützten Weges völlig aufgehoben und durch eine andere Handlungstendenz ersetzt worden (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14).
Für diesen Fall hat das BSG (SozR 3-2200 § 550 Nr. 14) zwar entschieden, dass der versicherte Weg auch dann nicht unterbrochen wird, wenn sich der Versicherte im Unfallzeitpunkt in einer der Arbeitsstätte bzw der Wohnung oder dem dritten Ort entgegengesetzten Richtung bewegt hatte.
- BSG, 30.06.1999 - B 2 U 31/98 R
Wegeunfall - Unterbrechung - geschützter Heimweg - alternativer Heimweg - …
Die vom LSG vorgenommene Erweiterung des Versicherungsschutzes könne nicht auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 2. Juli 1996 (2 RU 16/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 14) gestützt werden, weil in dem dieser Entscheidung zugrundeliegenden Fall der Heimweg zumindest räumlich nicht verlassen worden sei.Bei einer privaten Verrichtungen dienenden Unterbrechung des Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit besteht zwar dann Versicherungsschutz, wenn die Unterbrechung lediglich als nur geringfügig anzusehen ist (…s ua BSGE 20, 219, 221 = SozR Nr. 49 zu § 543 RVO aF;… BSG SozR 2200 § 550 Nr. 44; BSG Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 87; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14;… BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 19;… Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, 12. Aufl, § 8 RdNr 54).
Wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat, stellt das mit Kaufabsichten verbundene Aufsuchen eines am Straßenrand gelegenen Kiosks grundsätzlich keine nur geringfügige eigenwirtschaftlichen Tätigkeit dar (…BSG SozR 2200 § 550 Nr. 44; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14).
Dieses Ergebnis steht auch nicht im Widerspruch mit der vom LSG herangezogenen Entscheidung des BSG vom 2. Juli 1996 (2 RU 16/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 14).
- BSG, 08.08.2001 - B 9 VS 2/00 R
Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - …
Der innere Zusammenhang ist gegeben, wenn die Zurücklegung des Weges dazu bestimmt ist, der Aufnahme des Dienstes oder der versicherten Tätigkeit wesentlich zu dienen (vgl BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 S 50 mwN; stRspr).Fehlt es an einem so verstandenen inneren Zusammenhang, scheidet ein Schutz selbst dann aus, wenn sich der Unfall auf derselben Strecke ereignet, die der Versicherte/Beschädigte auf dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit gewöhnlich benutzt (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 S 50;… aaO Nr. 19 S 75, 77, jeweils mwN).
Er wäre hier - bei einer nicht nur geringfügigen Unterbrechung (vgl dazu BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 S 50;… aaO Nr. 16 S 61 jeweils mwN) - nur dann geschützt, wenn für diese Weggestaltung dienstliche Gründe allein bestimmend oder jedenfalls überwiegend wären (vgl nur BSGE 43, 113, 114 f; 74, 159, 161, jeweils mwN, stRspr).
- BSG, 06.05.2003 - B 2 U 33/02 R
Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg - dritter Ort - Unterbrechung - innerer …
Maßgeblich ist die Handlungstendenz des Versicherten (…BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4 und 17), so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (…BSG SozR 2200 § 548 Nr. 90; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14).Fehlt es an einem inneren Zusammenhang in diesem Sinne, scheidet ein Versicherungsschutz selbst dann aus, wenn sich der Unfall auf derselben Strecke ereignet, die der Versicherte auf dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit gewöhnlich benutzt (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 mwN).
Während einer privaten Verrichtungen dienenden Unterbrechung des Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit besteht nämlich nur dann Versicherungsschutz, wenn die Unterbrechung nur als geringfügig anzusehen ist (vgl BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 und 19 jeweils mwN; weitere Nachweise bei Brackmann/Krasney, SGB VII, § 8 RdNr 240).
- BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg …
Maßgeblich ist die Handlungstendenz des Versicherten (…BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4 und Nr. 17), so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 90 und SozR 3-2200 § 550 Nr. 14). - BSG, 11.08.1998 - B 2 U 29/97 R
Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Unterbrechung - Handlungstendenz - …
Während einer privaten Verrichtungen dienenden Unterbrechung des Weges zu und von dem Ort der Tätigkeit besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Unterbrechung lediglich als nur geringfügig anzusehen ist (…s ua BSGE 20, 219, 221 = SozR Nr. 49 zu § 543 aF RVO;… BSG SozR 2200 § 550 Nr. 44; SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 mwN; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII, § 8 RdNr 54).Zwar ist der Versicherte auf dem Weg von oder zu dem Ort der Tätigkeit in der Regel im gesamten Bereich des öffentlichen Verkehrsraums geschützt; die Unterbrechung beginnt aber dann, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum verlassen hat, wobei es keinen Unterschied macht, ob er den Weg zu Fuß oder mit Hilfe eines Verkehrsmittels zurücklegt (…vgl BSGE 20, 219, 221/222 = SozR Nr. 49 zu § 543 aF RVO;… 49, 16, 18 = SozR 2200 § 550 Nr. 41; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 mwN).
- BSG, 18.03.1997 - 2 RU 17/96
Wegeunfall bei Apothekenbesuch
Der innere Zusammenhang ist gegeben, wenn die Zurücklegung des Weges dazu bestimmt ist, der Aufnahme der versicherten Tätigkeit wesentlich zu dienen (BSGE 58, 76, 77; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14; BSG Urteil vom 12. Juni 1990 - 2 RU 58/89 - USK 90 150).Bei dem Weg von dem Parkplatz vor dem Dienstgebäude der Klägerin zum Medikamentenkauf und zurück handelt es sich - wie das LSG zutreffend entschieden hat - nicht nur um eine geringfügige Unterbrechung im Sinne der Rechtsprechung des BSG (s u.a. BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14;… Schulin aaO. RdNr. 97;… Brackmann/Krasney aaO. § 8 RdNr. 240).
- BSG, 19.12.2000 - B 2 U 45/99 R
Auch fahrlässiger Unfall auf dem Weg zur Arbeit versichert
Es ist wertend zu entscheiden, ob das Handeln des Versicherten zur versicherten Tätigkeit oder - wie hier - zum Weg zur Arbeitsstätte bzw zum Schulungsort gehört (…BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14). - BSG, 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R
Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - …
- LSG Baden-Württemberg, 19.03.2007 - L 1 U 5087/06
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsweg/Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang …
- BSG, 07.03.2000 - B 2 U 249/99 B
Arbeitsunfall bei selbstgeschaffener Gefahr
- LSG Baden-Württemberg, 16.03.2006 - L 6 VS 880/05
Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Verkehrsunfall auf der Heimfahrt …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2005 - L 17 U 74/05
Unfallversicherung
- LSG Bayern, 25.10.2011 - L 3 U 52/11
Sturz im Fußballstadion - Zum Unfallversicherungsschutz eines Busfahrers während …
- LSG Bayern, 08.05.2007 - L 18 U 131/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1998 - L 17 U 79/97
Unfallversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2000 - L 15 U 152/99
Unfallversicherung
- LSG Bayern, 19.12.2006 - L 18 U 12/06
- SG Braunschweig, 11.03.2004 - S 14 U 211/00
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Abweg - …
- LSG Baden-Württemberg, 07.04.2005 - L 6 U 2348/03
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
- LSG Niedersachsen, 20.03.2001 - L 9/3 U 237/00
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - …
- SG Braunschweig, 27.02.2004 - S 14 U 211/00
Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Abweg - …
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