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   BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 25/91   

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BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 25/91 (https://dejure.org/1992,998)
BSG, Entscheidung vom 23.04.1992 - 13 RJ 25/91 (https://dejure.org/1992,998)
BSG, Entscheidung vom 23. April 1992 - 13 RJ 25/91 (https://dejure.org/1992,998)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Rehabilitation Suchtkranker psycho-therapeutische Betreuung als medizinische Maßnahme zur Rehabilitation

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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 27.02.1991 - 5 RJ 51/90

    Kostenerstattung durch Rentenversicherungsträger für Unterbringung in

    Auszug aus BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 25/91
    Zuzustimmen ist dem Berufungsgericht darin, daß Grundlage für den Erstattungsanspruch des Klägers § 104 des Sozialgesetzbuches - Verwaltungsverfahren - (SGB X) ist (BSG 3. Senat SozR 3-2200 § 184a Nr. 1, 4a. Senat SozR 2200 § 1237 Nr. 21, 5. Senat SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1).

    Aus dem Blickwinkel des verfolgten Ziels scheidet eine Zuständigkeit für die Rehabilitation von vornherein als nicht zweckgerecht aus, wenn diese allein auf die Gesundung des Versicherten gerichtet ist oder lediglich dazu dienen soll, den Versicherten vor weiterem Abgleiten zu bewahren, ohne daß Aussicht besteht, seine Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen (BSG, Urteil vom 12. September 1990 - 5 RJ 42/89 - SozSich 1991, 286; SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1).

    Zum dritten schließlich ist die Aufzählung der fünf konkret genannten Leistungsarten kein geschlossener Katalog ausschließlich möglicher Leistungen, sondern nur, wie die Worte "insbesondere" und "vor allem" im Gesetzestext deutlich machen, eine beispielhafte Auflistung von bloß typischerweise in Betracht kommenden Maßnahmen (in diesem Sinn bereits wiederholt das BSG, s SozR 2200 § 184a Nr. 5; BSGE 66, 84 = SozR 2200 § 1237 Nr. 22; BSGE 66, 87 = SozR 2200 § 1237 Nr. 23; Urteil vom 5. Dezember 1989, 5 RJ 19/88; Urteil vom 12. September 1990 - 5 RJ 42/89 - BSGE 68, 17 = SozR 3-2200 § 184a Nr. 1; SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1).

  • BSG, 16.11.1989 - 5 RJ 3/89

    Stationäre Entgiftungsbehandlung als medizinische Leistung zur Rehabilitation

    Auszug aus BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 25/91
    In diesem Sinn ist nicht nur, worauf bereits der 5. Senat des BSG ua in seinem Urteil vom 16. November 1989 - 5 RJ 3/89, BSGE 66, 87 = SozR 2200 § 1237 Nr. 23 - aufmerksam gemacht hat, die zur sinnvollen Behandlung Alkoholkranker medizinisch indizierte Abfolge von Entgiftung und Entwöhnung unumgänglicher Bestandteil der gesamtheitlich konzipierten Rehabilitation von Alkoholsüchtigen.

    Zum dritten schließlich ist die Aufzählung der fünf konkret genannten Leistungsarten kein geschlossener Katalog ausschließlich möglicher Leistungen, sondern nur, wie die Worte "insbesondere" und "vor allem" im Gesetzestext deutlich machen, eine beispielhafte Auflistung von bloß typischerweise in Betracht kommenden Maßnahmen (in diesem Sinn bereits wiederholt das BSG, s SozR 2200 § 184a Nr. 5; BSGE 66, 84 = SozR 2200 § 1237 Nr. 22; BSGE 66, 87 = SozR 2200 § 1237 Nr. 23; Urteil vom 5. Dezember 1989, 5 RJ 19/88; Urteil vom 12. September 1990 - 5 RJ 42/89 - BSGE 68, 17 = SozR 3-2200 § 184a Nr. 1; SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1).

  • BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 42/89

    Sozialtherapeutisches Übergangswohnheim - Rehabilitationsmaßnahme

    Auszug aus BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 25/91
    Aus dem Blickwinkel des verfolgten Ziels scheidet eine Zuständigkeit für die Rehabilitation von vornherein als nicht zweckgerecht aus, wenn diese allein auf die Gesundung des Versicherten gerichtet ist oder lediglich dazu dienen soll, den Versicherten vor weiterem Abgleiten zu bewahren, ohne daß Aussicht besteht, seine Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen (BSG, Urteil vom 12. September 1990 - 5 RJ 42/89 - SozSich 1991, 286; SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1).

    Zum dritten schließlich ist die Aufzählung der fünf konkret genannten Leistungsarten kein geschlossener Katalog ausschließlich möglicher Leistungen, sondern nur, wie die Worte "insbesondere" und "vor allem" im Gesetzestext deutlich machen, eine beispielhafte Auflistung von bloß typischerweise in Betracht kommenden Maßnahmen (in diesem Sinn bereits wiederholt das BSG, s SozR 2200 § 184a Nr. 5; BSGE 66, 84 = SozR 2200 § 1237 Nr. 22; BSGE 66, 87 = SozR 2200 § 1237 Nr. 23; Urteil vom 5. Dezember 1989, 5 RJ 19/88; Urteil vom 12. September 1990 - 5 RJ 42/89 - BSGE 68, 17 = SozR 3-2200 § 184a Nr. 1; SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1).

  • BSG, 27.11.1990 - 3 RK 17/89

    Gewährung von Rehabilitationsmaßnahmen bei Suchtkranken

    Auszug aus BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 25/91
    Zuzustimmen ist dem Berufungsgericht darin, daß Grundlage für den Erstattungsanspruch des Klägers § 104 des Sozialgesetzbuches - Verwaltungsverfahren - (SGB X) ist (BSG 3. Senat SozR 3-2200 § 184a Nr. 1, 4a. Senat SozR 2200 § 1237 Nr. 21, 5. Senat SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1).

    Zum dritten schließlich ist die Aufzählung der fünf konkret genannten Leistungsarten kein geschlossener Katalog ausschließlich möglicher Leistungen, sondern nur, wie die Worte "insbesondere" und "vor allem" im Gesetzestext deutlich machen, eine beispielhafte Auflistung von bloß typischerweise in Betracht kommenden Maßnahmen (in diesem Sinn bereits wiederholt das BSG, s SozR 2200 § 184a Nr. 5; BSGE 66, 84 = SozR 2200 § 1237 Nr. 22; BSGE 66, 87 = SozR 2200 § 1237 Nr. 23; Urteil vom 5. Dezember 1989, 5 RJ 19/88; Urteil vom 12. September 1990 - 5 RJ 42/89 - BSGE 68, 17 = SozR 3-2200 § 184a Nr. 1; SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1).

  • BSG, 14.05.1985 - 4a RJ 21/84

    Erstattungsanspruch aus § 104 Abs 1 S 1 SGB 10 - evidente Ermessensgründe

    Auszug aus BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 25/91
    Aufgrund des engen Zusammenhanges zwischen Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers und Sozialleistungsanspruch des Berechtigten gegen den vorrangig verpflichteten Leistungsträger ist weiterhin erforderlich (s BSG SozR 1300 § 104 Nr. 6 und SozR 2200 § 1237 Nr. 21), daß die wesentlichen Voraussetzungen eines Anspruchs des Beigeladenen gegen die Beklagte auf gleichartige Sozialleistung erfüllt waren.

    § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X gibt dem nachrangig verpflichteten Leistungsträger einen Anspruch, der selbständig und unabhängig vom Anspruch des Berechtigten - des Beigeladenen - gegen den vorrangig verpflichteten Träger - die Beklagte - entsteht (BSG SozR 1300 § 104 Nr. 6; Urteil vom 5. Dezember 1989 - 5 RJ 76/88 -).

  • BSG, 17.11.1987 - 4a RJ 5/87
    Auszug aus BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 25/91
    Zuzustimmen ist dem Berufungsgericht darin, daß Grundlage für den Erstattungsanspruch des Klägers § 104 des Sozialgesetzbuches - Verwaltungsverfahren - (SGB X) ist (BSG 3. Senat SozR 3-2200 § 184a Nr. 1, 4a. Senat SozR 2200 § 1237 Nr. 21, 5. Senat SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1).

    Aufgrund des engen Zusammenhanges zwischen Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers und Sozialleistungsanspruch des Berechtigten gegen den vorrangig verpflichteten Leistungsträger ist weiterhin erforderlich (s BSG SozR 1300 § 104 Nr. 6 und SozR 2200 § 1237 Nr. 21), daß die wesentlichen Voraussetzungen eines Anspruchs des Beigeladenen gegen die Beklagte auf gleichartige Sozialleistung erfüllt waren.

  • BSG, 12.08.1982 - 11 RA 62/81

    Begriff der 'medizinischen Leistung' zur Rehabilitation - Übernahme von

    Auszug aus BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 25/91
    Versteht man unter Medizin oder - in Verdeutschung - unter Heilkunde die Wissenschaft von gesunden und kranken Lebewesen, von Ursachen, Erscheinungen, Auswirkungen ihrer Krankheiten, deren Heilung und Verhütung (s Brockhaus 1971 Bd 12 S 322; vgl auch BSGE 54, 54, 59), so ist diese thematische Bezeichnung der Leistungen in § 1237 RVO inhaltlich so weit, daß sie auch andere der Gesundheit eines Menschen dienende Maßnahmen umfaßt, als sie ausschließlich von Ärzten oder unter Leitung oder Überwachung durch Ärzte erbracht werden können.
  • BSG, 05.12.1989 - 5 RJ 76/88

    Zum Erstattungsanspruch nach § 104 SGB 10 - Aufenthalt in einem Übergangswohnheim

    Auszug aus BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 25/91
    § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X gibt dem nachrangig verpflichteten Leistungsträger einen Anspruch, der selbständig und unabhängig vom Anspruch des Berechtigten - des Beigeladenen - gegen den vorrangig verpflichteten Träger - die Beklagte - entsteht (BSG SozR 1300 § 104 Nr. 6; Urteil vom 5. Dezember 1989 - 5 RJ 76/88 -).
  • BSG, 23.04.1992 - 5 RJ 12/90

    Zu den Erfordernissen des Antrags und der Zustimmung des Rehabilitanden gemäß

    Auszug aus BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 25/91
    Im Schreiben vom 26. Juni 1986 an die Westfälische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation stellte das C. ... "für unseren derzeitigen Patienten, Herrn D. ... Sch.", ... also in Vertretung des Beigeladenen unter seinem damaligen Namen, einen ergänzenden Antrag auf Kostenübernahme für den anschließenden Aufenthalt im B. ... (s zur Bedeutung des Grundantrags und des Ergänzungsantrags Urteil vom 23. April 1992 - 13/5 RJ 12/90 -sowie BSGE 57, 157).
  • BSG, 02.10.1984 - 5b RJ 106/83

    Aufenthalt in einem sozialtherapeutischen Übergangsheim als medizinische

    Auszug aus BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 25/91
    Im Schreiben vom 26. Juni 1986 an die Westfälische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation stellte das C. ... "für unseren derzeitigen Patienten, Herrn D. ... Sch.", ... also in Vertretung des Beigeladenen unter seinem damaligen Namen, einen ergänzenden Antrag auf Kostenübernahme für den anschließenden Aufenthalt im B. ... (s zur Bedeutung des Grundantrags und des Ergänzungsantrags Urteil vom 23. April 1992 - 13/5 RJ 12/90 -sowie BSGE 57, 157).
  • BSG, 15.11.1989 - 5 RJ 1/89

    Stationäre Entgiftungsbehandlung als medizinische Maßnahme zur Rehabilitation

  • BSG, 05.12.1989 - 5 RJ 19/88

    Notwendige Beiladung bei Erstattungsstreit

  • BSG, 15.11.1989 - 5 RJ 41/89

    Kostenerstattung durch Rentenversicherungsträger für die Entgiftungsbehandlung

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 3/10 R

    Arbeitslosengeld II - kein Mehrbedarf für erwerbsfähigen Gehbehinderten gem § 21

    Die Abgrenzung von medizinischen Akutmaßnahmen im krankenversicherungsrechtlichen Sinne, medizinischer und beruflicher Rehabilitation hat danach zu erfolgen, wo nach dem Inhalt der Maßnahme deren Schwerpunkt liegt, also etwa in der Verbesserung bzw Erhaltung des gesundheitlichen Zustandes oder der Befähigung zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl zur Abgrenzung medizinische Rehabilitation und berufliche Rehabilitation: BSG Urteile vom 12.8.1982 - 11 RA 62/81 - BSGE 54, 54 = SozR 2200 § 1237 Nr. 18; 23.4.1992 - 13 RJ 25/91 - SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2; 26.5.1976 - 12/7 RAr 41/75 - SozR 4100 § 56 Nr. 4; 23.4.1992 - 13 RJ 27/91) .

    Des Weiteren liegt es im Wesen vieler, auch spezifischer Rehabilitationsmaßnahmen, dass sie multifunktional wirken ( BSG Urteil vom 23.4.1992 - 13 RJ 25/91 - SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2) .

  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 21/93

    Kostenübernahme für eine Maßnahme im Arbeitstrainingsbereich

    Rechtsgrundlage für einen Erstattungsanspruch des Klägers als Träger der Sozialhilfe ist § 104 SGB X (vgl ua BSG SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2 mwN).

    Aufgrund des engen Zusammenhanges zwischen dem Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers und dem Sozialleistungsanspruch des Berechtigten gegen den vorrangig verpflichteten Leistungsträger ist weiterhin erforderlich, daß die wesentlichen Voraussetzungen eines Anspruchs des Versicherten gegen die Beklagte auf eine gleichartige Sozialleistung erfüllt waren (vgl BSG SozR 1300 § 104 Nr. 6; SozR 2200 § 1237 Nr. 21; SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2).

    Die Tatsache, daß die Beklagte dem Versicherten gegenüber eine Weiterförderung über den 30. September 1985 hinaus bindend ablehnte, steht einem Erstattungsanspruch des Klägers nicht entgegen; § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X gibt dem nachrangig verpflichteten Leistungsträger einen Anspruch, der selbständig und unabhängig vom Anspruch des Berechtigten gegen den vorrangig verpflichteten Träger entsteht (BSG SozR 1300 § 104 Nr. 6; SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2, jeweils mwN).

    Dabei wird zu beachten sein, daß ein Verbleiben des Versicherten im Arbeitstrainingsbereich der WfB dem vorgegebenen Rehabilitationsziel gerecht werden mußte, wobei berufsfördernde Leistungen allerdings nicht dadurch ausgeschlossen sind, daß neben der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit auch andere Zwecke verwirklicht werden (vgl dazu BSGE 54, 54, 59 = SozR 2200 § 1237 Nr. 18; SozR aaO Nr. 21; BSGE 66, 84, 86 = SozR 2200 § 1237 Nr. 22; SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2; Senatsurteil vom 17. Juni 1993 - 13/5 RJ 50/90 -).

    Ergibt sich aus den Feststellungen des LSG, daß die hier strittige Maßnahme während der gesamten streitbefangenen Dauer (vgl dazu BSG SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2) erforderlich und geeignet war, die Erwerbsfähigkeit des Versicherten zu erhöhen, so wird die Beklagte dem Anspruch des Klägers nicht entgegenhalten können, daß sie dem Versicherten gegenüber von dem ihr nach § 1236 Abs. 1 Satz 5 RVO eingeräumten Ermessen über das "Wie" der Maßnahme keinen Gebrauch machen konnte.

    Eine solche faktische Vorwegnahme von Sozialleistungen ist für die Rechtsfigur des Erstattungsanspruchs gerade der Anlaß zur vorhandenen gesetzlichen Regelung und insoweit unabdingbare Voraussetzung des Anspruchs (BSG SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2).

  • BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 25/10 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Arbeitstherapie für gesetzlich

    Vielmehr reicht es auch bereits aus, wenn der Antrag in Vertretung des Versicherten mit Vertretungsmacht gestellt wird (BSG SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2 S 8; § 13 SGB X).

    Zwar spricht aufgrund der Gesamtumstände viel dafür, dass die Unterzeichnerinnen, wenn auch nicht ausdrücklich, so doch konkludent für den Versicherten handelten (vgl auch BSG SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2 S 8) .

  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 79/93

    Rentenversicherung - berufliche Rehabilitation - Gesamtplan - Ermessensfehler

    Nennt der Versicherte bei der Antragstellung eine konkrete Maßnahme, so hat dies regelmäßig nur die Bedeutung eines Vorschlags sofern nicht erkennbar ist, daß der Versicherte nur mit der genannten Maßnahme einverstanden ist und andere Maßnahmen ausschließt (BSG SozR 3-2200 § 1236 Nr. 3; SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2).
  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 8/99 R

    Keine medizinische Leistungen zur Rehabilitation für EU-Rentenbezieher in

    Denn Leistungen eines Rentenversicherungsträgers zur Rehabilitation scheiden von vornherein als nicht zweckgerichtet aus, wenn diese allein auf die Gesundung des Versicherten gerichtet sind oder lediglich dazu dienen sollen, ihn vor weiterem Abgleiten zu bewahren, ohne daß Aussicht besteht, seine Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen (vgl BSG Senatsurteil vom 27. Februar 1991 - 5 RJ 51/90 - BSGE 68, 167, 170 = SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1 S 4 sowie Urteile vom 23. April 1992 - 13 RJ 25/91 - SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2 S 9 und vom 16. November 1993 - 4 RA 37/93 - SozR 3-5765 § 1 Nr. 1 S 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2015 - L 8 AL 2430/12

    Erstattungsrechtsstreit - Kosten für die Elektrikerausbildung eines behinderten

    Eine solche faktische Vorwegnahme von Sozialleistungen ist für Erstattungsansprüche gerade der Anlass zur vorhandenen gesetzlichen Regelung und insoweit unabdingbare Voraussetzung des Anspruchs (BSG 16.12.1993 - 13 RJ 21/93 - SozR 3-2200 § 1237a Nr. 2 = SozR 3-1300 § 104 Nr. 7 = juris RdNr. 29; BSG SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2).
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 22/93

    Eignung eines Behinderten zur Teilnahme an Maßnahmen im Arbeitstrainingsbereich

    Ob eine Förderung im Arbeitstrainingsbereich auch dann erfolgen kann, wenn seine Leistungsfähigkeit bereits diesem Minimum entspricht oder ob eine Förderung in diesem Bereich auch über den Zeitpunkt hinaus zu erbringen ist, in dem das Minimum erreicht worden ist (BSG, SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2), kann hier offenbleiben.
  • BSG, 06.05.1998 - B 13 RJ 11/97 R

    Keine Erbringung einer stationären Entgiftungsbehandlung eines nicht

    Es handelt sich um einen "offenen" Tatbestand, dessen Weite nicht zuletzt durch § 10 RehaAnglG umrissen wird (BSG SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2 mwN), der davon spricht, daß die medizinischen Leistungen zur Reha "alle Hilfen" umfassen sollen, die erforderlich sind, um einer drohenden Behinderung vorzubeugen, eine Behinderung zu beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten.

    Diesbezüglich ergibt sich kein Unterschied zur früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung, die dabei auch auf den funktionellen medizinischen Zusammenhang abgestellt hat, der zwischen Entgiftung und Entwöhnung in bezug auf das Reha-Ziel anzunehmen ist (BSGE 66, 87 = SozR 2200 § 1237 Nr. 23; BSGE 68, 167 = SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1; BSG SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2).

  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 49/93

    Erstattung von Kosten der Nachbetreuung nach einer medizinischen Maßnahme zur

    Hierzu hat das BSG bereits mehrfach entschieden, daß zu dem Katalog medizinischer Maßnahmen auch Nachsorgebehandlungen gehören, selbst wenn daran ein Arzt nicht unmittelbar mitwirkt, weil der Begriff der "medizinischen Leistung zur Rehabilitation" nicht auf ärztliche Tätigkeit verweist, sondern auf das Ziel, einen körperlichen, geistigen oder seelischen Schaden durch geeignete Maßnahmen zu bessern oder zu beheben (vgl BSGE 54, 54 = SozR 2200 § 1237 Nr. 18; SozR 2200 § 1237 Nr. 21; BSGE 66, 54 = SozR 2200 § 1237 Nr. 22; BSGE 66, 87 = SozR 2200 § 1237 Nr. 23; Urteil vom 12. September 1990 - 5 RJ 42/89 - BSGE 68, 167 = SozR 3-2200 § 1237 Nr. 1; SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2; Urteil vom 23. April 1992 - 13 RJ 27/91 - Urteil vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 57/91 -).

    Dies hat der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden und ausführlich begründet (SozR 3-2200 § 1237 Nr. 2 S 9 f; Urteil vom 17. Juni 1993 - 13/5 RJ 50/90 - mwN).

  • BSG, 23.04.1992 - 5 RJ 20/90

    Gleichstellung mit rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung oder Tätigkeit

    Der erkennende Senat hat die rechtlichen Grundlagen für einen Erstattungsanspruch der streitigen Art in seinen Urteilen vom 23. April 1992 in den Verfahren 13/5 RJ 12/90 und 13 RJ 25/91, die zwischen denselben Parteien in derselben Prozeßrolle wie in diesem Rechtsstreit anhängig gewesen sind, im einzelnen und näher dargelegt.

    Ein anderes Ergebnis wäre insofern allenfalls dann zu vertreten, wenn der Sozialhilfeträger nicht nach den Leistungskriterien geleistet hat, die der Rentenversicherungsträger angelegt hätte, wäre er selbst Leistender gewesen, also etwa mit der konkret durchgeführten Behandlung eine Maßnahme getroffen hat, die zur Rehabilitation des Suchtkranken nicht in dem Sinn "geeignet" war, wie ihn der erkennende Senat in seinem Urteil im Verfahren 13 RJ 25/91 im Anschluß an den 5. Senat (BSGE 66, 87 = SozR 2200 § 1237 Nr. 23) umrissen hat, oder die offensichtlich nicht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit iS des § 1236 Abs. 1 Satz 5 RVO genügte.

  • LSG Baden-Württemberg, 09.06.2016 - L 7 SO 1741/12
  • BSG, 21.06.2001 - B 13 RJ 47/00 R

    Ambulante ärztliche bzw zahnärztliche Behandlung während einer stationären

  • BSG, 06.05.1998 - B 13 RJ 75/97 R

    Stationäre Entgiftungsbehandlung für Suchtkranke durch den

  • BSG, 06.05.1998 - B 13 RJ 29/97 R

    Stationäre Entgiftungsbehandlung für Suchtkranke durch den

  • BSG, 13.01.1999 - B 13 RJ 33/98 R

    Übernahme der Krankenhausbehandlungskosten durch den Rentenversicherungsträger

  • BSG, 17.06.1993 - 5 RJ 50/90

    Erstattungsanspruch - medizinische Maßnahme zur Rehabilitation

  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 57/91

    Erstattungsanspruch - Alkoholsucht - Entwöhnungsbehandlung - Übergangseinrichtung

  • BSG, 16.11.1993 - 4 RA 37/93

    Selbständige Tätigkeit schließt Erwerbsunfähigkeitsrente aus

  • BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 27/91

    Vorrang der Rehabilitation vor Rente

  • BSG, 23.04.1992 - 5 RJ 12/90

    Leistungspflicht der Krankenkasse bei Behandlung in einer Kur- oder

  • LSG Bayern, 24.06.2010 - L 14 R 974/09

    Leistung zur medizinischen Rehabilitation - Aufhebung des Bewilligungsbescheids

  • LSG Bayern, 10.04.2002 - L 16 RJ 469/00

    Kosten der Unterbringung im Übergangswohnheim; Erstattungspflicht des zur

  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 24/93

    Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage -

  • VG Düsseldorf, 15.11.2000 - 20 K 13188/96

    Ausgestaltung des Erstattungsanspruchs eines Sozialleistungsträgers bezüglich

  • BSG, 21.01.1993 - 13 RJ 53/91

    Rehabilitation Suchtkranker - Drogenentwöhnungsbehandlung in einer

  • LSG Bayern, 04.12.1997 - L 14 An 126/97

    Stationäre Entgiftungsbehandlung eines Drogenabhängigen als medizinische Leistung

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