Rechtsprechung
   BSG, 28.08.1991 - 13/5 RJ 26/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1451
BSG, 28.08.1991 - 13/5 RJ 26/90 (https://dejure.org/1991,1451)
BSG, Entscheidung vom 28.08.1991 - 13/5 RJ 26/90 (https://dejure.org/1991,1451)
BSG, Entscheidung vom 28. August 1991 - 13/5 RJ 26/90 (https://dejure.org/1991,1451)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,1451) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 25.06.1980 - 1 RA 63/79

    Bisheriger Beruf - Österreichisches Recht - Versicherungspflicht

    Auszug aus BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 26/90
    Das LSG meint außerdem, daß die in Jugoslawien erworbene Qualifikation und die anschließende Berufspraxis in Jugoslawien in der deutschen Rentenversicherung nicht berücksichtigt werden könnten, weil es für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit grundsätzlich auf die Verhältnisse auf dem inländischen Arbeitsmarkt ankomme (BSGE 39, 221; 50, 165).

    In BSGE 50, 165 ist nur entschieden worden, daß eine allein im Ausland verrichtete Tätigkeit keinen Berufsschutz begründen kann (vgl aber für den EG-Bereich SozR 2200 § 1246 Nr. 159).

  • BSG, 18.03.1975 - 4 RJ 51/74

    Berufsunfähigkeit - Maßgebliche Verhältnisse - Deutschland - Ausland

    Auszug aus BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 26/90
    Das LSG meint außerdem, daß die in Jugoslawien erworbene Qualifikation und die anschließende Berufspraxis in Jugoslawien in der deutschen Rentenversicherung nicht berücksichtigt werden könnten, weil es für die Beurteilung der Berufsunfähigkeit grundsätzlich auf die Verhältnisse auf dem inländischen Arbeitsmarkt ankomme (BSGE 39, 221; 50, 165).

    Der Grundsatz, daß allein die Verhältnisse auf dem deutschen Arbeitsmarkt maßgeblich sind (BSGE 39, 221), betrifft in dieser Entscheidung allein die Abgrenzung des Feldes, auf dem die Verweisungsberufe zu ermitteln sind, und besagt, daß ein Versicherter, auch wenn er sich im Ausland aufhält, sich auf alle Berufstätigkeiten verweisen lassen muß, die im Inland vorkommen und von ihm ausgeübt werden könnten.

  • BSG, 21.09.1988 - 5/5b/1 RJ 114/83

    Europa - Berufliche Qualifikation - Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit -

    Auszug aus BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 26/90
    Besonderheiten könnten sich ferner für den Bereich der Europäischen Gemeinschaft (EG) ergeben (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 159).

    In BSGE 50, 165 ist nur entschieden worden, daß eine allein im Ausland verrichtete Tätigkeit keinen Berufsschutz begründen kann (vgl aber für den EG-Bereich SozR 2200 § 1246 Nr. 159).

  • BSG, 27.04.1989 - 5/5b RJ 74/87

    Bisheriger Beruf iS. des § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO , Beweiswürdigung im

    Auszug aus BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 26/90
    Unbeachtlich ist, ob eine an sich auf Dauer angelegte Beschäftigung aus gesundheitlichen oder betrieblichen Gründen oder gar wegen des Übertritts in eine versicherungsfreie Tätigkeit bereits nach kurzer Zeit endet (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 163 mwN).
  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 26/90
    Dies hat das BSG in den vom LSG selbst zitierten Entscheidungen (SozR 2200 § 1246 Nrn 53, 65, 94 und 143 sowie BSGE 41, 129, 130; 43, 243, 244, 246) deutlich ausgeführt.
  • BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75

    Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter

    Auszug aus BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 26/90
    Dies hat das BSG in den vom LSG selbst zitierten Entscheidungen (SozR 2200 § 1246 Nrn 53, 65, 94 und 143 sowie BSGE 41, 129, 130; 43, 243, 244, 246) deutlich ausgeführt.
  • BSG, 26.06.1980 - 5 RJ 30/79

    Ausländischer Arbeitnehmer - Wartezeit - Berufsunfähigkeitsrente - Bisheriger

    Auszug aus BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 26/90
    Sie wurde auch nicht vor Erfüllung der Wartezeit aufgegeben (s dazu SozR 2200 § 1246 Nr. 65), da der Kläger bereits durch seine vorangegangenen Tätigkeiten in Jugoslawien und in den anschließend in Deutschland ausgeübten (geringerwertigen) Berufen die Wartezeit erfüllt hatte.
  • BSG, 24.04.1980 - 1 RJ 62/79

    Berufsunfähigkeit eines Ausländers - Bisheriger Beruf - Facharbeitertätigkeit -

    Auszug aus BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 26/90
    "Vorübergehend" bedeutet in diesem Zusammenhang, daß dieser Beruf lediglich zeitlich begrenzt, zB übergangsweise und ohne die Absicht, weiter darin zu verbleiben, ausgeübt wurde (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 62 S 187 unten; ebenso aaO, Nr. 65).
  • BSG, 20.08.1997 - 13 RJ 39/96

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische

    Grundsätzlich darf ein Versicherter im Vergleich zu seinem bisherigen Beruf nur auf die nächstniedrigere Stufe verwiesen werden (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 15).
  • LSG Sachsen, 24.04.2007 - L 4 R 774/05

    Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit,

    Zwar ist es grundsätzlich unschädlich für den Berufsschutz, wenn der Versicherte eine Tätigkeit ausgeübt hat, für die nur ein Teilbereich der Kenntnisse und Fähigkeiten gefordert wird, die seinem Facharbeiterberuf kennzeichnen (vgl. BSG, Urteil vom 28.08.1991 - 13/5 RJ 26/90 -).

    Eine Facharbeitertätigkeit liegt jedoch nicht mehr vor, wenn es sich um soweit vereinfachte Arbeitsvorgänge handelt, dass die besonderen Kenntnisse und Erfahrungen eines gelernten Handwerkers nicht mehr abgefordert werden (vgl. BSG, Urteil vom 28.08.1991 - 13/5 RJ 26/90 -).

  • LSG Sachsen, 14.03.2006 - L 4 R 144/05

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit -

    Zwar ist es grundsätzlich unschädlich für den Berufsschutz, wenn der Versicherte eine Tätigkeit ausgeübt hat, für die nur ein Teilbereich der Kenntnisse und Fähigkeiten gefordert wird, die seinem Facharbeiterberuf kennzeichnen (vgl. BSG, Urteil vom 28.08.1991 - 13/5 RJ 26/90 -).

    Eine Facharbeitertätigkeit liegt jedoch nicht mehr vor, wenn es sich um soweit vereinfachte Arbeitsvorgänge handelt, dass die besonderen Kenntnisse und Erfahrungen eines gelernten Handwerkers nicht mehr abgefordert werden (vgl. BSG, Urteil vom 28.08.1991 - 13/5 RJ 26/90 -).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht