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   BSG, 11.09.1991 - 5 RJ 75/90   

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https://dejure.org/1991,2787
BSG, 11.09.1991 - 5 RJ 75/90 (https://dejure.org/1991,2787)
BSG, Entscheidung vom 11.09.1991 - 5 RJ 75/90 (https://dejure.org/1991,2787)
BSG, Entscheidung vom 11. September 1991 - 5 RJ 75/90 (https://dejure.org/1991,2787)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1254
  • FamRZ 1992, 1073
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 13.09.1990 - 5 RJ 52/89

    Hinterbliebenenrentenanspruch bei Unterhaltsverzicht

    Auszug aus BSG, 11.09.1991 - 5 RJ 75/90
    Sie beruft sich darauf, daß der erkennende Senat noch mit Urteil vom 13. September 1990 (5 RJ 52/89 = SozR 3 - 2200 § 1265 Nr. 4) den Unterhaltsanspruch nach dem Ehegesetz (EheG) in den Fällen der sog Doppelverdienerehen nach der Anrechnungsmethode ermittelt hat.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 13. September 1990 (SozR 3-2200 § 1265 Nr. 4) an der Berechnung des Unterhaltsanspruchs nach der Anrechnungsmethode im Fall der sog. Doppelverdienerehe festgehalten.

    Da nach der Rechtsprechung ein Unterhaltsverzicht - wie er zB in Scheidungsverfahren bei Sachverhalten wie dem vorliegenden häufig erklärt worden ist - nur dann unbeachtlich ist, wenn im Zeitpunkt der Scheidung und im Zeitpunkt des Todes des Versicherten kein sozialrechtlich relevanter Unterhaltsanspruch bestanden hat (vgl BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 93 und SozR 3-2200 § 1265 Nr. 4), ist es naheliegend, den möglichen Unterhaltsanspruch für diese beiden Zeitpunkte nach einheitlichen Kriterien zu bestimmen.

  • BSG, 13.08.1981 - 11 RA 48/80

    Hinterbliebenenrente - Scheidung - Unterhalt

    Auszug aus BSG, 11.09.1991 - 5 RJ 75/90
    Der Senat verkennt nicht, daß inzwischen in der Zivilrechtsprechung in Fällen wie dem vorliegenden die Differenzmethode ganz allgemein für die Berechnung der Höhe des Unterhaltsanspruchs zugrunde gelegt wird und das BSG erwogen hat, auch diese Berechnungsmethode anzuwenden (vgl BSG Urteil vom 13. August 1981 - SozR 2200 § 1265 Nr. 56 und Senatsurteil vom 6. Juni 1986 - SozR aaO Nr. 79).

    Dies ist erstmals in dem von der Klägerin zitierten Urteil vom 13. August 1981 (BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 56) geschehen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2008 - L 14 R 148/06

    Rentenversicherung

    Vertreten wird ihre Anwendung jedoch auch für den Fall der Dopperverdienerehe in ständiger Rechtsprechung vom 5. Senat des BSG (BSG, Urteil vom 13.09.1990, 5 RJ 52/89 in SozR 3-2200 § 1265 Nr. 4, Urteil vom 11.09.1991, 5 RJ 75/90 in SozR 3-2200 § 1265 Nr. 7, Urteil vom 17.07.1996, 5 RJ 50/95 in SozR 3 - 2600 § 243 Nr. 3).
  • BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 72/91

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente - Ermittlung des Unterhaltsanspruch im letzten

    Den Beteiligten ist im Revisionsverfahren ein Abdruck des Senatsurteils vom 11. September 1991 - 5 RJ 75/90 - hinsichtlich der vom Senat für zutreffend gehaltenen Berechnungsmethode für Unterhaltsansprüche übersandt worden.

    Die Ermittlung des Unterhaltsanspruchs nach der Anrechnungsmethode in diesen Fällen hat der Senat noch durch Urteil vom 11. September 1991 - 5 RJ 75/90 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) bestätigt.

  • BSG, 17.07.1996 - 5 RJ 50/95

    Anwendbarkeit von auf dem Recht der ehemaligen DDR beruhenden Regeln über die

    Wie hierbei vorzugehen ist, bestimmt sich nach der vom BSG in ständiger Rechtsprechung bei derartigen Unterhaltsberechnungen praktizierten Anrechnungsmethode: Bei der sog Doppelverdienerehe sind die Einkommen beider Ehegatten zusammenzurechnen und der Frau ein bestimmter Bruchteil (1/3 bis 3/7) der Summe abzüglich ihres eigenen Einkommens zuzugestehen (BSG, Urteile vom 9. Februar 1971 - 11 RA 208/69 - BSGE 32, 197, 199 = SozR Nr. 58 zu § 1265 RVO, vom 19. März 1976 - 11 RA 50/75 - BSGE 41, 253, 256 = SozR 2200 § 1265 Nr. 15, vom 25. Mai 1976 - 5 RJ 63/75 - BSGE 42, 60, 62 = SozR 2200 § 1265 Nr. 17, vom 13. August 1981 - 11 RA 48/80 - BSGE 52, 83, 85 = SozR 2200 § 1265 Nr. 56, vom 13. September 1990 - 5 RJ 52/89 - SozR 3-2200 § 1265 Nr. 4, vom 11. September 1991 - 5 RJ 75/90 - SozR 3-2200 § 1265 Nr. 7, vom 22. Juli 1992 - 13/5 RJ 63/90 - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 63/91

    Gewährung von Hinterbliebenenrente an eine frühere Ehefrau des Versicherten nach

    Es mag hier dahinstehen, ob die gewählte Anrechnungsmethode für den Unterhaltsanspruch im Zeitpunkt des Todes des Versicherten heute noch angewandt werden kann, oder ob nicht nunmehr der zivilrechtlichen Berechnung nach der sog Differenzmethode zu folgen ist, was der erkennende Senat für erwägenswert hält (s zu dieser Problematik zuletzt BSG SozR 3-2200 § 1265 Nr. 7).
  • LSG Niedersachsen, 19.08.1992 - L 2 J 102/91

    Berücksichtigung eines Unterhaltsanspruchs bei der Berechnung einer

    Soweit das Bundessozialgericht mit Urteil vom 26. September 1975 (SozR 2200 § 1291 Nr. 8) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung zur (fiktiven) Unterhaltsfeststellung bei der Geschiedenenrente (vgl hierzu ua BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 4; Urteile vom 11.09.1991 - 5 RJ 75/90 - und vom 22.04.1992 - 5 RJ 72/91 - ) demgegenüber entschieden hat, daß der Unterhaltsanspruch der Klägerin auch hier nach der sog Anrechnungsmethode zu errechnen sei, hat der Senat dem nicht folgen können.
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