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   BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 66/91   

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https://dejure.org/1994,1315
BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 66/91 (https://dejure.org/1994,1315)
BSG, Entscheidung vom 26.01.1994 - 6 RKa 66/91 (https://dejure.org/1994,1315)
BSG, Entscheidung vom 26. Januar 1994 - 6 RKa 66/91 (https://dejure.org/1994,1315)
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 29.09.1993 - 6 RKa 65/91

    Kassenarzt - Honorarvergütung - Leistungsbezug

    Auszug aus BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 66/91
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 29. September 1993 - 6 RKa 65/91; SozR 3-2500 § 85 Nr. 4 - dargelegt hat, läßt die gegenteilige Auffassung außer acht, daß der Bewertungsausschuß unbeschadet seiner organisationsrechtlichen Verselbständigung nach dem Gesetz die Stellung und Funktion eines Vertragsorgans hat, durch das die KÄBV, die Bundesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen als Partner der Verträge über die kassen- und vertragsärztliche Versorgung einen einheitlichen Bewertungsmaßstab für die ärztlichen Leistungen "vereinbaren" (§ 368g Abs. 4 Satz 1 RVO).

    Der Senat hat hierzu bereits in seinem Urteil vom 29. September 1993 (SozR 3-2500 § 85 Nr. 4) ausgeführt, daß mit einer derartigen Korrektur des Bewertungsgefüges der vom Gesetz eingeräumte Handlungsspielraum nicht überschritten wird.

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 66/91
    Dazu gehört, daß die gesetzliche Regelung so gefaßt ist, daß sie Umfang und Grenzen des Eingriffs deutlich erkennen läßt (vgl ua BVerfGE 49, 89, 126; 73, 280, 295; 82, 209, 224; BSGE 70, 285, 292 = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3).

    Die Anpassung des EBM, verbunden mit der notwendig gewordenen Neustrukturierung bestimmter Leistungsbereiche, diente somit der Erhaltung einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Versicherten und damit einem Gemeinwohlgut von besonders hohem Rang (hierzu BVerfGE 78, 179, 192; 82, 209, 230 mwN).

  • BSG, 30.10.1963 - 6 RKa 4/62

    Gestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen einer Kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 66/91
    Es kann dahingestellt bleiben, ob überhaupt und unter welchen Voraussetzungen der einzelne Arzt aus dieser Vorschrift, die sich an die Partner der Gesamtverträge wendet, ein subjektiv-öffentliches Recht auf eine bestimmte - höhere - Vergütung seiner kassenärztlichen Leistungen herleiten kann (zum früheren Recht vgl BSGE 20, 73, 77 = SozR Nr. 1 zu § 368h RVO); denn bereits aus den oben zur Frage der Zumutbarkeit der Regelung aufgezeigten Gesichtspunkten folgt, daß die Grenze zu einer nicht mehr angemessenen Vergütung, sofern sich aus ihrer Überschreitung Rechtswirkungen zugunsten des Klägers herleiten ließen, nicht annähernd erreicht worden sein kann.
  • BSG, 14.05.1992 - 6 RKa 41/91

    Krankenversicherung - Großgerätemedizin - Besetzung - Sozialgerichtsverfahren -

    Auszug aus BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 66/91
    Dazu gehört, daß die gesetzliche Regelung so gefaßt ist, daß sie Umfang und Grenzen des Eingriffs deutlich erkennen läßt (vgl ua BVerfGE 49, 89, 126; 73, 280, 295; 82, 209, 224; BSGE 70, 285, 292 = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 66/91
    Dazu gehört, daß die gesetzliche Regelung so gefaßt ist, daß sie Umfang und Grenzen des Eingriffs deutlich erkennen läßt (vgl ua BVerfGE 49, 89, 126; 73, 280, 295; 82, 209, 224; BSGE 70, 285, 292 = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 66/91
    Dazu gehört, daß die gesetzliche Regelung so gefaßt ist, daß sie Umfang und Grenzen des Eingriffs deutlich erkennen läßt (vgl ua BVerfGE 49, 89, 126; 73, 280, 295; 82, 209, 224; BSGE 70, 285, 292 = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Heilpraktiker von der Kassenzulassung

    Auszug aus BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 66/91
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sind normative Eingriffe in die berufliche Betätigungsfreiheit am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen (ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 7, 377, 403 ff; s zB BVerfGE 78, 155, 162 = SozR 2200 § 368 Nr. 11).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 66/91
    Die Anpassung des EBM, verbunden mit der notwendig gewordenen Neustrukturierung bestimmter Leistungsbereiche, diente somit der Erhaltung einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Versicherten und damit einem Gemeinwohlgut von besonders hohem Rang (hierzu BVerfGE 78, 179, 192; 82, 209, 230 mwN).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 66/91
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) sind normative Eingriffe in die berufliche Betätigungsfreiheit am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu messen (ständige Rechtsprechung seit BVerfGE 7, 377, 403 ff; s zB BVerfGE 78, 155, 162 = SozR 2200 § 368 Nr. 11).
  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

    Auszug aus BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 66/91
    Prüfungsmaßstab ist insoweit Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG (s zB BVerfGE 33, 171, 183 für einen Honorarverteilungsmaßstab).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Denn der Gesetzgeber hat die für die erstmalige Vereinbarung des EBM-Ä und seine Fortschreibung maßgebenden Strukturprinzipien im Gesetz selbst festgelegt (vgl BSG SozR 3-2200 § 368g Nr. 2 S 4 f; Engelhard in: Hauck/Noftz, SGB V, K § 87 RdNr 42).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Das gilt zum einen von dem durch den Bewertungsausschuß (§ 87 Abs. 3, 4 SGB V; zur Rechtsnatur des Bewertungsausschusses s BSG SozR 3-2200 § 368g Nr. 2) vereinbarten einheitlichen Bewertungsmaßstab, in dem der Inhalt der abrechnungsfähigen Leistungen und ihr wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes Verhältnis zueinander bestimmt wird (§ 87 Abs. 2 SGB V).
  • BSG, 11.12.2013 - B 6 KA 6/13 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Vergütung

    Es handelt sich mithin um eine "relative" (vgl BSG SozR 3-2200 § 368g Nr. 2 S 6) , sowie, da sie der Konkretisierung durch andere Faktoren bedarf, um eine "abstrakte" Bewertung (vgl Engelhard in Hauck/Noftz, SGB V, Stand 9/13, K § 87 RdNr 27) .
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