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   BSG, 09.12.1993 - 2 RU 49/92   

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BSG, 09.12.1993 - 2 RU 49/92 (https://dejure.org/1993,2072)
BSG, Entscheidung vom 09.12.1993 - 2 RU 49/92 (https://dejure.org/1993,2072)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 1993 - 2 RU 49/92 (https://dejure.org/1993,2072)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Unfallversicherungsbeiträgen als versicherungspflichtiger Unternehmer - Berufsgenossenschaft - Anzeigepflicht - Befreiung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    RVO § 543 Abs. 1, § 661; SGB IV § 25 Abs. 1; SGB I § 16 Abs. 1
    Unternehmerpflichtversicherung in der Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1994, 275
  • DB 1994, 640
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 26.06.1973 - 7 RU 34/71

    Versicherungsverhältnis - Bestehen - Unternehmerverzeichnis - Eintragung - Keine

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 49/92
    Das Versicherungsverhältnis besteht damit so lange, bis der Unternehmer durch schriftlichen Antrag der "ferneren Versicherung" widerspricht (s dazu zum formal-rechtlichen Versicherungsverhältnis: RVA in AN 1916, 610, 613; BSGE 36, 71, 73).
  • BSG, 01.02.1985 - 9b BU 76/84
    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 49/92
    Gegen diese durch Satzungsrecht begründete Zwangsmitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung auch der selbständigen Unternehmer und die damit verbundenen Beitragsverpflichtungen bestehen keine rechtlichen, insbesondere keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BSG Urteil vom 18. Oktober 1984 - 2 RU 51/83 - Breithaupt 1987, 924, 926; BSG Beschluß vom 1. Februar 1985 - 9b BU 76/84 - BVerfG SozR 2200 § 543 Nr. 6).
  • BSG, 18.10.1984 - 2 RU 51/83

    Einbeziehung von Unternehmern in die Versicherungspflicht der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 49/92
    Gegen diese durch Satzungsrecht begründete Zwangsmitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung auch der selbständigen Unternehmer und die damit verbundenen Beitragsverpflichtungen bestehen keine rechtlichen, insbesondere keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BSG Urteil vom 18. Oktober 1984 - 2 RU 51/83 - Breithaupt 1987, 924, 926; BSG Beschluß vom 1. Februar 1985 - 9b BU 76/84 - BVerfG SozR 2200 § 543 Nr. 6).
  • BSG, 22.09.1988 - 2/9b RU 36/87

    Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Feststellung des

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 49/92
    Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Versicherungsträger auch für ein pflichtwidriges Verhalten der Gemeinde einzustehen, soweit die Gemeinde in den Verwaltungsablauf des Versicherungsträgers eingebunden ist (Urteil vom 22. September 1988 - 2/9b RU 36/87 - SozR 2200 § 545 Nr. 8).
  • BSG, 23.07.1986 - 1 RA 31/85

    Beginn des neu berechneten Altersruhegeldes - sozialrechtlichen

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 49/92
    Der Kläger ist auch nicht aufgrund des von der Rechtsprechung entwickelten sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs (s BSGE 60, 158, 164 mwN) so zu stellen, als ob er bei Eröffnung seines Unternehmens im Jahre 1979 einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gemäß § 43 Abs. 2 der Satzung der Beklagten gestellt hätte.
  • BSG, 25.10.1990 - 12 RK 27/89

    Verjährung der Ansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf die

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 49/92
    Daher kann auch offenbleiben, ob die Verjährung von Beitragsforderungen von Amts wegen und nicht erst auf Einrede des Beitragsschuldners zu berücksichtigen ist (s BSGE 56, 266, 269; 67, 290, 293).
  • BSG, 12.08.1987 - 10 RKg 16/86

    Rechtsmißbrauch - Verjährung - Beratungspflicht - Herstellungsanspruch

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 49/92
    Darüber hinaus hat der Senat in der oa Entscheidung unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts [BSG] (BSGE 62, 96, 99; s auch Krasney BKK 1985, 380, 384) ausdrücklich betont, daß das möglicherweise pflichtwidrige Verhalten der Gemeinde für den Herstellungsanspruch "unbeachtlich" werden kann, wenn der Betreffende selbst die Möglichkeiten zur Aufklärung grob fahrlässig nicht nutzt.
  • BSG, 15.05.1984 - 12 RK 48/82

    Nachentrichtungsbegehren des Versicherten - Verjährung der Beitragsforderung -

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 49/92
    Daher kann auch offenbleiben, ob die Verjährung von Beitragsforderungen von Amts wegen und nicht erst auf Einrede des Beitragsschuldners zu berücksichtigen ist (s BSGE 56, 266, 269; 67, 290, 293).
  • BSG, 27.02.1970 - 2 RU 151/68

    Unternehmerversicherung - Rückwirkende Satzungsänderung - Versicherungsbeginn

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 49/92
    Liegt - wie hier - insoweit keine besondere Satzungsregelung vor, so beginnt die Unternehmerversicherung mit dem Tätigwerden als Unternehmer (BSGE 31, 47, 50; Benz, Die Unternehmerversicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung, 1978, S 48; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 477 f; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 543 Anm 1).
  • BSG, 19.05.1978 - 3 RK 4/76

    Rentenablehnung - Nichtzulassungsbeschwerde - Endgültige Ablehnung - Fristablauf

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 49/92
    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung für den Bereich des Sozialrechts entschieden, daß die Ausübung einer an sich gegebenen Rechtsmacht sich als unzulässige Rechtsausübung darstellt, wenn sie nicht mehr im Rahmen der rechtsethischen und sozialen Funktion des Rechts liegt und somit nur mehr formal, nicht aber sachlich Rechtsausübung ist (BSGE 46, 187, 189 mwN).
  • BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R

    Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes - Rechtswidrigkeit der

    Ließe sich das im Einzelnen feststellen, erschiene es als treuwidrig und deshalb möglicherweise unbeachtlich, wenn im Nachhinein geltend gemacht würde, die früheren Angaben hätten nicht der Wahrheit entsprochen, um daraus nunmehr einen Vorteil zu ziehen (zur Anwendbarkeit des Grundsatzes von Treu und Glauben im Sozialrecht vgl BSGE 46, 187, 189 = SozR 2200 § 315a Nr. 7; BSGE 62, 96 = SozR 1200 § 14 Nr. 26; BSG SozR 3-2200 § 543 Nr. 1; BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 6).
  • BSG, 27.06.2012 - B 5 R 88/11 R

    Nachversicherung - Abhaltung des Rentenversicherungsträgers von der

    Das Rechtsinstitut der unzulässigen Rechtsausübung wegen Rechtsmissbrauchs ist eine aus dem Grundsatz von Treu und Glauben iS des § 242 BGB abgeleitete, der gesamten Rechtsordnung immanente Schranke, die auch im Bereich des Sozialrechts zu beachten ist (vgl BSG SozR 3-2400 § 25 Nr. 6 S 27; SozR 3-2200 § 543 Nr. 1 S 5; BSGE 43, 227, 232 = SozR 3100 § 21 Nr. 1 S 6; BSGE 46, 187, 189 = SozR 2200 § 315a Nr. 7 S 18; BSGE 62, 96, 98 = SozR 1200 § 14 Nr. 26 S 72 f) .
  • BSG, 13.08.1996 - 12 RK 76/94

    Verjährung von Beitragsansprüchen in der Rentenversicherung für Praxiszeiten der

    Das Rechtsinstitut der unzulässigen Rechtsausübung wegen Rechtsmißbrauchs ist eine aus dem Grundsatz von Treu und Glauben iS des § 242 BGB abgeleitete, jedem Recht immanente Schranke, die auch im Bereich des Sozialrechts zu beachten ist (vgl BSG SozR 3-2200 § 543 Nr. 1 unter Hinweis auf BSGE 46, 187, 189 = SozR 2200 § 315a Nr. 7; BSGE 62, 96 = SozR 1200 § 14 Nr. 26; BSG USK 77190 S 779 f; BSGE 43, 227 = SozR 3100 § 21 Nr. 1).
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 34/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Anmeldung des

    Im Urteil vom 9. Dezember 1993 (2 RU 49/92, SozR 3-2200 § 543 Nr. 1) hat er einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch für einen Unternehmer hinsichtlich der Befreiung von der Unternehmerpflichtversicherung verneint, auch wenn die Gemeinde die Gewerbeanmeldung an den Unfallversicherungsträger nicht weitergeleitet habe, weil die insofern bestehende Pflicht der Gemeinde mit der bei einer Antragstellung nicht vergleichbar sei.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2010 - L 9 U 373/05
    Es liegt auch eine Beratungsverletzung von Seiten des Gewerbeamtes, die der Berufungsbeklagten eventuell hätte zugerechnet werden können, schon deshalb nicht vor, weil selbst unrichtige oder unvollständige Auskünfte der Gemeinde bei der Gewerbeanmeldung der BG nicht zuzurechnen sind, weil die Gemeinde nicht in den Verwaltungsablauf des Unfallversicherungsträgers einbezogen ist und deren Verhalten somit nicht der BG zugerechnet werden könnte (vgl. BSG Urteil vom 09. Dezember 1993 - 2 RU 49/92 in SozR 3-2200 § 543 RVO).

    Der Unternehmen kann aus dem Unterlassen der Mitteilung des Gewerbeamtes keine Rechte gegenüber dem Unfallversicherungsträger herleiten (BSG Urteil vom 09. Dezember 1993 - B 2 RU 49/92 - SozR 3-2200 § 543 Nr. 1).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2010 - L 8 R 181/09

    Rentenversicherung

    Wie das SG zutreffend feststellt, ist das Rechtsinstitut der unzulässigen Rechtsausübung wegen Rechtsmissbrauchs eine aus dem Grundsatz von Treu und Glauben, § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), abgeleitete, der gesamten Rechtsordnung immanente Schranke, die auch im Bereich des Sozialrechts zu beachten ist (vgl. BSG, Urteil v. 9.12.1993, SozR 3-2200 § 543 Nr. 1, unter Hinweis auf BSG, Urteil v. 19.5.1978, 8/3 RK 4/76, BSGE 46, 187, 189; BSG, Urteil v. 12.8.1987, 10 RKg 16/86, BSGE 62, 96; BSG, Urteil v. 24.3.1977, 10 RV 27/76, BSGE 43, 227).
  • BSG, 15.07.1999 - B 2 U 117/98 B

    Unternehmerpflichtversicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung

    In seinem Urteil vom 9. Dezember 1993 - 2 RU 49/92 - (SozR 3-2200 § 543 Nr. 1) hat das BSG ausdrücklich entschieden, daß gegen die durch Satzungsrecht aufgrund des § 543 Abs. 1 RVO begründete Zwangsmitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung auch der selbständigen Unternehmer und die damit verbundenen Beitragsverpflichtungen keine rechtlichen, insbesondere auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (s auch BSG Urteil vom 18. Oktober 1994 - 2 RU 51/93 - Breithaupt 1987, 924, 926; BSG Beschluß vom 1. Februar 1985 - 9b BU 76/84 - HV-info 1985 Nr. 20, S 58; BVerfG SozR 2200 § 543 Nr. 6).
  • LSG Hessen, 25.09.1998 - L 13 LW 1282/97

    Befreiung von Versicherungspflicht für Ehegatte eines Landwirtes

    Es ist auch nicht ersichtlich, daß die Klägerin die Möglichkeiten zur Aufklärung und Information grob fahrlässig nicht genutzt hat und deshalb das pflichtwidrige Verhalten der Beklagten für den Herstellungsanspruch evtl. "unbeachtlich" geworden wäre (vgl. dazu BSG SozR 3-2200 § 543 Nr. 1), zumal in den Informationsblättern der Beklagten, die sie an die versicherungsbefreiten Landwirte im Jahr 1995 versandt hatte, diese Befreiungsmöglichkeit nicht enthalten war.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1999 - L 3 RJ 39/99

    Rentenversicherung

    Denn ebenso wie § 16 SGB I sich an Leistungsträger wendet, kann bei der Verwirklichung von Rechten nach dem Sozialgesetzbuch nur ein Fehler eines Leistungsträgers oder einer sonstigen im Sozialgesetzbuch ausdrücklich genannten Stelle, die in den Verwaltungs- bzw. Funktionsablauf des zuständigen Leistungsträgers eingebunden ist, dem zuständigen Leistungsträger zugerechnet werden (vgl. BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 22 m.w.N. für den Fall eines dem Rentenversicherungsträger zurechenbaren Beratungsfehlers des Arbeitsamtes, wobei ausdrücklich auf das Zusammenwirken zweier Leistungsträger im Sinne des SGB abgestellt wird; SozR 2200 § 545 Nr. 8 für sonstige in § 16 SGB I genannten Stellen; verneinend hingegen z.B. bei konkurrierenden Sozialleistungen wie Kindergeld und Ausbildungsförderung in SGb 1993, 525; ebenso keine Funktionseinheit zwischen Gewerbeämtern der Gemeinden und den Trägern der Unfallversicherung, SozR 3-1200 § 14 Nr. 11.).
  • SG Fulda, 14.10.2003 - S-3/U-750/00
    Diese Ämter nehmen keine Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung wahr und insoweit fehlt es grundsätzlich an der Einbindung dieser Ämter in den Verwaltungsablauf des beklagten Unfallversicherungsträgers (siehe hierzu auch BSG, Urteil vom 09.12.1993, Aktenzeichen: 2 RU 49/92: Leitsatz: "Unterlässt ein Unternehmer die Anzeige zur gesetzlichen Unfallversicherung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (§ 661 RVO), so kann er nicht darauf vertrauen, dass diese durch das Gewerbeamt der zuständigen Gemeinde Kenntnis von der Unternehmenseröffnung erhält und den Unternehmer über dessen Recht aufklärt, die Befreiung von der satzungsgemäßen Unternehmerpflichtversicherung zu beantragen").
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2020 - L 3 U 91/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2002 - L 6 U 454/02
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2005 - L 10 U 715/05
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