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   BSG, 24.01.1995 - 8 RKnU 1/94   

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BSG, 24.01.1995 - 8 RKnU 1/94 (https://dejure.org/1995,1407)
BSG, Entscheidung vom 24.01.1995 - 8 RKnU 1/94 (https://dejure.org/1995,1407)
BSG, Entscheidung vom 24. Januar 1995 - 8 RKnU 1/94 (https://dejure.org/1995,1407)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sachliche Verknüpfung zwischen einem zum Unfall führenden Verhalten und der versicherten Tätigkeit - Umfang des Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Unfallversicherung - Zeitlicher Zusammenhang zwischen einer Fahrt zum Tanken und der Arbeitstätigkeit am Folgetage - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 77
  • NZS 1995, 279
  • BB 1995, 829
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Hessen, 09.03.1994 - L 8 Kn 92/93

    Wegeunfall - Kausalität - Abweg - Pkw-Tanken

    Auszug aus BSG, 24.01.1995 - 8 RKnU 1/94
    das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 9. März 1994 - L 8 Kn 92/93 U - aufzuheben und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 8. Dezember 1992 - S 6 Kn 850/92 - zurückzuweisen,.
  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Arbeitsunfall eines

    Auszug aus BSG, 24.01.1995 - 8 RKnU 1/94
    Das BSG will zwar subjektive Vorstellungen und Erwartungen des Tätigwerdenden von der Betriebsbezogenheit dann nicht mehr berücksichtigen, wenn sie offensichtlich den Rahmen vernünftigen Verhaltens überschreiten (BSGE 30, 282, 283; vgl auch BSGE 20, 215, 218).
  • BSG, 30.01.1970 - 2 RU 197/67

    Unfallversicherungsschutz - Unternehmer - Versammlungsteilnahme - Erwartung der

    Auszug aus BSG, 24.01.1995 - 8 RKnU 1/94
    Das BSG will zwar subjektive Vorstellungen und Erwartungen des Tätigwerdenden von der Betriebsbezogenheit dann nicht mehr berücksichtigen, wenn sie offensichtlich den Rahmen vernünftigen Verhaltens überschreiten (BSGE 30, 282, 283; vgl auch BSGE 20, 215, 218).
  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 3/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    So ist Versicherungsschutz angenommen worden bei Maßnahmen zur Behebung einer während eines versicherten Weges auftretenden Störung am benutzten Fahrzeug (BSG vom 4.9.2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24; BSG vom 28.2.1962 - 2 RU 178/60 - BSGE 16, 245 = SozR Nr. 36 zu § 543 RVO aF; vgl BSG vom 28.6.1988 - 2 RU 14/88 - USK 88112) , beim Auftanken eines Kraftfahrzeugs bei unvorhergesehenem Benzinmangel (BSG vom 30.1.1968 - 2 RU 51/65 - SozR Nr. 63 zu § 543 RVO aF; BSG vom 24.1.1995 - 8 RKnU 1/94 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 23) oder beim Beschaffen von Medikamenten, wenn dies dazu diente, trotz einer während der Dienstzeit oder auf einer Geschäftsreise plötzlich aufgetretenen Gesundheitsstörung die betriebliche Tätigkeit fortsetzen zu können (vgl BSG vom 26.6.1970 - 2 RU 113/68 - USK 70105; BSG vom 26.5.1977 - 2 RU 97/76 - SozR 2200 § 548 Nr. 31; vgl auch BSG vom 26.6.2001 - B 2 U 30/00 R - SozR 3-2200 § 548 Nr. 43 S 164) bzw bei unmittelbar vor Dienstantritt aufgetretenen Beschwerden dies erst zu ermöglichen (BSG vom 18.3.1997 - 2 RU 17/96 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 16) .
  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 9/18 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - versicherte Tätigkeit -

    Teilweise hat der Unfallsenat des BSG früher auch Tankvorgänge in den Schutz der Wegeunfallversicherung einbezogen, in denen das Tanken gerade nicht unvorhergesehen notwendig geworden war (BSG Urteile vom 24.5.1984 - 2 RU 3/83 - juris RdNr 1; vom 30.1.1968 - 2 RU 51/65 - SozR Nr. 63 zu § 543 RVO aF = juris RdNr 3; vgl BSG Urteile vom 30.1.1970 - 2 RU 198/67 - juris RdNr 2, 16; vom 24.1.1995 - 8 RKnU 1/94 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 23 = juris RdNr 3, 27) .
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

    So hat das BSG etwa Unfallversicherungsschutz angenommen für das Auftanken eines Kraftfahrzeugs bei unvorhergesehenem Benzinmangel (BSG SozR Nr. 63 zu § 543 aF; SozR 2200 § 550 Nr. 39; SozR 3-2200 § 548 Nr. 23) oder beim Beschaffen von Medikamenten, wenn dies dazu diente, trotz einer während der Dienstzeit oder auf einer Geschäftsreise plötzlich aufgetretenen Gesundheitsstörung die betriebliche Tätigkeit fortsetzen zu können (siehe etwa Senatsurteil vom 26. Juni 1970 - 2 RU 113/68 = USK 70105; Senatsurteil vom 26. Mai 1977 - 2 RU 97/76 = SozR 2200 § 548 Nr. 31; andererseits aber Urteil vom 26. Juni 2001 - B 2 U 30/00 R = SozR 3-2200 § 548 Nr. 43 S 164) bzw bei unmittelbar vor Dienstantritt aufgetretenen Beschwerden dies erst zu ermöglichen (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 16).
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 VS 2/00 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang -

    Bei der Feststellung dieses inneren Zusammenhangs, der die Grenze des Versicherungs- bzw Versorgungsschutzes markiert, ist wertend zu entscheiden, ob das Handeln des Beschädigten/Versicherten zur geschützten Tätigkeit bzw zum Weg zur Dienststelle/Arbeitsstätte gehört (vgl BSG aaO; BSG vom 2. Mai 2001 - B 2 U 33/00 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen); von dieser Beziehung ist zu fordern, daß sie das Verhalten mit dem Weg "sachlich zusammenfaßt" (vgl BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 23 S 71, 73).

    Für den Schutz von Vorbereitungshandlungen ist entscheidend, ob die Gesamtumstände dafür oder dagegen sprechen, das unfallbringende Verhalten den Regeln der Soldatenversorgung (gesetzlichen Unfallversicherung) geschützten Bereich oder der Privatsphäre des Beschädigten zuzurechnen (vgl zu diesem Vorgehen bereits BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 23 S 74 mwN).

    Auf dieser Grundlage wurden in der Rechtsprechung des BSG als geschützte Vorbereitungshandlungen ausnahmsweise anerkannt ua das unvorhergesehen notwendige Nachtanken (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 39 mwN; Abgrenzung dazu bei BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 19 S 75, 78 mwN; Schutz bejahend auch BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 23), das Holen von Medikamenten unmittelbar vor der Arbeitsaufnahme (vgl BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 16 S 58 mwN), das Holen der in der Wohnung vergessenen Brille (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 25) bzw der Zahnvollprothese (BSG Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 RU 97/75 - USK 77139) oder des vergessenen Spindschlüssels (BSG SozR Nr. 11 zu § 243 RVO aF).

    Ob derartige Vorbereitungshandlungen bereits der Arbeitsleistung oder einem damit sachlich zusammenhängenden Weg zu und von der Arbeit zugerechnet werden müssen, ergibt sich nicht schon aus einer losgelösten Betrachtung allein des Verhaltens des Versicherten, sondern erst - unter Würdigung der Gesamtumstände - im Zusammenhang mit allgemeinen rechtlich-systematischen Überlegungen (vgl BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 23 S 74).

  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 29/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Unterbrechung - Handlungstendenz -

    Zu Unrecht nehme es gleichwohl in Anlehnung an die Entscheidung des BSG vom 24. Januar 1995 - 8 RKnU 1/94 - (= SozR 3-2200 § 548 Nr. 23) das Vorliegen eines inneren Zusammenhangs an, weil sich der diesem Urteil zugrundeliegende Sachverhalt wesentlich von dem des vorliegenden Rechtsstreits unterscheide.

    Dem steht die vom LSG herangezogene Entscheidung des 8. Senats des BSG vom 24. Januar 1995 (= SozR 3-2200 § 548 Nr. 23) nicht entgegen, weil ihr ein wesentlich anders gelagerter Sachverhalt zugrundeliegt, der eine andere rechtliche Beurteilung verlangt.

  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 17/96

    Wegeunfall bei Apothekenbesuch

    Auch bei derartigen Verrichtungen wurde aber von der Rechtsprechung ein Versicherungsschutz bejaht, wenn die Gesamtumstände dafür sprachen, das unfallbringende Verhalten dem nach den Regeln der gesetzlichen Unfallversicherung geschützten Bereich zuzurechnen (zB plötzlich eintretende Krankheit während einer Geschäftsreise, BSG Urteil vom 26. Juni 1970 - 2 RU 113/68 - USK 70105; s auch unvorhergesehene notwendige Reparatur eines Kraftfahrzeuges, BSGE 16, 245; unvorhergesehenes notwendiges Tanken eines Kraftfahrzeuges, BSG SozR 2200 § 550 Nr. 39; SozR 3-2200 § 548 Nr. 23; unerwartet für die Weiterfahrt erforderliches Schneeräumen, BSG Urteil vom 28. Juni 1988 - 2 RU 14/88 - HV-INFO 1988 S 1718; Holen der in der Wohnung vergessenen Brille, BSG SozR 2200 § 550 Nr. 25; bzw der Zahnvollprothese, BSG Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 RU 97/75 - USK 77139; Holen des vergessenen Spindschlüssels, BSG SozR Nr. 11 zu § 243 RVO aF; BSG Urteil vom 19. Oktober 1982 - 2 RU 52/81 -).
  • LSG Hessen, 20.05.2008 - L 3 U 195/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auch ist es für die Notwendigkeit des Tankens zumindest im Regelfall nicht entscheidend, welche Strecke der Versicherte mit dem Benzin des Reservetanks objektiv hätte zurücklegen können (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 23; SozR 2200 § 550 Nr. 39; Urteile vom 24. Mai 1984 - 2 RU 3/83 - und 28. Februar 1964 - 2 RU 22/61 -).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 11.12.2023 - L 2 U 27/23

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - sachlicher

    Das Tanken muss aus diesen Gründen dann auch nicht unvorhersehbar erforderlich geworden sein (Keller, a.a.O.; vgl. aber auch schon: BSG, Urteil vom 24.01.1995 - 8 RKnU 1/94 -, juris sowie die weiteren Nachweise bei BSG, Urteil vom 30.01.2020 - B 2 U 9/18 R -, juris Rn. 14 a.E.).
  • LSG Hessen, 21.11.2006 - L 3 U 9/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - keine

    Auch hat es für den Fall, dass dem Versicherten vom Arbeitgeber im Rahmen seiner Spätschicht mitgeteilt wurde, er solle am Folgetag entgegen dem bisherigen Plan in der Frühschicht beginnen, entschieden, dass der privatwirtschaftliche Aspekt des (nächtlichen) Tankens durch die ausschließlich im Interesse des Betriebes liegende unerwartete Einteilung in eine andere Schicht bei der Fahrt zum Nachtanken in den Hintergrund getreten sei (SozR 3-2200 § 548 Nr. 23 = NZS 1995, 279).
  • LSG Bayern, 31.10.2013 - L 17 U 180/12

    Sturz beim Autowaschen kein Arbeitsunfall

    So hat das Bundessozialgericht etwa Unfallversicherungsschutz angenommen für das Auftanken eines Kraftfahrzeugs bei unvorhergesehenem Benzinmangel (BSG SozR Nr. 63 zu § 543 a.F.; SozR 2200 § 550 Nr. 39; SozR 3-2200 § 548 Nr. 23) oder beim Beschaffen von Medikamenten, wenn dies dazu diente, trotz einer während der Dienstzeit oder auf einer Geschäftsreise plötzlich aufgetretenen Gesundheitsstörung die betriebliche Tätigkeit fortsetzen zu können (siehe etwa BSG, Urteil vom 26.06.1970, 2 RU 113/68 = USK 70105; Urteil vom 26.05.1977, 2 RU 97/76 = SozR 2200 § 548 Nr. 31; andererseits aber Urteil vom 26.06.2001, B 2 U 30/00 R = SozR 3-2200 § 548 Nr. 43 S. 164) bzw. bei unmittelbar vor Dienstantritt aufgetretenen Beschwerden dies erst zu ermöglichen (BSG, SozR 3-2200 § 550 Nr. 16).
  • SG Detmold, 14.10.2005 - S 14 U 113/03
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - L 15 U 287/00

    Anerkennung eines Autounfalles in den Niederlanden als Arbeitsunfall; Würdigung

  • LSG Baden-Württemberg, 06.04.2006 - L 6 U 2563/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2005 - L 17 U 74/05

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall; Strecke zwischen Wohnbereich

  • LSG Bayern, 08.03.2017 - L 2 U 458/15

    Kein Wegeunfall beim Abbiegen zum privatwirtschaftlichen Tanken

  • LSG Bayern, 17.01.2006 - L 3 U 419/04

    Anerkennung einer Verletzung als Folgen eines Arbeitsunfalls; Gewährung von

  • LSG Hessen, 25.07.1995 - L 8 Kn 781/92

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Beseitigung eines Verkehrshindernisses -

  • LSG Schleswig-Holstein, 05.11.1998 - L 5 U 34/98

    Kein UV-Schutz gemäß § 550 Abs. 1 RVO bei einer Vorbereitungshandlung zum

  • LSG Baden-Württemberg, 13.02.2003 - L 7 U 313/02

    Anspruch des Klägers auf Entschädigungsleistungen auf Grund eines Wegeunfalls und

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1999 - L 17 U 134/99

    Gewährung von Witwen- und Halbwaisenrente; Hinterbliebenenrente aufgrund eines

  • LSG Hessen, 05.04.1995 - L 3 U 580/94

    Kein UV-Schutz (§ 550 Abs. 1 RVO) auf dem Weg von der Tankstelle zur

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2015 - L 14 U 149/13
  • LSG Baden-Württemberg, 08.07.2009 - L 2 U 5156/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2018 - L 14 U 254/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2018 - L 14 U 244/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2002 - L 6 U 416/00
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