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   BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95   

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BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95 (https://dejure.org/1996,793)
BSG, Entscheidung vom 02.07.1996 - 2 RU 16/95 (https://dejure.org/1996,793)
BSG, Entscheidung vom 02. Juli 1996 - 2 RU 16/95 (https://dejure.org/1996,793)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf dem Weg zur Arbeitsstätte, wenn der Versicherte seinen Pkw verlässt - Unterbrechung des versicherungsrechtlich geschützten Weges, um einen Verkaufskiosk aufzusuchen - Innerer, sachlicher Zusammenhang einer Tätigkeit mit der ...

  • heymanns.com PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 550 Abs. 1 S. 1
    Unterbrechung des Unfallversicherungsschutzes auf dem Weg zur Arbeitsstätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2260
  • MDR 1997, 177
  • NZS 1996, 84
  • NZS 1997, 84
  • BB 1996, 2627
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 185/61

    Ereignis eines Unfalls beim Zurücklegen des Weges nach oder von der Arbeitsstätte

    Auszug aus BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95
    Zur Frage der Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf dem Weg zur Arbeitsstätte, wenn der Versicherte seinen Pkw verläßt, auf der anderen Straßenseite einen Verkaufskiosk kurz aufsucht und auf dem Rückweg zum Wagen beim Überqueren der Straße verunglückt (Fortführung von BSGE 20, 219 = SozR Nr. 49 zu § 543 aF RVO).

    Während einer solchen privaten Verrichtungen dienenden Unterbrechung des Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit besteht - wie das LSG zutreffend ausgeführt hat - nur dann Versicherungsschutz, wenn die Unterbrechung lediglich als nur geringfügig anzusehen ist (s ua BSGE 20, 219, 221; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 44; BSG Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 87; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 487e mwN aus Rechtsprechung und Schrifttum).

    Die Unterbrechung des versicherungsrechtlich geschützten Weges beginnt in diesen Fällen erst dann, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum verlassen hat, und endet, wenn der Versicherte den Öffentlichen Verkehrsraum wieder erreicht (s ua BSGE 20, 219, 221/222; 49, 16, 18; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4; BSG Urteil vom 25. Juni 1992 - a.a.O. -).

    Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Versicherte den Weg zu Fuß oder mit Hilfe eines Verkehrsmitteis zurücklegt (BSGE 20, 219; BSG Urteil vom 31. Oktober 1972 - 2 RU 99/71 - USK 72162 mwN).

    Ebenso wie die Unterbrechung des Weges nach oder von dem Ort der Tätigkeit erst beginnt, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum verlassen hat (hier das Betreten des Kiosks) endet die Unterbrechung, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum wieder erreicht hat (BSGE 20, 219, 221/222; 63, 26, 27; Brackmann a.a.O. S 487c mwN).

    Das erneute Überqueren der Fahrbahn ist grundsätzlich nicht anders zu beurteilen als bei einem Fußgänger, der den versicherten Heimweg auf der anderen Straßenseite oder nach nochmaligem Überqueren der Fahrbahn auf der bisher benutzten Straßenseite zu Fuß fortzusetzen beabsichtigt (BSGE 20, 219, 222; BSG Urteil vom 31. Oktober 1972 - a.a.O. - Brackmann a.a.O. S 487d).

    Insoweit ist auch in allen entschiedenen Fällen des BSG dieser innere Zusammenhang stets bejaht worden (s BSGE 20, 219, 220; 49, 16, 18; 63, 26, 27 [BSG 26.01.1988 - 2 RU 12/87]; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 69; BSG Urteil vom 28. Juni 1991 - a.a.O. -).

  • BSG, 28.06.1991 - 2 RU 70/90

    Anspruch der Kinder und des Ehegatten auf Hinterbliebenenentschädigung nach einem

    Auszug aus BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95
    Sie überläßt es ihm, in welchem Bereich des öffentlichen Verkehrsraums, in dem er seinen Weg nach oder von dem Ort der Tätigkeit zurücklegt, er sich bewegen will, ob er also von einem Bürgersteig zum anderen ein- oder mehrmals hinüberwechselt (SozR 2200 § 550 Nr. 69; BSG Urteil vom 28. Juni 1991 - 2 RU 70/90 - USK 91165, jeweils mwN).

    Den vom LSG für eine Unterbrechung des inneren Zusammenhangs angezogenen Entscheidungen des BSG liegen ausnahmslos Fälle zugrunde, in denen der Versicherte nicht nur geringfügig und nicht nur zum Überqueren der Straße die bisher auf dem Weg von oder zur Betriebsstätte bewältigte Strecke zurückging, sondern vielmehr zB um wieder zu seinem Betrieb als Ausgangspunkt zu gelangen (s BSG Urteil vom 28. Juni 1991 - 2 RU 70/90 - USK 91165) oder bei einem bis zu 800 m weitem Zurück- und Nachfahren eines anderen Kraftfahrers zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen (BSG Urteil 3-2200 § 550 Nr. 1) oder zur eigenwirtschaftlichen Zwecken dienenden Rückfahrt des Versicherten zu seiner 280 m entfernt liegenden Wohnung (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 24).

    Das entnahm der Senat im wesentlichen daraus, daß der Versicherte zu einem anderen Zweck und Ziel die bisher benutzte Wegstrecke selbst im öffentlichen Verkehrsraum wieder in umgekehrter Richtung zurücklegte (s BSG Urteil vom 28. Juni 1991 - 2 RU 70/90 - USK 91165).

    Insoweit ist auch in allen entschiedenen Fällen des BSG dieser innere Zusammenhang stets bejaht worden (s BSGE 20, 219, 220; 49, 16, 18; 63, 26, 27 [BSG 26.01.1988 - 2 RU 12/87]; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 69; BSG Urteil vom 28. Juni 1991 - a.a.O. -).

  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 99/71
    Auszug aus BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95
    Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Versicherte den Weg zu Fuß oder mit Hilfe eines Verkehrsmitteis zurücklegt (BSGE 20, 219; BSG Urteil vom 31. Oktober 1972 - 2 RU 99/71 - USK 72162 mwN).

    Bei einem einer privaten Besorgung dienenden Überquerung der Straße besteht hiernach Versicherungsschutz sowohl als Fußgänger als auch als Autofahrer, der seinen Pkw auf der anderen Straßenseite stehenläßt (BSGE 20, a.a.O.; BSG Urteil vom 31. Oktober 1972 - a.a.O. -).

    Das erneute Überqueren der Fahrbahn ist grundsätzlich nicht anders zu beurteilen als bei einem Fußgänger, der den versicherten Heimweg auf der anderen Straßenseite oder nach nochmaligem Überqueren der Fahrbahn auf der bisher benutzten Straßenseite zu Fuß fortzusetzen beabsichtigt (BSGE 20, 219, 222; BSG Urteil vom 31. Oktober 1972 - a.a.O. - Brackmann a.a.O. S 487d).

  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 62/90

    Unfallversicherungsschutz eines Autofahrers auf dem Heimweg

    Auszug aus BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95
    Maßgeblich ist dabei die Handlungstendenz des Versicherten, so wie sie insbesondere durch objektive Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4 mwN).

    Fehlt es an einem inneren Zusammenhang in diesem Sinne, scheidet ein Versicherungsschutz selbst dann aus, wenn sich der Unfall auf derselben Strecke ereignet, die der Versicherte auf dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit gewöhnlich benutzt (BSG Urteil vom 12. Juni 1990 - 2 RU 58/89 - HV-INPO 1990, 2064 BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4, jeweils mwN).

    Die Unterbrechung des versicherungsrechtlich geschützten Weges beginnt in diesen Fällen erst dann, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum verlassen hat, und endet, wenn der Versicherte den Öffentlichen Verkehrsraum wieder erreicht (s ua BSGE 20, 219, 221/222; 49, 16, 18; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4; BSG Urteil vom 25. Juni 1992 - a.a.O. -).

  • BSG, 25.06.1992 - 2 RU 31/91

    Unfallversicherung - Wegeunfall - Arbeitsunfall - Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95
    Während einer solchen privaten Verrichtungen dienenden Unterbrechung des Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit besteht - wie das LSG zutreffend ausgeführt hat - nur dann Versicherungsschutz, wenn die Unterbrechung lediglich als nur geringfügig anzusehen ist (s ua BSGE 20, 219, 221; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 44; BSG Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 87; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 487e mwN aus Rechtsprechung und Schrifttum).

    Die Unterbrechung des versicherungsrechtlich geschützten Weges beginnt in diesen Fällen erst dann, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum verlassen hat, und endet, wenn der Versicherte den Öffentlichen Verkehrsraum wieder erreicht (s ua BSGE 20, 219, 221/222; 49, 16, 18; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4; BSG Urteil vom 25. Juni 1992 - a.a.O. -).

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95
    Der innere Zusammenhang ist gegeben, wenn die Zurücklegung des Weges der Aufnahme der versicherten Tätigkeit wesentlich dient (BSGE 58, 76, 77; BSG Urteil vom 12. Juni 1990 - 2 RU 58/89 - USK 90150).

    Es ist daher wertend zu entscheiden, ob das Handeln des Versicherten zur versicherten Tätigkeit oder wie hier zum Weg zur Arbeitsstätte gehört (BSGE 58, 76, 77; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 1).

  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 58/89

    Arbeitsstätte; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang; Weg

    Auszug aus BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95
    Der innere Zusammenhang ist gegeben, wenn die Zurücklegung des Weges der Aufnahme der versicherten Tätigkeit wesentlich dient (BSGE 58, 76, 77; BSG Urteil vom 12. Juni 1990 - 2 RU 58/89 - USK 90150).

    Fehlt es an einem inneren Zusammenhang in diesem Sinne, scheidet ein Versicherungsschutz selbst dann aus, wenn sich der Unfall auf derselben Strecke ereignet, die der Versicherte auf dem Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit gewöhnlich benutzt (BSG Urteil vom 12. Juni 1990 - 2 RU 58/89 - HV-INPO 1990, 2064 BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4, jeweils mwN).

  • BSG, 26.01.1988 - 2 RU 12/87

    Fahrgemeinschaft - Unterbrechung des Wegs - Ort der Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95
    Ebenso wie die Unterbrechung des Weges nach oder von dem Ort der Tätigkeit erst beginnt, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum verlassen hat (hier das Betreten des Kiosks) endet die Unterbrechung, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum wieder erreicht hat (BSGE 20, 219, 221/222; 63, 26, 27; Brackmann a.a.O. S 487c mwN).

    Insoweit ist auch in allen entschiedenen Fällen des BSG dieser innere Zusammenhang stets bejaht worden (s BSGE 20, 219, 220; 49, 16, 18; 63, 26, 27 [BSG 26.01.1988 - 2 RU 12/87]; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 69; BSG Urteil vom 28. Juni 1991 - a.a.O. -).

  • BSG, 30.08.1979 - 8a RU 96/78

    Kreuzungsanlage - Verkehrsinsel - Wideraufleben des Versicherungsschutzes -

    Auszug aus BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95
    Die Unterbrechung des versicherungsrechtlich geschützten Weges beginnt in diesen Fällen erst dann, wenn der Versicherte den öffentlichen Verkehrsraum verlassen hat, und endet, wenn der Versicherte den Öffentlichen Verkehrsraum wieder erreicht (s ua BSGE 20, 219, 221/222; 49, 16, 18; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4; BSG Urteil vom 25. Juni 1992 - a.a.O. -).

    Insoweit ist auch in allen entschiedenen Fällen des BSG dieser innere Zusammenhang stets bejaht worden (s BSGE 20, 219, 220; 49, 16, 18; 63, 26, 27 [BSG 26.01.1988 - 2 RU 12/87]; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 69; BSG Urteil vom 28. Juni 1991 - a.a.O. -).

  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 36/89

    Versicherungsschutz bei der Verfolgung privat-rechtlicher Schadensersatzansprüche

    Auszug aus BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95
    Es ist daher wertend zu entscheiden, ob das Handeln des Versicherten zur versicherten Tätigkeit oder wie hier zum Weg zur Arbeitsstätte gehört (BSGE 58, 76, 77; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 1).
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 45/90

    Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf dem Weg nach und von dem Ort der

  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 63/84
  • BSG, 18.12.1974 - 2 RU 37/73
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Insoweit habe das BSG in seiner Entscheidung vom 2. Juli 1996 - 2 RU 16/95 - betont, dass der Versicherungsschutz nicht entfalle, wenn bei natürlicher Betrachtungsweise, besonders unter Berücksichtigung der heutigen Straßenverhältnisse, der Versicherte nach dem Überqueren der Straße eine gewisse Strecke (dort konkret 7 bis 8 m) zu dem anvisierten Geschäft zurückgehen müsse, soweit er infolge anderer geparkter Fahrzeuge seinen PKW nicht unmittelbar gegenüber dem Geschäft habe abstellen können.

    Die nicht mehr versicherte Unterbrechung des Weges beginnt danach erst, wenn der öffentliche Verkehrsraum, beispielsweise durch Betreten eines Geschäftes oder durch Einbiegen in eine Seitenstraße, verlassen wird, und endet, sobald der Versicherte nach Erledigung der eigenwirtschaftlichen Verrichtung zur Fortsetzung des Weges in den Bereich der Straße zurückkehrt (siehe zuletzt BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 mwN).

    Daran anknüpfend hat das BSG seit jeher die für den Weg zu oder von der Arbeitsstätte benutzte Straße in ihrer gesamten Breite als versicherungsrechtlich geschützten Weg angesehen, so dass, wenn sich der Unfall innerhalb des Verkehrsraums ereignet hatte, nicht geprüft wurde, aus welchen Gründen sich der Versicherte zum Unfallzeitpunkt gerade an dieser Stelle befunden hatte (BSGE 20, 219, 221 = SozR Nr. 49 zu § 543 RVO aF; BSGE 22, 7, 9 = SozR Nr. 53 zu § 543 RVO aF; BSGE 49, 16, 18 = SozR 2200 § 550 Nr. 41 S 101; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 69 S 177; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 S 50 f; ausführliche Nachweise bei Brackmann/Krasney, aaO, § 8 RdNr 237, 238).

    In dem schon zitierten Urteil vom 2. Juli 1996 - 2 RU 16/95 - (SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 = NJW 1997, 2260) wurde der innere Zusammenhang mit der Zurücklegung des Weges zur Arbeit bejaht, obwohl der Versicherte, bedingt durch die Verkehrssituation, nach Erledigung eines privaten Einkaufs die Straße ca 14 bis 18 Meter hinter seinem PKW überquert hatte und dabei verunglückt war.

    In diesen Fällen hat das BSG die Rechtsprechung übernommen, dass der Versicherte in der Regel im gesamten Bereich des öffentlichen Verkehrsraumes geschützt sei (Urteil des BSG vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 97 = USK 92197; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 mwN).

    Die von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungsmerkmale sind deshalb stets umstritten gewesen und mussten vom BSG immer wieder gegen Angriffe verteidigt werden, weil sich Wertungswidersprüche im Vergleich mit früheren Entscheidungen nicht vermeiden ließen (vgl exemplarisch: Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 87 = USK 92197; Urteil vom 2. Juli 1996 - 2 RU 16/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 14; Urteil vom 30. Juni 1999 - B 2 U 31/98 R - USK 99132 = HVBG-Info 1999, 2624).

    Da im vorliegenden Fall nach den Feststellungen des LSG eine näher zu dem Fischgeschäft liegende Parkmöglichkeit nicht bestand, ist der Einwand der Revision nicht von der Hand zu weisen, dass gemessen an den Abgrenzungskriterien der Rechtsprechung trotz der längeren Wegstrecke von fast 100 Metern wertungsmäßig kein entscheidender Unterschied zu dem der Senatsentscheidung vom 2. Juli 1996 (SozR 3-2200 § 550 Nr. 14) zugrunde liegenden Sachverhalt mit einem rückwärts führenden Fußweg von ca 15 Metern besteht.

  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 3/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Sie endete, sobald der Versicherte nach Erledigung der eigenwirtschaftlichen Verrichtung zur Fortsetzung des Wegs in den Bereich der Straße zurückkehrte (s etwa BSG vom 2.7.1996 - 2 RU 16/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 mwN) .
  • BSG, 31.08.2017 - B 2 U 1/16 R

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen UnfallversicherungUnterbrechung

    An der früheren Rechtsprechung, wonach die Unterbrechung endete, sobald der Versicherte nach Erledigung der eigenwirtschaftlichen Verrichtung zur Fortsetzung des Wegs in den Bereich der Straße zurückkehrte (s etwa BSG vom 2.7.1996 - 2 RU 16/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 mwN) , hat der Senat seit der Entscheidung vom 9.12.2003 (B 2 U 23/03 R - BSGE 91, 293 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3) nicht mehr festgehalten.
  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 12/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Dauer der

    Die Unterbrechung endete, sobald der Versicherte nach Erledigung der eigenwirtschaftlichen Verrichtung zur Fortsetzung des Wegs in den Bereich der Straße zurückkehrte (s etwa BSG vom 2.7.1996 - 2 RU 16/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 mwN).
  • BSG, 31.08.2017 - B 2 U 11/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Autofahrt - Unterbrechung des

    An der früheren Rechtsprechung, wonach die Unterbrechung endete, sobald die Versicherte nach Erledigung der eigenwirtschaftlichen Verrichtung zur Fortsetzung des Weges in den Bereich der Straße zurückkehrte (s etwa BSG vom 2.7.1996 - 2 RU 16/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 mwN) , hat der Senat seit der Entscheidung vom 9.12.2003 (B 2 U 23/03 R - BSGE 91, 293 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3) nicht mehr festgehalten.
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

    Maßgeblich ist die Handlungstendenz des Versicherten (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4 und Nr. 17), so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 90 und SozR 3-2200 § 550 Nr. 14).
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LB 8/10

    Unterbrechung des Dienstunfallschutzes eines Beamten mit dem Verlassen seines

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Arbeitsunfallschutz (vgl. dazu § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII) besteht, sofern der Weg zu oder von der Arbeitsstätte durch eine private Besorgung mehr als nur geringfügig unterbrochen wird, während der Unterbrechung kein Versicherungsschutz; dieser setzt vielmehr grundsätzlich erst wieder ein, wenn die eigenwirtschaftliche Tätigkeit beendet ist und der ursprüngliche Weg wieder aufgenommen wird (vgl. BSG, Urteil vom 2.7.1996 - 2 RU 16/95 -, juris; Urteil vom 9.12.2003 - B 2 U 23/03 R -, juris).

    Nach der früheren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 2.7.1996, a. a. O.), die mit der dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (insbesondere dessen Urteil vom 4.6.1970, a. a. O.) übereinstimmte, blieb der Versicherungsschutz allerdings trotz der vorübergehenden Lösung vom betrieblichen Zweck des Weges solange erhalten, wie sich der Versicherte noch innerhalb des öffentlichen Verkehrsraums der für den Weg zu oder von der Arbeitsstätte benutzten Straße aufhielt.

    Die nicht mehr versicherte Unterbrechung des Weges begann danach erst, wenn der öffentliche Verkehrsraum, beispielsweise durch Betreten eines Geschäftes, verlassen wurde, und endete, sobald der Versicherte nach Erledigung der eigenwirtschaftlichen Verrichtung zur Fortsetzung des Weges in den Bereich der Straße zurückkehrte (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 2.7.1996, a. a. O.).

    Die von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungsmerkmale sind deshalb stets umstritten gewesen und mussten vom BSG immer wieder gegen Angriffe verteidigt werden, weil sich Wertungswidersprüche im Vergleich mit früheren Entscheidungen nicht vermeiden ließen (vgl exemplarisch: Urteil vom 25. Juni 1992 - 2 RU 31/91 - NJW 1993, 87 = USK 92197; Urteil vom 2. Juli 1996 - 2 RU 16/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 14; Urteil vom 30. Juni 1999 - B 2 U 31/98 R - USK 99132 = HVBG-Info 1999, 2624).

    Da im vorliegenden Fall nach den Feststellungen des LSG eine näher zu dem Fischgeschäft liegende Parkmöglichkeit nicht bestand, ist der Einwand der Revision nicht von der Hand zu weisen, dass gemessen an den Abgrenzungskriterien der Rechtsprechung trotz der längeren Wegstrecke von fast 100 Metern wertungsmäßig kein entscheidender Unterschied zu dem der Senatsentscheidung vom 2. Juli 1996 (SozR 3-2200 § 550 Nr. 14) zugrunde liegenden Sachverhalt mit einem rückwärts führenden Fußweg von ca 15 Metern besteht.

  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2017 - L 1 U 1277/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - beendeter Betriebsweg: Absetzen des letzten

    Sie endete, sobald der Versicherte nach Erledigung der eigenwirtschaftlichen Verrichtung zur Fortsetzung des Wegs in den Bereich der Straße zurückkehrte (siehe etwa BSG vom 02.07.1996 - 2 RU 16/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 26.05.1998 - L 2 U 17/98
    Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 02. Juli 1996 - 2 RU 16/95 - bestehe Versicherungsschutz auch dann, wenn der Versicherte seinen Pkw verlasse, auf der anderen Straßenseite kurz einen Verkaufskiosk aufsuche und auf dem Rückweg zum Wagen beim Überqueren der Straße verunglücke.

    Auch unter Berücksichtigung des Urteils des Bundessozialgerichtes vom 02. Juli 1996 - 2 RU 16/95 - sei die Rechtslage nicht anders zu beurteilen.

    Ob bei geringfügigen, auf dem Arbeitsweg eingeschobenen Tätigkeiten der Versicherungsschutz erhalben bleibt, weil es sich dabei nur um eine geringfügige Unterbrechung handelt (vgl. BSG, Urteil vom 29.04.1980, SozR 2200 § 550 Nr. 44 S. 107 m.w.N.), oder ob es in den fraglichen Fällen schon nicht zu einer Unterbrechung gekommen war (BSG, Urteil vom 28.10.1976, SozR 2200 § 550 Nr. 20), kann hier dahingestellt bleiben, ebenso, ob es entscheidend darauf ankommt, ob die eigenwirtschaftliche Tätigkeit als solche nur geringfügig ist (so BSG, Urteil vom 02.07.1996 - 2 RU 16/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 für das Aufsuchen eines an der anderen Straßenseite gelegenen Kiosks).

    Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Versicherte den Weg zu Fuß oder mit Hilfe eines Verkehrsmittels zurücklegt (BSG, Urteil v. 02.07.1996 a.a.O., BSGE 20, 219).

    Bei einem einer privaten Besorgung dienenden Überquerung der Straße besteht hiernach Versicherungsschutz sowohl als Fußgänger, als auch als Autofahrer, der seinen Pkw auf der anderen Straßenseite geparkt hat (BSG, Urteil v. 02.07.1996 a.a.O.).

    Allerdings hat die jüngste Rechtsprechung das geringfügige Zurückgehen als versichert angesehen, wenn das Überqueren der Straße lediglich dem Aufsuchen eines Kiosks dient und die Handlungstendenz unverändert auf die Annäherung an das Ziel gerichtet ist (BSG, Urteil v. 02.07.1996, NZS 1997, 84).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2003 - L 3/9 U 462/00

    Anerkennung und Entschädigung eines Unfalls als Arbeitsunfall; Zu Unfall

    Es habe ein Wegeunfall vorgelegen, wie sich aus der Entscheidung des BSG vom 02. Juli 1996 (Az.: 2 RU 16/95) ergebe.

    Dabei kann das Einkaufen von Nahrungsmitteln und Getränken in einem Geschäft am Straßenrand jedoch nicht mehr als lediglich geringfügige Unterbrechung angesehen werden (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14; Urteil vom 30. Juni 1999 -- B 2 U 31/98 R).

    Dabei überlässt sie ihm, in welchem Bereich des öffentlichen Verkehrsraums, in dem er seinen Weg nach oder von dem Ort der Tätigkeit zurücklegt, er sich bewegen will (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14).

    Trete an die Stelle des Zwecks, ausgehend von der Arbeitsstätte den häuslichen Bereich oder -- wie hier -- einen dritten Ort zu erreichen, endgültig eine andere Zweckrichtung (etwa: Aufsuchen einer Diskothek -- vgl SozR 3-2200 § 548 Nr. 8 -- oder Verfolgung eines anderen Kraftfahrers zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen -- SozR 3-2200 § 550 Nr. 1 --), so sei hiermit der innere Zusammenhang des ursprünglich nach § 550 Abs. 1 RVO geschützten Weges völlig aufgehoben und durch eine andere Handlungstendenz ersetzt worden (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 14).

    Für diesen Fall hat das BSG (SozR 3-2200 § 550 Nr. 14) zwar entschieden, dass der versicherte Weg auch dann nicht unterbrochen wird, wenn sich der Versicherte im Unfallzeitpunkt in einer der Arbeitsstätte bzw der Wohnung oder dem dritten Ort entgegengesetzten Richtung bewegt hatte.

  • BSG, 11.08.1998 - B 2 U 29/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Unterbrechung - Handlungstendenz -

  • LSG Bayern, 10.02.2021 - L 3 U 54/20

    Unfallversicherung: Unterbrechung des versicherten Weges um Verschlossenheit des

  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 17/96

    Wegeunfall bei Apothekenbesuch

  • BSG, 06.05.2003 - B 2 U 33/02 R

    Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg - dritter Ort - Unterbrechung - innerer

  • BSG, 30.06.1999 - B 2 U 31/98 R

    Wegeunfall - Unterbrechung - geschützter Heimweg - alternativer Heimweg -

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 VS 2/00 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang -

  • LSG Sachsen, 18.07.2002 - L 2 U 104/01

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Unfall

  • BSG, 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R

    Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz -

  • LSG Bayern, 16.12.2015 - L 3 U 402/13

    Wegeunfall - Abweichen vom direkten Weg

  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 45/99 R

    wilde Motorradfahrt zur Meisterschule - Auch ein in strafbarer Weise (§ 315c

  • BSG, 30.03.2023 - B 2 U 5/21 R

    Gewährung von Verletztenrente aufgrund eines Arbeitsunfalls; Anerkennung eines

  • LSG Baden-Württemberg, 19.03.2007 - L 1 U 5087/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsweg/Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang

  • SG Karlsruhe, 05.03.2013 - S 1 U 4282/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - externe

  • LSG Bayern, 19.12.2006 - L 18 U 12/06

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall (Wegeunfall); Innerer

  • LSG Berlin, 11.05.2000 - L 3 U 29/98

    Kein UV-Schutz auf dem Heimweg von der Arbeitsstätte wegen eines Umwegs

  • LSG Sachsen, 14.11.1997 - L 2 U 34/96

    Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem Motorradunfall; Zeitlich

  • LSG Bayern, 25.10.2011 - L 3 U 52/11

    Sturz im Fußballstadion - Zum Unfallversicherungsschutz eines Busfahrers während

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2005 - L 17 U 74/05

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall; Strecke zwischen Wohnbereich

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2000 - L 15 U 152/99

    Verlassen des Arbeitsweges; Voraussetzungen zur Anerkennung eines Unfalles als

  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2006 - L 6 VS 880/05

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Verkehrsunfall auf der Heimfahrt

  • LSG Bayern, 08.05.2007 - L 18 U 131/06

    Anerkennung eines tätlichen Angriffs auf einen Mitarbeiter als Arbeitsunfall im

  • LSG Bayern, 10.02.2021 - L 3 U 54/19

    Versicherter Wegeunfall - Weg vom Firmenparkplatz zur Arbeitsstätte - wenige

  • BSG, 07.03.2000 - B 2 U 249/99 B

    Arbeitsunfall bei selbstgeschaffener Gefahr

  • LSG Schleswig-Holstein, 24.04.2019 - L 8 U 63/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.03.2012 - L 2 U 339/10

    Weg zur Arbeit - Unfall nach dem Tanken - Kollision beim Überqueren der

  • LSG Baden-Württemberg, 07.04.2005 - L 6 U 2348/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LSG Niedersachsen, 20.03.2001 - L 9/3 U 237/00

    Verkehrsunfall als der Unfallversicherung unterliegender Wegeunfall;

  • SG Karlsruhe, 06.02.2015 - S 1 U 1460/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1998 - L 17 U 79/97

    Ein Arbeitsunfall i.S.d. Reichsversicherungsordnung; Ein innerer Zusammenhang

  • SG Braunschweig, 11.03.2004 - S 14 U 211/00

    Kostenübernahme eines auf dem Weg zum Immatrikulationsamt seiner Hochschule

  • LSG Baden-Württemberg, 06.06.2011 - L 1 U 5350/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2010 - L 9 U 215/08
  • LSG Berlin, 15.01.1998 - L 3 U 117/96

    Kein UV-Schutz bei persönlicher Auseinandersetzung im Straßenverkehr

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