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   BSG, 07.11.1996 - 12 RK 9/96   

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https://dejure.org/1996,3060
BSG, 07.11.1996 - 12 RK 9/96 (https://dejure.org/1996,3060)
BSG, Entscheidung vom 07.11.1996 - 12 RK 9/96 (https://dejure.org/1996,3060)
BSG, Entscheidung vom 07. November 1996 - 12 RK 9/96 (https://dejure.org/1996,3060)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1997, 281 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 22.09.1993 - 12 RK 16/91

    Rentenversicherungsbeiträge - Einzugsstelle - Termingeld - Zinsen - Verjährung

    Auszug aus BSG, 07.11.1996 - 12 RK 9/96
    Letzteres ist ein Treuhandverhältnis, das ähnlich einer entgeltlichen Geschäftsbesorgung ausgestaltet ist (vgl. für die Rechtslage bis 1988 ausdrücklich BSGE 73, 106, 110 = SozR 3-2200 § 1436 Nr. 1).
  • BSG, 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R

    Erhebung von Säumniszuschlägen auf nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge für

    § 28r SGB IV regelt die Schadensersatzpflicht der Einzugsstelle oder des Rentenversicherungsträgers gegenüber (anderen) Sozialversicherungsträgern im Fall einer schuldhaften Pflichtverletzung und ordnet insoweit eine Haftung für vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten an ( vgl BSG Urteil vom 7.11.1996 - 12 RK 9/96 - SozR 3-2400 § 28r Nr. 2 S 5 f; BT-Drucks 11/2221 S 30 f zu § 28r) .
  • BSG, 12.06.2008 - B 3 P 1/07 R

    Aufrechnung von Gesamtsozialversicherungsbeitrag gegen Vergütungsansprüche eines

    Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise stehen deshalb die Beiträge ausschließlich den betroffenen Versicherungsträgern zu, weshalb zB für die Weiterleitung der eingegangenen Beiträge ein besonderes Verfahren normiert ist und die Einzugsstellen ua zum Schadensersatz bei Verstößen gegen die Pflicht zur vollständigen Beitragserhebung sowie zur Herausgabe von Zinsen verpflichtet sein können, soweit solche durch die Anlage von Versicherungsbeiträgen vor deren ordnungsgemäßer Weiterleitung erzielt worden sind (vgl BSGE 15, 118, 122 f = SozR Nr. 2 zu § 1399 RVO; BSGE 51, 247, 249 f = SozR 2200 § 1399 Nr. 14; BSGE 56, 255, 256 f = SozR 2200 § 1433 Nr. 1; BSGE 73, 106, 110 = SozR 3-2200 § 1436 Nr. 1; BSG SozR 3-2400 § 28r Nr. 2 S 2 ff; BSG SozR 3-2400 § 281 Nr. 1 S 2 ff; BSG SozR 3-2400 § 28r Nr. 4 S 10 ff).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - L 9 KR 534/15

    Schadensersatzanspruch des Rentenversicherungsträgers - Vergleich der

    Die Beklagte hat im Rahmen des §§ 28r SGB IV entsprechend der Regelung des § 276 BGB Vorsatz und jede Fahrlässigkeit zu vertreten (vgl. BSG Urteil vom 7. November 1996, 12 RK 9/96).
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