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   BSG, 10.08.1999 - B 2 U 30/98 R   

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BSG, 10.08.1999 - B 2 U 30/98 R (https://dejure.org/1999,1647)
BSG, Entscheidung vom 10.08.1999 - B 2 U 30/98 R (https://dejure.org/1999,1647)
BSG, Entscheidung vom 10. August 1999 - B 2 U 30/98 R (https://dejure.org/1999,1647)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Unfallversicherungsschutz - Entsendung - Ausstrahlung - Auslandsbeschäftigung - deutscher Wohnsitz - Rückkehr - Inland - Wiederaufnahme der Beschäftigung - Beweiswürdigung - Verwirkung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Umfang des nicht versicherten persönlichen Lebensbereichs - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls

  • Judicialis

    BGB § 242; ; SGB VII § 1; ; SGB IV § 2; ; SGB IV § 3; ; SGB IV § 4; ; SGG § 128 Abs 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausstrahlung in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 150 (Ls.)
  • NZA-RR 2000, 601
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 14/93

    Anspruch auf Verletztenrente wegen Berufskrankheit - Feststellung des

    Auszug aus BSG, 10.08.1999 - B 2 U 30/98 R
    Diese Auslegung wird zwar durch die Gesetzesmaterialien (aaO) und ihnen folgend durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 60, 96, 98 = SozR 2100 § 4 Nr. 3; BSG SozR 5870 § 1 Nr. 9; BSG Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 14/93 - USK 9466) dahingehend etwas eingeschränkt, daß die Ausstrahlung nicht dadurch ausgeschlossen wird, daß das Beschäftigungsverhältnis allein im Hinblick auf die Entsendung ausgeübt wird, wenn nur sichergestellt ist, daß der Schwerpunkt der rechtlichen und tatsächlichen Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses im Geltungsbereich des SGB liegt.

    Darüber hinaus ist erforderlich, daß der für eine Auslandsbeschäftigung vorgesehene Arbeitnehmer sich vor Aufnahme dieser Beschäftigung im Inland befindet (BSGE 60, 96, 98 mwN = SozR aaO; BSG SozR 5870 § 1 Nr. 9; BSG Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 14/93 - USK 9466).

    In seinem Urteil vom 25. August 1994 (2 RU 14/93 - USK 9466) hat der Senat zwar entschieden, daß bei mit der Einstellung zeitgleicher Entsendung eine Einbeziehung in den deutschen Sozialversicherungsschutz nach § 4 Abs. 1 SGB IV nur dann gerechtfertigt ist, wenn wenigstens anderweitig ein Bezug zur deutschen Sozialversicherung besteht, dh zumindest zu fordern ist, daß der Betreffende seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte; der Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses muß im Inland liegen.

  • BSG, 27.05.1986 - 2 RU 12/85

    Ausstrahlung

    Auszug aus BSG, 10.08.1999 - B 2 U 30/98 R
    Diese Auslegung wird zwar durch die Gesetzesmaterialien (aaO) und ihnen folgend durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 60, 96, 98 = SozR 2100 § 4 Nr. 3; BSG SozR 5870 § 1 Nr. 9; BSG Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 14/93 - USK 9466) dahingehend etwas eingeschränkt, daß die Ausstrahlung nicht dadurch ausgeschlossen wird, daß das Beschäftigungsverhältnis allein im Hinblick auf die Entsendung ausgeübt wird, wenn nur sichergestellt ist, daß der Schwerpunkt der rechtlichen und tatsächlichen Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses im Geltungsbereich des SGB liegt.

    Darüber hinaus ist erforderlich, daß der für eine Auslandsbeschäftigung vorgesehene Arbeitnehmer sich vor Aufnahme dieser Beschäftigung im Inland befindet (BSGE 60, 96, 98 mwN = SozR aaO; BSG SozR 5870 § 1 Nr. 9; BSG Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 14/93 - USK 9466).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 27. Mai 1986 (BSGE 60, 96, 98 = SozR aaO) eine Ausstrahlung iS des § 4 Abs. 1 SGB IV verneint, weil der von einer deutschen Firma im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer sich bei Abschluß des Arbeitsvertrages bereits im Ausland befand, so daß es sich schon deshalb nicht um eine Entsendung handelte.

  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung -

    Auszug aus BSG, 10.08.1999 - B 2 U 30/98 R
    Ein Verstoß gegen § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG ist vielmehr nur dann gegeben, wenn das Gericht die Grenzen der freien Beweiswürdigung überschreitet und wenn sein Urteil auf diesem Mangel beruhen kann (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31).

    Selbst wenn eine andere Wertung als die vom LSG vorgenommene möglich wäre, ist der Senat an die vom LSG vorgenommene Beweiswürdigung gebunden; denn dem Revisionsgericht ist es nicht gestattet, unter mehreren möglichen Beweiswürdigungen selbst die Wahl zu treffen oder diese sonst zu bewerten (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31).

  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 48/92

    Anspruch auf Vormerkung von im Ausland zurückgelegten Zeiten der Kindererziehung

    Auszug aus BSG, 10.08.1999 - B 2 U 30/98 R
    Wie dieser mehrfach entschieden hat, ist bei einer Entsendung stets zu berücksichtigen, ob nach Beendigung der Auslandsbeschäftigung eine Wieder- oder Weiterbeschäftigung beim entsendenden Arbeitgeber gewährleistet ist (BSG SozR 7833 § 1 Nr. 6; BSGE 71, 227, 234 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4; BSG Urteil vom 25. Januar 1994 - 4 RA 48/92 - AmtlMittLVA Rheinpr 1994, 274).
  • BSG, 29.09.1992 - 2 RU 44/91

    Versicherungsschutz - Wegschieben - Pkw - Autobahn

    Auszug aus BSG, 10.08.1999 - B 2 U 30/98 R
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob das Tatsachengericht bei der Beweiswürdigung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen und ob es das Gesamtergebnis des Verfahrens berücksichtigt hat (BSG Urteil vom 31. Mai 1996 - 2 RU 24/95 - HVBG-Info 1996, 2071; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 19, jeweils mwN; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 2. Aufl, 1997, III, RdNrn 162 f sowie IX, RdNr 286).
  • BSG, 22.06.1989 - 4 REg 4/88

    Entsendung iS. von § 1 Abs. 2 BErzGG iVm § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a BKGG

    Auszug aus BSG, 10.08.1999 - B 2 U 30/98 R
    Durch das in SozR 7833 § 1 Nr. 6 veröffentlichte Urteil vom 22. Juni 1989 - 4 REg 4/88 - wird die hier vertretene Auslegung des § 4 Abs. 1 SGB IV noch zusätzlich dadurch unterstützt, daß der 4. Senat des BSG zu dem genannten Ergebnis kommt, obwohl - wie er hervorhebt - in § 1 Abs. 1 Nr. 2a BKGG der in § 4 Abs. 1 SGB IV enthaltene Passus "im Rahmen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses" fehlt.
  • BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 55/93

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Notwendigkeit der Erfüllung einer

    Auszug aus BSG, 10.08.1999 - B 2 U 30/98 R
    Schließlich steht auch das Urteil des 11. Senats des BSG vom 4. Mai 1994 (11 RAr 55/93 - USK 9435) nicht entgegen; denn darin wurde eine Anwartschaftszeit für das Arbeitslosengeld deshalb als nicht erfüllt angesehen, weil für die Beschäftigung des betreffenden Arbeitnehmers im Ausland keine vorher festgelegte Begrenzung des Auslandsaufenthalts iS des § 4 Abs. 1 SGB IV festgelegt worden war.
  • BSG, 17.11.1992 - 4 RA 15/91

    Rentenversicherung - Kindererziehung - Pflichtbeitragszeit - Kindererziehung im

    Auszug aus BSG, 10.08.1999 - B 2 U 30/98 R
    Wie dieser mehrfach entschieden hat, ist bei einer Entsendung stets zu berücksichtigen, ob nach Beendigung der Auslandsbeschäftigung eine Wieder- oder Weiterbeschäftigung beim entsendenden Arbeitgeber gewährleistet ist (BSG SozR 7833 § 1 Nr. 6; BSGE 71, 227, 234 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4; BSG Urteil vom 25. Januar 1994 - 4 RA 48/92 - AmtlMittLVA Rheinpr 1994, 274).
  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76

    Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten -

    Auszug aus BSG, 10.08.1999 - B 2 U 30/98 R
    Solche die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, daß dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, daß das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), daß ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (BSGE 47, 194, 196 mwN = SozR 2200 § 1399 Nr. 11).
  • BSG, 08.12.1994 - 2 RU 37/93

    Europäische Gemeinschaft - Soziale Sicherheit - Auslandstätigkeit - Befristete

    Auszug aus BSG, 10.08.1999 - B 2 U 30/98 R
    Schließlich hat der Senat in seinem Urteil vom 8. Dezember 1994 (BSGE 75, 232 = SozR 3-6050 Art. 14 Nr. 4) zu Art. 14 der EWG-Verordnung Nr. 1408/71, in dem er eine dem § 4 SGB IV vergleichbare typische Entsendungsregelung gesehen hat, entschieden, daß bei einem für eine deutsche Firma im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer kein Versicherungsschutz bestand, weil es an einer Vereinbarung über eine beabsichtigte Wiederaufnahme der Beschäftigung nach Beendigung des Auslandseinsatzes fehlte.
  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 24/95

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang;

  • BSG, 26.03.1976 - 6 RKa 18/75

    Kassenzahnarzt - Behandlungsweise - Wirtschaftlichkeit - Überprüfung - Antrag der

  • BSG, 05.07.2016 - B 1 KR 40/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Erteilung einer plausiblen Schlussrechnung an

    Solche, die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (stRspr; vgl zB BSGE 112, 141 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 8, RdNr 37; BSGE 109, 22 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 14, RdNr 36; BSG SozR 4-2400 § 24 Nr. 5 RdNr 31; BSG SozR 4-2600 § 243 Nr. 4 RdNr 36; BSG SozR 4-4200 § 37 Nr. 1 RdNr 17; BSG SozR 3-2400 § 4 Nr. 5 S 13; BSG Urteil vom 30.7.1997 - 5 RJ 64/95 - Juris RdNr 27; BSGE 80, 41, 43 = SozR 3-2200 § 1303 Nr. 6 S 17 f; BSG Urteil vom 1.4.1993 - 1 RK 16/92 - FEVS 44, 478, 483 = Juris RdNr 23; BSG SozR 2200 § 520 Nr. 3 S 7; BSG Urteil vom 29.7.1982 - 10 RAr 11/81 - Juris RdNr 15; BSGE 47, 194, 196 = SozR 2200 § 1399 Nr. 11 S 15; BSG Urteil vom 25.1.1972 - 9 RV 238/71 - Juris RdNr 17; vgl auch Hauck, Vertrauensschutz in der Rechtsprechung der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit, in Brand/Lembke , Der CGZP-Beschluss des Bundesarbeitsgerichts, 2012, S 147, 167 f).
  • BSG, 23.05.2017 - B 1 KR 27/16 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung für Krankenhausbehandlung -

    Solche, die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (stRspr; vgl zB BSGE 112, 141 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 8, RdNr 37; BSGE 109, 22 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 14, RdNr 36; BSG SozR 4-2400 § 24 Nr. 5 RdNr 31; BSG SozR 4-2600 § 243 Nr. 4 RdNr 36; BSG SozR 4-4200 § 37 Nr. 1 RdNr 17; BSG SozR 3-2400 § 4 Nr. 5 S 13; BSG Urteil vom 30.7.1997 - 5 RJ 64/95 - Juris RdNr 27; BSGE 80, 41, 43 = SozR 3-2200 § 1303 Nr. 6 S 17 f; BSG Urteil vom 1.4.1993 - 1 RK 16/92 - FEVS 44, 478, 483 = Juris RdNr 23; BSG SozR 2200 § 520 Nr. 3 S 7; BSG Urteil vom 29.7.1982 - 10 RAr 11/81 - Juris RdNr 15; BSGE 47, 194, 196 = SozR 2200 § 1399 Nr. 11 S 15; BSG Urteil vom 25.1.1972 - 9 RV 238/71 - Juris RdNr 17; vgl auch Hauck, Vertrauensschutz in der Rechtsprechung der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit, in Brand/Lembke , Der CGZP-Beschluss des Bundesarbeitsgerichts, 2012, S 147, 167 f) .
  • BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 11/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Krankenhausvergütungen unterliegen der

    Solche, die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (stRspr; vgl BSGE 112, 141 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 8, RdNr 37; BSGE 109, 22 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 14, RdNr 36; BSG SozR 4-2400 § 24 Nr. 5 RdNr 31; BSG SozR 4-2600 § 243 Nr. 4 RdNr 36; BSG SozR 4-4200 § 37 Nr. 1 RdNr 17; BSG SozR 3-2400 § 4 Nr. 5 S 13; BSG Urteil vom 30.7.1997 - 5 RJ 64/95 - Juris RdNr 27; BSGE 80, 41, 43 = SozR 3-2200 § 1303 Nr. 6 S 17 f; BSG Urteil vom 1.4.1993 - 1 RK 16/92 - FEVS 44, 478, 483 = Juris RdNr 23; BSG SozR 2200 § 520 Nr. 3 S 7; BSG Urteil vom 29.7.1982 - 10 RAr 11/81 - Juris RdNr 15; BSGE 47, 194, 196 = SozR 2200 § 1399 Nr. 11 S 15; BSG Urteil vom 25.1.1972 - 9 RV 238/71 - Juris RdNr 17; vgl auch Hauck, Vertrauensschutz in der Rechtsprechung der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit, in Brand/Lembke , Der CGZP-Beschluss des Bundesarbeitsgerichts, 2012, S 147 ff, 167 f) .
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