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   BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88   

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BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88 (https://dejure.org/1990,69)
BSG, Entscheidung vom 30.01.1990 - 11 RAr 47/88 (https://dejure.org/1990,69)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 1990 - 11 RAr 47/88 (https://dejure.org/1990,69)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 66, 168
  • NZA 1990, 950
 
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Wird zitiert von ... (219)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 26.09.1974 - 5 RJ 140/72

    Verfahren - Verbot des Nachschiebens von Gründen - Bewilligungsbescheid -

    Auszug aus BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88
    Auch soweit der Begründung eines Bewilligungsbescheides keine weiteren selbständigen Feststellungen zu entnehmen sind, wird in bestimmten Grenzen ein Auswechseln der Gründe als unzulässig angesehen, insbesondere hinsichtlich der in einem Rentenbewilligungsbescheid berücksichtigten Versicherungszeiten (BSGE 38, 157, 158 = SozR 2200 § 1631 Nr. 1; SozR 1500 § 77 Nr. 56).

    Auf dieser Grundlage wurde entschieden, auch wenn die Anrechnung von Versicherungszeiten im Rentenbescheid nicht selbständig in Bindung erwachse, verstoße der Versicherungsträger gegen das Verbot des Nachschiebens von Gründen, wenn er die zusätzlich geltend gemachte Versicherungszeit anstelle einer bisher berücksichtigten Versicherungszeit anrechne (BSGE 38, 157, 158 = SozR 2200 § 1631 Nr. 1).

  • BSG, 15.12.1981 - 2 RU 27/80
    Auszug aus BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88
    Diese Betrachtungsweise gilt entsprechend für die Prüfung, ob trotz ehelicher oder verwandtschaftlicher Beziehungen zu einem Gesellschafter ein Beschäftigungsverhältnis mit der Gesellschaft vorliegt (zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) & Co KG, BSG Urteil vom 15. Dezember 1981 - 2 RU 27/80 - Die Beiträge 1987, 54).
  • BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 71/87

    Beitragsrechtliche Beurteilung der Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88
    Das schließt indes nach der ständigen Rechtspr im Leistungsfall eine Überprüfung der versicherungspflichtigen Beschäftigung nicht aus (BSG Urteil vom 27. Juli 1989 - 11/7 RAr 71/87 mwN).
  • BSG, 06.09.1989 - 5 RJ 33/88

    Bindungswirkung eines Rentenbescheids

    Auszug aus BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88
    Gleichwohl bindet der Bescheid über die Ablehnung einer Rente wegen EU, da die Wartezeit nicht erfüllt sei und Erwerbsunfähigkeit (EU) nicht vorliege, den Versicherungsträger nicht dahin, bei einem späteren Rentenantrag vorher entrichtete Beiträge als vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit (EU) entrichtet anzusehen (BSG Urteil vom 6. September 1989 - SozR 1500 § 77 Nr. 70).
  • BSG, 27.10.1989 - 9 RV 40/88

    Hypothetische Berufsprognose beim Berufsschadensausgleich

    Auszug aus BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88
    In der Kriegsopferentschädigung werden im Bescheid über die Festsetzung des Berufsschadensausgleichs auch die Feststellungen zum "Einstufungsgerüst" als weitere Verfügungssätze bindend (BSGE 39, 14, 16; 62, 1, 2), insbesondere die Prognose, welchen Beruf der Beschädigte ohne die Schädigung ausüben würde (BSG Urteil vom 27. Oktober 1989 - SozR 1300 § 45 Nr. 49).
  • BSG, 13.05.1987 - 9a RV 12/85

    Berufsschadensausgleich-Einstufung eines Angestellten

    Auszug aus BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88
    In der Kriegsopferentschädigung werden im Bescheid über die Festsetzung des Berufsschadensausgleichs auch die Feststellungen zum "Einstufungsgerüst" als weitere Verfügungssätze bindend (BSGE 39, 14, 16; 62, 1, 2), insbesondere die Prognose, welchen Beruf der Beschädigte ohne die Schädigung ausüben würde (BSG Urteil vom 27. Oktober 1989 - SozR 1300 § 45 Nr. 49).
  • BSG, 29.06.1972 - 2 RU 81/69

    Arbeitsunfall - Gegen Arbeitsunfall Versicherter - Beschäftigter Ehegatte

    Auszug aus BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88
    Andererseits steht der versicherungsrechtlichen Wirksamkeit eines vereinbarungsgemäß vollzogenen Arbeitsvertrages zwischen Eheleuten oder Verwandten nicht entgegen, daß die Abhängigkeit unter Eheleuten oder Verwandten im allgemeinen weniger stark ausgeprägt ist und deshalb das Weisungsrecht des Ehegatten oder des Verwandten möglicherweise mit gewissen Einschränkungen ausgeübt wird (BSGE 34, 207).
  • BSG, 15.10.1985 - 11a RA 44/84

    Begonnenes zweisemestriges Studium zur Erlangung der Lehrbefähigung in einem

    Auszug aus BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88
    Soweit der Kläger, wie hier, mit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage einen Ablehnungsbescheid bekämpft, kann sich das Fehlen der Begründung auf die Entscheidung des Gerichts nicht auswirken, das den Leistungsanspruch unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen hat (BSGE 59, 27, 28 [BSG 15.10.1985 - 11a RA 44/84] = SozR 2200 § 1259 Nr. 92).
  • BSG, 17.12.1974 - 9 RV 76/74

    Gewährung von Berufsschadensausgleich - Vergleichseinkommen - Endrundgehalt der

    Auszug aus BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88
    In der Kriegsopferentschädigung werden im Bescheid über die Festsetzung des Berufsschadensausgleichs auch die Feststellungen zum "Einstufungsgerüst" als weitere Verfügungssätze bindend (BSGE 39, 14, 16; 62, 1, 2), insbesondere die Prognose, welchen Beruf der Beschädigte ohne die Schädigung ausüben würde (BSG Urteil vom 27. Oktober 1989 - SozR 1300 § 45 Nr. 49).
  • BSG, 22.02.1984 - 7 RAr 55/82

    Vorzeitige Altersrente - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Ähnliche Leistung

    Auszug aus BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88
    Gleiches gilt für die Abweisung einer Klage gegen eine Alg-Rückforderung, weil der Bescheid zwar nicht auf die zunächst angeführte verfassungswidrige Regelung, wohl aber auf die danach erlassene verfassungsgemäße Neuregelung gestützt werden könne (SozR 1700 § 31 Nr. 1) und für die Abweisung einer Klage auf Alg, obgleich der von der Beklagten geltend gemachte Ruhensgrund (§ 118 AFG) nicht zutraf, aber wegen fehlender Verfügbarkeit oder Anrechnung von Einkommen nach § 117 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) oder wegen einer Sperrzeit (§ 119 AFG) kein Leistungsanspruch bestand (SozR 4100 § 118 Nr. 13 insoweit nur verkürzt abgedruckt).
  • BSG, 22.09.1981 - 1 RA 109/76

    Umfang der Bindungswirkung - Rentenbescheid - Altersruhegeld - Ersatzzeit -

  • BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 16/80

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Arbeitslosengeld - Revision

  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 107/78

    Berufung - Rechtmäßigkeit eines Sperrzeitbescheides - Erlöschensbescheid -

  • BSG, 31.07.1974 - 12 RK 26/72
  • BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 43/85

    Arbeitslosengeld - Gesllschafter-Geschäftsführer

  • BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 25/86
  • BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 39/89

    Beschäftigungsverhältnis eines Alleingesellschafters einer GmbH,

  • BSG, 26.01.1978 - 2 RU 90/77

    Beiträge zur Unfallversicherung - Haftung - Unternehmer -

  • BSG, 29.01.1981 - 12 RK 63/79

    Bausparkasse - Vermittlung von Bausparverträgen - Handelsvertreter -

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Jedoch werden gerade höhere Dienste dennoch im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung geleistet, wenn sie - wie hier - fremdbestimmt bleiben, weil sie in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (stRspr seit BSGE 16, 289, 294 = SozR Nr. 30 zu § 165 RVO und BSGE 21, 57, 58 f = SozR Nr. 2 zu § 2 AVG; in jüngerer Zeit zB BSG SozR 3-2940 § 3 Nr. 2 S 9 mwN; BSGE 66, 168 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1 und SozR 3-2400 § 7 Nr. 20 S 80; vgl - zum Fehlen einer Eingliederung einer hauswirtschaftlichen Familienbetreuerin - BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - USK 2011-125, Juris RdNr 22; vgl zum Begriff des "Betriebes" BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 33 ff) .

    Noch darüber hinausgehend hat der 11. Senat des BSG eine selbstständige Tätigkeit sogar im Fall des - nicht an der GmbH beteiligten und nicht zum Geschäftsführer bestellten - Sohnes eines Allein-Gesellschafter-Geschäftsführers für möglich gehalten (BSGE 66, 168 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1; in Abgrenzung zur familienhaften Mithilfe vgl aber BSG SozR Nr. 22 zu § 165 RVO) .

    Wollten die Eltern, dass der Sohn den Betrieb in der bisherigen Art fortführe, und erlaube es ihre Mitarbeit im Betrieb verbunden mit ihrer Rechtsstellung als Gesellschafter und Geschäftsführer, diesen Willen durchzusetzen, so habe für den Sohn die fremdbestimmte betriebliche Ordnung im Sinne einer Beschäftigung fortbestanden, auch wenn er sich innerhalb des durch die bisherige Betriebsführung vorgegebenen Rahmens frei bewegen durfte (BSGE 66, 168, 170 ff = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1 S 4 f; zu einer solchen Konstellation vgl auch LSG Baden-Württemberg Urteil vom 18.5.2010 - L 11 KR 1423/08) .

    Auf die dargestellte Frage kommt es vorliegend nicht an, da die vom LSG festgestellten Tatsachen dessen Schlussfolgerung, der Kläger habe seit April 1996 die Geschäfte der Beigeladenen zu 1. "nach eigenem Gutdünken führen und frei schalten und walten" können (vgl dazu BSG BSGE 66, 168, 171 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1 S 4) , nicht tragen.

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Mit ihrer Revision rügt die Beklagte eine Verletzung von § 7 Abs. 1 SGB IV. Auch wenn der Kläger zu 1. - wie in den anderen Unternehmen - unstreitig auch in der Führung der Geschicke der Klägerin zu 2. vollkommen freie Hand gehabt habe und wie ein Alleininhaber habe frei schalten und walten können, habe das LSG gestützt auf die zum Leistungsrecht ergangene Rechtsprechung des 7. und 11. Senats des BSG (Hinweis ua BSGE 66, 168 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1) zu Unrecht Selbstständigkeit angenommen.
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Sie werden dennoch im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung geleistet, wenn sie - wie hier - fremdbestimmt bleiben, weil sie in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (stRspr seit BSGE 16, 289, 294 = SozR Nr. 30 zu § 165 RVO und BSGE 21, 57, 58 f = SozR Nr. 2 zu § 2 AVG S 4; in jüngerer Zeit zB BSG SozR 3-2940 § 3 Nr. 2 S 9 mwN; BSGE 66, 168 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1 und SozR 3-2400 § 7 Nr. 20 S 80; vgl - zum Fehlen einer Eingliederung einer hauswirtschaftlichen Familienbetreuerin - BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - USK 2011-125 = Juris RdNr 22; vgl zum Begriff des "Betriebes" BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 33 ff) .

    Noch darüber hinausgehend hat der 11. Senat des BSG eine selbstständige Tätigkeit sogar im Fall des - nicht an der GmbH beteiligten und nicht zum Geschäftsführer bestellten - Sohnes eines Allein-Gesellschafter-Geschäftsführers für möglich gehalten (BSGE 66, 168 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1; in Abgrenzung zur familienhaften Mithilfe vgl aber BSG SozR Nr. 22 zu § 165 RVO).

    Wollten die Eltern, dass der Sohn den Betrieb in der bisherigen Art fortführe, und erlaube es ihre Mitarbeit im Betrieb verbunden mit ihrer Rechtsstellung als Gesellschafter und Geschäftsführer, diesen Willen durchzusetzen, so habe für den Sohn die fremdbestimmte betriebliche Ordnung im Sinne einer Beschäftigung fortbestanden, auch wenn er sich innerhalb des durch die bisherige Betriebsführung vorgegebenen Rahmens frei bewegen durfte (BSGE 66, 168, 170 ff = SozR 3-2400 § 7 Nr. 1 S 4 f; zu einer solchen Konstellation vgl auch LSG Baden-Württemberg Urteil vom 18.5.2010 - L 11 KR 1423/08).

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