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   BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 25/99 R   

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https://dejure.org/2000,575
BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 25/99 R (https://dejure.org/2000,575)
BSG, Entscheidung vom 10.05.2000 - B 6 KA 25/99 R (https://dejure.org/2000,575)
BSG, Entscheidung vom 10. Mai 2000 - B 6 KA 25/99 R (https://dejure.org/2000,575)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Honorarkürzung - Kinderarzt - Vertragsarzt - Ausländeranteil - Vergleichsprüfung

  • Judicialis

    SGB V § 106

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirtschaftlichkeitsprüfung der Prüfgremien bei hohem Anteil an ausländischen Patienten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Wirtschaftlichkeitsprüfung: Verweis auf hohen Ausländeranteil unzureichend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1822 (Ls.)
  • NZS 2001, 219
  • NZS 2001, 276 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 18/92

    RLV 2009 - Verlangen Sie eine Offenlegung der Fallwertberechnung

    Auszug aus BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 25/99 R
    Dieser Methode liegt eine gesetzliche Fiktion zugrunde, nach der davon auszugehen ist, daß der Durchschnitt der Fachgruppe insgesamt wirtschaftlich handelt (zB BSGE 74, 70, 70 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 S 124).
  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 69/96 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Durchschnittswerten - Praxisbesonderheit -

    Auszug aus BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 25/99 R
    Falls der Mehraufwand bei dem Gesamtfallwert, bei Spartenwerten oder bei Einzelleistungswerten im Vergleich zum Durchschnittswert der Vergleichsgruppe in einem offensichtlichen Mißverhältnis steht, kann das Honorar gekürzt werden (vgl zB BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 43 S 238).
  • BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 45/95

    Wirtschaftlichkeitsprüfung bei einem sowohl zur vertragsärztlichen als auch zur

    Auszug aus BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 25/99 R
    Auf die Bildung einer besonderen, engeren Vergleichsgruppe kann jedoch dann nicht verzichtet werden, wenn die jeweils maßgebenden Leistungsbedingungen so verschieden sind, daß von einem statistischen Vergleich von vornherein keine verwertbaren Aussagen über die Wirtschaftlichkeit oder Unwirtschaftlichkeit einer Leistung oder eines Leistungskomplexes zu erwarten sind (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 36 S 202 f).
  • BSG, 10.05.1995 - 6 RKa 2/94

    Einzelleistungsvergleich - Vertrags(zahn)arzt - Aussiedler - Ausländer

    Auszug aus BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 25/99 R
    In einem zur kassenzahnärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung ergangenen Urteil vom 10. Mai 1995 (6 RKA 2/94 = MedR 1996, 136 ff) hat der Senat die Auffassung des Beschwerdeausschusses gebilligt, wonach bei Aussiedlern/Ausländern nicht generell ein erhöhter zahnmedizinischer Behandlungsbedarf gegeben sei.
  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 21/98 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - statistische Prüfmethode - Vergleich mit eigenen

    Auszug aus BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 25/99 R
    Ergänzt durch die sog intellektuelle Betrachtung, bei der medizinisch-ärztliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, ist dies die Methode, die typischerweise die umfassendsten Erkenntnisse bringt (BSGE 77, 53, 58 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 33 S 189 f; zuletzt BSGE 84, 85, 86 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 47 S 250).
  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 43/94

    Statistische Vergleichsprüfung im Rahmen der kassenzahnärztlichen

    Auszug aus BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 25/99 R
    Ergänzt durch die sog intellektuelle Betrachtung, bei der medizinisch-ärztliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, ist dies die Methode, die typischerweise die umfassendsten Erkenntnisse bringt (BSGE 77, 53, 58 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 33 S 189 f; zuletzt BSGE 84, 85, 86 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 47 S 250).
  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 50/97 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Ausschluß der Prüfung nach Durchschnittswerten bei

    Auszug aus BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 25/99 R
    Nach den hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist die statistische Prüfung die Regelprüfmethode (hierzu zB BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 45 S 243 und Nr. 42 S 233).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.08.1998 - L 5 KA 1464/98
    Auszug aus BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 25/99 R
    Dem hat sich das LSG Baden-Württemberg für den ärztlichen Bereich mit Urteil vom 20. August 1998 - L 5 KA 1464/98 - mit der Begründung angeschlossen, es gebe keinen Erfahrungssatz, daß bei Ausländern generell ein erhöhter Behandlungsbedarf bestehe.
  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 32/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - statistische Prüfmethode - Ausübung des

    Ergänzt durch die sog intellektuelle Betrachtung, bei der medizinisch-(zahn)ärztliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden, ist dies die Methode, die typischerweise die umfassendsten Erkenntnisse bringt (dazu zuletzt BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 49 S 257; SozR aaO Nr. 50 S 263 f; SozR aaO Nr. 55 S 306).
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 43/00 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurg -

    Nach den hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist die statistische Vergleichsprüfung die Regelprüfmethode (stRspr, vgl zB BSGE 84, 85, 86 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 47 S 250; SozR aaO Nr. 49 S 257; SozR aaO Nr. 50 S 263).

    Ergänzt durch die sog intellektuelle Betrachtung, bei der medizinisch-ärztliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden, ist dies die Methode, die typischerweise die umfassendsten Erkenntnisse bringt (dazu zuletzt BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 49 S 257; SozR aaO Nr. 50 S 263).

    Dieser Methode liegt die Annahme zugrunde, daß die Vergleichsgruppe im Durchschnitt insgesamt wirtschaftlich handelt (stRspr, vgl zB BSGE 84, 85, 86 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 47 S 250; SozR aaO Nr. 49 S 257).

  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 45/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Prüfung der Wirtschaftlichkeit bei

    Ergänzt durch die sog intellektuelle Betrachtung, bei der medizinisch-ärztliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden, ist dies die Methode, die typischerweise die umfassendsten Erkenntnisse bringt (vgl BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 49 S 257; SozR aaO Nr. 50 S 263 f; SozR aaO Nr. 55 S 306).
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