Rechtsprechung
| BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 25/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Jurion
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abrechnungsfähigkeit der Beratungsleistungen für ambulante Notfallbehandlungen
Verfahrensgang
- BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 25/95
- BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 25/95
Wird zitiert von ... (15)
- BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R
Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer - …
Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl ua SozR 3-2500 § 120 Nr. 7 S 37;… SozR 4-2500 § 75 Nr. 2 RdNr 5 f) entschieden hat, werden die in Notfällen von Nichtvertragsärzten und Krankenhäusern erbrachten Notfallleistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung durchgeführt und sind aus der Gesamtvergütung zu honorieren. - BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 61/95
Vertretung von Krankenhausträgern vor dem BSG durch Geschäftsführer der …
Mit ihren Revisionen rügen die Beklagte und die revisionsführenden Beigeladenen eine Verletzung des § 120 Abs. 3 Satz 2 SGB V. Im Hinblick auf das Urteil des Senats vom 20. Dezember 1995 - 6 RKa 25/95 - sind sie der Auffassung, daß die Partner der Gesamtverträge zwar grundsätzlich befugt seien, auch Regelungen über die Vergütung von Notfallbehandlungen in Krankenhäusern zu treffen.Sie hält das angefochtene Urteil für zutreffend und stellt in Frage, ob in dem Senatsurteil vom 20. Dezember 1995 - 6 RKa 25/95 - die Kompetenzen der Partner der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen zur Regelung der Vergütung von Notfalleistungen in Krankenhäusern zutreffend beschränkt worden sind.
Der Senat hat es dabei im Hinblick auf die Systembesonderheiten der Krankenhausfinanzierung in entsprechender Anwendung des § 120 Abs. 3 Satz 2 SGB V als gerechtfertigt angesehen, daß bei in Krankenhäusern erbrachten ambulanten Notfallbehandlungen der Vergütungsanspruch iH von 100 vH der maßgeblichen Gebührensätze um einen Investitionskostenabschlag iH von 10 vH gemindert wird (…vgl zu allem BSGE 75, 184, 185 = SozR 3-2500 § 120 Nr. 4; BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 7).
Im Urteil vom 20. Dezember 1995 (SozR 3-2500 § 120 Nr. 7) hat der Senat ausgeführt, eine über den 10 %igen Investitionskostenabschlag nach § 120 Abs. 3 Satz 2 SGB V hinausgehende Begrenzung des Vergütungsanspruchs für Notfallbehandlungen von nicht an der kassenärztlichen Versorgung beteiligten Krankenhäusern durch Regelungen in Gesamtverträgen, sei es im Wege prozentualer Abschläge oder durch Ausschluß der Abrechnungsfähigkeit bestimmter Leistungen, sei nur zulässig, soweit sie durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.
Der Senat hat eine gesamtvertragliche Regelung über den Ausschluß der Abrechenbarkeit von im Rahmen der Notfallbehandlung in Krankenhäusern erbrachten Beratungs- und Untersuchungsleistungen nach den Nrn 2, 3, 5 und 6 des Bewertungsmaßstabs für kassenärztliche Leistungen (Beratungen außerhalb der Zeit von 8.00 bis 19.00 Uhr) als nichtig beurteilt, weil auch im Krankenhaus die Beratung und ggf Untersuchung von Patienten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit mit erhöhtem und im Verhältnis zur Betreuung der stationär behandelten Patienten zusätzlichen Aufwand verbunden sei (BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 7 S 38).
- BSG, 24.09.2003 - B 6 KA 51/02 R
Kassenärztliche Vereinigung - Krankenhaus - Nicht-Vertragsarzt - Abzug eines …
Aus dieser Gleichstellung der im Notfall tätigen Krankenhäuser und Nichtvertragsärzte mit Vertragsärzten hat der Senat abgeleitet, dass der Vergütungsanspruch eines Krankenhauses durch gesamtvertragliche Regelungen nur dann gegenüber dem Vergütungsniveau der Vertragsärzte reduziert bzw umfangmäßig eingeschränkt werden darf, wenn das durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist (BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 7 S 37).Die Beklagte weist zutreffend darauf hin, dass ihre Tätigkeit im Rahmen der Vereinbarung von Gesamtverträgen mit den Krankenkassen mittelbar auch den abrechnungsberechtigten Außenseitern wie der Klägerin als Krankenhausträger zugute kommt, weil die Gesamtverträge ggf auch Regelungen über die Honorierung von Notfallleistungen enthalten und nach der Rechtsprechung des Senats enthalten dürfen (vgl BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 7 S 37).
- BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 33/00 R
Dreiseitiger Vertrag nach § 115 SGB 5 - Notfallbehandlung - …
Wenn auch § 115 Abs. 2 SGB V vor allem auf organisatorische Bestimmungen zielt, wie zB § 115 Abs. 2 Nr. 3 SGB V auf die Ausgestaltung des Notdienstes (so schon Senatsurteil vom 20. Dezember 1995, BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 7 S 37), so können die inhaltlich-organisatorischen Bestimmungen aber durch ergänzende Vergütungsregelungen abgerundet werden, wie aus dem Wort "insbesondere" in der einleitenden Passage des Abs. 2 folgt.Wie der Senat wiederholt entschieden hat, ist es gerechtfertigt, bei zugelassenen Landeskrankenhäusern wegen der Mitfinanzierung der Investitionen durch die Bundesländer die Vergütung für ambulante Notfallbehandlungen in entsprechender Anwendung des § 120 Abs. 3 Satz 2 SGB V um einen Investitionskostenabschlag von 10 % zu mindern (BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 7 S 37, mit Bezugnahme auf BSGE 75, 184, 186 = SozR 3-2500 § 120 Nr. 4 S 24;… vgl auch BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 8 S 42 mwN).
- BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 46/07 R
Ambulante Notfallbehandlung - keine unterschiedliche Vergütung zwischen …
Der Vergütungsanspruch der Krankenhäuser oder Nichtvertragsärzte für Notfallbehandlungen darf gegenüber dem Vergütungsniveau der Vertragsärzte nur dann reduziert oder im Umfang eingeschränkt werden, wenn dies durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 7 S 37 f;… zuletzt bestätigt durch BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 4 RdNr 15). - BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 31/05 R
Vertragsärztliche Versorgung - keine geringere Vergütung ambulanter …
Der Vergütungsanspruch der Krankenhäuser oder Nichtvertragsärzte für Notfallbehandlungen darf deshalb gegenüber dem Vergütungsniveau der Vertragsärzte nur dann reduziert oder im Umfang eingeschränkt werden, wenn dies durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist (BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 7 S 37 f;… BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 2 RdNr 6). - BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 41/97 R
Poliklinik - zahnärztliche Notfallbehandlung - Notfallambulanz - Reduzierung des …
Aus § 120 Abs. 3 Satz 2 SGB V hat der Senat jedoch den allgemeinen Rechtsgedanken abgeleitet, daß es im Hinblick auf die unterschiedliche Kostensituation in öffentlich geförderten Krankenhäusern einerseits und in Praxen niedergelassener Ärzte andererseits generell gerechtfertigt ist, die Vergütungen für die im Krankenhaus als Institutsleistung - nicht als Leistung von persönlich ermächtigten Ärzten - erbrachten Notfallbehandlungen um 10 vH gegenüber den Sätzen der vertrags(zahn)ärztlichen Vergütung zu reduzieren (…BSGE 71, 117 ff = SozR 3-2500 § 120 Nr. 2;… BSGE 75, 184, 185 = SozR 3-2500 § 120 Nr. 4 S 24; BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 7 S 37;… zuletzt Senatsurteil vom 19. März 1997 - 6 RKa 61/95 - insoweit in SozR 3-1500 § 166 Nr. 6 nicht abgedruckt).Solche hat der Senat etwa für den Ausschluß der Abrechenbarkeit bestimmter Leistungen der Gebührenordnung ebensowenig erkannt wie für einen gesamtvertraglich vereinbarten generellen Abschlag von weiteren 15 vH der für die vertragsärztliche Vergütung vereinbarten Sätze (vgl BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 7 sowie Senatsurteil vom 19. März 1997 aaO).
- BSG, 08.02.2012 - B 6 KA 12/11 R
Krankenversicherung - Praxisgebühr - Vertragsarzt - Zweck des …
Krankenhäuser sind bei der Durchführung von Notfallbehandlungen nicht allein hinsichtlich der Honorierung den Vertragsärzten gleichgestellt (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 7 S 37 f;… BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 4 RdNr 15;… BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 8 RdNr 18), sondern unterliegen insoweit auch im Übrigen den für die ambulante vertragsärztliche Versorgung geltenden Vorschriften.Soweit Krankenhäuser gemäß § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V in Notfällen wie Vertragsärzte in Anspruch genommen werden, sind sie bei der Honorierung dieser Leistungen den Vertragsärzten gleichgestellt (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 7 S 37 f;… BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 4 RdNr 15;… BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 8 RdNr 18) und somit auch hinsichtlich der Verzinsung ihrer Vergütungsansprüche wie Vertragsärzte zu behandeln.
- LSG Baden-Württemberg, 04.12.2002 - L 5 KA 626/02
Rechtswidrigkeit eines Honorarverteilungsmaßstabs
Die unterschiedliche Vergütung wäre nur zulässig, soweit sie durch sachliche Gründe ge-rechtfertigt ist (BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 7).Des Weiteren müssten die ambulanten Notfallbehandlungen der Krankenhäuser auch vergütet werden, wenn an ihrer Stelle die Leistungen von zugelassenen Vertragsärzten erbracht würden (BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 7).
- BSG, 13.03.2002 - B 6 KA 4/01 R
Krankenhaus - Vergütung für ambulante Notfallbehandlung - …
Aus § 120 Abs. 3 Satz 2 SGB V hat der Senat allerdings den allgemeinen Rechtsgedanken abgeleitet, dass es im Hinblick auf die unterschiedliche Kostensituation in öffentlich-geförderten Krankenhäusern einerseits und in Praxen niedergelassener Vertragsärzte andererseits generell gerechtfertigt ist, die Vergütungen für die im Krankenhaus als Institutsleistung - nicht als Leistung von persönlich ermächtigten Ärzten - erbrachten Notfallbehandlungen um 10 vH gegenüber den Sätzen der vertragsärztlichen Vergütung zu reduzieren (…BSGE 71, 117 ff = SozR 3-2500 § 120 Nr. 2;… BSGE 75, 184, 186 = SozR 3-2500 § 120 Nr. 4 S 24; BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 7 S 37;… BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 8 S 42;… BSG SozR 3-2500 § 115 Nr. 1 S 4). - BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 47/07 R
Parallelentscheidung zu dem BSG-Urteil vom 17.9.2008; B 6 KA 46/07 R.
- BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 15/06 R
Vergütung ambulanter Notfallbehandlungen von Krankenhäusern in der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2012 - L 11 KA 130/11
Vertragsarztangelegenheiten
- SG Düsseldorf, 13.06.2007 - S 2 KA 124/06
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2012 - L 3 KA 42/08
Vertragsärztliche Versorgung - Plausibilitätsprüfung - ermächtigter Chefarzt - …
Sie betreiben juristische Internetseiten?