Rechtsprechung
   BSG, 23.10.1996 - 4 RK 2/96   

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • BSGE 79, 190
  • NJW 1998, 850
  • MDR 1997, 660
  • NZS 1997, 322



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Wird zitiert von ... (52)  

  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06  

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Das Vorbringen bezieht sich auf Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), derzufolge der Versicherte vor einer Inanspruchnahme als Kostenschuldner geschützt ist, wenn er nach den Umständen darauf vertrauen durfte, dass ihm die Krankenhausbehandlung als Sachleistung der Krankenkasse gewährt werde (BSGE 78, 154 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 3; BSGE 79, 190, 194 = SozR 2500 § 13 Nr. 12; BSGE 82, 158 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 5; siehe auch BSGE 89, 39 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 25).
  • BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R  

    Krankenversicherung - Entscheidung über Gewährung von Krankenhausbehandlung

    Angesichts dessen kann dahingestellt bleiben, ob allein im Hinblick auf die durch die ablehnende Entscheidung der Krankenkasse geschaffene formale Beschwer ein Rechtsschutzinteresse auch dann bejaht werden könnte, wenn das Krankenhaus erklärt hätte, es werde den Kläger nicht in Anspruch nehmen, wie dies in dem vom 4. Senat des BSG mit Urteil vom 23. Oktober 1996 (BSGE 79, 190, 191 f = SozR 3-2500 § 13 Nr. 12 S 56) entschiedenen Fall geschehen war.

    Eine Verpflichtung der Krankenkasse, den Versicherten von den Kosten einer Behandlung freizustellen, kann sich, wie zuletzt der 4. Senat des BSG entschieden hat, auch daraus ergeben, daß der ärztliche Leistungserbringer die ihm kraft Zulassung übertragenen öffentlich-rechtlichen Informationspflichten gegenüber dem Versicherten nicht oder schlecht erfüllt und dadurch bewirkt hat, daß der Versicherte die vom ärztlichen Leistungserbringer veranlaßte objektiv ungerechtfertigte Leistung in schutzwürdigem Vertrauen als Kassenleistung in Anspruch genommen hat (BSGE 79, 190, 194 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 12).

  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 14/07 R  

    Krankenversicherung - kein Raum für sozialrechtlichen Herstellungsanspruch neben

    Ärztliche Aufklärungsfehler - hier: über die kostenlosen KKn-Leistungen, insbesondere über die verfügbare Bestrahlung in der MHH, und über die Kosten privatärztlicher Leistung - begründen keinen Kostenerstattungsanspruch (anders noch der inzwischen nicht mehr für die GKV zuständige 4. BSG-Senat, BSGE 79, 190, 194 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 12 S 58 ff), sondern schließen - wie oben dargelegt - den ärztlichen Honoraranspruch und damit auch einen Kostenerstattungsanspruch gegen die KK aus (vgl BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 17; BSGE 96, 161 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 8, jeweils RdNr 27 mwN; BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 9 RdNr 26 f mwN; BSG, Urteil vom 7.11.2006 - B 1 KR 24/06 R - RdNr 35 mwN - LITT).
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