Rechtsprechung
| BSG, 19.12.2000 - B 12 KR 20/00 R |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- NWB SteuerXpert START
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NZS 2001, 419
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Baden-Württemberg, 14.09.2004 - L 11 KR 2218/03
Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - beitragspflichtige Einnahmen - …
Diese Einnahmen sind auch nicht - wie das SG zutreffend ausgeführt hat - rein fiktiver Natur (BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 35), denn sie fließen dem Kläger tatsächlich zu und zwar unabhängig von der Höhe der an seine Mutter zu leistenden dauernden Last, für die Abschn. IV Abs. 1 des notariellen Vertrages vom 20. Juni 2000 einen Fixbetrag von DM 4.000,-- ausweist. - LSG Schleswig-Holstein, 31.05.2006 - L 5 KR 7/05
Freiwillig krankenversicherter Sozialhilfeempfänger - Beitragsbemessung - …
Nachdem das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteilen vom 19. Dezember 2000 (B 12 KR 1/00 R, B 12 KR 20/00 R, B 12 KR 21/00 R, B 12 KR 36/00 R) entschieden hatte, dass nach § 240 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) für die Beitragsbemessung in der Satzung nur die individuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds herangezogen werden könne und diese Regelung auch für die Sozialhilfeempfänger gelte, versuchten die Beteiligten zunächst auf Verbandsebene eine Regelung für die Rückzahlung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zu erwirken. - LSG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2001 - L 5 KR 79/00
Krankenversicherung
Dies hat das BSG in seinem weiteren Urteil vom 19.12.2000 (B 12 KR 20/00 R) entschieden und im einzelnen begründet. - LSG Sachsen, 29.04.2009 - L 1 KR 43/08 Die in der Satzung zu regelnde Beitragsbemessung nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitglieds (§ 240 Abs. 1 Satz 2 SGB V) gestattet dagegen keine Fiktion tatsächlich nicht erzielter Einnahmen (BSG, Urteil vom 19.12.2000 - B 12 KR 20/00 R - SozR 3-2500 § 240 Nr. 35 S. 171;… Urteil vom 15.09.1992 - 12 RK 51/91 - BSGE 71, 137, 140 und 142 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 9).
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