Rechtsprechung
| BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 14/97 R |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Treppenlift - Treppenraupe - Anpassung des individuellen Wohnumfeldes
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Treppenlift - Treppenraupe - Anpassung des individuellen Wohnumfeldes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung bei besonderen Bedürfnissen von Behinderten
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- arag.de (Kurzinformation)
Kein Lift für Gehbehinderte
- finanztip.de (Kurzinformation)
Kein Treppenlift von der Krankenkasse -
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2000, 1812 (Ls.)
- NZS 1999, 189 (Ls.)
Wird zitiert von ... (30)
- BSG, 28.06.2001 - B 3 KR 3/00 R
Krankenversicherung - Begriffsabgrenzung zwischen Heil- und Hilfsmittel - …
Die Neuregelung des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V korrespondiert mit der Definition des Begriffs des Hilfsmittels in § 31 Abs. 1 SGB IX, wonach Hilfsmittel diejenigen Hilfen umfassen, die von den Leistungsempfängern getragen oder mitgeführt oder bei einem Wohnungswechsel mitgenommen werden können (Übernahme der Begriffsbestimmung des erkennenden Senats aus dem Urteil vom 6. August 1998 - B 3 KR 14/97 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 30 - zum Treppenlift) und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls erforderlich sind, um einer drohenden Behinderung vorzubeugen (Nr. 1), den Erfolg einer Heilbehandlung zusichern (Nr. 2) oder eine Behinderung bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens auszugleichen, soweit sie nicht allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind (Nr. 3). - BSG, 12.06.2008 - B 3 P 6/07 R
Deckenlifter keine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds
Daran hat das BSG nach Inkrafttreten von § 40 SGB XI und § 31 SGB IX weiter fest gehalten und aus dem Hilfsmittelbegriff der GKV und der sozialen Pflegeversicherung die Hilfen ausgeschieden, die nunmehr im Sinne der Legaldefinition des § 31 Abs. 1 SGB IX bei einem Wohnungswechsel "nicht mitgenommen werden können" oder sonst der Anpassung des individuellen Umfeldes an die Bedürfnisse des behinderten Menschen dienen (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 30 S 177 ff - Treppenlift - und SozR 3-3300 § 40 Nr. 6 S 31 - Klingelanlage).Darunter fallen insbesondere Treppenlifter oder Aufzüge, mit denen die konkreten Verhältnisse der jeweiligen Wohnsituation an die Anforderungen des behinderten Menschen angepasst werden und die nach ständiger Rechtsprechung des BSG nicht Teil der Hilfsmittelversorgung der GKV oder der sozialen Pflegeversicherung sind (…vgl BSG SozR 2200 § 182b Nr. 10 und 23; SozR 3-2500 § 33 Nr. 30 S 177 ff - Treppenlift;… SozR 3-3300 § 40 Nr. 2 S 8 f - Außen- und Innentreppenlift;… SozR 4-3300 § 40 Nr. 1 S 2 - Personenaufzug).
- LSG Niedersachsen, 02.08.2000 - L 4 KR 37/00
Krankenversicherung - keine Kostenübernahme eines Treppenlifts
Das SG Stade hat die Klage nach Anhörung der Beteiligten mit Gerichtsbescheid vom 30. November 1999 unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 6. August 1998 -- B 3 KR 14/97 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 30 abgewiesen, wonach technische Hilfen, wie z.B. ein Treppenlift, die fest mit einem Gebäude verbunden sind oder sonst der Anpassung des individuellen Wohnumfeldes an die Bedürfnisse des Behinderten dienen, keine Hilfsmittel im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung sind.Vor der Berichterstatterin des Senats hat mit den Beteiligten ein Erörterungstermin stattgefunden, in dem insbesondere das Urteil des BSG vom 6. August 1998, aaO, diskutiert und der Kläger ergänzend angehört wurde.
Maßstab ist stets der gesunde Mensch, zu dessen Grundbedürfnissen der kranke oder der behinderte Mensch durch die medizinische Rehabilitation und mit Hilfe des von der Krankenkasse gelieferten Hilfsmittels wieder aufschließen soll (BSG, Urteil vom 16. September 1999 -- B 3 KR 8/98 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 30).
Folgerichtig scheiden damit alle Maßnahmen, die der Beseitigung aller einen Behinderten störenden äußeren Hindernisse dienen, aus dem Anwendungsbereich des § 33 Abs. 1 SGB V aus (BSG, Urteil vom 6. August 1998, a.a.O).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 1 KR 201/07
Krankenversicherung - Vorliegen einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit - …
Nach dem von der Beklagten zitierten Urteil des BSG vom 6. August 1998 - B 3 KR 14/97 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 30 S. 179 ff ergibt sich aus der Gegenüberstellung der in § 33 Abs. 1 SGB V ausdrücklich genannten Hilfsmittel, Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücken und orthopädische Hilfsmitteln einerseits und der nicht näher konkretisierten anderen Hilfsmittel andererseits, dass nur solche technischen Hilfen als Hilfsmittel im Sinne dieser Vorschrift anzuerkennen sind, die vom Behinderten getragen oder mitgeführt, bei einem Wohnungswechsel auch mitgenommen und benutzt werden können, um sich im jeweiligen Umfeld zu bewegen, zurecht zu finden und die elementaren Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu befriedigen.Bei der Beurteilung kommt es nicht darauf an, ob ein Gegenstand zivilrechtlich Bestandteil des Gebäudes geworden ist (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 30 S. 181).
Zu den von der Leistungspflicht der GKV ausgeschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, die sich auf die konkrete Wohnung beziehen, gehören zunächst Hilfen, die mit einer Veränderung der Wohnung selbst verbunden sind (BSG SozR 2200 § 182 b. Nr. 10 "automatische Treppenanlage", SozR 3-2500 § 33 Nr. 30 "Treppenlift").
- BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 5/09 R
Krankenversicherung - schwerhöriger Versicherter - Anspruch auf Versorgung mit …
Insoweit hat die frühere Rechtsprechung des Senats, wonach keine Leistungspflicht der Krankenkassen nach § 33 SGB V besteht, wenn eine Klingel- oder Signalleuchte mit dem Gebäude fest verbunden ist (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 30 unter teilweiser Aufgabe von BSG SozR 2200 § 182b Nr. 33, weil dort Klingelleuchten unabhängig von der Art ihres Einbaus immer als Hilfsmittel eingestuft wurden), eine Modifizierung erfahren. - BSG, 12.08.2009 - B 3 P 4/08 R
Anspruch auf Einbau einer Deckenliftanlage als wohnumfeldverbessernde Maßnahme in …
Daran hat das BSG nach Inkrafttreten von § 40 SGB XI und § 31 SGB IX weiter festgehalten und aus dem Hilfsmittelbegriff der GKV und der sozialen Pflegeversicherung die Hilfen ausgeschieden, die nunmehr im Sinne der Legaldefinition des § 31 Abs. 1 SGB IX bei einem Wohnungswechsel "nicht mitgenommen werden können" oder sonst der Anpassung des individuellen Umfeldes an die Bedürfnisse des behinderten Menschen dienen (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 30 S 177 ff - Treppenlift und SozR 3-3300 § 40 Nr. 6 S 31 - Klingelanlage).Darunter fallen insbesondere Treppenlifter oder Aufzüge, mit denen die konkreten Verhältnisse der jeweiligen Wohnsituation an die Anforderungen des behinderten Menschen angepasst werden und die nach ständiger Rechtsprechung des BSG nicht Teil der Hilfsmittelversorgung der GKV oder der sozialen Pflegeversicherung sind (…vgl BSG SozR 2200 § 182b Nr. 10 und 23; SozR 3-2500 § 33 Nr. 30 S 177 ff - Treppenlift;… SozR 3-3300 § 40 Nr. 2 S 8 f - Außen- und Innentreppenlift;… SozR 4-3300 § 40 Nr. 1 S 2 - Personenaufzug).
- BSG, 28.06.2001 - B 3 P 3/00 R
Pflegeversicherung - Gegensprechanlage - zuschußfähige Maßnahme iS von § 40 …
Hinsichtlich der Krankenversicherung hat der erkennende Senat (Urteil vom 6. August 1998, B 3 KR 14/97 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 30 - Treppenlift -) entschieden, daß technische Hilfen, die fest mit einem Gebäude verbunden sind oder sonst der Anpassung des individuellen Umfeldes an die Bedürfnisse des Behinderten dienen, keine Hilfsmittel nach § 33 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) sind. - BSG, 17.07.2008 - B 3 P 12/07 R
Barrierefreier Zugang für pflegebedürftige Kinder als Maßnahme zur Verbesserung …
Daraus ergibt sich indes zunächst nur, dass die Krankenkassen für die Versorgung behinderter Menschen mit Hilfsmitteln zur Ermöglichung der Bewegung und des Aufenthaltes im Freien aufzukommen haben; dazu hätte hier - worüber die Beklagte die Pflegebedürftigen nach § 7 Abs. 2 Satz 1 SGB XI auf deren Anfrage zur Bezuschussung der Rollstuhlrampe hätte unterrichten und entsprechend beraten müssen - auch die Ausstattung mit einer Treppenraupe zählen können, um die Treppe im Garten zu überwinden (vgl BSG SozR 2200 § 182b Nr. 29 S 74 f und SozR 3-2500 § 33 Nr. 30 S 181). - BSG, 03.11.1999 - B 3 P 6/99 R
Pflegeversicherung - Umbau und technische Hilfe zur Verbesserung des …
Der Senat hat für den Bereich der Krankenversicherung bereits entschieden, daß Treppenlifte zu den technischen Hilfen gehören, die der Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes eines Behinderten dienen, und damit nicht zu den Hilfsmitteln zu rechnen sind (Urteil vom 6. August 1998 - B 3 KR 14/97 R - SozR 3-2500 § 33 Nr. 30 zu § 33 SGB V), die von den Krankenkassen zu leisten sind. - LSG Saarland, 07.10.2004 - L 4 KN 42/03
Krankenversicherung - Hilfsmittel - mobile Hebeplattform - Außenbereich - …
Diese Einschränkung des Hilfsmittelbegriffs sei erforderlich, da ansonsten jeder behinderungsgerechte Umbau eines Hauses erfasst werden würde (BSG, B 3 KR 14/97).Andernfalls lässt sich die Leistungspflicht der Krankenkassen nur schwer eingrenzen und würde nicht nur den behinderungsgerechten Umbau eines Hauses umfassen, sondern sich auch auf die Herrichtung der Zufahrtswege oder auf noch weitergehende Umgestaltung des Wohnumfeldes erstrecken (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 06.08.1998 - B 3 KR 14/97 R -).
Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 06.08.1998 (B 3 KR 14/97 R) ausgeführt, dass alle Maßnahmen, die sich als Beseitigung eines den Behinderten störenden äußeren Hindernisses darstellen, aus dem Anwendungsbereich des § 33 Abs. 1 SGB V ausscheiden.
- BSG, 13.05.2004 - B 3 P 5/03 R
Pflegeversicherung - Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes - …
- BSG, 03.11.1999 - B 3 P 3/99 R
Behindertengerechter Umbau der Wohnung und dauerhafter Geräteeinbau keine …
- BFH, 29.03.2012 - VI R 21/11
Aufwendungen für die Sanierung eines Gebäudes als außergewöhnliche Belastung - …
- BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den Einbau eines …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2012 - L 9 SO 452/11
Sozialhilfe
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 1 KR 151/08
Krankenversicherung - Kostenübernahme - Gehörlosennotrufanlage
- LSG Schleswig-Holstein, 29.03.2006 - L 5 KR 16/05
Krankenversicherung - keine Kostenübernahme für Rollstuhlrückhaltesystem im …
- LSG Sachsen, 07.01.2009 - L 1 P 15/08
Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen der sozialen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - L 10 P 60/09
Pflegeversicherung
- LSG Rheinland-Pfalz, 03.04.2008 - L 5 KR 115/06
Anspruch eines behinderten Menschen auf eine mobile Rampe zur Teilhabe am …
- LSG Baden-Württemberg, 10.06.2011 - L 4 P 2397/10
Private Pflegeversicherung - Wartungskosten für einen Treppenlifter - Maßnahme …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.08.1999 - L 5 KR 58/99
Krankenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1999 - L 16 P 18/98
Pflegeversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2003 - L 3 P 42/02
Pflegeversicherung
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2006 - L 24 KR 23/05
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.05.2007 - L 6 P 2/06
Deckenliftanlage - Pflegehilfsmittel oder eine Maßnahme zur Verbesserung des …
- SG Augsburg, 13.11.2007 - S 12 KR 131/07
- SG Augsburg, 07.07.2005 - S 12 KR 447/04
- LSG Saarland, 29.06.1999 - L 2 KR 6/98
- VG Freiburg, 15.10.2001 - 7 K 2325/00
Behindertengerechte Fenster keine " anderen Hilfsmittel"
