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   BSG, 21.11.1991 - 3 RK 43/89   

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BSG, 21.11.1991 - 3 RK 43/89 (https://dejure.org/1991,1063)
BSG, Entscheidung vom 21.11.1991 - 3 RK 43/89 (https://dejure.org/1991,1063)
BSG, Entscheidung vom 21. November 1991 - 3 RK 43/89 (https://dejure.org/1991,1063)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • dvbs-online.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 182 Abs. 2; SGB V § 33 Abs. 1, § 12 Abs. 1
    Anspruch eines Sehbehinderten auf Versorgung mit einem Bildschirmlesegerät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 22.07.1981 - 3 RK 50/79

    Frage der Verordnungsfähigkeit einer Behandlungsmethode, die nicht im

    Auszug aus BSG, 21.11.1991 - 3 RK 43/89
    Zur Wirtschaftlichkeit gehört eine begründbare Relation zwischen Kosten und Heilerfolg (BSGE 52, 70, 75 = SozR 2200 § 182 Nr. 72; vgl auch BSGE 52, 134, 139 = SozR aaO Nr. 76; Beschluß des Senats vom 10. März 1987 - 3 S 1/87 -).
  • BSG, 22.09.1981 - 11 RK 10/79

    Frage der Verordnungsfähigkeit von Hippotherapie

    Auszug aus BSG, 21.11.1991 - 3 RK 43/89
    Zur Wirtschaftlichkeit gehört eine begründbare Relation zwischen Kosten und Heilerfolg (BSGE 52, 70, 75 = SozR 2200 § 182 Nr. 72; vgl auch BSGE 52, 134, 139 = SozR aaO Nr. 76; Beschluß des Senats vom 10. März 1987 - 3 S 1/87 -).
  • BSG, 12.12.1972 - 3 RK 67/70
    Auszug aus BSG, 21.11.1991 - 3 RK 43/89
    Unerhebliche Störungen der natürlichen Körperfunktion begründen keinen Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung (BSGE 35, 105, 106 = SozR Nr. 55 zu § 182 RVO).
  • BSG, 26.10.1982 - 3 RK 16/81

    Kopfschreiber als Hilfsmittel für gelähmte und massiv sprachbehinderte

    Auszug aus BSG, 21.11.1991 - 3 RK 43/89
    Zur Notwendigkeit der Versorgung mit einem Hilfsmittel gehört aber nach der Rechtsprechung des BSG ferner, daß die Behinderung nicht nur in einem unwesentlichen Umfang ausgeglichen wird (BSG SozR 2200 § 182b Nr. 25 - Kopfschreiber - S 66; Nr. 28 - Mikroportanlage - S 72; Nr. 33 - Klingelleuchte - S 92).
  • BSG, 26.03.1980 - 3 RK 61/79

    Blattwendegerät als Hilfsmittel iS der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 21.11.1991 - 3 RK 43/89
    Daß es den Funktionsausfall nicht vollständig auszugleichen vermag, sondern nur zu einem geringen Teil, steht seiner Hilfsmitteleigenschaft nicht entgegen (BSGE 50, 77, 78 = SozR 2200 § 182b Nr. 17 - Blattwendegerät -).
  • BSG, 16.12.1987 - 11a RK 1/86

    Anspruch auf Gewährung eines OPTACON-Lesegerätes

    Auszug aus BSG, 21.11.1991 - 3 RK 43/89
    Der 11. Senat des BSG hat dieses Erfordernis im Urteil vom 16. Dezember 1987 - Optacon II - (BSG SozR 5420 § 16 Nr. 1 S 3) allerdings nur angenommen, wenn ein Hilfsmittel eine ausgefallene Funktion nur teilweise ausgleichen kann.
  • BSG, 02.08.1979 - 11 RK 7/78

    Hilfsmittel iS der KV - Ausgleichswirkung

    Auszug aus BSG, 21.11.1991 - 3 RK 43/89
    Dagegen ist ein - wie hier - unmittelbar auf den Behinderungsausgleich gerichtetes Hilfsmittel so zu gewähren, daß es den Funktionsausfall möglichst weitgehend im Rahmen einer normalen Lebensführung ausgleicht (BSG SozR 2200 § 182b Nr. 13 - Krankenfahrstuhl -S 41, 42).
  • BSG, 10.10.1979 - 3 RK 30/79

    Ausgleich körperlicher Behinderungen - Bedeutung des Versehrtenschwimmsportes

    Auszug aus BSG, 21.11.1991 - 3 RK 43/89
    Es ist auch unerheblich, daß der Anwendungsbereich des Geräts funktionell und räumlich begrenzt ist (BSG SozR aaO Nr. 12 - Fernsehlesegerät -S 37 f; Nr. 28 - Mikroportanlage - S 71; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 55 - Schwimm- oder Badeprothese - S 103/104).
  • BSG, 06.06.2002 - B 3 KR 68/01 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Oberschenkelprothese mit Kniegelenksystem

    Soweit der Senat in anderem Zusammenhang ausgeführt hat, zwischen den Kosten und dem Gebrauchsvorteil des Hilfsmittels müsse eine "begründbare Relation" bestehen (SozR 3-2500 § 33 Nr. 4 , Nr. 16 und Nr. 34 ), war damit keine zusätzliche Kosten-Nutzen-Erwägung gemeint, die immer zusätzlich zum Erfordernis der umfassenden Einsetzbarkeit des Hilfsmittels bzw (bei einer Innovation) des Gebrauchsvorteils bei einem Grundbedürfnis anzustellen wäre.
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Ausgehend von den Tatsachenfeststellungen des LSG müssen die Gebrauchsvorteile des Handbike-Zusatzgeräts für den Kläger zudem als nicht unwesentlich eingestuft werden (zur Bedeutung der Kosten-Nutzen-Relation bei Hilfsmitteln vgl im einzelnen BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 4).
  • BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95

    Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung,

    Auch die jederzeitige Auswahl wird vom Grundbedürfnis umfaßt (vgl. BSG, 3. Senat, SozR 3-2500 § 33 Nr. 4).

    Beim Optacon-Lesegerät (SozR 5420 § 16 Nr. 1) und beim Bildschirm-Lesegerät (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 4) waren insoweit besonders eingehende Feststellungen erforderlich, weil diese Geräte jeweils nur wenige Buchstaben gleichzeitig erkennen lassen.

    Das Lese-Sprechgerät ist auch wirtschaftlich i.S. einer begründbaren Relation zwischen Kosten und Gebrauchsvorteil des Hilfsmittels (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 4 m.w.N. - Bildschirmlesegerät).

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 16/95

    Luftreinigungsgerät als Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung, allgemeiner

    Unwirtschaftlich ist ein Hilfsmittel insbesondere, wenn es eine Behinderung nur in einem unwesentlichen Umfang ausgleicht oder wenn jede begründbare Relation zwischen Kosten und Gebrauchsvorteil fehlt (vgl zu beidem: Urteil des Senats vom 23. August 1995 - 3 RK 7/95 - Lese-Sprechgerät - für SozR vorgesehen; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 4 - Bildschirmlesegerät - mwN, stRspr).
  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 1/96

    Anspruch eines behinderten Schülers auf Versorgung mit zwei behinderungsgerecht

    An der Wirtschaftlichkeit der Leistung im Sinne einer begründbaren Relation zwischen Kosten und Gebrauchsvorteil des Hilfsmittels (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 4 m.w.N. , BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 ) bestehen nach Lage der Dinge hier im übrigen keine Zweifel.
  • LSG Niedersachsen, 21.02.2001 - L 4 KR 9/99

    Krankenversicherung - Hilfsmitteleigenschaft - Videotextlesegerät -

    Der Hilfsmitteleigenschaft steht nicht entgegen, dass es den Funktionsausfall nicht vollständig auszugleichen vermag, sondern nur zu einem Teil (BSGE 50, 77, 78 = SozR 2200 § 182 b Nr. 17; SozR 3-2500 § 33 Nr. 4).

    Es ist auch unerheblich, dass der Anwendungsbereich des Gerätes funktionell und räumlich begrenzt ist (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 4 mwN).

    Ein solches Gerät wird nicht allgemein im täglichen Leben verwendet und auch nicht üblicherweise von einer großen Zahl von Personen regelmäßig benutzt (vgl BSG SozR 5420 § 16 Nr. 1 -- Optacon; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 4 Bildschirmlesegerät).

    Insoweit hat die Rechtsprechung auf eine begründbare Relation zwischen Kosten und Gebrauchsvorteil des Hilfsmittels abgestellt (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 4; SozR 3-2500 § 33 Nr. 16; § 33 Nr. 18; § 33 Nr. 26).

    Zunächst muss durch das Gerät ein Ausgleich in nicht nur unwesentlichem Umfang erreicht werden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 4 SozR 5420 § 16 Nr. 1 S 3).

  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93

    Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit

    Demgemäß hat der erkennende Senat in einem Urteil vom 21. November 1991 einen Anspruch auf ein Bildschirmlesegerät, über den das SG durch Urteil vom 22. Januar 1988 und die Beklagte im Widerspruchsbescheid vor diesem Zeitpunkt entschieden hatte, nach § 33 SGB V beurteilt (SozR 3-2500 § 33 Nr. 4).
  • LSG Hessen, 05.08.2021 - L 1 KR 65/20

    Anspruch auf Versorgung mit einem Handbike mit zuschaltbarem Elektroantrieb als

    Der Anspruch eines Versicherten auf Ausstattung mit einem Hilfsmittel ist nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot dann ausgeschlossen, wenn der mit dem Hilfsmittel verfolgte Zweck auch auf andere Weise, z.B. mit Behindertensport oder gemeinsamer Sportausübung bzw. mit geringerem finanziellen Aufwand ebenso wirksam erreicht werden kann (BSG Urteil vom 24.01.1990, 3/8 RK 16/87; BSG Urteil vom 26.03.2003, B 3 KR 26/02 R) bzw. wenn ein anderes Hilfsmittel zur Verfügung steht, mit dem die Behinderung in annähernd gleichem Umfang ausgeglichen wird (BSG Urteil vom 21.11.1991, 3 RK 43/89).
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R

    Krankenversicherung - Blinder - Hilfsmitteleigenschaft - zusätzliche Braillezeile

    Insoweit hat die Rechtsprechung auf eine begründbare Relation zwischen Kosten und Gebrauchsvorteil des Hilfsmittels (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 4 mwN; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 ; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 18 ; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 20 ), insbesondere den zeitlichen Umfang der beabsichtigten Nutzung und die Bedeutung der jeweils erschließbaren - hier: zusätzlich erschließbaren - Informationen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 ), abgestellt.
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 38/94

    Farberkennungsgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

    Das Farberkennungsgerät ist auch wirtschaftlich i.S. einer begründbaren Relation zwischen Kosten und Gebrauchsvorteil des Hilfsmittels (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 4 mwN - Bildschirmlesegerät - BSG Urteil vom 23. August 1995 - 3 RK 7/95 - Lese-Sprechgerät, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 4/95

    Anspruch auf Pflegegeld wegen Schwerpflegebedürftigkeit bei Anspruch auf

  • SG Trier, 09.04.2003 - S 5 KR 99/02

    Screen-Reader-Software als Hilfsmittel

  • LSG Niedersachsen, 28.06.2001 - L 4 KR 139/99

    Anspruch einer stark sehbehinderten Versicherten auf Kostenerstattung für ein

  • BSG, 28.05.1997 - 9 RV 18/96

    Lesesprechgerät für einen einem Kriegsblinden

  • SG Aachen, 29.05.2007 - S 13 KR 99/06

    Krankenversicherung

  • SG Darmstadt, 05.06.2020 - S 8 KR 204/18
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2003 - L 16 KR 56/01

    Krankenversicherung

  • SG Marburg, 05.03.2009 - S 6 KR 66/08

    Krankenversicherung - Kostenübernahme eines offenen Vorlesesystems nebst

  • LSG Sachsen, 25.09.1996 - L 1 Kn 33/95

    Knappschaftliche Krankenversicherung - Kostenübernahme eines

  • LSG Sachsen, 08.01.1997 - L 1 KR 15/96

    Krankenversicherung - Kostenübernahme eines Rollstuhls bei hochgradiger Demenz

  • LSG Saarland, 07.10.2004 - L 4 KN 42/03

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - mobile Hebeplattform - Außenbereich -

  • SG Aachen, 22.10.2007 - S 21 KR 32/07

    Anspruch auf Versorgung mit einem Blindenführhund

  • SG Aachen, 27.11.2007 - S 13 KR 84/06

    Krankenversicherung

  • SG Dresden, 23.08.2005 - S 18 KR 848/04

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Versorgung mit einem Bildschirmlesegerät

  • SG Aachen, 25.06.2007 - S 21 (4) KR 9/07
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