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   BSG, 14.12.1994 - 3 RK 9/94   

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BSG, 14.12.1994 - 3 RK 9/94 (https://dejure.org/1994,1600)
BSG, Entscheidung vom 14.12.1994 - 3 RK 9/94 (https://dejure.org/1994,1600)
BSG, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - 3 RK 9/94 (https://dejure.org/1994,1600)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.08.1988 - 5 C 65.85

    Anspruch auf Pflegegeld wegen Schwerpflegebedürftigkeit - Berücksichtigung eines

    Auszug aus BSG, 14.12.1994 - 3 RK 9/94
    Auf diesen Maßstab wollte der Gesetzgeber, wie die Begründung zum Entwurf des 3. BSHG-ÄndG deutlich macht (BT-Drucks 7/308, S 16), offensichtlich auch bei denjenigen Kindern abstellen, die das erste Lebensjahr vollendet haben, obwohl sie nach dem Gesetzeswortlaut den für alle Pflegebedürftigen maßgebenden Voraussetzungen unterworfen werden (so auch: BVerwGE 80, 54, 61).

    Dies schließt es aus, Pflegebedürftigkeit iS von § 69 Abs. 3 BSHG bei Kindern allein deshalb abzulehnen, weil die Hilfebedürftigkeit ohne Rücksicht auf das Bestehen von Krankheit oder Behinderung schon durch den Entwicklungsstand des Kindes begründet ist (BVerwGE 80, 54, 61).

  • BSG, 09.03.1994 - 1 RK 7/93

    Schwerpflegebedürftigkeit - Querschnittslähmung

    Auszug aus BSG, 14.12.1994 - 3 RK 9/94
    "Schwerpflegebedürftigkeit" ist, wie der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des 1. und 4. Senats des BSG (SozR 3-2500 § 53 Nr. 2 und 4) bereits wiederholt (SozR 3-2500 § 53 Nrn 5 und 6; Urteile vom 9. März 1994, 3/1 RK 7/93 und 44/93; Urteile vom 14. September 1994, 3/1 RK 19/93 und 3/1 RK 35/93) dargelegt hat, ein gerichtlich voll überprüfbarer Rechtsbegriff.

    Die insoweit bei erwachsenen Versicherten zu berücksichtigenden Tätigkeiten des täglichen Lebens hat das Bundessozialgericht (BSG), ausgehend von den Richtlinien der Spitzenverbände der KKn, in einem Katalog von insgesamt 18 Verrichtungen zusammengefaßt (vgl hierzu die Urteile des erkennenden Senats SozR 3-2500 § 53 Nrn 5 und 6; Urteile vom 9. März 1994, 3/1 RK 7/93 und 44/93).

  • BSG, 08.06.1993 - 1 RK 17/92
    Auszug aus BSG, 14.12.1994 - 3 RK 9/94
    "Schwerpflegebedürftigkeit" ist, wie der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des 1. und 4. Senats des BSG (SozR 3-2500 § 53 Nr. 2 und 4) bereits wiederholt (SozR 3-2500 § 53 Nrn 5 und 6; Urteile vom 9. März 1994, 3/1 RK 7/93 und 44/93; Urteile vom 14. September 1994, 3/1 RK 19/93 und 3/1 RK 35/93) dargelegt hat, ein gerichtlich voll überprüfbarer Rechtsbegriff.

    Diese Erwägungen können ohne weiteres auf die Beurteilung von Schwerpflegebedürftigkeit bei Kindern nach § 53 SGB V übertragen werden; denn diese Regelung hat insoweit wesentliche Elemente aus § 69 Abs. 3 BSHG übernommen (vgl hierzu auch BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 2).

  • BSG, 14.12.1994 - 1 RK 65/93

    Isolierte Feststellung - Schwerstpflegebedürftigkeit - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BSG, 14.12.1994 - 3 RK 9/94
    Der Senat hat allerdings im Falle eines an Diabetes mellitus Typ I erkrankten Kindes (vgl BSG Urteil vom 14. Dezember 1994 - 3/1 RK 65/93 -) dem Urteilszusammenhang die Feststellung eines Pflegebedarfs von weniger als drei Stunden täglich entnommen.
  • BSG, 30.09.1993 - 4 RK 1/92

    Schwerpflegebedürftigkeit - Feststellungsurteil - Richtlinie - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 14.12.1994 - 3 RK 9/94
    Eine derart schematisierte Erfassung und Bewertung des Hilfebedarfs ist angesichts der Vielzahl von Betroffenen zur Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsanwendung unabdingbar (vgl hierzu BSGE 73, 146, 155 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 4; BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 6).
  • BSG, 14.09.1994 - 1 RK 19/93

    Anspruch auf Pflegegeld der Krankenkassen

    Auszug aus BSG, 14.12.1994 - 3 RK 9/94
    "Schwerpflegebedürftigkeit" ist, wie der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des 1. und 4. Senats des BSG (SozR 3-2500 § 53 Nr. 2 und 4) bereits wiederholt (SozR 3-2500 § 53 Nrn 5 und 6; Urteile vom 9. März 1994, 3/1 RK 7/93 und 44/93; Urteile vom 14. September 1994, 3/1 RK 19/93 und 3/1 RK 35/93) dargelegt hat, ein gerichtlich voll überprüfbarer Rechtsbegriff.
  • BSG, 09.03.1994 - 1 RK 12/93

    Leistung - Abrufbereitschaft - häusliche Pflegehilfe - Geldbetrag - Pflegegeld -

    Auszug aus BSG, 14.12.1994 - 3 RK 9/94
    Eine derart schematisierte Erfassung und Bewertung des Hilfebedarfs ist angesichts der Vielzahl von Betroffenen zur Gewährleistung einer einheitlichen Rechtsanwendung unabdingbar (vgl hierzu BSGE 73, 146, 155 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 4; BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 6).
  • BSG, 14.09.1994 - 1 RK 35/93

    Pflegegeld für schwerpflegebedürftigen Behinderten auch bei Vollzeitarbeit in WfB

    Auszug aus BSG, 14.12.1994 - 3 RK 9/94
    "Schwerpflegebedürftigkeit" ist, wie der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des 1. und 4. Senats des BSG (SozR 3-2500 § 53 Nr. 2 und 4) bereits wiederholt (SozR 3-2500 § 53 Nrn 5 und 6; Urteile vom 9. März 1994, 3/1 RK 7/93 und 44/93; Urteile vom 14. September 1994, 3/1 RK 19/93 und 3/1 RK 35/93) dargelegt hat, ein gerichtlich voll überprüfbarer Rechtsbegriff.
  • BSG, 28.05.2003 - B 3 P 6/02 R

    Pflegeversicherung - richterliche Schätzung des Hilfebedarfs - Begleitung des

    Der erkennende Senat hat es bereits als zulässig angesehen, den - auf anderem Wege ordnungsgemäß festgestellten - Pflegebedarf kranker und behinderter Kinder demjenigen gesunder Kinder gegenüberzustellen und dabei den - nach § 15 Abs. 2 SGB XI für die Pflegestufe allein maßgeblichen - Mehrbedarf zu schätzen (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 9 und 10; BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 7).
  • BSG, 27.03.1996 - 3 RK 17/95

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Schwerpflegebedürftigkeit - Bestimmung der

    Eine derartige Feststellung, die für mehrere Tätigkeiten den durchschnittlichen Zeitaufwand zusammenfaßt, ohne Einzelwerte anzusetzen, reicht im Falle der Erkrankung an Diabetes trotz der von der Revision hervorgehobenen Eigengefährdung durch hypoglykämischen Schock aus, obgleich bei einer Störung des Galaktosestoffwechsels entsprechend dem andersartigen Krankheitsbild eingehendere Feststellungen erforderlich werden (vgl. BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 7).

    Bei Säuglingen und Kleinkindern sieht der Senat von einer Beurteilung nach Maßgabe der Katalogtätigkeiten ab (vgl. BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 7 und Nr. 8).

    Eine Einbeziehung auch solcher Verrichtungen, die von Kleinkindern aufgrund ihres Entwicklungsstandes noch gar nicht oder allenfalls ansatzweise eigenständig ausgeführt werden, würde dagegen nicht zu sachgerechten Ergebnissen führen (vgl. zum Ganzen BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 7).

    Besteht ein Hilfebedarf nur bei weniger als sieben Verrichtungen, sind Leistungen wegen Schwerpflegebedürftigkeit nach den §§ 53ff. SGB V nicht zu gewähren (vgl. zum Ganzen: BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 7 und 8).

    Auch der Senat hat schon früher entschieden, daß eine Einschränkung der Entfaltungsmöglichkeiten und die im Vergleich zu Eltern gesunder Kinder erheblich stärkere Bindung an die eigene Wohnung keinen Hilfebedarf i.S. von § 53 Abs. 1 SGB V darstellen (BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 7).

  • BSG, 21.02.2002 - B 3 P 12/01 R

    Pflegeversicherung - Feststellung - Pflegebedarf - Transferzeit - Verlassen und

    Das Bundessozialgericht hat dies zunächst zu § 53 SGB V ausgesprochen (vgl BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 7) und für § 15 SGB XI fortgeführt (vgl BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 4 und BSG SozR 3-3300 § 15 Nr. 5 sowie BSGE 82, 276, 283 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 7; in der Literatur Wagner in Hauck/Wilde, SGB XI, Stand Dezember 2001, § 15 RdNr 9f; Udsching SGB XI 2. Aufl 2000, § 15 RdNr 4; ders, Rechtsfragen bei der Bemessung des Pflegebedarfs VSSR 1996, 271, 284f - aA Klie in LPK-SGB XI, 1998, § 15 RdNr 4).
  • BSG, 14.12.1994 - 3 RK 14/94

    Pflegegeld - Zeitaufwand - Kinder - geistige Behinderung - Down-Syndrom -

    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 14. Dezember 1994 (3 RK 9/94, zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden, daß selbst Säuglinge und Kleinkinder von den Leistungen nach §§ 53 ff SGB V nicht ausgeschlossen sind, obgleich sie bei den im Katalog aufgeführten Verrichtungen unabhängig von einer Krankheit oder Behinderung allein aufgrund ihres Lebensalters in vollem Umfang fremder Hilfe bedürfen.

    Sie zählt damit nicht mehr zum Kreis der Kleinkinder im Sinne der oben genannten Definition, für die, wie der Senat mit Urteil vom 14. Dezember 1994 (3 RK 9/94) im einzelnen begründet hat, zur Feststellung von Schwerpflegebedürftigkeit nicht auf den von der Rechtsprechung entwickelten Katalog zurückgegriffen werden kann.

  • BSG, 12.02.1997 - 9 RVs 1/95

    Zweck des Nachteilsausgleichs RF, Altersgrenze

    So können Kleinkinder beispielsweise bereits ab ihrer Geburt hilflos iS von § 33b EStG sein und damit Anspruch auf den Nachteilsausgleich H haben, obwohl bei ihnen ein erhebliches Maß an Pflegebedürftigkeit bereits altersbedingt gegeben ist (vgl dazu in anderem Zusammenhang das Urteil des 3. Senats - SozR 3-2500 § 53 Nr. 7).
  • BSG, 14.12.1994 - 1 RK 65/93

    Zur Hilflosigkeit iSd § 33 b EStG - Gewährung von Pflegehilfe durch den

    Der Senat sieht bei Säuglingen und Kleinkindern von einer Beurteilung nach Maßgabe der Katalogtätigkeiten ab (vgl Urteil vom 14. Dezember 1994 - 3 RK 9/94, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen); diese sind aber bei der Beurteilung älterer Kinder, wenn auch nur modifiziert, zu berücksichtigen (Urteil vom 14. Dezember 1994 - 3 RK 14/94, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 20.10.1998 - B 3 KR 8/98 B

    Divergenz bei der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Der Kläger bezieht sich auf die Urteile des BSG vom 25. Oktober 1994 - 3 RK 6/94 - (SozR 3-2500 § 54 Nr. 1) sowie vom 14. Dezember 1994 - 3 RK 9/94 und 3 RK 14/94 - (SozR 3-2500 § 53 Nrn 7 und 8) und vertritt die Ansicht, "nach den Feststellungen des medizinischen Sachverständigen in der Sitzung vom 24. März 1998 und seinen eigenen Feststellungen hätte das LSG unter Berücksichtigung dieser Entscheidungen" die Berufung der Beklagten gegen das stattgebende Urteil des Sozialgerichts (SG) Hamburg vom 4. April 1996 zurückweisen müssen.

    Der Kläger hält es für grundsätzlich klärungsbedürftig, ob ein täglicher Pflegemehrbedarf von mehr als drei Stunden bei Kindern zwischen drei und zwölf Jahren auch dann zur Schwerpflegebedürftigkeit nach § 53 SGB V aF führen kann, wenn der Hilfebedarf bei weniger als sieben Verrichtungen besteht, also insoweit eine Angleichung an die Rechtslage bei Säuglingen und Kleinkindern (BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 7) zu erfolgen hat.

  • BSG, 24.06.1998 - B 3 P 1/97 R

    Pflegeversicherung - Ermittlung - Hilfebedarf - zwei Kinder -

    Zu den §§ 53 ff Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) hatte die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) allerdings bei Kleinkindern (Kinder unter drei Jahren) sowie Säuglingen (Kinder unter 12 Monaten) den zeitlichen Mehrbedarf gegenüber einem gesunden Kind insgesamt, also ohne Unterscheidung zwischen grund- und hauswirtschaftlicher Versorgung, berücksichtigt, soweit er überhaupt drei Stunden täglich überstieg (BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 7, 8).
  • LSG Thüringen, 24.09.1996 - L 3 P 187/96

    Pflegeversicherung; Pflegebedürftigkeit; Pflegegeld; Pflegestufe; Kind;

    Der Anspruch nach § 53 Abs. 1 SGB V scheitere nicht daran, daß ein erhöhter Pflegebedarf nur bei der Ernährung und bei der Beaufsichtigung beim Essen gegeben sei (BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 7).

    Den zusätzlichen krankheitsbedingten Hilfebedarf der Kläger (für Einkaufen, Nahrungsmittelzubereitung und Beaufsichtigung) schätzt der Senat nach § 202 SGG i. V. m. § 287 ZPO (vgl. hierzu BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 7) für jeden Kläger jeweils auf wöchentlich im Tagesdurchschnitt mehr als 90 Minuten (Mindestumfang 92 Minuten, Höchstumfang 125 Minuten).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.08.2013 - L 7 SO 2971/09

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Pflegegeld - pflegebedürftiges Kind - Grad der

    Hinsichtlich der Zuordnung pflegebedürftiger Kinder zu einem der vorbezeichneten Pflegegrade (oder andersgenannt Pflegestufen) ist darüber hinaus die bereits oben erwähnte Bestimmung des § 64 Abs. 4 SGB XII zu beachten, die inhaltlich weitestgehend mit § 15 Abs. 2 SGB XI übereinstimmt (vgl. hierzu auch BSG SozR 3-2500 § 53 Nr. 7); die hierzu durch die Rechtsprechung entwickelten Maßstäbe sind deshalb auch bei der sozialhilferechtlichen Hilfe zur Pflege heranzuziehen (vgl. Meßling in jurisPK-SGB XII, a.a.O., Rdnr. 43).
  • LSG Saarland, 15.12.2004 - L 2 KR 27/01

    Krankenversicherung - Schwerpflegebedürftigkeit - Säugling - SGB 5 § 53 aF

  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 2/97 R

    Pflegeversicherung - Pflegegeld - Pflegebedarf - Pflegefall - Pflegestufe III -

  • LSG Bayern, 07.02.2017 - L 5 P 21/12

    Kein Anspruch auf höheres Pflegegeld allein wegen psychischer Erkrankung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2001 - L 10 P 41/99

    Pflegeversicherung

  • LSG Bayern, 12.10.2011 - L 2 P 70/11

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegestufe I - Anwendung der

  • LSG Thüringen, 28.10.2014 - L 6 P 1474/10

    Bewertung des Pflegebedarfs bei der Bewilligung von Leistungen der gesetzlichen

  • LSG Thüringen, 24.04.2012 - L 6 P 486/07
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2003 - L 3 P 50/02

    Pflegeversicherung

  • BSG, 21.12.2015 - B 3 P 2/15 BH
  • LSG Thüringen, 27.05.2014 - L 6 P 66/10

    Anforderungen an den Eintritt einer wesentlichen Änderung bei der Bewilligung von

  • LSG Thüringen, 17.12.2013 - L 6 P 770/09
  • LSG Thüringen, 24.04.2012 - L 6 P 1154/07
  • LSG Thüringen, 01.07.2008 - L 6 P 632/05

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Bewilligung von Geldleistungen

  • LSG Thüringen, 25.09.2006 - L 6 P 388/03

    Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach der Pflegestufe II, Abänderung

  • LSG Thüringen, 01.11.2016 - L 6 P 229/13

    Ausschluss einer Berücksichtigung der Behandlungspflege bei der Ermittlung des

  • BSG, 26.11.1996 - 3 BK 4/96

    Formelle Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde - Begründung der

  • LSG Hessen, 14.12.2016 - L 6 AS 531/14
  • LSG Thüringen, 24.06.2012 - L 6 P 1154/07

    Bewilligung von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nach Pflegestufe 1

  • LSG Thüringen, 17.12.2013 - L 6 R 770/09

    Soziale Pflegeversicherung - Aufhebung der Bewilligung von Leistungen nach der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2011 - L 10 R 482/10
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