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| BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 57/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Absenkung der Punktwerte für zahnärztliche Leistungen im Jahre 1993 beim Anspruch auf freie Heilfürsorge
Zeitschriftenfundstellen
- NZS 1998, 147
Wird zitiert von ... (7)
- BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 48/07 R
Kassenärztliche Vereinigung - Vergütung der Behandlungskosten für Patienten von …
In diesem Sinne stelle auch das Urteil des angerufenen Senats vom 14.5.1997 (6 RKa 57/96) fest, dass § 75 Abs. 3 Satz 2 SGB V die verbindliche Regelung einer bestimmten Vergütungshöhe enthalte.Einer Berechnung der Vergütung nach Durchschnittswerten steht weder die ursprünglich beabsichtigte Kostendämpfung noch der Wunsch nach einem bundeseinheitlichen Vergütungssystem als dem entscheidenden Motiv für den Wechsel von der zuvor maßgeblichen Ausrichtung an den Sätzen der Ortskrankenkassen (s hierzu BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 9 S 38 und SozR 3-2500 § 75 Nr. 3 S 11 f) entgegen.
Soweit der Senat im Urteil vom 14.5.1997 (SozR 3-2500 § 75 Nr. 9 S 38 f) ausgeführt hat, es sei in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung, dass nach der Einführung der Budgetierung (§ 85 Abs. 3a SGB V) und der Regelung von Honorarminderungen für den Fall von Punktmengenüberschreitungen (§ 85 Abs. 4b bis 4f SGB V) nicht mehr alle Vergütungsbestimmungen des Ersatzkassenbereichs im Rahmen der Vergütung zahnärztlicher Leistungen gegenüber heilfürsorgeberechtigten Personen Anwendung finden könnten (…aaO S 39), ist die Aussage - abgesehen davon, dass dem Urteil eine andere Sachlage mit vereinbarten Punktwerten (…aaO S 38) zugrunde lag - allenfalls dahingehend zu verstehen, dass zuvor alle gesetzlichen Vergütungsbestimmungen Geltung besaßen; eine Verpflichtung zur Berücksichtigung (auch) des - seinerzeit - autonomen Satzungsrechts der KÄV kann der Entscheidung nicht entnommen werden.
- BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 14/99 R
Honorierung bei Behandlung von heilfürsorgeberechtigten Personen, unentgeltliche …
Da die Krankenkassen an dieser Aufgabe weder nach dem bis 31. Dezember 1988 geltenden Recht der RVO mitwirkten noch nach dem SGB V daran beteiligt sind (§ 368n Abs. 2 Satz 4 RVO bzw § 75 Abs. 3 Satz 1 SGB V), handelt es sich nicht um eine Angelegenheit des Kassen(zahn)arztrechts im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 SGG, sondern um eine solche der Zahnärzte im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 2 SGG idF des Psychotherapeutengesetzes vom 16. Juni 1998 (…so schon BSGE 71, 285 = SozR 3-2500 § 75 Nr. 3; SozR 3-2500 § 75 Nr. 9 S 37;… für das Recht der RVO BSG SozR 1500 § 12 Nr. 4).Nach dem Urteil vom 14. Mai 1997 (BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 9) schließlich finden auf die Vergütungsansprüche einer KZÄV gegen die Bundesrepublik die Regelungen des SGB V zur Punktwertabsenkung über § 75 Abs. 3 Satz 2 SGB V entsprechende Anwendung.
- BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 21/06 R
Besetzung der Spruchkörper mit ehrenamtlichen Richtern in vertrags (zahn) …
Die Grundregel der Ausrichtung der Richterbank nach der Besetzung der zuständigen Verwaltungsstelle ist weiterhin dann nicht anwendbar, wenn Außenrechtsbeziehungen der K(Z)ÄV Gegenstand des Rechtsstreits sind (…s zB zum Streit zwischen KZÄV und KK: BSG SozR 3-5555 § 10 Nr. 1 S 2;… aaO, § 12 Nr. 5 S 23;… SozR 4-2500 § 87 Nr. 5 RdNr 4 mit paritätischer Besetzung; - zum Streit zwischen KZÄV und Bundesrepublik Deutschland: BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 9 S 37 und Nr. 11 S 48 mit rein-ärztlicher Besetzung betr das "kassenfreie" System der Versorgung von Bundeswehrangehörigen;… - zu Klagen der K ÄV gegen die Aufsichtsbehörde: BSGE 79, 105, 106 = SozR 3-2500 § 80 Nr. 2 S 10 f und BSGE 88, 193, 195 = SozR 3-2500 § 79a Nr. 1 S 4 mwN mit Ausrichtung der Besetzung danach, ob die Aufsichtsmaßnahme einen rein- ärztlich oder einen paritätisch zu fassenden Beschluss betrifft).
- LSG Bayern, 16.05.2007 - L 12 KA 255/05 Ergänzend ausgeführt wird, dass dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 14.05.1997 - 6 RKa 57/96 - deutlich zu entnehmen sei, dass § 75 Abs. 3 Satz 2 SGB V die Höhe des Ersatzkassenpunktwerts, der dem konkreten Leistungserbringer bei Erbringung der Leistungen an einem EK-Versicherten zu zahlen gewesen wäre, als allein maßgebend ansehe.
Zwar erscheint § 75 Abs. 3 S. 2 SGB V insoweit eindeutig, als der Punktwert, den die Beklagte für die an EK-Versicherten erbrachten Behandlungsleistungen auszahlt, maßgebend ist (BSG Urt. v. 14.05.1997 - 6 RKa 57/96 - SozR 3-2500 § 75 Nr. 9).
Entgegen der klägerischen Ansicht vermag der Senat für eine solche Auslegung dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 14.05.1997 (a.a.O.) nichts zu entnehmen.
- BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 53/97 R
Bundesknappschaft - Nichtbeteiligung am Gesamtvertragssystem - Anwendung - …
Aus dem Senatsurteil vom 14. Mai 1997 - 6 RKa 57/96 - (BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 9) läßt sich kein gegenteiliges Ergebnis ableiten. - BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 50/00 R
Krankenkasse - Rückforderung - Gesamtvergütung - Spätaussiedler - rückwirkende …
Hätte sich der Gesetzgeber des BVFG dafür entschieden, Spätaussiedlern ähnlich wie Soldaten und Zivildienstleistenden Heilfürsorgeansprüche zuzubilligen und diesen Personenkreis entsprechend in die Regelung des § 75 Abs. 3 SGB V einbezogen (vgl dazu BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 9 und Nr. 11), könnte kein Zweifel bestehen, daß eine Rückabwicklung der Honorierung für durchgeführte Behandlungen ausgeschlossen wäre, wenn Spätaussiedler rückwirkend Mitglied einer KK geworden sind. - LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1997 - L 11 Ka 3/97
Vertragsarztrecht
- Punktwertabsenkung für prothetische Leistungen (BSG vom 28.08.1996 - 6 RKa 89/95 - sowie vom 14.05.1997 - 6 RKa 57/96-).
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