Rechtsprechung
| BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
Honorarverteilungsmaßstab - Zulässigkeit - Honorarkontingent - Grenzwertfestlegung - Absenkungsausmaß - Kompetenz - Vorstand - Kassenärztliche Vereinigung - nachträgliche Benehmensherstellung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grenzwertfestlegung beim Honorarverteilungsmaßstab
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NZS 2000, 265 (Ls.)
Wird zitiert von ... (132)
- LSG Hessen, 17.09.2003 - L 7 KA 165/01 Auch das "Benehmen" mit den Verbänden der Krankenkassen sei hergestellt worden (§ 85 Abs. 4 Satz 2 SGB V), wobei dieses "Benehmen" auch noch nachträglich hergestellt werden könne, wenn den Kassenverbänden, die unverzüglich nach Erlass des Beschlusses von ihm Kenntnis erhalten hätten, noch die Möglichkeit zur nachträglichen Stellungnahme verblieben sei (unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 3. März 1999 - B 6 KA 15/98 R -).
Bei unterschiedlichen Mengenentwicklungen in verschiedenen fachgruppenbezogenen Honorarkontingenten (die vorliegend in zulässiger Weise festgelegt worden seien) müssten zwangsläufig die gleichen Leistungen in unterschiedlichen vertragsärztlichen Fachgebieten verschieden hoch vergütet werden (unter Hinweis auf BSG, Urteile vom 3. März 1999 - B 6 KA 56/97 R - und - B 6 KA 15/98 R -).
Grundsätzlich macht dies erforderlich, dass die Verbände der Krankenkassen vor der Beschlussfassung über den HVM zu diesem Stellung nehmen und eventuell vorgebrachte Bedenken in die Entscheidungsfindung Eingang finden können; zulässig ist jedoch auch ein "nachgeholtes" Herstellen des Benehmens, wie höchstrichterlich entschieden worden ist (vgl. hierzu näher BSG, Urt. vom 3. März 1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 …sowie Urt. vom 24. August 1994 - 6 RKa 15/93 - SozR 3-2500 § 85 Nr. 7 …und Urt. vom 7. Februar 1996 - 6 RKa 68/94 - SozR 3-2500 § 85 Nr. 11).
Die Grenze rückwirkender Inkraftsetzung liegt jedoch darin, dass gezielt steuernd wirkende Honorarverteilungsregelungen, die einer Vermeidung der übermäßigen Ausdehnung der Tätigkeit eines Arztes dienen sollen, den betroffenen Ärzten rechtzeitig bekannt sein müssen, damit diese sich hierauf einstellen können (vgl. BSG, Urt. vom 3. März 1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
1.) Bezüglich der Honorarverteilungsregelungen im HVM ist höchstrichterlich anerkannt, dass im Rahmen der Honorarverteilung in der Weise differenziert werden darf, dass bei höheren Fallwerten der volle Punktwert nur für Leistungen bis zu einem bestimmten Fallwert gewährt und die Vergütung für darüber hinausgehende Leistungen abgesenkt wird; dabei darf die abschließende Festlegung des Grenzwertes für den vollen Punktwert und das Ausmaß der Absenkung dem Vorstand überlassen werden, vgl. BSG, Urt. vom 3. März 1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31.
Die Festschreibung von Honorarkontingenten durch die Bildung von Honorartöpfen ist als sachgerecht anzusehen, wenn damit das Ziel verfolgt wird, die gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütung an die Vertragsärzte weiterzugeben und zugleich zu vermeiden, dass eine unterschiedliche Mengendynamik in den verschiedenen Bereichen das Honorargefüge ungerechtfertigt zu Gunsten einzelner und zu Lasten anderer Arztgruppen beziehungsweise Leistungsbereiche beeinflusst (vgl. BSG, Urteil vom 3. März 1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
Dies gilt auch für die Bildung unterschiedlicher Punktwertquoten, die mit einer unterschiedlichen Honorierung innerhalb der Fallwerte verbunden sind, indem ein begrenzter Basiswert nach einem höheren Punktwert, darüber hinausgehende Leistungen jedoch nur nach Maßgabe der verbleibenden Restvergütung honoriert werden (vgl. BSG, Urt. vom 3. März 1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …
Trotzdem war das Benehmen hergestellt; denn dafür reicht es aus, dass die Krankenkassen-Verbände über eine beabsichtigte oder beschlossene HVM-Regelung informiert werden und sich nicht innerhalb der gesetzten bzw einer angemessenen Zeit äußern (vgl die Rechtsprechung des Senats, s zB BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 S 235 mwN). - LSG Hessen, 26.02.2003 - L 7 KA 707/00
Vertragsarzt - Radiologe - Begründung - Honorarbescheid - …
Grundsätzlich macht dies erforderlich, dass die Verbände der Krankenkassen vor der Beschlussfassung über den HVM zu diesem Stellung nehmen und eventuell vorgebrachte Bedenken in die Entscheidungsfindung Eingang finden können; zulässig ist jedoch auch ein "nachgeholtes" Herstellen des Benehmens, wie höchstrichterlich entschieden worden ist (vgl. hierzu näher BSG, Urt. vom 3.3.1999 -- B 6 KA 15/98 R -- SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 …sowie Urt. vom 24.8.1994 -- 6 RKa 15/93 -- SozR 3-2500 § 85 Nr. 7 …und Urt. vom 7.2.1996 -- 6 RKa 68/94 -- SozR 3-2500 § 85 Nr. 11).Die Grenze rückwirkender Inkraftsetzung liegt jedoch darin, dass gezielt steuernd wirkende Honorarverteilungsregelungen, die einer Vermeidung der übermäßigen Ausdehnung der Tätigkeit eines Arztes dienen sollen, den betroffenen Ärzten rechtzeitig bekannt sein müssen, damit diese sich hierauf einstellen können (vgl. BSG, Urt. vom 3.3.1999 -- B 6 KA 15/98 R -- SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
Im Zusammenhang mit den Honorarverteilungsregelungen im HVM ist höchstrichterlich anerkannt, dass im Rahmen der Honorarverteilung in der Weise differenziert werden darf, dass bei höheren Fallwerten der volle Punktwert nur für Leistungen bis zu einem bestimmten Fallwert gewährt und die Vergütung für darüber hinausgehende Leistungen abgesenkt wird; dabei darf die abschließende Festlegung des Grenzwertes für den vollen Punktwert und das Ausmaß der Absenkung dem Vorstand überlassen werden (vgl. BSG, Urt. vom 3.3.1999 -- B 6 KA 15/98 R -- SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
§ 85 Abs. 4 SGB 5 berechtigt die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Honorarverteilung nach festen, arztgruppenbezogenen Kontingenten vorzunehmen wie auch gesonderte Vergütungskontingente für bestimmte Leistungen zu bilden, wie die Rechtsprechung ausdrücklich anerkannt hat (vgl. BSG, Urt. vom 8.3.2000 -- B 6 KA 7/99 R -- SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
Die Festschreibung von Honorarkontingenten durch die Bildung von Honorartöpfen ist als sachgerecht anzusehen, wenn damit das Ziel verfolgt wird, die gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütung an die Vertragsärzte weiterzugeben und zugleich zu vermeiden, dass eine unterschiedliche Mengendynamik in den verschiedenen Bereichen das Honorargefüge ungerechtfertigt zu Gunsten einzelner und zu Lasten anderer Arztgruppen beziehungsweise Leistungsbereiche beeinflusst (vgl. BSG, Urteil vom 3.3.1999 -- B 6 KA 15/98 R -- SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
Dies gilt auch für die Bildung unterschiedlicher Punktwertquoten, die mit einer unterschiedlichen Honorierung innerhalb der Fallwerte verbunden sind, indem ein begrenzter Basiswert nach einem höheren Punktwert, darüber hinausgehende Leistungen jedoch nur nach Maßgabe der verbleibenden Restvergütung honoriert werden (vgl. BSG, Urt. vom 3.3.1999 -- B 6 KA 15/98 R -- SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
- LSG Hessen, 29.01.2003 - L 7 KA 1105/01
Vertragsarzt (hier: Facharzt für Radiologie) - Begründung - Honorarbescheid - …
Grundsätzlich macht dies erforderlich, dass die Verbände der Krankenkassen vor der Beschlussfassung über den HVM zu diesem Stellung nehmen und eventuell vorgebrachte Bedenken in die Entscheidungsfindung Eingang finden können; zulässig ist jedoch auch ein "nachgeholtes" Herstellen des Benehmens, wie höchstrichterlich entschieden worden ist (vgl. hierzu näher BSG, Urt. vom 3.3.1999 -- B 6 KA 15/98 R -- SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 …sowie Urt. vom 24.8.1994 -- 6 RKa 15/93 -- SozR 3-2500 § 85 Nr. 7 …und Urt. vom 7.2.1996 -- 6 RKa 68/94 -- SozR 3-2500 § 85 Nr. 11).Die Grenze rückwirkender Inkraftsetzung liegt jedoch darin, dass gezielt steuernd wirkende Honorarverteilungsregelungen, die einer Vermeidung der übermäßigen Ausdehnung der Tätigkeit eines Arztes dienen sollen, den betroffenen Ärzten rechtzeitig bekannt sein müssen, damit diese sich hierauf einstellen können (vgl. BSG, Urt. vom 3.3.1999 -- B 6 KA 15/98 R -- SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
1.) Im Zusammenhang mit den Honorarverteilungsregelungen im HVM ist höchstrichterlich anerkannt, dass im Rahmen der Honorarverteilung in der Weise differenziert werden darf, dass bei höheren Fallwerten der volle Punktwert nur für Leistungen bis zu einem bestimmten Fallwert gewährt und die Vergütung für darüber hinausgehende Leistungen abgesenkt wird; dabei darf die abschließende Festlegung des Grenzwertes für den vollen Punktwert und das Ausmaß der Absenkung dem Vorstand überlassen werden (vgl. BSG, Urt. vom 3.3.1999 -- B 6 KA 15/98 R -- SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
§ 85 Abs. 4 SGB V berechtigt die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Honorarverteilung nach festen, arztgruppenbezogenen Kontingenten vorzunehmen wie auch gesonderte Vergütungskontingente für bestimmte Leistungen zu bilden, wie die Rechtsprechung ausdrücklich anerkannt hat (vgl. BSG, Urt. vom 8.3.2000 -- B 6 KA 7/99 R -- SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
Die Festschreibung von Honorarkontingenten durch die Bildung von Honorartöpfen ist als sachgerecht anzusehen, wenn damit das Ziel verfolgt wird, die gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütung an die Vertragsärzte weiterzugeben und zugleich zu vermeiden, dass eine unterschiedliche Mengendynamik in den verschiedenen Bereichen das Honorargefüge ungerechtfertigt zu Gunsten einzelner und zu Lasten anderer Arztgruppen beziehungsweise Leistungsbereiche beeinflusst (vgl. BSG, Urteil vom 3.3.1999 -- B 6 KA 15/98 R -- SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
Dies gilt auch für die Bildung unterschiedlicher Punktwertquoten, die mit einer unterschiedlichen Honorierung innerhalb der Fallwerte verbunden sind, indem ein begrenzter Basiswert nach einem höheren Punktwert, darüber hinausgehende Leistungen jedoch nur nach Maßgabe der verbleibenden Restvergütung honoriert werden (vgl. BSG, Urt. vom 3.3.1999 -- B 6 KA 15/98 R -- SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
- LSG Hessen, 26.02.2003 - L 7 KA 1187/01 Grundsätzlich macht dies erforderlich, dass die Verbände der Krankenkassen vor der Beschlussfassung über den HVM zu diesem Stellung nehmen und eventuell vorgebrachte Bedenken in die Entscheidungsfindung Eingang finden können; zulässig ist jedoch auch ein "nachgeholtes" Herstellen des Benehmens, wie höchst-richterlich entschieden worden ist (vgl. hierzu näher BSG, Urt. vom 3.3.1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 …sowie Urt. vom 24.8.1994 - 6 RKa 15/93 - SozR 3-2500 § 85 Nr. 7 …und Urt. vom 7.2.1996 - 6 RKa 68/94 - SozR 3-2500 § 85 Nr. 11).
Die Grenze rückwirkender Inkraftsetzung liegt jedoch darin, dass gezielt steuernd wirkende Honorarverteilungsregelungen, die einer Vermeidung der übermäßigen Ausdehnung der Tätigkeit eines Arztes dienen sollen, den betroffenen Ärzten rechtzeitig bekannt sein müssen, damit diese sich hierauf einstellen können (vgl. BSG, Urt. vom 3.3.1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
Im Zusammenhang mit den Honorarverteilungsregelungen im HVM ist höchstrichterlich anerkannt, dass im Rahmen der Honorarverteilung in der Weise differenziert werden darf, dass bei höheren Fallwerten der volle Punktwert nur für Leistungen bis zu einem bestimmten Fallwert gewährt und die Vergütung für darüber hinausgehende Leistungen abgesenkt wird; dabei darf die abschließende Festlegung des Grenzwertes für den vollen Punktwert und das Ausmaß der Absenkung dem Vorstand überlassen werden (vgl. BSG, Urt. vom 3.3.1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
§ 85 Abs. 4 SGB 5 berechtigt die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Honorarverteilung nach festen, arztgruppenbezogenen Kontingenten vorzunehmen wie auch gesonderte Vergütungskontingente für bestimmte Leistungen zu bilden, wie die Rechtsprechung ausdrücklich anerkannt hat (vgl. BSG, Urt. vom 8.3.2000 - B 6 KA 7/99 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
Die Festschreibung von Honorarkontingenten durch die Bildung von Honorartöpfen ist als sachgerecht anzusehen, wenn damit das Ziel verfolgt wird, die gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütung an die Vertragsärzte weiterzugeben und zugleich zu vermeiden, dass eine unterschiedliche Mengendynamik in den verschiedenen Bereichen das Honorargefüge ungerechtfertigt zu Gunsten einzelner und zu Lasten anderer Arztgruppen beziehungsweise Leistungsbereiche beeinflusst (vgl. BSG, Urteil vom 3.3.1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
Dies gilt auch für die Bildung unterschiedlicher Punktwertquoten, die mit einer unterschiedlichen Honorierung innerhalb der Fallwerte verbunden sind, indem ein begrenzter Basiswert nach einem höheren Punktwert, darüber hinausgehende Leistungen jedoch nur nach Maßgabe der verbleibenden Restvergütung honoriert werden (vgl. BSG, Urt. vom 3.3.1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
- LSG Hessen, 26.02.2003 - L 7 KA 1441/00 Grundsätzlich macht dies erforderlich, dass die Verbände der Krankenkassen vor der Beschlussfassung über den HVM zu diesem Stellung nehmen und eventuell vorgebrachte Bedenken in die Entscheidungsfindung Eingang finden können; zulässig ist jedoch auch ein "nachgeholtes" Herstellen des Benehmens, wie höchst-richterlich entschieden worden ist (vgl. hierzu näher BSG, Urt. vom 3.3.1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 …sowie Urt. vom 24.8.1994 - 6 RKa 15/93 - SozR 3-2500 § 85 Nr. 7 …und Urt. vom 7.2.1996 - 6 RKa 68/94 - SozR 3-2500 § 85 Nr. 11).
Die Grenze rückwirkender Inkraftsetzung liegt jedoch darin, dass gezielt steuernd wirkende Honorarverteilungsregelungen, die einer Vermeidung der übermäßigen Ausdehnung der Tätigkeit eines Arztes dienen sollen, den betroffenen Ärzten rechtzeitig bekannt sein müssen, damit diese sich hierauf einstellen können (vgl. BSG, Urt. vom 3.3.1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
Im Zusammenhang mit den Honorarverteilungsregelungen im HVM ist höchstrichterlich anerkannt, dass im Rahmen der Honorarverteilung in der Weise differenziert werden darf, dass bei höheren Fallwerten der volle Punktwert nur für Leistungen bis zu einem bestimmten Fallwert gewährt und die Vergütung für darüber hinausgehende Leistungen abgesenkt wird; dabei darf die abschließende Festlegung des Grenzwertes für den vollen Punktwert und das Ausmaß der Absenkung dem Vorstand überlassen werden (vgl. BSG, Urt. vom 3.3.1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
§ 85 Abs. 4 SGB 5 berechtigt die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Honorarverteilung nach festen, arztgruppenbezogenen Kontingenten vorzunehmen wie auch gesonderte Vergütungskontingente für bestimmte Leistungen zu bilden, wie die Rechtsprechung ausdrücklich anerkannt hat (vgl. BSG, Urt. vom 8.3.2000 - B 6 KA 7/99 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
Die Festschreibung von Honorarkontingenten durch die Bildung von Honorartöpfen ist als sachgerecht anzusehen, wenn damit das Ziel verfolgt wird, die gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütung an die Vertragsärzte weiterzugeben und zugleich zu vermeiden, dass eine unterschiedliche Mengendynamik in den verschiedenen Bereichen das Honorargefüge ungerechtfertigt zu Gunsten einzelner und zu Lasten anderer Arztgruppen beziehungsweise Leistungsbereiche beeinflusst (vgl. BSG, Urteil vom 3.3.1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
Dies gilt auch für die Bildung unterschiedlicher Punktwertquoten, die mit einer unterschiedlichen Honorierung innerhalb der Fallwerte verbunden sind, indem ein begrenzter Basiswert nach einem höheren Punktwert, darüber hinausgehende Leistungen jedoch nur nach Maßgabe der verbleibenden Restvergütung honoriert werden (vgl. BSG, Urt. vom 3.3.1999 B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
- LSG Hessen, 26.02.2003 - L 7 KA 1373/01 Grundsätzlich macht dies erforderlich, dass die Verbände der Krankenkassen vor der Beschlussfassung über den HVM zu diesem Stellung nehmen und eventuell vorgebrachte Bedenken in die Entscheidungsfindung Eingang finden können; zulässig ist jedoch auch ein "nachgeholtes" Herstellen des Benehmens, wie höchst-richterlich entschieden worden ist (vgl. hierzu näher BSG, Urt. vom 3.3.1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 …sowie Urt. vom 24.8.1994 - 6 RKa 15/93 - SozR 3-2500 § 85 Nr. 7 …und Urt. vom 7.2.1996 - 6 RKa 68/94 - SozR 3-2500 § 85 Nr. 11).
Die Grenze rückwirkender Inkraftsetzung liegt jedoch darin, dass gezielt steuernd wirkende Honorarverteilungsregelungen, die einer Vermeidung der übermäßigen Ausdehnung der Tätigkeit eines Arztes dienen sollen, den betroffenen Ärzten rechtzeitig bekannt sein müssen, damit diese sich hierauf einstellen können (vgl. BSG, Urt. vom 3.3.1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
Im Zusammenhang mit den Honorarverteilungsregelungen im HVM ist höchstrichterlich anerkannt, dass im Rahmen der Honorarverteilung in der Weise differenziert werden darf, dass bei höheren Fallwerten der volle Punktwert nur für Leistungen bis zu einem bestimmten Fallwert gewährt und die Vergütung für darüber hinausgehende Leistungen abgesenkt wird; dabei darf die abschließende Festlegung des Grenzwertes für den vollen Punktwert und das Ausmaß der Absenkung dem Vorstand überlassen werden (vgl. BSG, Urt. vom 3.3.1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
§ 85 Abs. 4 SGB 5 berechtigt die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Honorarverteilung nach festen, arztgruppenbezogenen Kontingenten vorzunehmen wie auch gesonderte Vergütungskontingente für bestimmte Leistungen zu bilden, wie die Rechtsprechung ausdrücklich anerkannt hat (vgl. BSG, Urt. vom 8.3.2000 - B 6 KA 7/99 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
Die Festschreibung von Honorarkontingenten durch die Bildung von Honorartöpfen ist als sachgerecht anzusehen, wenn damit das Ziel verfolgt wird, die gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütung an die Vertragsärzte weiterzugeben und zugleich zu vermeiden, dass eine unterschiedliche Mengendynamik in den verschiedenen Bereichen das Honorargefüge ungerechtfertigt zu Gunsten einzelner und zu Lasten anderer Arztgruppen beziehungsweise Leistungsbereiche beeinflusst (vgl. BSG, Urteil vom 3.3.1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
Dies gilt auch für die Bildung unterschiedlicher Punktwertquoten, die mit einer unterschiedlichen Honorierung innerhalb der Fallwerte verbunden sind, indem ein begrenzter Basiswert nach einem höheren Punktwert, darüber hinausgehende Leistungen jedoch nur nach Maßgabe der verbleibenden Restvergütung honoriert werden (vgl. BSG, Urt. vom 3.3.1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3 2500 § 85 Nr. 31).
- LSG Hessen, 17.09.2003 - L 7 KA 1104/01
Vertragsarzt - Honorarbescheid - Begründung - Einheitlicher Bewertungsmaßstab …
Grundsätzlich macht dies erforderlich, dass die Verbände der Krankenkassen vor der Beschlussfassung über den HVM zu diesem Stellung nehmen und eventuell vorgebrachte Bedenken in die Entscheidungsfindung Eingang finden können; zulässig ist jedoch auch ein "nachgeholtes" Herstellen des Benehmens, wie höchstrichterlich entschieden worden ist (vgl. hierzu näher BSG, Urt. vom 3. März 1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 …sowie Urt. vom 24. August 1994 - 6 RKa 15/93 - SozR 3-2500 § 85 Nr. 7 …und Urt. vom 7. Februar 1996 - 6 RKa 68/94 - SozR 3-2500 § 85 Nr. 11).Die Grenze rückwirkender Inkraftsetzung liegt jedoch darin, dass gezielt steuernd wirkende Honorarverteilungsregelungen, die einer Vermeidung der übermäßigen Ausdehnung der Tätigkeit eines Arztes dienen sollen, den betroffenen Ärzten rechtzeitig bekannt sein müssen, damit diese sich hierauf einstellen können (vgl. BSG, Urt. vom 3. März 1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
1.) Bezüglich der Honorarverteilungsregelungen im HVM ist höchstrichterlich anerkannt, bei der Honorarverteilung dürfe in der Weise differenziert werden, dass bei höheren Fallwerten der volle Punktwert nur für Leistungen bis zu einem bestimmten Fallwert gewährt und die Vergütung für darüber hinausgehende Leistungen abgesenkt wird; dabei darf die abschließende Festlegung des Grenzwertes für den vollen Punktwert und das Ausmaß der Absenkung dem Vorstand überlassen werden (vgl. BSG, Urt. vom 3. März 1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
§ 85 Abs. 4 SGB V berechtigt die KVen, die Honorarverteilung nach festen, arztgruppenbezogenen Kontingenten vorzunehmen und auch gesonderte Vergütungskontingente für bestimmte Leistungen zu bilden, wie die Rechtsprechung ausdrücklich anerkannt hat (vgl. BSG, Urt. vom 8. März 2000 - B 6 KA 7/99 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31); § 85 Abs. 4 Satz 5 SGB V lässt eine nach Arztgruppen unterschiedliche Verteilung ausdrücklich zu.
Die Festschreibung von Honorarkontingenten durch die Bildung von Honorartöpfen ist als sachgerecht anzusehen, wenn damit das Ziel verfolgt wird, die gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütung an die Vertragsärzte weiterzugeben und zugleich zu vermeiden, dass eine unterschiedliche Mengendynamik in den verschiedenen Bereichen das Honorargefüge ungerechtfertigt zu Gunsten einzelner und zu Lasten anderer Arztgruppen beziehungsweise Leistungsbereiche beeinflusst (vgl. BSG, Urteil vom 3. März 1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
Dies gilt auch für die Bildung unterschiedlicher Punktwertquoten, die mit einer unterschiedlichen Honorierung innerhalb der Fallwerte verbunden sind, indem ein begrenzter Basiswert nach einem höheren Punktwert, darüber hinausgehende Leistungen jedoch nur nach Maßgabe der verbleibenden Restvergütung honoriert werden (vgl. BSG, Urt. vom 3. März 1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
- BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 30/01 R
Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf - Zuordnung - …
Bei der Beurteilung der Bildung von Honorartöpfen kommt der Bestimmung des § 85 Abs. 4 Satz 3 SGB V zentrale Bedeutung zu (vgl - grundlegend - BSGE 73, 131, 135 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 4 S 23 und BSGE 83, 1, 2 f = SozR 3-2500 § 85 Nr. 26 S 183, s zB auch BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 S 236 f und Nr. 38 S 310 f, jeweils mwN).Die Vorschrift ist aber - wie der Senat wiederholt ausgeführt hat (vgl BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 aaO und Nr. 38 aaO) - nicht notwendigerweise dahin zu verstehen, dass die Leistungen nach ihrer Art und ihrem Umfang stets gleichmäßig, dh mit einem für alle Leistungen einheitlichen Punktwert, honoriert werden müssten.
Die Beklagte durfte das Ziel verfolgen, die in § 71 Abs. 1 (bis 31. Dezember 1999 noch ohne Satz 2) und § 85 Abs. 3 bis 3c SGB V normierten Obergrenzen für Erhöhungen der Gesamtvergütungen möglichst gleichmäßig auf die verschiedenen Arztgruppen bzw Leistungsbereiche "herunterzubrechen" und so diese Gruppen bzw Bereiche gleichmäßig zu belasten (…vgl dazu zB BSGE 83, 1, 3 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 26 S 184 f; BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 S 237).
- LSG Hessen, 26.02.2003 - L 7 KA 723/00
Vertragsarzt - Pathologe - Begründung - Honorarbescheid - …
Grundsätzlich macht dies erforderlich, dass die Verbände der Krankenkassen vor der Beschlussfassung über den HVM zu diesem Stellung nehmen und eventuell vorgebrachte Bedenken in die Entscheidungsfindung Eingang finden können; zulässig ist jedoch auch ein "nachgeholtes" Herstellen des Benehmens, wie höchstrichterlich entschieden worden ist (vgl. hierzu näher BSG, Urt. vom 3.3.1999 -- B 6 KA 15/98 R -- SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 …sowie Urt. vom 24.8.1994 -- 6 RKa 15/93 -- SozR 3-2500 § 85 Nr. 7 …und Urt. vom 7.2.1996 -- 6 RKa 68/94 -- SozR 3-2500 § 85 Nr. 11).Die Grenze rückwirkender Inkraftsetzung liegt jedoch darin, dass gezielt steuernd wirkende Honorarverteilungsregelungen, die einer Vermeidung der übermäßigen Ausdehnung der Tätigkeit eines Arztes dienen sollen, den betroffenen Ärzten rechtzeitig bekannt sein müssen, damit diese sich hierauf einstellen können (vgl. BSG, Urt. vom 3.3.1999 -- B 6 KA 15/98 R -- SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
Im Zusammenhang mit den Honorarverteilungsregelungen im HVM ist höchstrichterlich anerkannt, dass im Rahmen der Honorarverteilung in der Weise differenziert werden darf, dass bei höheren Fallwerten der volle Punktwert nur für Leistungen bis zu einem bestimmten Fallwert gewährt und die Vergütung für darüber hinausgehende Leistungen abgesenkt wird; dabei darf die abschließende Festlegung des Grenzwertes für den vollen Punktwert und das Ausmaß der Absenkung dem Vorstand überlassen werden (vgl. BSG, Urt. vom 3.3.1999 -- B 6 KA 15/98 R -- SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
§ 85 Abs. 4 SGB 5 berechtigt die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Honorarverteilung nach festen, arztgruppenbezogenen Kontingenten vorzunehmen wie auch gesonderte Vergütungskontingente für bestimmte Leistungen zu bilden, wie die Rechtsprechung ausdrücklich anerkannt hat (vgl. BSG, Urt. vom 8.3.2000 -- B 6 KA 7/99 R -- SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
Die Festschreibung von Honorarkontingenten durch die Bildung von Honorartöpfen ist als sachgerecht anzusehen, wenn damit das Ziel verfolgt wird, die gesetzliche Budgetierung der Gesamtvergütung an die Vertragsärzte weiterzugeben und zugleich zu vermeiden, dass eine unterschiedliche Mengendynamik in den verschiedenen Bereichen das Honorargefüge ungerechtfertigt zu Gunsten einzelner und zu Lasten anderer Arztgruppen beziehungsweise Leistungsbereiche beeinflusst (vgl. BSG, Urteil vom 3.3.1999 -- B 6 KA 15/98 R -- SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
Dies gilt auch für die Bildung unterschiedlicher Punktwertquoten, die mit einer unterschiedlichen Honorierung innerhalb der Fallwerte verbunden sind, indem ein begrenzter Basiswert nach einem höheren Punktwert, darüber hinausgehende Leistungen jedoch nur nach Maßgabe der verbleibenden Restvergütung honoriert werden (vgl. BSG, Urt. vom 3.3.1999 -- B 6 KA 15/98 R -- SozR 3-2500 § 85 Nr. 31).
- LSG Hessen, 16.12.2003 - L 7 KA 536/02
Vertragsarzt - Honorarbescheid - Begründung - Einheitlicher Bewertungsmaßstab …
- LSG Hessen, 17.09.2003 - L 7 KA 1128/01
- LSG Hessen, 16.10.2002 - L 7 KA 721/00
Vertragsarzt - Begründung - Honorarbescheid - Honorarverteilungsmaßstab - …
- LSG Hessen, 26.03.2003 - L 7 KA 921/01
Vertragsarzt (hier: Facharzt für Radiologie) - Begründung - Honorarbescheid - …
- BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R
Honorarverteilungsmaßstab - Individualbudget mit individueller Honorarobergrenze …
- BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 7/99 R
Praxisbudgets der Kassenärztlichen Vereinigung, Gestaltungsfreiheit bei der …
- BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 54/00 R
Kassenärztliche Vereinigung - Satzungsbestimmung - Rechtswidrigkeit - Arzt - …
- BSG, 24.09.2003 - B 6 KA 41/02 R
Honorarverteilungsmaßstab - Regelung über Vergütung bestimmter Leistungen mit …
- BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 1/09 R
Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilungsregelung - Schutz der Praxen mit …
- BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 47/00 R
Kassenärztliche Vereinigung - Ermittlung - Fallpunktzahlen für …
- LSG Hessen, 28.12.2007 - L 6/7 KA 134/03
Kassenärztliche Vereinigung - Begründung und hinreichende Bestimmung - …
- BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 76/03 R
Honorarverteilungsregelung - Ausrichtung auf umfassende Umsatzbegrenzung - …
- BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 5/04 R
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Arztgruppen - keine …
- VerfGH Bayern, 14.11.2003 - 8-VII-02
Honorarverteilungsmaßstab der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns
- BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 63/98 R
Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - individuelle …
- BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 46/05 R
Laborärzte - keine Verletzung in ihren Rechten durch Neuregelung der Vergütung …
- BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 39/98 R
Neue Laboruntersuchungsverfahren als neue Untersuchungsmethoden iS. des § …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …
- BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 5/01 R
Honorarverteilungsmaßstab - Honorarbegrenzungsregelung - Berücksichtigung der …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 40/03 R
Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für …
- BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 13/00 R
Laborarzt - Honorarverteilungsregelung - Vergütung aller Leistungen des …
- BSG, 26.06.2002 - B 6 KA 28/01 R
Auswirkungen der Auflösung einer fachübergreifenden Gemeinschaftspraxis auf …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 29/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- SG Frankfurt/Main, 05.05.2004 - S 27 KA 4405/02
Reform der ärztlichen Pensionskasse hat Bestand
- BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 58/98 R
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Ausgleich - …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 50/02 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 42/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 30/08 R
Vertragsärztliche Versorgung - Aufrechnung gegen Honoraransprüche - Bestimmung …
- BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 42/05 R
Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Aufnahme von …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 28/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 34/98 R
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - EDV-Abrechnung - …
- BSG, 26.06.2002 - B 6 KA 29/01 R
Korrektur unrichtiger Honorarbescheide
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 12/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 30/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 13/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 36/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 4/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 38/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 9/04 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 39/03 R
Ermächtigungsgrundlage für Honorarverteilungsmaßstäbe und für Einheitlichen …
- SG Marburg, 30.01.2008 - S 12 KA 12/07
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Ermächtigung des …
- SG Marburg, 17.06.2009 - S 12 KA 278/07
Honorarverteilungsvertrag - Internistin mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie - …
- SG Marburg, 17.06.2009 - S 12 KA 169/08
Kassenärztliche Vereinigung - keine Berechtigung zur Aufrechnung von …
- BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Erhöhung der Fallpunktzahl einer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2002 - L 11 KA 50/00
Vertragsarztrecht
- BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 48/05 R
Zulässigkeit der Neuregelung der Vergütung von Laborleistungen ab 1.7.1999 in der …
- SG Dresden, 17.12.2003 - S 15 KA 378/02
- BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 47/05 R
Zulässigkeit der Neuregelung der Vergütung von Laborleistungen ab 1.7.1999 in der …
- LSG Bayern, 25.10.2000 - L 12 KA 53/99
- BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 7/03 R
Honorarverteilungsmaßstäbe - BSG: Begrenzung auf 3 Prozent Wachstum für …
- SG Marburg, 30.01.2008 - S 12 KA 49/07
Kassenärztliche Vereinigung - Festsetzung des Honoraranspruchs - Zuerkennung …
- LSG Bayern, 29.08.2001 - L 12 KA 62/00
- SG Marburg, 06.02.2008 - S 12 KA 1271/05
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - doppeltes …
- SG Marburg, 08.10.2008 - S 12 KA 84/08
Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit der abgestaffelten Vergütung bei …
- SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 235/07
Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - Einbeziehung probatorischer …
- BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 40/02 R
Honorarverteilungsmaßstäbe - BSG: Begrenzung auf 3 Prozent Wachstum für …
- SG Marburg, 30.01.2008 - S 12 KA 237/07
Kassenärztliche Vereinigung - Festsetzung - Regelleistungsvolumen - keine …
- SG Marburg, 20.02.2008 - S 12 KA 1392/05
Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Kinderarztpraxis mit …
- SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 18/07
Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - schmerztherapeutische …
- SG Marburg, 10.12.2008 - S 12 KA 527/07
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Abzug extrabudgetärer …
- LSG Hessen, 04.11.2009 - L 4 KA 99/08
Sonderregelung zum Regelleistungsvolumen
- BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 20/10 R
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Erhöhung der Fallpunktzahl eines …
- BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 45/05 R
Unechte Rückwirkung von Honorarbegrenzungsregelungen
- SG Marburg, 06.02.2008 - S 12 KA 249/07
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Ermächtigung des …
- SG Marburg, 20.02.2008 - S 12 KA 766/06
Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Kinderarztpraxis mit …
- SG Marburg, 21.05.2008 - S 12 KA 55/07
Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - schmerztherapeutische …
- SG Marburg, 27.08.2008 - S 12 KA 80/08
Honorarverteilungsvertrag - Fachgruppe mit atypischen Versorgungsbedarf - …
- SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 977/06
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Einbeziehung von probatorischen …
- SG Marburg, 30.01.2008 - S 12 KA 83/07
Zuerkennung einer Sonderregelung im Rahmen des versorgungsärztlichen …
- SG Marburg, 10.12.2008 - S 12 KA 12/08
Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Sonderregelung für …
- SG Marburg, 10.12.2008 - S 12 KA 162/07
Tätigkeit einer Gemeinschaftspraxis mit mehreren Fachärzten für Diagnostische …
- SG Marburg, 20.01.2010 - S 11 KA 225/08
Vertragsärztliche Versorgung - Fachgruppe der Fachärzte für Anästhesiologie - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2002 - L 11 KA 85/02
Vertragsarztrecht
- SG Düsseldorf, 17.04.2002 - S 33 KA 264/00
Vertragsarztrecht
- SG Düsseldorf, 10.07.2002 - S 33 KA 7/02
Vertragsarztrecht
- SG Marburg, 08.09.2010 - S 12 KA 172/10
Kassenärztliche Vereinigung - MKG-Chirurg - Honorarverteilung - abgestaffelte …
- SG Marburg, 08.09.2010 - S 12 KA 422/09
Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - keine Sonderregelung für …
- BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 16/01 B
Bildung fester Honorarkontingente bei Vertragsärzten
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2003 - L 3 KA 349/02
Vertragszahnarzt - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Vorbehalt - Korrektur - …
- BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 44/05 B
Abstellen auf Pressemitteilung bei Nichtvorliegen der Volltext-Fassung des …
- BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 18/10 R
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Erhöhung der Fallpunktzahl eines …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2003 - L 3 KA 348/02
- BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 42/03
- BSG, 19.12.2000 - B 6 KA 56/00 B
Honorarverteilungsmaßstab, Zulässigkeit von Härtefallregelungen durch die …
- LSG Hessen, 29.04.2009 - L 4 KA 76/08
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Ausgleichsregelung zur …
- BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 19/10 R
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Erhöhung der Fallpunktzahl eines …
- BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 5/06 B
Ausschluss der Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Vertragszahnärztlichen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2002 - L 11 KA 256/01
Vertragsarztrecht
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2003 - L 10 KA 67/02
Vertragsarztrecht
- LSG Sachsen, 18.10.2006 - L 1 KA 23/06
- LSG Sachsen, 18.10.2006 - L 1 KA 14/06
Rechtmäßigkeit eines Honorarverteilungsmaßstabes bei Zuschnitt der …
- LSG Hessen, 17.12.2003 - L 7 KA 1440/00
Vertragsärztliche Vergütung - ausreichende Ermächtigungsgrundlage für …
- LSG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - L 4 KA 7/05
Kassenzahnärztliche Vereinigung - Bildung von unterschiedlichen …
- LSG Sachsen, 29.08.2006 - L 1 KA 20/01
- LSG Sachsen, 02.04.2008 - L 1 KA 9/06
Vergütung HNO-ärztlicher Leistungen im Honorarverteilungsmaßstab der …
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 7 KA 42/04
Honorarverteilungsgerechtigkeit; Fachgruppe der Pneumologen
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2010 - L 7 KA 136/06
Honorarverteilungsgrechtigkeit; Arztgruppe der fachärztlichen Internisten; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2010 - L 7 KA 5/06
Honorarverteilungsgerechtigkeit; Arztgruppe der fachärztlichen Internisten; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2010 - L 7 KA 6/06
Honorarverteilungsgerechtigkeit; Arztgruppe der fachärztlichen Internisten; …
- LSG Hessen, 17.11.2011 - L 4 KA 74/10
Festsetzung des vertragsärztlichen Honorars unter Berücksichtigung einer …
- LSG Baden-Württemberg, 28.11.2001 - L 5 KA 3489/00
Rechtswidrigkeit von Honorartöpfen
- LSG Hessen, 17.12.2003 - L 7 KA 212/00
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2004 - L 11 KA 145/02
Vertragsarztrecht
- LSG Sachsen, 19.04.2006 - L 1 KA 10/03
- LSG Sachsen, 26.07.2006 - L 1 KA 21/01
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2007 - L 7 KA 260/03
Honorarverteilungsmaßstab; Teilbudgets; einheitlicher Bewertungsmaßstab; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 7 KA 45/04
Honorarverteilungsgerechtigkeit; Fachgruppe der Pneumologen
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 7 KA 137/06
Honorarverteilungsgerechtigkeit; Fachgruppe der Pneumologen
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 7 KA 3/07
Honorarverteilungsgerechtigkeit; Fachgruppe der Pneumologen
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - L 7 KA 84/06
Honorarverteilungsgerechtigkeit; Fachgruppe der Pneumologen
- LSG Baden-Württemberg, 31.05.2000 - L 5 KA 4234/99
Rechtmäßigkeit der Praxis- und Zusatzbudgets in der Vertragsärztlichen Versorgung
- SG Hannover, 20.03.2002 - S 10 Ka 1082/98
- LSG Rheinland-Pfalz, 07.04.2005 - L 5 KA 38/04
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1999 - L 11 KA 93/99
Vertragsarztrecht
- SG Marburg, 31.03.2010 - S 11 KA 98/09
Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Honorarverteilungsvertrag - …
- LSG Hessen, 27.09.2000 - L 7 KA 47/00
Besetzung des Gerichts mit ehrenamtlichen Richtern bei Angelegenheiten der Ärzte …
- SG Marburg, 19.07.2006 - S 12 KA 45/05
- SG Dortmund, 26.03.2002 - S 26 KA 19/01
Vertragsarztrecht
- LSG Baden-Württemberg, 10.07.2002 - L 5 KA 1914/01
- LSG Baden-Württemberg, 09.06.2004 - L 5 KA 759/03
Vertragsarzt - Honorarverteilungsmaßstab - Punktzahlobergrenze - Dialyseleistung …
- SG Berlin, 30.11.2011 - S 83 KA 199/10
Vertragsärztliche Vergütung - Honorarverteilungsvertrag (HVV) der …
- SG Marburg, 06.10.2010 - S 12 KA 734/08
Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Honorarverteilungsvertrag - Rechtswidrigkeit …
