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   BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 16/93   

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https://dejure.org/1994,1177
BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 16/93 (https://dejure.org/1994,1177)
BSG, Entscheidung vom 30.11.1994 - 6 RKa 16/93 (https://dejure.org/1994,1177)
BSG, Entscheidung vom 30. November 1994 - 6 RKa 16/93 (https://dejure.org/1994,1177)
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 38/91

    Krankenversicherung - Wirtschaftlichkeit - Grenzwert - Vertragsarzt -

    Auszug aus BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 16/93
    Die Kontrolle der Gerichte beschränkt sich hierbei auf die Prüfung, ob das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die Verwaltung die durch die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs ermittelten Grenzen eingehalten und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, daß im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl zB BSG SozR 2200 § 368n Nr. 38, S 124; SozR aaO Nr. 57, S 194; BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 14, S 84).
  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 23/93

    Begriff der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Durchschnittswerten; Vergleich der

    Auszug aus BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 16/93
    Diese Gesichtspunkte und das sich aus der Systematik der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Durchschnittswerten iS des § 106 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V ergebende Gebot der Berücksichtigung der medizinisch-ärztlichen Besonderheiten einer Praxis (vgl dazu im einzelnen das Urteil des Senats vom heutigen Tage - 6 RKa 23/93 -) lassen auch bei der Methode "Randlage in der Normalverteilung" eine starre Grenzwertfestlegung auf ein bestimmtes Maß der Standardabweichung nicht zu.
  • BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 8/14 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Überschreitung des Richtgrößenvolumens - Beratung

    (1) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats müssen die Prüfgremien ihre Ausführungen zum Vorliegen der Voraussetzungen für Maßnahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung derart verdeutlichen, dass im Rahmen der - in Folge von Beurteilungs- und Ermessensspielräumen eingeschränkten - gerichtlichen Überprüfung zumindest die zutreffende Anwendung der einschlägigen Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 1 RdNr 13; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 2 RdNr 11 - jeweils unter Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 25 S 139) .
  • BSG, 30.11.2016 - B 6 KA 29/15 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfgremien - Einzelleistungsvergleich - eingehende

    So steht ihnen bei der Festlegung des für das offensichtliche Missverhältnis maßgeblichen Grenzwertes ein - gerichtlich nur beschränkt überprüfbarer - Beurteilungsspielraum zu (stRspr, zB BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 1 RdNr 12; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 34 RdNr 41-42; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 35 RdNr 36) , weil die Festlegung auch bei Berücksichtigung aller relevanten Umstände eine wertende Entscheidung erfordert (BSGE 74, 70, 71 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 S 125; BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 25 S 139) .

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats müssen die Prüfgremien ihre Ausführungen zum Vorliegen der Voraussetzungen für Maßnahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung derart verdeutlichen, dass im Rahmen der - infolge von Beurteilungs- und Ermessensspielräumen eingeschränkten - gerichtlichen Überprüfung zumindest die zutreffende Anwendung der einschlägigen Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 1 RdNr 13; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 2 RdNr 11 - jeweils unter Hinweis auf BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 25 S 139; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 49 RdNr 58, 61) .

    Damit sie auf ihre sachliche Richtigkeit und Plausibilität hin überprüft werden können, müssen grundsätzlich auch die zur Festlegung des offensichtlichen Missverhältnisses und des entsprechenden Grenzwerts angestellten Erwägungen im Bescheid genannt werden oder zumindest für die Beteiligten und das Gericht erkennbar sein (BSGE 74, 70, 71 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 S 125; BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 25 S 139) .

  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 32/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - statistische Prüfmethode - Ausübung des

    Daher ist es erforderlich, dass auch die Prüfgremien ihre Ausführungen zum Vorliegen der Voraussetzungen für Maßnahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung in dem zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens ergehenden Bescheid derart verdeutlichen, dass im Rahmen der - in Folge von Beurteilungs- und Ermessensspielräumen der Gremien eingeschränkten - sozialgerichtlichen Überprüfung zumindest die zutreffende Anwendung der einschlägigen Beurteilungsmaßstäbe im Einzelfall erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl dazu zB BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 25 S 139 mwN; Engelmann in: von Wulffen, SGB X, 4. Aufl 2001, § 35 RdNr 7 mwN).
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