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   BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 69/96 R   

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BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 69/96 R (https://dejure.org/1998,985)
BSG, Entscheidung vom 28.01.1998 - B 6 KA 69/96 R (https://dejure.org/1998,985)
BSG, Entscheidung vom 28. Januar 1998 - B 6 KA 69/96 R (https://dejure.org/1998,985)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Durchschnittswerten - Praxisbesonderheit - kompensierende Einsparungen - Prüfungsfolge

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arzt - Honorar - Rentneranteil - Überweisung - Fachgruppenwerte - Überschreitung

  • Judicialis

    SGB V § 106 Abs 2 Satz 1 Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 106 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
    Vertragsärztliche Wirtschaftlichkeitsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 1/97

    Anerkennung kompensierender Einsparungen bei der vertragsärztlichen

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 69/96 R
    Falls der Mehraufwand bei dem Gesamtfallwert, bei Spartenwerten oder bei Einzelleistungswerten im Vergleich zum Durchschnittswert der Vergleichsgruppe in einem offensichtlichen Mißverhältnis steht, kann das Honorar gekürzt werden (vgl zuletzt BSG, Urteil vom 5. November 1997 - 6 RKa 1/97 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl zuletzt: Urteil vom 5. November 1997 - 6 RKa 1/97 -) kann ein Mehraufwand in einem Bereich der ärztlichen Behandlung/Verordnung nur dann durch anderweitige Einsparungen als kompensiert angesehen werden, wenn belegt bzw nachgewiesen ist, daß gerade durch den Mehraufwand die Einsparungen erzielt werden und daß diese Behandlungsart medizinisch gleichwertig sowie auch insgesamt kostensparend und damit wirtschaftlich ist.

    Er kann nämlich auch ohne förmliche Ausstellung von Überweisungen Patienten zum Aufsuchen von Fachärzten veranlassen (vgl Urteil des Senats vom 5. November 1997 - 6 RKa 1/97 -).

  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 18/92

    RLV 2009 - Verlangen Sie eine Offenlegung der Fallwertberechnung

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 69/96 R
    Die Nichteinhaltung der vom Senat in dem Urteil vom 9. März 1994 (BSGE 74, 70, 72 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 S 125 f) herausgestellten Prüfungsfolge führt nicht zwingend zur Rechtswidrigkeit des Kürzungsbescheides.

    Die statistischen Befunde bedürfen der Ergänzung durch medizinisch-ärztliche Gesichtspunkte (vgl zB BSGE 74, 70, 71 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 S 125 f; BSGE 76, 53, 56 f = SozR aaO Nr. 26 S 147 f).

  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 37/93

    Prüfung der Wirtschaftlichkeit ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 69/96 R
    Die statistischen Befunde bedürfen der Ergänzung durch medizinisch-ärztliche Gesichtspunkte (vgl zB BSGE 74, 70, 71 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 23 S 125 f; BSGE 76, 53, 56 f = SozR aaO Nr. 26 S 147 f).
  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 63/95

    Wahrung der Ausschlußfrist bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 69/96 R
    Es reicht vielmehr aus, wenn sich der Beschwerdeausschuß erkennbar mit den vorgetragenen Praxisbesonderheiten und den geltend gemachten Einsparungen in gründlicher und nachvollziehbarer Weise auseinandergesetzt und sie ggf berücksichtigt hat (vgl BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 39 S 217).
  • BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 3/92

    Krankenversicherung - Wirtschaftlichkeit - Schätzung - Unwirtschaftlicher

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 69/96 R
    Besteht ein Kausalzusammenhang zwischen Praxisbesonderheiten und Einsparungen nicht, ist festzustellen, ob hiervon unabhängig Einsparungen vorliegen, die sich anhand der Abrechnungsstatistik eindeutig belegen lassen oder aus anderen Gründen auf der Hand liegen (vgl BSGE 71, 194, 201 = SozR Nr. 3-2500 § 106 Nr. 15 S 93).
  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 52/96

    Bestimmung der Grenze zum offensichtlichen Mißverhältnis in der

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 69/96 R
    Da die Praxisbesonderheiten schon auf der ersten Stufe der Prüfung nach Durchschnittswerten zu berücksichtigen sind, können die Prüfgremien die Grenze zum offensichtlichen Mißverhältnis niedriger ansetzen, als dies nach den Maßstäben der früheren Rechtsprechung der Fall war (vgl BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 41).
  • BSG, 03.06.1987 - 6 RKa 24/86

    Kassenarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Honorarkürzung -

    Auszug aus BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 69/96 R
    Vielmehr muß dieses mit einem entsprechenden Patientenzuschnitt im Zusammenhang stehen, der zB durch eine spezifische Qualifikation des geprüften Arztes etwa aufgrund einer Zusatzbezeichnung bedingt sein kann (vgl BSG SozR 2200 § 368n Nr. 49 S 166).
  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 17/11 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - keine

    Dementsprechend erörtert der Senat den unterdurchschnittlichen Umfang der in eigener Praxis erbrachten physikalisch-medizinischen Leistungen erst unter dem Gesichtspunkt kompensierender Einsparungen (vgl BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 57 S 325; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 23 RdNr 29 f; ebenso BSG vom 8.5.1985 - 6 RKa 24/83 - Juris RdNr 21 iVm 25 = USK 85190 S 1014 f iVm 1016 mit erst nachrangiger Berücksichtigung; ebenso BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 43 S 238/239) .

    Im Übrigen ist die Abfolge der Prüfungsschritte in der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Durchschnittswerten nicht zwingend; auf welcher Stufe Abweichungen von der Typik der Vergleichsgruppe berücksichtigt werden, ist nicht strikt vorgegeben; unbedenklich können sie auch erst auf einer nachrangigen Stufe wie zB durch Belassung großzügiger Durchschnittsüberschreitungen berücksichtigt werden, wie der Senat bereits mehrfach ausgeführt hat (betr Bildung einer engeren Vergleichsgruppe vgl zB BSGE 50, 84, 87 = SozR 2200 § 368e Nr. 4 S 9 f; BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 36 S 202 f; BSG vom 11.12.2002 - B 6 KA 21/02 B - Juris RdNr 11; BSG SozR 4-1500 § 141 Nr. 1 RdNr 30; betr kompensierende Einsparungen und Praxisbesonderheiten vgl BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 43 S 238 f mwN; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 23 RdNr 29 f) .

  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 32/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - statistische Prüfmethode - Ausübung des

    Zwar darf nach der Rechtsprechung des Senats bei Arztgruppen mit engem Leistungsspektrum - wie es auch bei den kieferorthopädisch tätigen Zahnärzten vorliegt - eine Grenzziehung bereits bei Überschreitungen der Durchschnittswerte der Vergleichsgruppe um +40 % vorgenommen werden (so BSGE 62, 24, 30 = SozR 2200 § 368n Nr. 48 S 162; BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 41 S 225; SozR aaO Nr. 43 S 240; vgl Spellbrink, Wirtschaftlichkeitsprüfung im Kassenarztrecht, 1994, RdNr 595 und 603; Engelhard in Hauck/Noftz, SGB V, K § 106 RdNr 167 ff mwN).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 45/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Prüfung der Wirtschaftlichkeit bei

    Vielmehr bestehen selbst gegen Grenzwerte von unter +40 % keine Bedenken, wenn die Prüfgremien Besonderheiten der Praxis von vornherein mit berücksichtigt haben, es also um eine Grenzwertfestlegung geht, die erfolgt, nachdem die statistische Vergleichsprüfung der Wirtschaftlichkeit bereits um anerkennenswerte individuelle Umstände des Arztes "bereinigt" worden ist (so BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 41 S 225 f und SozR aaO Nr. 43 S 239).
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