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   BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 35/94   

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https://dejure.org/1995,342
BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 35/94 (https://dejure.org/1995,342)
BSG, Entscheidung vom 21.06.1995 - 6 RKa 35/94 (https://dejure.org/1995,342)
BSG, Entscheidung vom 21. Juni 1995 - 6 RKa 35/94 (https://dejure.org/1995,342)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Praxisbesonderheiten - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Verordnungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 106 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 § 106 Abs. 7 S. 1
    Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten bei der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung von Verordnungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 1996, 583
 
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Wird zitiert von ... (155)Neu Zitiert selbst (6)

  • Drs-Bund, 07.09.1992 - BT-Drs 12/3209
    Auszug aus BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 35/94
    Dadurch sollte die Einleitung von Prüfverfahren weiter erleichtert werden (vgl. Begründung des RegEntw zum GSG, BT-Drucks 12/3209, S. 54, zu Nr. 26 Buchst. d).
  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 54/94

    Rechtswidrigkeit von Honorarkürzungsbescheiden

    Auszug aus BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 35/94
    Im Gesetzgebungsverfahren zum SGB V ist diesen Veränderungen in verfahrensrechtlicher Hinsicht dadurch Rechnung getragen worden (vgl. Beschlußempfehlung des BT-Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, BT-Drucks. 11/3320, S. 70, § 114), daß beiden Seiten - den KÄVen und den Krankenkassen - das Recht eingeräumt worden ist, die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung zu beantragen (zum Antragserfordernis s auch Urteil des Senats vom 21. Juni 1995 - 6 RKa 54/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 18/92

    RLV 2009 - Verlangen Sie eine Offenlegung der Fallwertberechnung

    Auszug aus BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 35/94
    Der Feststellung der mit dem Begriff des offensichtlichen Mißverhältnisses gekennzeichneten Überschreitung des VergleichsgruppendurchSchnittes kommt nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen praktisch die Wirkung eines Anscheinsbeweises zu mit der Folge, daß bei Überschreitungen im Bereich der sog. offensichtlichen Mißverhältnisses regelmäßig von einer unwirtschaftlichen Verhaltensweise auszugehen ist (vgl. zum Ganzen BSGE 74, 70, 72 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 23, mwN).
  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 14/93

    Krankenversicherung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Behandlungsweise eines

    Auszug aus BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 35/94
    in der vertragsärztlichen Versorgung hervorgehoben werden sollte (dazu BSG Urteil vom 30. November 1994 - 6 RKa 14/93 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 24 = SGb 1995, 402 mit Anmerkung Eul).
  • BSG, 18.11.1980 - GS 3/79

    Zulassung der Sprungrevision - Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter - Bindung

    Auszug aus BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 35/94
    Auch die verfahrensfehlerhaft beschlossene nachträgliche Zulassung der Sprungrevision nur durch den Kammervorsitzenden des SG bindet das BSG (BSG - Großer Senat vom 18. November 1980 - BSGE 51, 23, 28 ff.. = SozR 1500 § 161 Nr. 27).
  • BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 6/93

    Ärztlicher Behandlungsschein - Wirtschaftlichkeitsprüfung -

    Auszug aus BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 35/94
    Die bloße Annahme der Beklagten, insoweit handele es sich um eine Praxisbesonderheit, genügt indessen für deren Anerkennung nicht (vgl. Urteil des Senats vom 12. Oktober 1994 - 6 RKa 6/93 - nicht veroffentlicht).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - L 11 KA 147/11
    Praxisbesonderheiten sind - ebenso nach den RGV wie nach der Rechtskonkretisierung durch die Rechtsprechung bei Durchschnittsprüfungen (vgl. Clemens in jurisPK-SGB V, 1. Auflage, § 106 SGB V, Rdn. 175) - aus der Zusammensetzung der Patienten herrührende Umstände, die sich auf das Behandlungsverhalten des Arztes auswirken und in den Praxen der Vergleichsgruppe nicht in entsprechender Weise anzutreffen sind (u.v.a. BSG, Urteil vom 21.06.1995 - 6 RKa 35/94 -).
  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 32/02 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - statistische Prüfmethode - Ausübung des

    Der Heranziehung eines Grenzwertes kommt die Funktion zu, dass bei seinem Überschreiten der Anscheinsbeweis der Unwirtschaftlichkeit erbracht ist und nunmehr der betroffene (Zahn)Arzt darzulegen hat und die Beweislast dafür trägt, dass gleichwohl von einer wirtschaftlichen Behandlungsweise auszugehen ist (zum Ganzen vgl zB BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27 S 154; Hess in Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, § 106 SGB V RdNr 15).
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 66/00 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfvereinbarung - Anforderungen an wirksamen

    Ergibt diese Prüfung, daß die Verordnungskosten des Arztes je Fall die durchschnittlichen entsprechenden Kosten seiner Fachkollegen in einem Ausmaß überschreiten, bei dem sich der Mehraufwand nicht durch Unterschiede in Praxisstruktur und Behandlungsnotwendigkeiten erklären läßt, so hat das die Wirkung eines Anscheinsbeweises der Unwirtschaftlichkeit und kann gemäß § 106 Abs. 5 Satz 1 SGB V zu Ersatzforderungen gegen den Vertragsarzt führen (stRspr, vgl zB BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27 S 152 f, 154).
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