Rechtsprechung
   BSG, 19.11.1997 - 3 RK 21/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1571
BSG, 19.11.1997 - 3 RK 21/96 (https://dejure.org/1997,1571)
BSG, Entscheidung vom 19.11.1997 - 3 RK 21/96 (https://dejure.org/1997,1571)
BSG, Entscheidung vom 19. November 1997 - 3 RK 21/96 (https://dejure.org/1997,1571)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,1571) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Abgrenzung - Krankenhausbehandlung und stationäre Rehabilitation - chirurgischer Eingriff - KK- Spitzenverbände

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verspätete Einlegung eines Rechtsmittels eines Streitgenossen bei notwendiger Streitgenossenschaft - Auslegung des Klageantrages durch das Gericht - Zulässigkeit einer Anfechtungsklage bei nicht ordnungsgemäßem Widerspruchsverfahren - Rechtswidrige Mitwirkung einer ...

  • Judicialis

    SGB V § 111

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung von Krankenhausbehandlung und stationärer Rehabilitation, notwendige Streitgenossen der KK-Spitzenverbände, Zulässigkeit der Klage bei einem Rechtsstreit über den Abschluß eines Versorgungsvertrages, Aufhebung des Bescheides bei Mitwirkung einer unzuständigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 1998, 427
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 29.05.1996 - 3 RK 23/95

    Anspruch eines Nicht-Plankrankenhauses auf Abschluß eines Versorgungsvertrages

    Auszug aus BSG, 19.11.1997 - 3 RK 21/96
    Der erst- und zweitinstanzlich gestellte und vom LSG für begründet erachtete Antrag, die Beklagten zu verurteilen, dem Kläger einen Versorgungsvertrag zu gewähren, umfaßt wie der Antrag des Klägers auf Zurückweisung der Revision der Beklagten konkludent die Aufhebung der Vertragsablehnung, die, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, als Verwaltungsakt zu werten ist (BSGE 78, 233 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1; BSGE 78, 243 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2).

    Ausgangsbehörde in diesem Sinne sind die Beklagten bzw ihre Rechtsvorgänger in ihrer Gesamtheit (BSGE 78, 233 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1).

    Der im Klageverfahren gestellte Antrag auf Abweisung der Klage kann dann ausnahmsweise das Vorverfahren erübrigen (BSGE 78, 233 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1; BSGE 78, 243 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2; BSG SozR 1500 § 78 Nrn 8 und 15).

    Auf der anderen Seite ist die See-KK zu Recht an der Entscheidung nicht beteiligt und in die Klage nicht einbezogen worden, wie der Senat bereits entschieden hat (BSGE 78, 233 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1).

    Der Senat hat bereits in seinen Entscheidungen vom 29. Mai 1996 (BSGE 78, 233 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1 und BSGE 78, 243 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2) und 20. November 1996 (SozR 3-2500 § 109 Nr. 3) ausgeführt, daß beim Abschluß eines Versorgungsvertrages die zugelassenen Plankrankenhäuser Vorrang genießen.

  • BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95

    Statusbegründender Charakter des Krankenhaus-Versorgungsvertrages, Ermittlung der

    Auszug aus BSG, 19.11.1997 - 3 RK 21/96
    Der erst- und zweitinstanzlich gestellte und vom LSG für begründet erachtete Antrag, die Beklagten zu verurteilen, dem Kläger einen Versorgungsvertrag zu gewähren, umfaßt wie der Antrag des Klägers auf Zurückweisung der Revision der Beklagten konkludent die Aufhebung der Vertragsablehnung, die, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, als Verwaltungsakt zu werten ist (BSGE 78, 233 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1; BSGE 78, 243 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2).

    Der im Klageverfahren gestellte Antrag auf Abweisung der Klage kann dann ausnahmsweise das Vorverfahren erübrigen (BSGE 78, 233 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1; BSGE 78, 243 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2; BSG SozR 1500 § 78 Nrn 8 und 15).

    Die angefochtene Entscheidung stand nicht im Ermessen der Beklagten (so bereits BSGE 78, 243 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2 sowie SozR 3-2500 § 109 Nr. 3); das gilt für Verträge nach § 109 SGB V und § 111 SGB V gleichermaßen.

    Der Senat hat bereits in seinen Entscheidungen vom 29. Mai 1996 (BSGE 78, 233 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1 und BSGE 78, 243 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2) und 20. November 1996 (SozR 3-2500 § 109 Nr. 3) ausgeführt, daß beim Abschluß eines Versorgungsvertrages die zugelassenen Plankrankenhäuser Vorrang genießen.

  • BSG, 20.11.1996 - 3 RK 7/96

    Wahrnehmung der Aufgaben eines Landesverbandes durch die Gartenbau-Krankenkasse,

    Auszug aus BSG, 19.11.1997 - 3 RK 21/96
    Hierzu zählt die KK für den Gartenbau grundsätzlich nicht, wie der Senat in seinem Urteil vom 20. November 1996 - 3 RK 7/96 - (SozR 3-2500 § 109 Nr. 3) bereits entschieden hat.

    Die angefochtene Entscheidung stand nicht im Ermessen der Beklagten (so bereits BSGE 78, 243 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2 sowie SozR 3-2500 § 109 Nr. 3); das gilt für Verträge nach § 109 SGB V und § 111 SGB V gleichermaßen.

    Der Senat hat bereits in seinen Entscheidungen vom 29. Mai 1996 (BSGE 78, 233 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1 und BSGE 78, 243 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2) und 20. November 1996 (SozR 3-2500 § 109 Nr. 3) ausgeführt, daß beim Abschluß eines Versorgungsvertrages die zugelassenen Plankrankenhäuser Vorrang genießen.

  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 19/05 R

    Krankenversicherung - Prüfung der Notwendigkeit einer vollstationären

    Dabei kommt es insbesondere auf den Gesundheitszustand des Versicherten an, aber auch andere Faktoren können eine Rolle spielen - denn eine medizinische Versorgung, die als solche nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse in der Regel ambulant vorgenommen wird, kann gleichwohl auf Grund besonderer Gegebenheiten des Einzelfalles eine stationäre Krankenhausbehandlung erfordern (Urteil des erkennenden Senats vom 19.11.1997, SozR 3-2500 § 107 Nr. 1 S 7).
  • BSG, 20.01.2005 - B 3 KR 9/03 R

    Krankenversicherung - Abgrenzung - stationäre Krankenhausbehandlung -

    Deshalb kann eine Unterscheidung im Wesentlichen nur nach der Art der Einrichtung, den Behandlungsmethoden und dem Hauptziel der Behandlung getroffen werden, die sich auch in der Organisation der Einrichtung widerspiegeln (BSG SozR 3-2500 § 107 Nr. 1).
  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 14/07 R

    Krankenversicherung - Abgrenzung zwischen stationärer Krankenhausbehandlung und

    Dabei kommt es insbesondere auf den Gesundheitszustand des Versicherten an, aber auch andere Faktoren können eine Rolle spielen - denn eine medizinische Versorgung, die als solche nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse in der Regel ambulant vorgenommen wird, kann gleichwohl auf Grund besonderer Gegebenheiten des Einzelfalles eine stationäre Krankenhausbehandlung erfordern (Urteil des erkennenden Senats vom 19.11.1997, SozR 3-2500 § 107 Nr. 1 S 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht