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   BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95, 3 RK 23/95   

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BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95, 3 RK 23/95 (https://dejure.org/1996,509)
BSG, Entscheidung vom 29.05.1996 - 3 RK 26/95, 3 RK 23/95 (https://dejure.org/1996,509)
BSG, Entscheidung vom 29. Mai 1996 - 3 RK 26/95, 3 RK 23/95 (https://dejure.org/1996,509)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Krankenhaus - Versorgungsvertrag - Rückwirkung - Bedarfsgerechtigkeit - Beteiligung - Verbände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statusbegründender Charakter des Krankenhaus-Versorgungsvertrages, Ermittlung der Bedarfsgerechtigkeit iS. des § 109 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB V

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Kassen müssen Bedarfsrechnung prüfen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 78, 243
  • NZS 1997, 177
 
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Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (24)

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95
    Der Einwand, mit der Regelung habe nach der Begründung des Gesetzentwurfs (BT-Drucks 11/2237 S 198 zu Abs. 3) das bisher bestehende Erfordernis der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erhalten bleiben sollen, übersieht, daß insoweit die Formulierung des Entwurfs "durch die zuständigen Aufsichtsbehörden" (aaO, S 42), die der Formulierung in § 371 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF "bedürfen der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde" entsprach, nicht Gesetz wurde.

    Auch in der Begründung zum Gesetzesentwurf (BT-Drucks 11/2237 S 197 zu Abs. 1) und im Schrifttum (Kasseler Komm-Hess, SGB V § 109 RdNr 2; Hencke in Peters, Handbuch der KV, SGB V § 109 RdNr 3) werden die statusbegründenden Funktionen des Versorgungsvertrages hervorgehoben.

    Auch in den Materialien zu § 109 SGB V wird der statusbegründende Charakter des öffentlich-rechtlichen Versorgungsvertrages und die Einbeziehung in ein öffentlich-rechtliches Sozialsystem mit Rechten und Pflichten ausdrücklich betont (vgl BT-Drucks 11/2237, S 297 f).

    Auch nach den Materialien wollte der Gesetzgeber nur "weitgehend" (BT-Drucks 11/2237, S 197), also nicht mehr in vollem Umfang, an den Regelungen des § 371 Abs. 1, 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) festhalten; insbesondere entsprechen die Gründe, aus denen der Abschluß eines Versorgungsvertrages abgelehnt werden muß, nur noch "im wesentlichen" (BT-Drucks aaO, 198), also ebenfalls nicht mehr in vollem Umfang, denjenigen des § 371 RVO.

  • BSG, 29.05.1996 - 3 RK 23/95

    Anspruch eines Nicht-Plankrankenhauses auf Abschluß eines Versorgungsvertrages

    Auszug aus BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95
    Denn die See-KK hat nicht die Rechte eines Landesverbandes, wie in einem anderen Revisionsverfahren mit Urteil vom gleichen Tage dargelegt (BSG Urteil vom 29. Mai 1996 - 3 RK 23/95 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1).

    Dies hat der Senat im angeführten Urteil näher dargelegt und dabei auch die im vorliegenden Verfahren von beiden Vorinstanzen vertretene Gegenauffassung berücksichtigt (BSG Urteil vom 29. Mai 1996 - 3 RK 23/95 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1).

    Reichen die Plankrankenhäuser zur Bedarfsdeckung aus, dann bleibt kein Raum für die Prüfung, ob der Bedarf durch den Abschluß des begehrten Versorgungsvertrages besser gedeckt werden kann, wie vom Senat im angeführten Urteil (vom 29. Mai 1996 - 3 RK 23/95 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1) entschieden wurde.

  • BVerwG, 16.01.1986 - 3 C 37.83

    Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan des Landes

    Auszug aus BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zum KHG, daß lange Wartezeiten für eine Behandlung in dem antragstellenden Krankenhaus darauf hinweisen, daß der Verkehr dieses im Vergleich mit zugelassenen Plankrankenhäusern in einem stärkeren Maße als bedarfsgerecht ansieht und daß dies als wichtiges Indiz für die Bedarfsgerechtigkeit bei der Aufnahmeentscheidung zu berücksichtigen sei (BVerwGE 62, 86, 105; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 14. November 1985 - 3 C 41/84 - DÖV 1986, 528), die im Rahmen von § 371 Reichsversicherungsordnung (RVO) zu berücksichtigen war (BSGE 59, 258, 264 = SozR 2200 § 371 Nr. 5), kann deshalb nicht im Verhältnis des einen Versorgungsvertrag begehrenden Krankenhauses zu Plankrankenhäusern gelten, sondern nur im Verhältnis der Versorgungsvertrags-Krankenhäuser untereinander.

    Er ist nur eine verwaltungsinterne Maßnahme ohne unmittelbare Rechtswirkung, hat aber eine "Innenwirkung" ähnlich einer allgemeinen Verwaltungsanordnung oder innerdienstlichen Weisung, mit der die den Feststellungsbescheid nach § 8 Abs. 1 KHG erlassende Behörde zur Beachtung des Plans angewiesen wird (BVerwG vom 14. November 1985 - 3 C 41/84 - DÖV 1986, 528 = Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 8).

  • BSG, 15.01.1986 - 8 RK 5/84

    Bereiterklärung eines Krankenhauses - Annahmeverfahren - Beiladung der

    Auszug aus BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95
    Insoweit war nach der Rechtsprechung des BSG zu § 371 Reichsversicherungsordnung (RVO) die Zulassung eines Krankenhauses außerhalb des Bedarfsplanes nur möglich, wenn eine Abwägung aller Interessen unter Gesamtwürdigung aller Ziele des Krankenhausbedarfsplanes - zB Nutzungsgrad der benachbarten Krankenhäuser, dortige Verweildauer, Krankenhaushäufigkeit - ergab, daß diese nicht unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt wurden (vgl BSGE 59, 258, 264 f = SozR 2200 § 371 Nr. 5; Krauskopf/Schroeder-Printzen, Soziale KV, 2. Aufl, Stand Mai 1988, § 371 Reichsversicherungsordnung (RVO) Anm 3.2).

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zum KHG, daß lange Wartezeiten für eine Behandlung in dem antragstellenden Krankenhaus darauf hinweisen, daß der Verkehr dieses im Vergleich mit zugelassenen Plankrankenhäusern in einem stärkeren Maße als bedarfsgerecht ansieht und daß dies als wichtiges Indiz für die Bedarfsgerechtigkeit bei der Aufnahmeentscheidung zu berücksichtigen sei (BVerwGE 62, 86, 105; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 14. November 1985 - 3 C 41/84 - DÖV 1986, 528), die im Rahmen von § 371 Reichsversicherungsordnung (RVO) zu berücksichtigen war (BSGE 59, 258, 264 = SozR 2200 § 371 Nr. 5), kann deshalb nicht im Verhältnis des einen Versorgungsvertrag begehrenden Krankenhauses zu Plankrankenhäusern gelten, sondern nur im Verhältnis der Versorgungsvertrags-Krankenhäuser untereinander.

  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 37/94

    Keine rückwirkende Genehmigung zur Anstellung eines Zahnarztes

    Auszug aus BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95
    Von daher ist eine rückwirkende Statusverleihung, wie auch bei der Zulassung eines (Zahn-)Arztes zur Kassenversorgung (vgl zuletzt BSG SozR 3-5525 § 32b Nr. 1) oder wie etwa im Berufs-, Namensänderungs- oder Einbürgerungsrecht (vgl dazu Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht I, 10. Aufl 1994, § 46 RdNr 5) rechtlich nicht möglich (vgl zur Aufnahme in einen Krankenhausplan: Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Buchholz 451.74 § 8 KHG Nrn 3 und 7).

    Der Übergang vom Anfechtungsantrag (Verpflichtungsantrag, Anfechtungs- und Leistungsantrag) zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag verstößt nicht gegen § 168 Sozialgerichtsgesetz (SGG) und ist auch in der Revisionsinstanz zulässig, wenn sich der angefochtene Verwaltungsakt (das Verpflichtungsbegehren, der Leistungsantrag) erst im Revisionsverfahren erledigt hat (BSG SozR 3-5525 § 32b Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 7 S 45; BSGE 74, 257, 258 = SozR 3-5540 § 5 Nr. 1).

  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95
    Ein Anspruch auf Folgenbeseitigung setzt voraus (vgl zum Folgenden BSGE 76, 233, 239 [BSG 10.08.1995 - 11 RAr 91/94] = SozR 3-1750 § 945 Nr. 1; BVerwGE 69, 366, 367 ff; Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl, § 131 RdNr 4; Kopp, VwGO, 10. Aufl 1994, § 113 RdNr 38, 42; Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht I, 10. Aufl 1994, § 52 II mwN; Rüfner in Erichsen, Allg VwR, 10. Aufl 1995, § 50 V), daß ein rechtswidriger Verwaltungsakt bereits vollzogen oder in anderer Weise - etwa wie hier wegen der Unmöglichkeit rückwirkender Statusverleihung - verwirklicht worden ist, bevor er wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben oder zurückgenommen worden ist.
  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95
    Vielmehr ist die Fortsetzungsfeststellungsklage grundsätzlich auch für den Fall der Erledigung des Verwaltungsaktes vor Klageerhebung zulässig, und zwar sowohl nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) (BVerwGE 49, 36, 39; 26, 161, 165; 12, 87, 90) als auch nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) (vgl dazu Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl, § 131 RdNr 9 mwN).
  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

    Auszug aus BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95
    Vielmehr ist die Fortsetzungsfeststellungsklage grundsätzlich auch für den Fall der Erledigung des Verwaltungsaktes vor Klageerhebung zulässig, und zwar sowohl nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) (BVerwGE 49, 36, 39; 26, 161, 165; 12, 87, 90) als auch nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) (vgl dazu Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl, § 131 RdNr 9 mwN).
  • BSG, 23.03.1972 - 5 RJ 63/70

    Pflicht zur Schadensverhütung - Vollständige Auskunftspflicht -

    Auszug aus BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95
    Bedenken gegen die Zulässigkeit des Folgenbeseitigungsanspruchs auch in Bereichen außerhalb des Verwaltungsaktes, insbesondere im Bereich einer angestrebten Leistung, vor allem einer Gewährung (vgl Wolff/Bachof/Stober, aaO, § 52 II 5 mwN), teilt der Senat nicht (vgl bereits BSGE 34, 124, 126 f = SozR § 29 Reichsversicherungsordnung (RVO) Nr. 25; BSG SozR § 1252 Reichsversicherungsordnung (RVO) Nr. 9 = DVBl 1973, 793, 794).
  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 35.70

    Aufenthaltsbeschränkungen - Demonstrationsverbot - Rivalisierende ausländische

    Auszug aus BSG, 29.05.1996 - 3 RK 26/95
    Vielmehr ist die Fortsetzungsfeststellungsklage grundsätzlich auch für den Fall der Erledigung des Verwaltungsaktes vor Klageerhebung zulässig, und zwar sowohl nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) (BVerwGE 49, 36, 39; 26, 161, 165; 12, 87, 90) als auch nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) (vgl dazu Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl, § 131 RdNr 9 mwN).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 3 C 12.93

    Allgemeine Ortskrankenkassen - Landesverband - Anfechtung von

  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 37/93

    Prüfung der Wirtschaftlichkeit ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen

  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 91/94

    Auseinandersetzung mit Entscheidungsgründen des SG , Ersatz des Zinsschadens bei

  • BSG, 17.05.1973 - 12 RJ 354/72

    Anfrage beim Versicherungsträger - Unvollständige Auskunft - Absehen von

  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 134.79

    Krankenhausbedarfsplan - Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung -

  • BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 67.85

    Anforderungen an den Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Aufnahme eines

  • BSG, 31.07.1991 - 6 RKa 12/89

    Unterlassen einer notwendigen Beiladung, Honorarkürzungsbescheid aufgrund einer

  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 10/93

    Krankenhausarzt - Früherkennung - Krankheit - Ermächtigung - Zuständigkeit

  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 22/93

    Krankenversicherung - Krankenhausarzt - Ermächtigung - Mutterschaftsvorsorge -

  • BSG, 18.01.1990 - 4 RA 4/89

    Revision - Zurückverweisung - Beiladung - Ehrenbeamtendienst

  • BSG, 07.09.1988 - 10 RAr 8/87
  • BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 53/77

    Revision - Ablehnung einer Arbeitserlaubnis - Erledigung eines Verwaltungsakts -

  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 148/88

    Berechtigtes Interesses an einer Fortsetzungsfeststellungsklage, Förderung einer

  • BSG, 27.01.1981 - 5a/5 RKn 14/79

    Bundesknappschaft - Krankenhausbedarfsplan - Erlaß einesVerwaltungsakt -

  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 22/16 R

    Krankenversicherung - Aufwandspauschale - Überprüfung der Krankenhausrechnung auf

    Sie umfasste insbesondere etwa die zutreffende Zahl der Behandlungstage, den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen statusbegründenden Vertrags, durch den der Krankenhausträger zur Versorgung der Versicherten zugelassen wird (vgl § 371 RVO und hierzu zB BSGE 78, 233 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1; BSGE 78, 243, 247 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2; zum konstitutiven Charakter entsprechender Verträge nach SGB V vgl auch BSG Urteil vom 21.2.2006 - B 1 KR 22/05 R - USK 2006-14) , und die richtige Veranschlagung der anderweit festgelegten Höhe der Pflegesatzvergütung pro Tag.
  • BSG, 23.05.2017 - B 1 KR 24/16 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Abrechnungsprüfung durch MDK -

    Sie umfasste insbesondere etwa die zutreffende Zahl der Behandlungstage, den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen statusbegründenden Vertrags, durch den der Krankenhausträger zur Versorgung der Versicherten zugelassen wird (vgl § 371 RVO und hierzu zB BSGE 78, 233 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1; BSGE 78, 243, 247 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2; zum konstitutiven Charakter entsprechender Verträge nach SGB V vgl auch BSG Urteil vom 21.2.2006 - B 1 KR 22/05 R - USK 2006-14) , und die richtige Veranschlagung der anderweit festgelegten Höhe der Pflegesatzvergütung pro Tag.
  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 16/16 R

    Gesetzliche Krankenversicherung

    Sie umfasste insbesondere etwa die zutreffende Zahl der Behandlungstage, den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen statusbegründenden Vertrags, durch den der Krankenhausträger zur Versorgung der Versicherten zugelassen wird (vgl § 371 RVO und hierzu zB BSGE 78, 233 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 1; BSGE 78, 243, 247 = SozR 3-2500 § 109 Nr. 2; zum konstitutiven Charakter entsprechender Verträge nach SGB V vgl auch BSG Urteil vom 21.2.2006 - B 1 KR 22/05 R - USK 2006-14) , und die richtige Veranschlagung der anderweit festgelegten Höhe der Pflegesatzvergütung pro Tag.
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