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   BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 27/94   

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BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 27/94 (https://dejure.org/1995,2044)
BSG, Entscheidung vom 15.03.1995 - 6 RKa 27/94 (https://dejure.org/1995,2044)
BSG, Entscheidung vom 15. März 1995 - 6 RKa 27/94 (https://dejure.org/1995,2044)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Befugnis zu Konsiliaruntersuchungen auf Fälle der Überweisung durch Kardiologen - Vorrang der niedergelassenen Vertragsärzte - Beschränkung des Kreises der überweisungsberechtigten Ärzte - Beschränkung der Konsiliartätigkeit auf Fälle der Überweisung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1995, 478
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 21/92

    Kassenarzt - Zulassungsgremien - Ermächtigung

    Auszug aus BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 27/94
    Soll durch eine Ermächtigung ermöglicht werden, daß trotz eines an sich ausreichenden Leistungsangebots der zugelassenen Vertragsärzte im Einzel fall auf die Kenntnisse und Erfahrungen des besonders qualifizierten Krankenhausarztes zurückgegriffen werden kann, so ist die Befugnis zur Überweisung denjenigen Gebiets- oder ggf Teilgebietsärzten vorzubehalten, die aufgrund ihrer Ausbildung und der Ausrichtung ihrer Tätigkeit für die Behandlung der in Frage kommenden Krankheiten vorrangig zuständig sind (Bestätigung und Fortführung von BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 6).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist bei der wiederholten Erteilung einer zeitlich befristeten Ermächtigung für eine entsprechende Anwendung des § 96 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) kein Raum, weil die für den Ermächtigungsumfang maßgebende Bedarfssituation jeweils aufgrund der im Entscheidungszeitpunkt gegebenen tatsächlichen Verhältnisse und der sich abzeichnenden Entwicklungen neu zu beurteilen ist und die späteren Bescheide deshalb regelmäßig auf einer anderen Tatsachengrundlage ergehen (Urteil vom 22. Juni 1994 <SozR 3-2500 § 116 Nr. 6>).

    Der Senat hat im Urteil vom 22. Juni 1994 (SozR 3-2500 § 116 Nr. 6) in Abgrenzung zu der früheren Entscheidung vom 17. Dezember 1968 (BSGE 29, 65 = SozR Nr. 32 zu § 368a RVO) klargestellt, daß es unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig sein kann, die Inanspruchnahme des ermächtigten Krankenhausarztes von der Überweisung durch einen Vertragsarzt desselben Fachgebietes abhängig zu machen.

  • BSG, 17.12.1968 - 6 RKa 33/68

    Kassenärztliche Versorgung - Beteiligung eines Krankenhausarztes - Beschränkung

    Auszug aus BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 27/94
    Der Senat hat im Urteil vom 22. Juni 1994 (SozR 3-2500 § 116 Nr. 6) in Abgrenzung zu der früheren Entscheidung vom 17. Dezember 1968 (BSGE 29, 65 = SozR Nr. 32 zu § 368a RVO) klargestellt, daß es unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig sein kann, die Inanspruchnahme des ermächtigten Krankenhausarztes von der Überweisung durch einen Vertragsarzt desselben Fachgebietes abhängig zu machen.
  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

    Auszug aus BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 27/94
    Zu Unrecht meint die Revision, aus dem Urteil des Senats vom 14. Juli 1993 (BSGE 73, 25 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4) herleiten zu können, daß es unzulässig sei, den Kreis der im Rahmen einer Ermächtigung überweisungsbefugten Ärzte auf Vertreter eines bloßen Teilgebietes zu beschränken.
  • BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 6/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung Sozialpädiatrischer Zentren -

    Die Beschränkung der Überweisung auf bestimmte Fachärzte steht nicht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Senats (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 6; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 11; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 12; vgl bereits BSGE 29, 65 = SozR Nr. 32 zu § 368a RVO) , nach der die Ermächtigung eines Krankenhausarztes in Fällen eines quantitativ oder qualitativ unzureichenden Leistungsangebots der niedergelassenen Vertragsärzte grundsätzlich nicht auf die Überweisung durch Fachkollegen beschränkt werden darf.

    Dagegen ist es nach der Rechtsprechung des Senats zulässig und geboten, die Überweisungsbefugnis den spezialisierten Gebietsärzten vorzubehalten, wenn das Leistungsangebot der zugelassenen Vertragsärzte weder unter quantitativen noch unter qualitativen Gesichtspunkten Defizite aufweist und die Ermächtigung lediglich eine Einschaltung des Krankenhausarztes in besonderen Problemfällen ermöglichen soll (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 11 S 60; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 12 S 64) .

  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 54/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Satzungsbestimmung - Rechtswidrigkeit - Arzt -

    Der nach dem Ermächtigungsrecht bestehende Vorrang der niedergelassenen Ärzte bei der Wahrnehmung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung vor der Ermächtigung von anderen Ärzten (vgl zB BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 12 S 63) - zB von Krankenhausärzten - ist nur vor dem Hintergrund zu rechtfertigen, daß die zugelassenen Ärzte die für ihr Fachgebiet wesentlichen Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung auch erbringen können und wollen.
  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 14/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Radiologe - Versorgungsbedarf -

    Die Erteilung oder Versagung einer Ermächtigung ist dabei nicht nur insgesamt (als Gesamtakt) überprüfbar, sondern auch hinsichtlich abgrenzbarer Teile, dh ein Streitverfahren kann auf einzelne Leistungen, auf die sich die Ermächtigung erstreckt bzw zusätzlich erstrecken soll, beschränkt sein (vgl BSGE 73, 25, 28 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 S 28; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 12 S 63).
  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - gesetzliche

    Die Erteilung oder Versagung einer Ermächtigung ist dabei nicht nur insgesamt (als Gesamtakt) überprüfbar, sondern auch hinsichtlich abgrenzbarer Teile, dh ein Streitverfahren kann auf einzelne Leistungen, auf die sich die Ermächtigung erstreckt bzw zusätzlich erstrecken soll, beschränkt werden (vgl BSGE 73, 25, 28 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 S 28; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 12 S 63; SozR 4-2500 § 116 Nr. 3 RdNr 16).
  • BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 40/14 R

    Zulässigkeit der Drittanfechtung einer nicht bedarfsabhängigen Statusentscheidung

    Grundsätzlich kann in einem durch den Vorrang der zugelassenen Ärzte (stRspr des BSG, vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 12 S 63; BSG Urteil vom 27.6.2001 - B 6 KA 39/00 R - RdNr 16 = USK 2001-166; BSG SozR 4-2500 § 76 Nr. 2 RdNr 13 unter Hinweis auf BVerfG SozR 4-1500 § 54 Nr. 4 RdNr 15 ff) , insbesondere aber durch Bedarfsplanung und Zulassungsbeschränkungen geprägten System eine Ermächtigung oder Zulassung ohne vorhergehende Bedarfsprüfung nur die Ausnahme sein, weil jede zusätzliche Ermächtigung Einfluss auf die Versorgungssituation hat.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann es geboten sein, bei Ermächtigungen, die nicht auf quantitative Versorgungsdefizite, sondern auf das spezielle Leistungsangebot des zu ermächtigenden Arztes gestützt werden, die Befugnis zur Überweisung denjenigen Fachärzten vorzubehalten, die aufgrund ihrer Ausbildung und der Ausrichtung ihrer Tätigkeit für die Behandlung der in Frage kommenden Erkrankungen in erster Linie zuständig sind (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 12 S 64; BSG Urteil vom 27.6.2001 - B 6 KA 39/00 R - RdNr 19 - Juris; zum sogenannten "Facharztfilter" siehe auch Rothfuß in Bäune/Meschke/Rothfuß, Ärzte-ZV, 2008, § 31 RdNr 43) .

    Ein derartiger Überweisungsfilter soll sicherstellen, dass der gesetzlich vorgegebene Vorrang der Vertragsärzte im Rahmen der ambulanten Versorgung gewahrt bleibt (stRspr des BSG, vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 12 S 63; BSG Urteil vom 27.6.2001 - B 6 KA 39/00 R - RdNr 16 = USK 2001-166; zum Vorrang der Vertragsärzte siehe auch BSG SozR 4-2500 § 76 Nr. 2 RdNr 13 unter Hinweis auf BVerfG SozR 4-1500 § 54 Nr. 4 RdNr 15 ff) .

  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 39/00 R

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Fortsetzungsfeststellungsinteresse -

    Dem muß die Ermächtigungspraxis Rechnung tragen, denn eine Einschaltung des Krankenhausarztes ist erst dann gerechtfertigt, wenn die Möglichkeiten der Vertragsärzte ausgeschöpft sind (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 12 S 64).

    Deshalb kann es geboten sein, bei Ermächtigungen, die nicht auf quantitative Versorgungsdefizite, sondern auf das spezielle Leistungsangebot des Krankenhausarztes gestützt werden, die Befugnis zur Überweisung an den Krankenhausarzt denjenigen Gebiets- oder Teilgebietsärzten vorzubehalten, die aufgrund ihrer Ausbildung und der Ausrichtung ihrer Tätigkeit für die Behandlung der in Frage kommenden Krankheiten in erster Linie zuständig sind (Senatsurteil vom 15. März 1995 = BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 12 S 64).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.08.2015 - L 8 SO 327/13

    Sozialhilfe; Rechtmäßigkeit eines Persönlichen Budgets; Leistungs- und

    Dies ist bei - wie hier - eindeutig befristeten Leistungsbewilligungen (bis 31. August 2011) für Verwaltungsentscheidungen, die nachfolgende Zeiträume mit ggf. anderen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen betreffen, nicht der Fall (vgl. etwa BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R - juris Rn. 13; BSG, Urteil vom 15. März 1995 - 6 RKa 27/94 - juris Rn. 10).
  • BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 37/95

    Klagebefugnis eines niedergelassenen Zahnarztes

    Der Kläger ist deshalb in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 12 S. 63) gemäß § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG von seinem ursprünglichen Anfechtungsantrag auf einen Fortsetzungsfeststellungsantrag übergegangen.

    Der Senat hat es ausdrücklich abgelehnt, dem in § 116 Satz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und § 31a Abs. 1 Satz 2 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) festgelegten Vorrang der niedergelassenen Vertragsärzte bei der ambulanten Krankenbehandlung (vgl. dazu zuletzt Senatsurteil vom 15. März 1995 - 6 RKa 27/94 - = SozR 3-2500 § 116 Nr. 12 S. 63) eine Schutzwirkung zugunsten des einzelnen niedergelassenen Arztes zu entnehmen (BSGE 68, 291, 295 [BSG 15.05.1991 - 6 RKa 22/90] = SozR 1500 § 54 Nr. 7).

  • BSG, 03.05.2019 - B 6 KA 42/18 B

    Umfang einer erteilten Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen

    Deshalb kann es geboten sein, bei Ermächtigungen, die - wie im Fall des Klägers - nicht auf quantitative Versorgungsdefizite, sondern wegen der Schwierigkeit der Diagnose oder Behandlung ausnahmsweise auf die Kenntnisse und Erfahrungen des besonders qualifizierten Krankenhausarztes gestützt werden, die Befugnis zur Überweisung an den Krankenhausarzt denjenigen Gebiets- oder Teilgebietsärzten vorzubehalten, die aufgrund ihrer Ausbildung und der Ausrichtung ihrer Tätigkeit für die Behandlung der in Frage kommenden Krankheiten in erster Linie zuständig sind ( BSG Urteil vom 27.6.2001 - B 6 KA 39/00 R - Juris RdNr 19; BSG Urteil vom 15.3.1995 - 6 RKa 27/94 - SozR 3-2500 § 116 Nr. 12 S 64; BSG Urteil vom 15.3.1995 - 6 RKa 42/93 - SozR 3-2500 § 116 Nr. 11 S 60; BSG Urteil vom 16.12.2015 - B 6 KA 40/14 R - SozR 4-1500 § 54 Nr. 39 RdNr 45; zum sogenannten "Facharztfilter" siehe auch Rothfuß in Bäune/Meschke/Rothfuß, Ärzte-ZV , 2008, § 31 RdNr 43).

    Ein derartiger Überweisungsfilter soll sicherstellen, dass der gesetzlich vorgegebene Vorrang der Vertragsärzte im Rahmen der ambulanten Versorgung gewahrt bleibt ( BSG Urteil vom 15.3.1995 - 6 RKa 27/94 - SozR 3-2500 § 116 Nr. 12 S 63; BSG Urteil vom 27.6.2001 - B 6 KA 39/00 R - Juris RdNr 16; zum Vorrang der Vertragsärzte s auch BSG Urteil vom 2.7.2014 - B 6 KA 30/13 R - SozR 4-2500 § 76 Nr. 2 RdNr 13 unter Hinweis auf BVerfG Beschluss vom 17.8.2004 - 1 BvR 378/00 - SozR 4-1500 § 54 Nr. 4 RdNr 15 ff).

  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 42/93

    Ermächtigung zur Überweisung, soweit und solange eine ausreichende ärztliche

    Der Senat hat in zwei Urteilen vom 22. Juni 1994 - 6 RKa 21/92 - (SozR 3-2500 § 116 Nr. 6) und 15. März 1995 - 6 RKa 27/94 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) seine bereits früher (BSGE 29, 65 = SozR Nr. 32 zu § 368a RVO) vertretene Auffassung bekräftigt, daß im Fall eines quantitativ oder qualitativ unzureichenden Leistungsangebots der niedergelassenen Vertragsärzte die Ermächtigung des Krankenhausarztes grundsätzlich nicht auf Fälle der Überweisung durch Fachkollegen beschränkt werden kann.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 3 KA 101/16

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten; (vorläufige) Gerichtskosten; Gerichtskosten;

  • LSG Sachsen, 05.07.2017 - L 1 KA 1/17

    Ermächtigung zur Erbringung von Leistungen der intravitrealen Medikamenteneingabe

  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 15/95

    Bedarf für die Ermächtigung zu prä- und postoperativen Leistungen in der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 290/03

    Ermächtigung des Krankenhausarztes zur Teilnahme an der vertragsärztlichen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2003 - L 11 KA 197/01

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2014 - L 11 KA 91/12

    Vertragsärztliche Versorgung gem. § 119 SGB V im Bereich der Sozialpädiatrie

  • LSG Hessen, 20.10.2010 - L 4 KA 68/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsgremien - Erteilung einer bundesweit

  • LSG Hessen, 18.06.1997 - L 7 Ka 730/95
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 11 KA 44/17

    Rechtmäßigkeit einer Institutsermächtigung für Psychiatrische Institutsambulanzen

  • LSG Sachsen, 05.07.2017 - 1 KA 1/17

    Vertragsarztangelegenheiten; Klage gegen eine Ermächtigung gemäß § 116 SGB V zur

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 11 KA 31/18

    Rechtmäßigkeit einer Institutsermächtigung für Psychiatrische Institutsambulanzen

  • BSG, 20.04.1998 - B 6 KA 36/97 B

    Rechtmäßigkeit der Ermächtigung eines Kinderarztes / Chefarzt eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 11 KA 18/18
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 11 KA 32/18

    Rechtmäßigkeit einer Institutsermächtigung für Psychiatrische Institutsambulanzen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 11 KA 45/17

    Rechtmäßigkeit einer Institutsermächtigung für Psychiatrische Institutsambulanzen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 11 KA 70/17

    Rechtmäßigkeit einer Institutsermächtigung für Psychiatrische Institutsambulanzen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - L 11 KA 46/17

    Rechtmäßigkeit einer Institutsermächtigung für Psychiatrische Institutsambulanzen

  • SG Dresden, 11.03.2014 - S 18 KA 81/12

    Fehlerhafte Beurteilung des Versorgungsbedarfs eines Sozialpädiatrischen Zentrums

  • SG Dresden, 23.01.2006 - S 18 KA 691/05

    Institutsermächtigung zur Leistungserbringung in der vertragsärztlichen

  • SG Dresden, 11.02.2004 - S 11 KA 253/02

    Ermächtigung der Krankenhausärzte mit abgeschlossener Weiterbildung zur Teilnahme

  • SG Dresden, 11.03.2014 - L 8 KA 13/14

    Anspruch eines Universitätsklinikum auf Erichtung eines Sozialpädiatrischen

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