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   BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 37/90   

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https://dejure.org/1991,536
BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 37/90 (https://dejure.org/1991,536)
BSG, Entscheidung vom 16.10.1991 - 6 RKa 37/90 (https://dejure.org/1991,536)
BSG, Entscheidung vom 16. Oktober 1991 - 6 RKa 37/90 (https://dejure.org/1991,536)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Krankenhausarzt - Kassenärztliche Versorgung - Widerruf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermächtigung zur Teilnahme und Widerruf der Beteiligung eines Krankenhausarztes an der kassenärztlichen Versorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.10.1986 - 6 RKa 11/86

    Beteiligung eines Krankenhausarztes - Kassenärztliche Versorgung - Überweisung

    Auszug aus BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 37/90
    Nach dem bis zum 31. Dezember 1988 geltenden Recht war der Widerruf der Beteiligung eines Krankenhausarztes an der kassenärztlichen Versorgung gemäß § 29 Abs. 5 der Zulassungsordnung für Kassenärzte idF der Verordnung vom 24. Juli 1978 (BGBl I 1085) zulässig, wenn im Zeitpunkt der Zustellung des Bescheids eine ausreichende Versorgung der Versicherten auch ohne die Beteiligung gewährleistet war (BSGE 60, 291, 294 = SozR 5520 § 29 Nr. 7 S 28).

    Bei dieser Ermächtigung stehen die Kenntnisse und Erfahrungen des Krankenhausarztes im Vordergrund (BSGE 60, 291, 296 f = SozR 5520 § 29 Nr. 7 S 31); es ist aber auch insoweit regelmäßig Sache des Krankenhausarztes, den Bedarf an konsiliarischen Beratungen durch ihn darzulegen (vgl Hess KassKomm § 116 SGB V RdNr 10).

    Er hat damit seinen Beurteilungsspielraum überschritten (vgl BSGE 60, 291, 294 = SozR 5520 § 29 Nr. 7 S 28 unten).

  • BSG, 06.06.1984 - 6 RKa 7/83

    Krankenhausarzt - Beteiligung eines Krankenhausarztes - Kassenärztliche

    Auszug aus BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 37/90
    Die Gründe, auf die sich der Senat gestützt hat (vgl BSG SozR 5520 § 29 Nr. 5 S 20) treffen auch für die als Ermächtigung geltende Beteiligung zu.

    Vielmehr ist davon auszugehen, daß die niedergelassenen Ärzte, jeder auf seinem Fachgebiet, eine ausreichende Versorgung der Versicherten gewährleisten (vgl BSG SozR 5520 § 29 Nr. 5 S 23).

  • BSG, 22.08.1990 - 10 RAr 18/89

    Produktive Winterbauförderung für Betrieb des unterirdischen Kabelbaus

    Auszug aus BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 37/90
    Wie der erkennende Senat (BSGE aaO, S 295) entschieden hat, sind auch bei der - hier vom Kläger erhobenen - reinen Anfechtungsklage gegen den Widerruf einer Beteiligung nachfolgende Rechts- oder Sachverhaltsänderungen zu berücksichtigen, wenn der angefochtene Verwaltungsakt nicht abgeschlossen in der Vergangenheit liegt (vgl ferner zur Berücksichtigung späterer Rechts- und Sachverhaltsänderungen bei der isolierten Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt mit "Dauerwirkung" BSGE 61, 203, 205 = SozR 4100 § 186a Nr. 21 S 55 und BSG SozR 3-4100 § 186a Nr. 3 S 7).
  • BSG, 13.11.1985 - 6 RKa 19/84

    Kassenärztliche Versorgung - Beteiligung eines Chefarztes - Befristung

    Auszug aus BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 37/90
    Nach dem früheren Recht hatte ein leitender Krankenhausarzt im Regelfall Anspruch auf eine unbefristete Beteiligung, sofern dies notwendig war, um eine ausreichende Versorgung der Versicherten zu gewährleisten; ob und in welchem Umfang die Beteiligung notwendig war, richtete sich grundsätzlich nach der gegenwärtigen Versorgungslage, nämlich der Lage im Zeitpunkt des Bescheids (BSGE 59, 148, 154 = SozR 2200 § 368a Nr. 14).
  • BSG, 11.03.1987 - 10 RAr 5/85

    Winterbauförderung - Umlagepflicht

    Auszug aus BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 37/90
    Wie der erkennende Senat (BSGE aaO, S 295) entschieden hat, sind auch bei der - hier vom Kläger erhobenen - reinen Anfechtungsklage gegen den Widerruf einer Beteiligung nachfolgende Rechts- oder Sachverhaltsänderungen zu berücksichtigen, wenn der angefochtene Verwaltungsakt nicht abgeschlossen in der Vergangenheit liegt (vgl ferner zur Berücksichtigung späterer Rechts- und Sachverhaltsänderungen bei der isolierten Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt mit "Dauerwirkung" BSGE 61, 203, 205 = SozR 4100 § 186a Nr. 21 S 55 und BSG SozR 3-4100 § 186a Nr. 3 S 7).
  • BSG, 23.05.1984 - 6 RKa 21/83

    Widerruf der Beteiligung - Kassenärztliche Versorgung - Voraussetzungen des

    Auszug aus BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 37/90
    Insbesondere werden die Zulassungsinstanzen nicht auf dem Weg der Aufhebung der Bescheide nach § 48 Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren - (SGB X) verwiesen (vgl zum früheren Recht BSGE 56, 295, 297 = SozR 5520 § 29 Nr. 4 S 12).
  • BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 31/15 R

    Vertragsarzt/Vertragspsychotherapeut - Antrag auf Sitzverlegung innerhalb eines

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich, soweit für die Zulassungsgremien ein Beurteilungsspielraum besteht, darauf, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die Grenzen der Auslegung eingehalten und ob die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl BSGE 102, 21 = SozR 4-2500 § 101 Nr. 3, RdNr 16; BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 S 4 f ; BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 1 S 4; BSGE 70, 167, 175 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2 S 17; BSGE 73, 25, 29 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 S 29 und BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2 S 6) .
  • BSG, 17.02.2016 - B 6 KA 6/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung Sozialpädiatrischer Zentren -

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich - ebenso wie bei Entscheidungen der Zulassungsgremien zu Sonderbedarfszulassungen (vgl BSGE 102, 21 = SozR 4-2500 § 101 Nr. 3 RdNr 16; BSG SozR 3-2500 § 101 Nr. 1 S 4 f) oder Ermächtigungen von Krankenhausärzten (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 1 S 4 f; BSGE 70, 167, 175 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 2 S 17; BSGE 73, 25, 29 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4 S 29 und BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2 S 6) - darauf, ob der Entscheidung des Berufungsausschusses ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zu Grunde liegt, ob die durch Auslegung der in § 119 Abs. 1 verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe (Gewähr für eine "leistungsfähige und wirtschaftliche Behandlung", Notwendigkeit der Ermächtigung für eine "ausreichende sozialpädiatrische Behandlung") zu ermittelnden Grenzen eingehalten und ob die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl Palsherm/Clemens in Orlowski/Rau/Schermer/Wasem/Zipperer, GKV-Komm, Stand November 2015, SGB V, § 119 RdNr 4) .
  • BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 33/90

    Reformatio in peius - Zulässigkeit - Widerspruchsführer - Krankenhausarzt -

    Hier greifen im Gegenteil zugunsten des den Rechtsbehelf einlegenden Verfahrensbeteiligten Vertrauensschutzgesichtspunkte nicht ein; denn die Zulässigkeit der Entziehung der Beteiligung oder ihres Widerrufs richtet sich nicht nach den Vorschriften der §§ 44 ff SGB X. Der Senat hat für den kassenärztlichen Zulassungsbereich entschieden, daß § 95 Abs. 6 SGB V als lex specialis - über § 37 S 1 SGB I - die Regelungen der §§ 44 ff SGB X verdrängt (vgl zuletzt BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 1, mwN; BSG SozR aaO Nr. 2, S 11).
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