Rechtsprechung
   BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 64/00 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1357
BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 64/00 R (https://dejure.org/2001,1357)
BSG, Entscheidung vom 12.09.2001 - B 6 KA 64/00 R (https://dejure.org/2001,1357)
BSG, Entscheidung vom 12. September 2001 - B 6 KA 64/00 R (https://dejure.org/2001,1357)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1357) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Vertragsarzt - Genehmigung zum Betrieb einer Zweigpraxis - Limited-Care-Dialyse - bundesmantelvertragliche Vereinbarung - Unwirksamkeit

  • Wolters Kluwer

    Sonderbedarfszulassung - Arztniederlassung - Nephrologie - Getrennte Betriebsstätte - Zweigpraxis - Dialysevereinbarung

  • Judicialis

    BO § 17; ; BO § 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigung für Vertragsärzte zum Betrieb einer Zweigpraxis für die Limited-Care-Dialyse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Dialyse in anderer Betriebsstätte: Kein ausgelagerter Praxisraum

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 443
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2000 - 9 S 1445/99

    Niederlassung eines Arztes - ausgelagerte Praxisräume

    Auszug aus BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 64/00 R
    Obwohl die Unterhaltung von ausgelagerten Praxisräumen nach § 18 Abs. 2 BO für sich genommen keiner Genehmigung bedarf (VGH Mannheim, Urteil vom 16. Mai 2000, MedR 2000, 439, 441 - zu § 18 Abs. 2 BO der Landesärztekammer Baden-Württemberg), ist zumindest im Fall der genehmigungsbedürftigen LC-Dialyse die Frage, an welchem Ort Vertragsärzte Dialyseleistungen erbringen dürfen, Gegenstand der Genehmigung gemäß § 2 Satz 3 der Dialysevereinbarung durch die KÄV.

    Auch bei einer Aufteilung der Praxis auf Räumlichkeiten an mehreren Orten muß es sich in den Augen des Publikums jedoch organisatorisch um eine einheitliche Praxis handeln (VGH Mannheim, MedR 2000, 439, 440; OVG Münster, Urteil vom 2. Dezember 1998, DVBl 1999, 1056, 1057).

    Ein weiterer Anwendungsfall ist der Einsatz medizinisch-technischer Großgeräte, die vielfach nicht in vertragsärztlichen Praxen untergebracht, sondern nur an anderen Standorten betrieben werden können (VGH Mannheim, MedR 2000, 439, 441).

    Das schließt es aus, Räumlichkeiten, in denen zumindest teilweise dasselbe Leistungsangebot wie in der eigentlichen Praxis zur Verfügung gestellt wird, als "ausgelagerte Praxisräume" zu bewerten (VGH Mannheim, MedR 2000, 439, 442).

  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R

    Festlegung regionaler Planungsbereich durch Bundesausschuß der Ärzte und

    Auszug aus BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 64/00 R
    Nach § 101 Abs. 1 Satz 5 SGB V sollen die regionalen Planungsbereiche den Stadt- und Landkreisen entsprechen (vgl dazu BSGE 86, 242, 246 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 5 S 29).

    Die Einbeziehung der Versorgungslage in benachbarten Versorgungsbereichen ist im Rahmen der Erteilung von Ermächtigungen zulässig (BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2 S 7; vgl auch BSGE 86, 242, 251 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 5 S 34 f), kommt aber im Hinblick auf die notwendig schematische Errechnung des Versorgungsgrades bei Zulassungen nicht in Betracht.

  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R

    Nachschieben von Gründen bei gebundenen Verwaltungsakten, Aufrechterhaltung der

    Auszug aus BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 64/00 R
    Da es sich bei der Genehmigung nach § 2 Satz 3 der Dialysevereinbarung um eine gebundene Entscheidung handelt, wird die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Beklagten nicht dadurch in Frage gestellt, daß in der Begründung der ablehnenden Entscheidung nicht ausdrücklich auf den vom Senat für entscheidend gehaltenen Gesichtspunkt des Betriebs der Dialyseeinrichtung außerhalb des Planungsbereichs abgestellt worden ist (vgl BSGE 87, 8, 11 = SozR 3-4100 § 152 Nr. 9 S 29).
  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 55/94

    Genehmigung für die Führung einer Zweigpraxis, Beurteilungsspielraum der

    Auszug aus BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 64/00 R
    Die Voraussetzungen, unter denen Vertragsärzten die Führung einer Zweigpraxis zu genehmigen ist (vgl BSGE 77, 188 = SozR 3-2500 § 75 Nr. 7), hat die Beklagte unter Hinweis auf die Ermittlungen zur Versorgungslage seitens der für F. zuständigen KÄV Nord-Württemberg verneint.
  • BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 52/94

    Erbringung chirotherapeutischer Leistungen durch Anästhesisten

    Auszug aus BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 64/00 R
    Die Revision hat auch auf Vorschriften anderer Berufsordnungen hingewiesen, die den §§ 17, 18 BO entsprechen (zu diesem Darlegungserfordernis s BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 7 S 30; aaO Nr. 9 S 36).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 34/95

    Abrechenbarkeit von Schilddrüsenhormonbestimmungen

    Auszug aus BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 64/00 R
    Unabhängig davon ist nämlich eine für ein einzelnes Bundesland geltende Rechtsvorschrift ausnahmsweise revisibel, wenn für andere Bundesländer inhaltlich übereinstimmende Vorschriften geschaffen worden sind und dies bewußt und gewollt um der Rechtseinheit willen geschehen ist (BSGE 53, 175, 176 f = SozR 3870 § 3 Nr. 15 S 39; BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 S 36, mwN).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 44.96

    Werbeverbot für Ärzte; Branchentelefonbuch "Gelbe Seiten"; Angaben zu apparativer

    Auszug aus BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 64/00 R
    Deshalb ist auch der Betrieb eines Herzkatheter-Meßplatzes durch einen niedergelassenen Kardiologen in größerer räumlicher Entfernung von seiner Praxis berufsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl BVerwG, Urteil vom 13. November 1997 = BVerwGE 105, 362, 368, das von der berufsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Gestaltung ausgeht).
  • BSG, 17.03.1982 - 9a/9 RVs 6/81

    Revisionsrichterliche Prüfung - Revisibilität von Landesrecht

    Auszug aus BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 64/00 R
    Unabhängig davon ist nämlich eine für ein einzelnes Bundesland geltende Rechtsvorschrift ausnahmsweise revisibel, wenn für andere Bundesländer inhaltlich übereinstimmende Vorschriften geschaffen worden sind und dies bewußt und gewollt um der Rechtseinheit willen geschehen ist (BSGE 53, 175, 176 f = SozR 3870 § 3 Nr. 15 S 39; BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 S 36, mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1998 - 13 A 4750/96

    Zahnärztekammer; Berufsordnung; Zweigpraxis; Erweiterung von Räumlichkeiten;

    Auszug aus BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 64/00 R
    Auch bei einer Aufteilung der Praxis auf Räumlichkeiten an mehreren Orten muß es sich in den Augen des Publikums jedoch organisatorisch um eine einheitliche Praxis handeln (VGH Mannheim, MedR 2000, 439, 440; OVG Münster, Urteil vom 2. Dezember 1998, DVBl 1999, 1056, 1057).
  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 81/97 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bestellung von "Vertreter der Ärzte" im

    Auszug aus BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 64/00 R
    Die Einbeziehung der Versorgungslage in benachbarten Versorgungsbereichen ist im Rahmen der Erteilung von Ermächtigungen zulässig (BSG SozR 3-2500 § 97 Nr. 2 S 7; vgl auch BSGE 86, 242, 251 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 5 S 34 f), kommt aber im Hinblick auf die notwendig schematische Errechnung des Versorgungsgrades bei Zulassungen nicht in Betracht.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.02.1998 - L 5 Ka 12/96
  • BSG, 07.12.2017 - B 5 RE 10/16 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - approbierter

    Eine für ein einzelnes Bundesland geltende Rechtsvorschrift ist nur ausnahmsweise revisibel, wenn für andere Bundesländer inhaltlich übereinstimmende Vorschriften geschaffen worden sind und dies bewusst und gewollt um der Rechtseinheit willen geschehen ist (vgl BSG Urteil vom 17.3.1982 - 9a/9 RVs 6/81 - BSGE 53, 175, 176 f = SozR 3870 § 3 Nr. 15 S 39; BSG Urteil vom 20.3.1996 - 6 RKa 34/95 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 S 36; BSG Urteil vom 12.9.2001 - B 6 KA 64/00 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 20 = SozR 3-5541 § 2 Nr. 1, RdNr 16; BSG Urteil vom 8.9.2009 - B 1 KR 8/09 R - SozR 4-2500 § 69 Nr. 7 RdNr 26).
  • BSG, 06.04.2022 - B 6 KA 12/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - ausgelagerte Praxisräume iSd § 24 Abs 5 Ärzte-ZV -

    bb) An der noch zur alten berufsrechtlichen Regelung getroffenen Auslegung (zu § 18 Abs. 2 MBO vgl VGH Baden-Württemberg Urteil vom 16.5.2000 - 9 S 1445/99 - MedR 2000, 439; OVG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 2.12.1998 - 13 A 4750/96 - DVBl 1999, 1056; dem noch folgend BSG Urteil vom 12.9.2001 - B 6 KA 64/00 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 20 RdNr 21) hält der Senat nicht mehr fest.

    Doch schon seinerzeit hatte der Senat darauf hingewiesen, dass der ausgelagerte Betrieb eines Herzkatheter-Messplatzes durch einen Kardiologen in größerer räumlicher Entfernung von seiner Praxis jedenfalls berufsrechtlich nicht zu beanstanden war (vgl BSG Urteil vom 12.9.2001 - B 6 KA 64/00 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 20 RdNr 21) .

    Das bedeutet aber nicht mehr, dass in ausgelagerten Praxisstätten keine Leistungen erbracht werden dürfen, die auch in der Hauptpraxis erbracht werden (vgl dazu BSG Urteil vom 13.5.2015 - B 6 KA 23/14 R - SozR 4-5520 § 32 Nr. 5 LS 2, RdNr 22 f, anders noch die aufgegebene Rspr in BSG Urteil vom 12.9.2001 - B 6 KA 64/00 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 20, vgl dazu noch unten 5.) .

    Revisionsrechtlich beanstandungsfrei ist das LSG davon ausgegangen, dass zytologische Laborleistungen spezielle Untersuchungs- und Behandlungsleistungen iS von § 24 Abs. 5 Ärzte-ZV sein können, die in ausgelagerten Praxisräumen generell erbracht werden dürfen (s dazu bereits oben 4. c) cc), vgl BSG Urteile vom 12.9.2001 - B 6 KA 64/00 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 20 und vom 13.5.2015 - B 6 KA 23/14 R - SozR 4-5520 § 32 Nr. 5) .

  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 27/14 R

    Vertragsärztliche Vergütung - Honorarforderung einer Kassenärztlichen Vereinigung

    Entsprechendes gilt für bundesmantelvertragliche Bestimmungen, die von den höherrangigen Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses abweichen (vgl BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 20 S 105) .

    Die entsprechenden Anlagen zum BMV-Ä sind gegenüber dem BMV-Ä nicht nachrangig, sondern gemäß § 1 Abs. 2 BMV-Ä Bestandteil des BMV-Ä. Sie stehen daher in der Normenhierarchie auf gleicher Ebene wie die übrigen bundesmantelvertraglichen Bestimmungen, sind in gleicher Weise verbindlich und teilen dessen Rechtsqualität (vgl BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 20 S 105; BSGE 79, 159, 167 = SozR 3-5520 § 31 Nr. 5, S 13) .

  • BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 35/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtsbeziehungen von Leistungserbringern

    Aufgrund der Akzessorietät der Genehmigung einer Zweigpraxis (vgl BSG Urteil vom 11.2.2015 - B 6 KA 7/14 R - SozR 4-5540 Anl 9.1 Nr. 5 RdNr 32; BSG Urteil vom 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R - BSGE 105, 10 = SozR 4-5520 § 24 Nr. 3, RdNr 29) oder einer ausgelagerten Praxisstätte (zur Unterscheidung vgl BSG Urteil vom 13.5.2015 - B 6 KA 23/14 R - SozR 4-5520 § 32 Nr. 5 RdNr 21 ff; BSG Urteil vom 12.9.2001 - B 6 KA 64/00 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 20) fehlt damit auch die Grundlage für eine rechtmäßige Erbringung von Dialyseleistungen durch den Beklagten in I.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2015 - 1 L 17/15

    Durchführung tierärztlicher Leistungen unter Verwendung eines mobilen Fahrzeugs;

    2 der Antragsbegründungsschrift rügt der Kläger, dass das Verwaltungsgericht bezüglich des Begriffes der Niederlassung als Sitz der Praxis für eine ambulante (tier)ärztliche Tätigkeit auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes (Urteil vom 12. September 2001 - B 6 KA 64/00 R -, juris) Bezug nehme; dabei handele es sich um eine Entscheidung zur Humanmedizin, die das sozialversicherungsrechtliche Verhältnis der Krankenkasse zu ihren Vertragsärzten betreffe.

    Das Abhalten von Sprechstunden wird häufig als relevanter Abgrenzungsbegriff für eine "Zweigpraxis" von sog. "ausgelagerten Praxisräumen" angesehen, ohne dass indes das fehlende Angebot von Sprechstunden bereits zwingend den Schluss rechtfertigen würde, der Tatbestand einer Zweigpraxis sei nicht erfüllt (vgl. BSG, Urteil vom 12. September 2001 - B 6 KA 64/00 R -, juris Rdnr. 20).

    Das spezifische Untersuchungsangebot spricht eher für "ausgelagerte Praxisräume", für die sachliche Gründe medizinischer und/oder organisatorischer Art reklamiert werden können, die einer Erbringung der gesamten ärztlichen Leistung am Ort der Niederlassung entgegenstehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Mai 2000 - 9 S 1445/99 -, juris Rdnr. 24; BSG, Urteil vom 12. September 2001 - B 6 KA 64/00 R -, juris Rdnr. 21).

    Auch der Einwand, das Bundessozialgericht habe in seiner Entscheidung vom 12. September 2001 (- B 6 KA 64/00 R -, juris) den vom Verwaltungsgericht in seinem "Zitat" unterstellten Umkehrschluss für die Reichweite des Niederlassungsgebots nicht gezogen, legt eine Ergebnisunrichtigkeit des angefochtenen Urteils nicht schlüssig dar.

    Das angefochtene Urteil macht sich Feststellungen des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg (a. a. O., Rdnr. 123) zu eigen, das sich seinerseits auf ein Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 16. Mai 2000 (- 9 S 1445/99 -, juris Rdnr. 21) stützt, auf welches auch das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit der Konzentration der Berufsausübung auf eine (tierärztliche) Praxis zur Stützung seines Rechtsstandpunktes - ebenso wie bereits auf das vorgenannte Urteil des BSG vom 12. September 2001 (a. a. O.) - Bezug nimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 C 17.13 -, juris Rdnr. 16).

  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 49/02 R

    Regelung über Gemeinschaftspraxis in Ärzte-ZV - formelles Gesetz -

    Die im vorliegenden Verfahren anzuwendenden Vorschriften der BO stimmen wörtlich mit der vom Deutschen Ärztetag verabschiedeten (Muster-)Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä; abgedruckt bei Engelmann , Gesetzliche Krankenversicherung - Soziale Pflegeversicherung, Nr. 1400) überein und erweisen sich damit als revisibles Recht iS des § 162 Sozialgerichtsgesetz (SGG; zur Revisibilität von BO-Vorschriften s BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 20 S 96 f).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 34/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - Laborärzte - überörtliche

    Die im vorliegenden Verfahren anzuwendenden Vorschriften der BO stimmen wörtlich mit der vom Deutschen Ärztetag verabschiedeten (Muster-)Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä; abgedruckt bei Engelmann , Gesetzliche Krankenversicherung - Soziale Pflegeversicherung, Nr. 1400) überein und erweisen sich damit als revisibles Recht iS des § 162 Sozialgerichtsgesetz (SGG; zur Revisibilität von BO-Vorschriften s BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 20 S 96 f).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2016 - L 11 KA 35/15

    Vertragsarztrecht; Vergütung für Laborleistungen; Ausgelagerte Praxisräume;

    Die vom BSG in der Vergangenheit für die Annahme ausgelagerter Praxisräume aufgestellte Forderung, dass in den ausgelagerten Praxisräumen Leistungen erbracht werden, die in der Hauptpraxis nicht erbracht werden können (Urteil vom 12.09.2001 - B 6 KA 64/00 R -), findet in der Ärzte-ZV keine Stütze und ist nach den Änderungen des einschlägigen Berufsrechts überholt (BSG, Urteil vom 13.05.2015 - B 6 KA 23/14 R -).

    Soweit zudem das BSG (Urteil vom 12.09.2001 - B 6 KA 64/00 R -) unter Bezugnahme auf die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung fordert, dass es sich auch bei einer Aufteilung der Praxis auf Räumlichkeiten an mehreren Orten in den Augen des Publikums organisatorisch um eine einheitliche Praxis handeln muss, ist auch diese Voraussetzung nicht erfüllt.

  • BVerwG, 12.12.2013 - 3 C 17.13

    Tierarzt; Tierarztpraxis; Niederlassung in einer Praxis; Erstpraxis; Zweitpraxis;

    Sie gewährleistet eine weitgehende Präsenz mit Sprechstunden an einem Ort und stellt so im Interesse der Patienten/Tierhalter sicher, dass der Tier-/Arzt zu den üblichen Zeiten regelmäßig erreichbar ist (VGH Mannheim, Urteil vom 16. Mai 2000 - 9 S 1445/99 - DVBl 2000, 1775 ; BSG, Urteil vom 12. September 2001 - B 6 KA 64/00 R - NZS 2002, 443 ).

    Die tier-/ärztliche Berufsausübung ist keine gewerbliche Tätigkeit (vgl. § 29 Abs. 2 Satz 3 HeilBerG) und unterscheidet sich insoweit von der Tätigkeit des Apothekers (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1996 a.a.O. S. 391, 393 ; siehe ferner BSG, Urteil vom 12. September 2001 a.a.O. S. 445 a.E.).

  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 23/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung

    (1) Die vom Senat in der Vergangenheit für die Annahme ausgelagerter Praxisräume aufgestellte Forderung, dass in den ausgelagerten Praxisräumen Leistungen erbracht werden, die in der Hauptpraxis nicht erbracht werden können (Urteil vom 12.9.2001 - B 6 KA 64/00 R - BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 20) , findet in der Ärzte-ZV keine Stütze und ist nach den Änderungen des einschlägigen Berufsrechts überholt (so im Ergebnis auch Wenner, Vertragsarztrecht nach der Gesundheitsreform, 2008, § 20 RdNr 28; vgl auch Schallen, Zulassungsverordnung, 8. Aufl 2012, § 24 RdNr 73) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2021 - L 11 KA 50/18

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Anforderungen an das Vorliegen einer

  • LSG Schleswig-Holstein, 14.01.2014 - L 4 KA 24/11

    Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung

  • SG Marburg, 07.03.2007 - S 12 KA 701/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Abgrenzung - Zweigpraxis von ausgelagerten

  • BSG, 02.04.2003 - B 6 KA 30/02 R

    Revisionsverfahren - Gegenrüge - Geltendmachung der maßgeblichen Gesichtspunkte

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2003 - L 3 KA 312/02

    Verhängung einer Geldbuße gegen einen Vertragszahnarzt; Genehmigungspflicht der

  • BSG, 06.11.2002 - B 6 KA 9/02 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Satzung - Disziplinarordnung - keine Verpflichtung

  • KG, 12.11.2002 - 5 U 325/01

    Zweigstellenverbot für Ärzte bei Schönheitsoperationen; Residenzpflicht von

  • LSG Bayern, 23.07.2008 - L 12 KA 3/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Anfechtungsbefugnis für niedergelassenen

  • SG Detmold, 28.06.2002 - S 12 KA 8/01

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 89/00 R

    Vertragsarzt

  • SG Marburg, 06.09.2005 - S 12 KA 454/05

    Vertragsarzt - Widerspruch - aufschiebende Wirkung - Vertragsarztsitz - Tätigkeit

  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2009 - L 5 KA 2245/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung - Zweigpraxis - Verbesserung der

  • SG Marburg, 23.05.2007 - S 12 KA 33/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Zweigpraxis - ausgelagerter Praxisraum -

  • SG München, 28.03.2014 - S 49 KA 352/13

    Verlängerung einer Dialysezweitpraxisgenehmigung

  • SG Düsseldorf, 23.05.2018 - S 2 KA 188/17
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2009 - 13 B 316/09
  • SG Stade, 28.10.2005 - S 1 KR 180/04

    Berechtigung zur Erbringung von Heilmitteln als Leistung der gesetzlichen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht