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   BSG, 17.06.1999 - B 12 KR 22/98 R   

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BSG, 17.06.1999 - B 12 KR 22/98 R (https://dejure.org/1999,3965)
BSG, Entscheidung vom 17.06.1999 - B 12 KR 22/98 R (https://dejure.org/1999,3965)
BSG, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - B 12 KR 22/98 R (https://dejure.org/1999,3965)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Krankenversicherung der Arbeitslosen - Versicherungspflicht - Arbeitsloser - Erhalt der Pflichtmitgliedschaft - Erziehungsurlaub - Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beitragsbefreiung von der Krankenversicherung für die Dauer eines Erziehungsurlaubs - Anforderungen an das Bestehen eines Erziehungsurlaubs - Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub durch einen Arbeitslosen - Erziehungsurlaub als arbeitsrechtlicher Anspruch

  • Judicialis

    SGB V § 192 Abs 1 Nr 2; ; GG Art 3 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freistellung von der Arbeit zum Zweck der Kindesbetreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2000, 87
  • NZA-RR 2000, 205
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 26.03.1996 - 12 RK 5/95

    Krankenversicherung - Ehegatteneinkommen - Geringfügige Beschäftigung -

    Auszug aus BSG, 17.06.1999 - B 12 KR 22/98 R
    Soweit der Versicherte keine oder nur geringe eigene Einnahmen hat, ist auch das Ehegatteneinkommen anteilig anzurechnen (vgl BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 26 S 96 ff mwN).
  • BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 9/97 R

    Erziehungsgeldanspruch - Arbeitslosengeldbezug - befristete Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus BSG, 17.06.1999 - B 12 KR 22/98 R
    Der Bezug von Alg steht grundsätzlich einer vollen Erwerbstätigkeit gleich und schließt den Anspruch auf Erzg aus (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 iVm § 2 Abs. 2 Nr. 1 BErzGG idF des Gesetzes zur Änderung des BErzGG und anderer Vorschriften vom 30. Juni 1989 ; vgl BSG SozR 3-7833 § 2 Nr. 7).
  • BSG, 29.04.1997 - 5 RJ 84/95

    Anspruch auf Waisenrente bei Bezug von Erziehungsgeld

    Auszug aus BSG, 17.06.1999 - B 12 KR 22/98 R
    Er gewährt Arbeitnehmern, die in einem Arbeits- oder Berufsbildungsverhältnis stehen (§ 20 Abs. 1 BErzGG; vgl BSGE 80, 205 = SozR 3-2200 § 1267 Nr. 5), in Heimarbeit beschäftigt oder diesen gleichgestellt sind (§ 20 Abs. 2 BErzGG) einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zweck der Kindesbetreuung.
  • BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 32.08

    Betriebsstilllegung; Elternzeit; Ermessen; Ermessensfehlgebrauch;

    Nach der auf die Elternzeit übertragbaren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 17. Juni 1999 B 12 KR 22/98 R SozR 3-2500 § 192 Nr. 6) zu § 15 BErzGG, welcher der erkennende Senat folgt, ist es nicht verfassungswidrig, dass bisher versicherungspflichtige Arbeitslose während einer dem Erziehungsurlaub entsprechenden Zeit der Kindesbetreuung nicht nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V Pflichtmitglieder bleiben.
  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 301/12

    Kündigungsfrist des § 113 Satz 2 InsO bei Elternzeit

    Das begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerwG 30. September 2009 - 5 C 32.08 - Rn. 25, BVerwGE 135, 67 im Umkehrschluss aus BSG 17. Juni 1999 - B 12 KR 22/98 R -) .
  • LSG Hessen, 23.04.2009 - L 1 KR 337/07

    Krankenversicherung - kein Fortbestehen der Mitgliedschaft arbeitsloser

    Trotz der selbstständigen Regelung des Anspruchs auf Erziehungsurlaub ist es bei seiner arbeitsrechtlichen Ausgestaltung geblieben (BSG, Urteil vom 17. Juni 1999 - B 12 KR 22/98 R = NZS 2000, S. 87 ff.).

    Die daraufhin getroffenen Regelungen sind im Zusammenhang mit den Änderungen des BErzGG und Änderungen des Arbeitsförderungsrechts fortlaufend angepasst worden (vgl. BT-Drucks. 12/3608, S. 114; s. a. BSG, Urteil vom 17. Juni 1999, a.a.O.).

    Soweit der Versicherte keine oder nur geringe eigene Einnahmen hat, ist auch das Ehegatteneinkommen anteilig anzurechnen (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 1999, a.a.O., mwN).

    Während des Erziehungsurlaubs (bzw. Elternzeit) besteht jedenfalls eines der die Versicherungspflicht auslösenden Tatbestandsmerkmale - das Beschäftigungsverhältnis - weiter fort (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 1999, a.a.O.; im Ergebnis ebenso LSG Brandenburg, Urteil vom 13. Januar 2004 - L 4 KR 8/02 - juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2019 - L 16 KR 191/18

    Zahlung von Mutterschaftsgeld; Erhalten gebliebene Pflichtmitgliedschaft; Mehrere

    Damit unterscheidet sich dieser Fall auch von dem vom BSG im Urteil vom 17. Juni 1999 - B 12 KR 22/98 SozR 3-2500 § 192 Nr. 6 entschiedenen Fall, indem kein Arbeitslosengeld gezahlt worden war.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 05.06.2003 - L 5 KR 111/02
    Die Klägerin befand sich während des Bezuges von Arbeitslosengeld nicht im Erziehungsurlaub nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG), da es sich bei dem Anspruch auf Erziehungsurlaub in der bis zum 31.12.2000 geltenden Fassung des BErzGG bzw. auf Elternzeit idF des BErzGG ab 1.1.2001 um einen arbeitsrechtlichen Anspruch handelt, der ausschließlich Arbeitnehmern eingeräumt ist (BSG 17.6.1999 - B 12 KR 22/98 R, SozR 3-2500 § 192 Nr. 6).

    Dementsprechend ist auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgestellt worden, dass § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V die "Weiterversicherung" für die gesamte Dauer des Erziehungsurlaubes bzw. der Elternzeit nach dem BErzGG sicherstellt (BSG 17.6.1999 a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2011 - L 1 KR 113/10
    Hierzu berief sich die Beklagte auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts - BSG - vom 17. Juni 1999 - B 12 KR 22/98 R.

    Trotz der selbständigen Regelung des Anspruchs auf Erziehungsurlaub ist es bei seiner arbeitsrechtlichen Ausgestaltung geblieben (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 1999 - B 12 KR 22/98 R = NZS 2000, 87 ff.).

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