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   BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 37/92   

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BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 37/92 (https://dejure.org/1994,2791)
BSG, Entscheidung vom 04.05.1994 - 6 RKa 37/92 (https://dejure.org/1994,2791)
BSG, Entscheidung vom 04. Mai 1994 - 6 RKa 37/92 (https://dejure.org/1994,2791)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1995, 92
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 11.12.1990 - 1 RR 2/88

    Anpassung des Kassenbereichs einer Innungskrankenkasse, Aufhebbarkeit einer

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 37/92
    Bei einer solchen Klage ist zwar für die Frage, welches Recht bei der Prüfung der Begründetheit der geltend gemachten Ansprüche zugrunde zu legen ist, wenn nach Erlaß des Verwaltungsaktes bzw nach Erhebung der Klage Rechtsänderungen eingetreten sind, auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Revisionsgericht abzustellen (BSGE 43, 1, 5 = SozR 2200 § 690 Nr. 4; BSGE 68, 47, 48 = SozR 3-2500 § 159 Nr. 1; BSGE 70, 285, 289 = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3; BSGE 73, 25, 27 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4).

    Voraussetzung hierfür ist aber, daß das neue Recht nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfassen will (BSGE 43, 1, 5; 68, 47, 48; 73, 25, 27).

  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 37/92
    Bei einer solchen Klage ist zwar für die Frage, welches Recht bei der Prüfung der Begründetheit der geltend gemachten Ansprüche zugrunde zu legen ist, wenn nach Erlaß des Verwaltungsaktes bzw nach Erhebung der Klage Rechtsänderungen eingetreten sind, auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Revisionsgericht abzustellen (BSGE 43, 1, 5 = SozR 2200 § 690 Nr. 4; BSGE 68, 47, 48 = SozR 3-2500 § 159 Nr. 1; BSGE 70, 285, 289 = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3; BSGE 73, 25, 27 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4).

    Voraussetzung hierfür ist aber, daß das neue Recht nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfassen will (BSGE 43, 1, 5; 68, 47, 48; 73, 25, 27).

  • BSG, 27.10.1976 - 2 RU 127/74
    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 37/92
    Bei einer solchen Klage ist zwar für die Frage, welches Recht bei der Prüfung der Begründetheit der geltend gemachten Ansprüche zugrunde zu legen ist, wenn nach Erlaß des Verwaltungsaktes bzw nach Erhebung der Klage Rechtsänderungen eingetreten sind, auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Revisionsgericht abzustellen (BSGE 43, 1, 5 = SozR 2200 § 690 Nr. 4; BSGE 68, 47, 48 = SozR 3-2500 § 159 Nr. 1; BSGE 70, 285, 289 = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3; BSGE 73, 25, 27 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4).

    Voraussetzung hierfür ist aber, daß das neue Recht nach seinem zeitlichen Geltungswillen das streitige Rechtsverhältnis erfassen will (BSGE 43, 1, 5; 68, 47, 48; 73, 25, 27).

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 37/92
    Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP (BT-Drucks 11/2237) übernahm beide Regelungen.

    Übereinstimmend wurde für beide Entwürfe als Begründung angeführt (s BR-Drucks 200/88 S 237, BT-Drucks 11/2237 S 237), daß die Vorschrift des § 302 die Offenbarungsbefugnis der Leistungserbringer regele.

  • Drs-Bund, 07.09.1992 - BT-Drs 12/3209
    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 37/92
    Für eine solche Absicht des Gesetzgebers spricht auch, daß die Gesetzesmaterialien des GSG die Aufnahme der Verpflichtung zur Diagnoseangabe in den Gesetzeswortlaut gleichsam zusammenfassend als "Klarstellung" rechtfertigten (BT-Drucks 12/3209 S 60; 12/3608 S 122).
  • BSG, 19.11.1985 - 6 RKa 14/83

    Verpflichtung eines Kassen-und Vertragsarztes - Vorlage von Röntgenaufnahmen -

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 37/92
    Der Senat hat jedoch schon für die damalige Rechtslage in zwei Entscheidungen aus den Jahren 1983 und 1985 (6 RKa 10/82 = BSGE 55, 150 = SozR 2200 § 368 Nr. 8, und 6 RKa 14/83 = BSGE 59, 172 = SozR 2200 § 368 Nr. 9) die Befugnis wie Verpflichtung der Kassen- und Vertragsärzte anerkannt, den KÄVen bestimmte Patientendaten unabhängig von einer Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht zur Verfügung zu stellen, soweit die KÄVen diese Unterlagen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen oder vertraglichen Aufgaben brauchten.
  • BSG, 14.05.1992 - 6 RKa 41/91

    Krankenversicherung - Großgerätemedizin - Besetzung - Sozialgerichtsverfahren -

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 37/92
    Bei einer solchen Klage ist zwar für die Frage, welches Recht bei der Prüfung der Begründetheit der geltend gemachten Ansprüche zugrunde zu legen ist, wenn nach Erlaß des Verwaltungsaktes bzw nach Erhebung der Klage Rechtsänderungen eingetreten sind, auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Revisionsgericht abzustellen (BSGE 43, 1, 5 = SozR 2200 § 690 Nr. 4; BSGE 68, 47, 48 = SozR 3-2500 § 159 Nr. 1; BSGE 70, 285, 289 = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3; BSGE 73, 25, 27 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4).
  • BSG, 30.03.1993 - 3 RK 1/93

    Rechtwegverweisung - Nichtärztlicher Psychotherapeut - Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 37/92
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des BSG (BSGE 72, 148, 156 ff) die Vorschrift des § 193 Abs. 4 SGG in der durch Art. 15 Nr. 2 GSG geänderten Fassung in Verfahren, in denen das Rechtsmittel vor dem 1. Januar 1993 eingelegt worden ist, nicht anzuwenden.
  • BSG, 22.06.1983 - 6 RKa 10/82

    Herausgabe von Unterlagen - Befugnis der Kassenzahnärzte - Durchführung von

    Auszug aus BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 37/92
    Der Senat hat jedoch schon für die damalige Rechtslage in zwei Entscheidungen aus den Jahren 1983 und 1985 (6 RKa 10/82 = BSGE 55, 150 = SozR 2200 § 368 Nr. 8, und 6 RKa 14/83 = BSGE 59, 172 = SozR 2200 § 368 Nr. 9) die Befugnis wie Verpflichtung der Kassen- und Vertragsärzte anerkannt, den KÄVen bestimmte Patientendaten unabhängig von einer Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht zur Verfügung zu stellen, soweit die KÄVen diese Unterlagen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen oder vertraglichen Aufgaben brauchten.
  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R

    Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer -

    Der Gesetzgeber sah sich verpflichtet, die erforderlichen Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Leistungsabrechnungen im System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu schaffen (vgl BSGE 95, 199 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 11, jeweils RdNr 27); mit den in den §§ 284 ff SGB V normierten Regelungen sollte dem Recht der Versicherten auf informationelle Selbstbestimmung im Rahmen der krankenversicherungsrechtlichen Datenverwendung und -verarbeitung Rechnung getragen werden (BSG SozR 3-2500 § 295 Nr. 1 S 7).

    Die nachfolgenden Gesetzesänderungen und die hierzu gegebenen Begründungen lassen ebenfalls den hohen Stellenwert datenschutzrechtlicher Belange erkennen (vgl auch BSG SozR 3-2500 § 295 Nr. 1 S 7).

  • BVerfG, 29.11.2000 - 1 BvR 630/93

    Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen SGB 5 § 295 Abs 1

    Eine Verfristung liegt nicht etwa deshalb vor, weil die Pflicht zur Diagnoseangabe auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Abrechnungsunterlagen schon vorher bestanden hat (BSG, Urteil vom 4. Mai 1994 - 6 RKa 37/92 -, SozR 3-2500 § 295 Nr. 1 = NSZ 1995, S. 92 ff.).

    Ob den vor der Gesetzesänderung geltenden Vorschriften eine Pflicht der Vertragsärzte, den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen zur Erfüllung bestimmter Aufgaben auch Diagnosen mitzuteilen, zu entnehmen war, hatte nämlich bis zu dem dieses bejahenden Urteil des Bundessozialgerichts vom 4. Mai 1994 (a.a.O.) in Streit gestanden.

    Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 4. Mai 1994 (a.a.O.) die Frage, ob durch die Übermittlungspflichten das informationelle Selbstbestimmungsrecht einzelner Patienten verletzt werde oder nicht, ausdrücklich offen gelassen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2016 - L 11 KA 7/16

    Vollziehung einer Honorarrückforderung

    bb) Die Vorlage der zur Prüfung benötigten Unterlagen gehört zu diesen besonderen Mitwirkungspflichten des Arztes (BSG, Urteil vom 13.08.2014 - B 6 KA 41/13 R - vgl. auch BSG, Urteil vom 12.10.1994 - 6 RKa 18/93 - und Urteil vom 04.05.1994 - 6 RKa 37/92 -).
  • BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 48/97 R

    Vertragsarzt - Abrechnung - vertragsärztliche Leistung - Abgabe einer

    In die gleiche Richtung gehe auch das Urteil des erkennenden Senats vom 4. Mai 1994 (- 6 RKa 37/92 - SozR 3-2500 § 295 Nr. 1).
  • SG Marburg, 20.03.2013 - S 12 KA 83/12

    Vertragsärztliche Versorgung - Ärzte für Labormedizin - zwingendes

    Eine Vergütungspflicht für die von einem Vertragsarzt ohne Angabe der Diagnose abgerechneten Leistungen nach dem SGB V besteht nicht (vgl. bereits BSG, Urt. v. 04.05.1994 - 6 RKa 37/92 - Rdnr. 18 ff. für die bis zum 31.12.1992 geltende Rechtslage).

    Mit solchen Angaben wird nur aufgezeigt, dass eine Behandlung der bezeichneten Art überhaupt erfolgt ist, nicht zugleich aber, ob die ergriffenen Maßnahmen auch den gesetzlichen Vorgaben für eine vorschriftsmäßige ärztliche Versorgung genügt haben (vgl. BSG, Urt. v. 04.05.1994 - 6 RKa 37/92 - SozR 3-2500 § 295 Nr. 1 = NZS 1995, 92 = USK 94158, juris Rdnr. 23).

    33 Für die bis zum 31.12.1992 geltende Rechtslage hat das Bundessozialgericht bereits entschieden, dass eine Vergütungspflicht für die von einem Vertragsarzt ohne Angabe der Diagnose abgerechneten Leistungen nach dem SGB V nicht besteht (vgl. BSG, Urt. v. 04.05.1994 - 6 RKa 37/92 - Rdnr. 18 ff.).

  • BVerfG, 10.04.2000 - 1 BvR 422/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Arztes gegen die Pflicht,

    Zuvor wurde eine solche Pflicht aus den allgemeinen Vorschriften des Kassenarztrechts abgeleitet (vgl. BSG, SozR 3-2500 § 295 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2013 - L 5 KA 2961/10
    Mit den zur Honorarabrechnung eingereichten Abrechnungsscheinen begründet der Vertragsarzt seinen Honoraranspruch; er macht geltend, dass er eine Leistung erbracht hat, die der Versicherte nach § 12 Abs. 1 SGB V beanspruchen konnte und zu deren Erbringung er berechtigt und verpflichtet war (BSG, Urt. v. 4.5.1994 - 6 RKa 37/92 -).

    Damit wird nur dargetan, dass eine Behandlung der bezeichneten Art überhaupt stattgefunden, nicht aber, ob sie auch den gesetzlichen Vorgaben für eine vorschriftsmäßige ärztliche Versorgung genügt hat (BSG, Urt. v. 4.5.1994 - 6 RKa 37/92 - SG Marburg, Urt. v. 20.3.2013, - S 12 KA 83/12 u.a. -).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2013 - L 5 KA 3777/11
    Mit den zur Honorarabrechnung eingereichten Abrechnungsscheinen begründet der Vertragsarzt seinen Honoraranspruch; er macht geltend, dass er eine Leistung erbracht hat, die der Versicherte nach § 12 Abs. 1 SGB V beanspruchen konnte und zu deren Erbringung er berechtigt und verpflichtet war (BSG, Urt. v. 4.5.1994 - 6 RKa 37/92 -).

    Damit wird nur dargetan, dass eine Behandlung der bezeichneten Art überhaupt stattgefunden, nicht aber, ob sie auch den gesetzlichen Vorgaben für eine vorschriftsmäßige ärztliche Versorgung genügt hat (BSG, Urt. v. 4.5.1994 - 6 RKa 37/92 - SG Marburg, Urt. v. 20.3.2013, - S 12 KA 83/12 u.a. -).

  • SG München, 15.05.2018 - S 28 KA 367/17

    Verordnung der Arzneimittel Strodival und Strodival mr- Fernbehandlung

    Ein Verstoß gegen § 295 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V ist gegeben (vgl. auch BSG, Urteil vom 4.5.1994, Az. 6 RKa 37/92, Rn. 22 f.).
  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 48/06 B

    Eröffnung des Zugangs zum Revisionsgericht, Suspendierung von Ausschlussfristen

    Eine Auseinandersetzung damit, ob aus der vorhandenen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu diesem Problemkreis Rückschlüsse auch für die Beantwortung der von ihr aufgeworfenen Frage gezogen werden können, hat sie allerdings unterlassen (vgl BSG SozR 2200 § 368n Nr. 57 S 198; BSGE 74, 44, 50 [BSG 26.01.1994 - 6 RKa 29/91] = SozR 3-1300 § 45 Nr. 21 S 67; BSG SozR 3-2500 § 295 Nr. 1 S 3; BSGE 86, 30, 32f [BSG 08.03.2000 - B 6 KA 16/99 R] = SozR 3-2500 § 83 Nr. 1 S 4).
  • BVerfG, 11.09.1996 - 1 BvR 630/93

    Ablehnung des Erlasses einer eA zur vorläufigen Aussetzung der gesetzlichen

  • SG Marburg, 20.03.2013 - S 11 KA 101/12
  • LSG Schleswig-Holstein, 24.09.2019 - L 4 KA 26/18

    Berichtigung des vertragsärztlichen Honorars durch die Kassenärztliche

  • SG Marburg, 31.05.2017 - S 12 KA 33/16

    Vertragsarztrecht

  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 42/96

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Vertragsarzt - Ersatzkassenbereich

  • BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 47/97 R

    Einzelfallbezogene Begründung bei der Abrechnung erbrachter Leistungen,

  • BSG, 01.02.1995 - 6 BKa 9/93

    Verfahrensmangel der nicht ordnungsgemäßen Besetzung der Richterbank -

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